Hinkelstein
UG (haftungsbeschränkt)
Bocholt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
58.630,83 |
267.735,13 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
189.851,66 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
58.630,83 |
74.107,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
3.776,03 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
54.718,21 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
113.349,04 |
267.735,13 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
26.232,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
1,00 |
1,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
6.557,83 |
6.557,83 |
| III.
Gewinnvortrag |
19.673,50 |
-2.656,72 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
80.950,54 |
0,00 |
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
22.330,22 |
| VI.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
54.718,21 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
29.977,77 |
50.819,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
83.371,27 |
190.683,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
113.349,04 |
267.735,13 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die UG weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 (1) HGB auf.
Bewertungs- und Gliederungsvorschriften wurden
unverändert zu denen des Vorjahres angewandt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden an
den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.
Die immateriellen Wirtschaftsgüter wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter bis EUR
150,-- netto werden nach steuerrechtlichen Vorschriften im
Zugangsjahr in voller Höhe als Aufwand erfasst.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
ihrem jeweiligen Nennwert bilanziert worden.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
C. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen
Positionen der Bilanz
Forderungen
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
betragen insgesamt EUR 710,92. Darin enthalten sind
Ausleihungen (Darlehen) an Gesellschafter in Höhe von
EUR 710,92.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Bei der Gesellschaft besteht zum 31.12.2011 eine
buchmäßige Überschuldung. Hieraus
könnten sich gegebenenfalls Anzeigepflichten für
die Geschäftsführung ergeben, worauf wir diese
hiermit nochmals hingewiesen haben.
Trotz der zum Stichtag bestehenden bilanziellen
Überschuldung wurde von der Geschäftsführung
die Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) positiv bewertet.
Weitere Untersuchungen wurden durch uns in diesem
Zusammenhang nicht vorgenommen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen nicht.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert
sind, beträgt EUR 0,00.
Sonstige Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte
oder ähnliche Rechte besichert sind, bestehen nicht.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestehen
nicht.
D. Sonstige Pflichtangaben
Die Gesellschaft hat die
größenabhängige Erleichterung
gemäß § 288 HGB vollumfänglich in
Anspruch genommen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung von
Herrn Friedhelm Löwe, Bocholt
wahrgenommen.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bocholt, den 30.08.2012
GESCHÄFTSFÜHRUNG
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2012 festgestellt.
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