Modellbau
Müller Prototyping GmbH
Koblenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
978.594,01 |
1.027.440,95 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
259,50 |
| II.
Sachanlagen |
969.152,01 |
1.017.745,45 |
| III.
Finanzanlagen |
9.436,00 |
9.436,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
366.470,98 |
432.631,84 |
| I.
Vorräte |
98.848,00 |
89.687,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
123.100,05 |
167.581,35 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.195,23 |
1.421,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
144.522,93 |
175.362,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.717,86 |
8.207,16 |
| Aktiva |
1.353.782,85 |
1.468.279,95 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
582.194,49 |
554.103,69 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Kapitalrücklage |
6.200,00 |
6.200,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
522.339,09 |
557.177,27 |
| IV.
Jahresüberschuss |
28.090,80 |
-34.838,18 |
| B.
Rückstellungen |
16.150,62 |
7.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
750.070,35 |
904.545,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
20.407,63 |
40.854,10 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
729.662,72 |
863.691,16 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.715,00 |
|
| E.
Passive latente Steuern |
2.652,39 |
2.631,00 |
| Passiva |
1.353.782,85 |
1.468.279,95 |
Anhang
Allgemeines
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und unter
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des §§
264 ff. HGB unter Anwendung der Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1
HGB aufgestellt.
2) Die Gesellschaft ist unter der Firma
Modellbau Müller Prototyping GmbH mit Sitz in Koblenz
im Handelsregister Koblenz unter der Nummer HRB 5134
eingetragen.
3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Für die Aufstellung des
Jahresabschlusses waren - soweit nicht anders
erläutert - im Wesentlichen unverändert die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgeblich. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
2) Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
3) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur
im Rahmen der Bestimmungen des
§ 250 HGB gebildet
4) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind grundsätzlich beibehalten worden
(§ 246 Abs. 1 Satz 3 HGB).
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich an den
handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig
wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.
2) Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
3) Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4) Gewinne wurden nur berücksichtigt,
soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
erfasst.
5) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 800,00
EUR werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller
Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel
als Abgang behandelt. Die Finanzanlagen wurden mit ihren
Anschaffungskosten abzüglich einer
Teilwertabschreibung angesetzt.
6) Bei den Vorräten werden die Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe mit den
Anschaffungskosten bewertet.
7) Die Leistungsforderungen sind
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erforderliche Wertberichtigungen wurden durchgeführt.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt
und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 59 T€
(VJ. 59 T€).
II. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten i. H. von 167 TEUR (Vorjahr 418
TEUR) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten i. H. von 300 TEUR (Vorjahr 274 TEUR)
haben eine Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über
fünf Jahren bestanden i. H. von 283 TEUR (Vorjahr 212
TEUR). Durch Grundschulden und Sicherheitsabtretung
gesicherten Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
730 TEUR (Vorjahr 864 TEUR).
III. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im
Wesentlichen Rückstellungen für die Erstellung
des Jahresabschlusses.
IV. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42
III GmbHG
Die Gesellschaft hatte gegen ihren Gesellschafter
eine Verbindlichkeit in Höhe von 2,0 T€ (VJ. 1,4
T€).
D. Sonstige Angaben
I. Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält folgende Beteiligungen:
Gesellschaft
|
Sitz
|
Anteile in %
|
Eigen- kapital
in TE
(100 %)
|
Jahresergebnis 2022 in
TE
(100 %)
|
Egelhof &
Müller GmbH
|
Ramstein-Miesenbach
|
37,75
|
33
|
0
|
Egelhof & Uwe
Müller GmbH & Co. KG
|
Ramstein-Miesenbach
|
37,37
|
-371
|
19
|
II. Mitarbeiter
Die Zahl der durchschnittliche während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigte
Arbeitnehmer betrug 10.
III. Finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt 6 T€.
IV.
Mitglieder der Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Dipl.-Ing. (FH) Uwe Müller, Koblenz
Koblenz, 31. Oktober 2023
..............................................
Dipl. Ing. (FH) Uwe Müller
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.01.2024
festgestellt.
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