RheinEnergie Express GmbHLiquidiert
50823 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Volker Burghardt seit 29.4.2015 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RheinEnergie Express GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Angaben zur Form und DarstellungDer Sitz der RheinEnergie Express GmbH ist Köln. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 66818 im Register des Amtsgerichts Köln eingetragen. Der Abschluss wird gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes unter Berücksichtigung der Regelungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt. § 6b EnWG enthält besondere Vorschriften zur Buchführung und Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen. Es bestehen ausschließlich andere Tätigkeiten (Vertrieb) gemäß § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG. Die RheinEnergie AG hält 87,8 % der Anteile, die AggerEnergie GmbH 4 %, die BELKAW GmbH 4 %, die Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft 3 %, die evd energieversorgung dormagen GmbH 1 % und die Stadtwerke Leichlingen GmbH 0,2 % der Anteile. Die RheinEnergie Express GmbH hat mit der RheinEnergie AG einen Ergebnis-abführungsvertrag abgeschlossen. Zwischen der RheinEnergie Express GmbH und der RheinEnergie AG als Organträger besteht eine umsatz-, gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss wird in Euro und Cent aufgestellt; die Beträge im Anhang werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. mit dem Barwert bewertet; alle erkennbaren Risiken werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Innerhalb der Forderungen aus Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserlieferungen sind erhaltene Netto-Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch verrechnet. Bestehende Unsicherheiten werden durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt. Bei den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften angemessen und ausreichend berücksichtigt. Sie werden in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr vom Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme auf den Bilanzstichtag abgezinst. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen aus den Verbrauchsabrechnungen für Strom- und Erdgaskunden. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 10.721 T€ (Vorjahr: 9.392 T€) resultieren im Wesentlichen aus den Forderungen gegen die Stadtwerke Köln GmbH (SWK) aus dem Verrechnungsverkehr. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Forderungen aus Umsatzsteuer. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. (2) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 500 T€. Die Kapitalrücklage beträgt wie im Vorjahr 2.195 T€. (3) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten unter anderem Beträge für noch nicht abgerechnete Bezugsrechnungen Strom und Erdgas sowie Netzentgelte. (4) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Verteil- und Übertragungsnetzbetreibern. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der RheinEnergie AG in Höhe von insgesamt 1.379 T€ (Vorjahr: 1.702 T€) sowie aus den Ausgleichsverpflichtungen gegenüber den Minderheitsgesellschaftern in Höhe von 132 T€ (Vorjahr: 161 T€). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen die noch nicht verrechneten Abschlagszahlungen von Strom- und Erdgaskunden, vermindert um die im rollierenden Abrechnungsverfahren geschätzten und bewerteten Verbräuche. Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(5) Umsatzerlöse
In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erträge von -326 T€ (Vorjahr: -449 T€) enthalten. (6) Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erlöse aus wiedereinbringlichen Forderungen sowie aus Mahngebühren enthalten. (7) Materialaufwand
Der Materialaufwand wird entlastet durch periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 355 T€ (Vorjahr: 257 T€). (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Provisionen, mit der RheinEnergie AG abgeschlossene kaufmännische Dienstleistungsverträge sowie Werbung. (9) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten wie im Vorjahr die für die Ausgleichszahlung von der RheinEnergie Express GmbH abzuführende Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag. (10) Ausgleichszahlungen Der Posten beinhaltet die Ausgleichszahlungen an die außenstehenden Gesellschafter. (11) Aufwand aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages Diese Position enthält die Ergebnisübernahme durch die Gesellschafterin RheinEnergie AG aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages. Sonstige Angaben(12) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus den Strom- und Erdgasbezugsverträgen mit der RheinEnergie AG bestehen für die Jahre 2021 bis 2022 finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 11.672 T€. Aus kaufmännischen Dienstleistungsverträgen mit verbundenen Unternehmen bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 3.368 T€ für das Jahr 2021. Bei einer Fortführung der abgeschlossenen Verträge entstehen in den Folgejahren finanzielle Verpflichtungen in ähnlicher Größenordnung. (13) Vorgänge von besonderer Bedeutung Die Corona-Pandemie hatte im Berichtsjahr keine Wesentlichen Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf. (14) Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Die RheinEnergie Express GmbH, Köln, ist ein Tochterunternehmen der RheinEnergie AG, Köln. Sie wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke Köln GmbH, Köln einbezogen. Der befreiende Konzernabschluss nach § 291 HGB und der befreiende Konzernlagebericht für die RheinEnergie AG werden von der Stadtwerke Köln GmbH aufgestellt, an den Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und von diesem bekannt gemacht. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Stadtwerke Köln erhältlich. (15) Veröffentlichung Der Jahresabschluss der RheinEnergie Express GmbH, Köln, wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und von diesem bekannt gemacht. (16) Honorare des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar für Leistungen der Abschlussprüfung beträgt im Geschäftsjahr 18 T€. (17) Nahestehende Unternehmen und Personen Geschäfte zu nicht marktüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen haben im Geschäftsjahr 2020 nicht stattgefunden. (18) Angaben nach § 6b Abs. 2 EnWG Im Geschäftsjahr bestanden im Wesentlichen die folgenden Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen: Kaufmännische Dienstleistungen von RheinEnergie AG 3.264 T€ (19) Mitglieder der Geschäftsführung Frank Burghardt (Leiter Dienstleistungsmanagement B2C RheinEnergie AG, Köln) Der Geschäftsführer erhält von der Gesellschaft keine Bezüge. Herr Burghardt hat im Berichtsjahr 3.304 € für diverse Aufsichtsratstätigkeiten bei anderen Gesellschaften erhalten. (20) Mitarbeiter Die Gesellschaft hat kein eigenes Personal. (21) Organe der Gesellschaft Die Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung, der Beirat und die Geschäftsführung.
Köln, 22. März 2021 Die Geschäftsführung gez. Frank Burghardt 1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit 1.2 Geschäftsmodell Die RheinEnergie Express GmbH (REX) wurde am 3. August 2009 gegründet und am 10. August 2009 unter HRB 66818 in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen. Die Gesellschaft hat ihre operative Geschäftstätigkeit am 10. August 2009 aufgenommen. Der Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf von Strom und Gas sowie energienahen Produkten und Dienstleistungen mit dem Ziel der überregionalen Marktversorgung von Privat- und Gewerbekunden deutschlandweit. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 waren fünf Mitarbeiter der RheinEnergie AG für die REX tätig. Die notwendigen Dienstleistungen im kaufmännischen Bereich werden von der RheinEnergie AG übernommen. Hierzu wurden Dienstleistungsverträge mit der RheinEnergie AG geschlossen. An der Gesellschaft hält die RheinEnergie AG, Köln, 87,8 % der Anteile, die AggerEnergie GmbH, Gummersbach, 4 %, die BELKAW GmbH, Bergisch Gladbach, 4 %, die Gasversorgungsgesellschaft Rhein-Erft mbH, Hürth, 3 %, die evd energieversorgung dormagen GmbH, Dormagen, 1 % und die Stadtwerke Leichlingen GmbH, Leichlingen, 0,2 % der Anteile. 1.2 Ziele und Strategien Ziel der REX ist, den Kundenbestand unter Berücksichtigung von Ertragskriterien langfristig zu stabilisieren und ein stetiges leichtes Wachstum zu generieren. Die Neukundenakquise erfolgt seit 2018 hauptsächlich über eine differenzierte Produktstrategie mit Fokus auf das Privatkundensegment durch ausgewählte Distributoren. Des Weiteren werden spezielle Webseiten, welche im Wesentlichen in der Online Vermarktung genutzt werden, als Akquisekanäle aufgebaut. Auf diese Weise sollen sowohl die Mengenziele als auch die Ertragsprämissen und Wechselraten auf einem akzeptablen Niveau sichergestellt werden. 1.3 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Als finanzielle Leistungsindikatoren dienen die Umsatzerlöse sowie das Ergebnis nach Steuern der Gesellschaft. Als nicht finanzielle Leistungsindikatoren dienen die Mengenentwicklungen je Sparte. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Geschäftsverlauf Die Neukundengewinnung konnte im Jahr 2020 sowohl in Strom als auch Gas ausgebaut werden. Neue Produkte konnten erfolgreich eingeführt und ausgerollt werden. Auch konnte die attraktive Preisstellung in Offline-Vergleichsportalen gehalten werden. Obwohl die Wettbewerbsintensität nicht nachgelassen hat, konnte ein Kundenwachstum auf über 70.000 Kunden erreicht werden. Dabei überwiegt der Anteil an Stromkunden, jedoch wurde auch im Segment Gas der Kundenbestand gesteigert. Die etablierten Maßnahmen zur Bestandskundenbindung wurden erfolgreich fortgeführt. Die spezifische Rentabilität der Stromverträge sank aufgrund des steigenden Kundenbestands im Tarif FairBest wie geplant. 2.2.1 Strom- und Erdgasbeschaffung Die REX beauftragt die RheinEnergie AG mit der Bewirtschaftung ihres Strom- und Gasportfolios. 2.2.2 Absatzzahlen Im Geschäftsjahr 2020 konnte die REX in den einzelnen Sparten folgende Absatzzahlen erreichen: Strom 156.273.085 kWh (Vorjahr: 133.488.124 kWh); Gas 167.502.441 kWh (Vorjahr: 190.404.545 kWh). 2.2.3 Preisentwicklung Die Endkundenpreise für Strom und Erdgas wurden im Laufe des Jahres aufgrund im Jahresverlauf geänderter Beschaffungskosten unter Berücksichtigung einer zu erhaltenden preislichen Attraktivität mehrfach angepasst. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Bilanzsumme der REX beläuft sich im Jahr 2020 auf 11.520 T€ (Vorjahr: 10.588 T€). Die Aktivseite hat sich im Wesentlichen in den Posten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen geändert. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus dem laufenden Verrechnungsverkehr mit der Stadtwerke Köln GmbH in Höhe von 9.426 T€ (Vorjahr: 8.552 T€). Diesen stehen auf der Passivseite Eigenkapital (2.695 T€ (Vorjahr: 2.695 T€)), Rückstellungen (2.489 T€ (Vorjahr: 2.215 T€)) sowie Verbindlichkeiten (6.336 T€ (Vorjahr: 5.677 T€)) gegenüber. Die Eigenkapitalquote beträgt 23,4 % (Vorjahr: 25,5 %). Die Umsatzerlöse (nach Abzug der Energiesteuer) belaufen sich auf 45.603 T€ (Vorjahr: 39.763 T€) und haben sich aufgrund eines steigenden Kundenbestandes positiv gegenüber den Planzahlen (40.954 T€) entwickelt. Sie betreffen mit 37.170 T€ (Vorjahr: 30.353 T€) Strom und mit 8.433 T€ (Vorjahr: 9.410 T€) Gas. Diesen stehen Materialaufwendungen in Höhe von 38.642 T€ (Vorjahr: 33.952 T€) gegenüber. Die Rohmargenverbesserung gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem gestiegenen Kundenbestand. Unter Berücksichtigung der gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen, im Wesentlichen durch höhere Akquisitionskosten, in Höhe von 5.560 T€ (Vorjahr: 4.226 T€) sowie einem Finanzergebnis von 2 T€ (Vorjahr: 11 T€) ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern von 1.535 T€ (Vorjahr: 1.893 T€). Die REX weist zum 31. Dezember 2020 ein positives Ergebnis nach Steuern von 1.510 T€ (Vorjahr: 1.863 T€) aus, das abzüglich der Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages an die RheinEnergie AG abgeführt wird. Das Planergebnis nach Steuern von 46 T€ wurde deutlich übertroffen. Die Liquidität der REX ist durch die Einbindung in das Cash-Management der Stadtwerke Köln GmbH gewährleistet. 4. Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 EnWG Die Gesellschaft übt eine andere Tätigkeit im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG aus (Vertrieb). 5. Öffentliche Zwecksetzung und -erreichung (Berichterstattung gemäß § 108 Absatz 3 Nr. 2 GO NRW) Die Gesellschaft erfüllt die öffentliche Zwecksetzung nach § 108 Abs. 3 Nr. 2 GO NRW aufgrund der Versorgung der Bevölkerung mit Energie sowie mit energienahen Produkten und Dienstleistungen. 6. Chancen- und Risikobericht Die Gesellschaft ist in das Risikofrüherkennungssystem der RheinEnergie AG eingebunden. Zum Risikomanagement gehören unter anderem eine umfassende Risikoidentifikation, -bewertung und -dokumentation. Durch diese Vorgehensweise ist sichergestellt, dass sämtliche, insbesondere auch bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden. Die Einstufung der Risiken erfolgt in einer Risikomatrix nach dem Verhältnis zwischen Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit. Damit wird eine Transparenz über die Risikostruktur erreicht. Die Verhältnisse auf den Strom- und Gasmärkten haben erhebliche Auswirkungen auf die Ertragskraft. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, dass die entscheidenden Parameter wie Öl-, Kohle-, Strom- und Gaspreise ganz erheblichen Schwankungen unterliegen können. Derartige Entwicklungen sind zwar auch mit Chancen verbunden, sie stellen aber auch Risiken dar. Aufgrund immer komplexer werdender wettbewerblicher, regulatorischer und gesetzlicher Anforderungen an die internen Prozesse bei den Dienstleistern, wird es immer risikoreicher die Ansprüche zu erfüllen. Unter Berücksichtigung der gegebenen Gegensteuerungs- und Minimierungsmaßnahmen sind derzeit keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Derartige Risiken sind aus heutiger Sicht auch in absehbarer Zukunft nicht zu erkennen. 7. Prognosebericht Da die RheinEnergie Express GmbH zum 1. Januar 2022 auf die RheinEnergie AG verschmolzen werden soll, liegen Plandaten ausschließlich für das Jahr 2021 vor. Der eingeschlagene, erfolgreiche Weg der Kundengewinnung mit einem kontinuierlichen Mengenzuwachs soll auch in der RheinEnergie AG weitergeführt werden. Dies soll durch konsequentes Verfolgen der erfolgreichen Vertriebsstrategie, Erschließung neuer Kanäle sowie durch aktives Kundenbindungs- und Bestandskundenmanagement erreicht werden. Es ist darüber hinaus unverzichtbar, Servicequalität auf Wettbewerbsniveau zu gewährleisten, um im Vergleich zu anderen Anbietern weiterhin attraktiv zu bleiben. Für das Geschäftsjahr 2021 erwartet die REX gegenüber dem Berichtsjahr leicht steigende Umsatzerlöse von 46.417 T€ bei einem Ergebnis von 547 T€ vor Ertragsteuern. Der Rückgang im Ergebnis ist im Wesentlichen durch rückläufige Margen begründet. Dieser Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der REX beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller uns zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden. Aufgrund von Ungewissheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen, regulatorischen, technischen und wettbewerbsbezogenen Entwicklung können jedoch Abweichungen auftreten. Die Auswirkungen auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der REX wegen der anhaltenden Corona-Pandemie sind derzeit schwer abzuschätzen. Für das Geschäftsjahr 2021 werden analog zum Berichtsjahr keine negativen Auswirkungen erwartet.
Köln, den 22. März 2021 Die Geschäftsführung gez. Frank Burghardt Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RheinEnergie Express GmbH VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RheinEnergie Express GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RheinEnergie Express GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Pflichten zur Entflechtung zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste unsere Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Prüfung zielte darauf ab, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG wurden überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Es erfolgte eine Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Krefeld, 26. März 2021 BPG
Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH
gez. S. Venkitasseril, Wirtschaftsprüfer gez. D. Bottermann, Wirtschaftsprüfer |
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