Hauber
GmbH
Neresheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
14.673,00 |
17.840,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.673,00 |
17.840,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
5.956,19 |
7.239,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.836,06 |
4.354,02 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.120,13 |
2.885,76 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
10.737,87 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.367,06 |
37.579,78 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
12.020,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
12.979,41 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
10.258,46 |
12.979,41 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
10.737,87 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.367,06 |
25.559,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
29.367,06 |
25.559,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.367,06 |
37.579,78 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Anhang zum 31.12.2010 wurde unter Beachtung der
gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 264
ff., 284a ff. HGB aufgestellt.
Die Firma Hauber GmbH (Gästehaus Ambiente) mit
Sitz in Neresheim, ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem.
§ 267 HGB. Von den Erleichterungen des § 288 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Der Jahresabschluss wurde unter der
vollständigen Gewinnverwendung aufgestellt.
Im Anhang wurden alle erforderlichen
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht.
Im Geschäftsjahr 2010 werden erstmalig die
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
angewendet. Die Vorjahreszahlen müssen gem. Art. 67
Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst werden und beziehen sich
auf die Gesetzeslage vor Inkrafttreten des BilMoG.
1. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung wurde trotz bilanzieller
Überschuldung weiterhin unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmertätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen, da die
Forführungsprognose den Umstädnen nach
überwiegend positiv ist.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind
grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu den
niedrigen Tagespreisen des Bilanzstichtages bewertet.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Rückstellungen umfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in
Höhe des Erfüllungsbetrages passiviert worden,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Gliederung
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gegenüber dem Vorjahr 2009 im laufenden
Geschäftsjahr 2010 beibehalten. Angaben gem. §
265 Abs. 1 Satz 2 HGB und Erläuterungen gem. §
265 Abs. 2 Sätze 2 u. 3 HGB erübrigen sich damit.
Vermögensgegenstände oder Schulden die
unter mehrere Posten der Bilanz fallen waren nicht
gegeben.
Mangels Vorliegen mehrerer Geschäftszweige war
eine Gliederung des Jahresabschlusses nach verschiedenen
Gliederungsvorschriften nicht erforderlich. Angaben gem.
§ 265 Abs. 4 Satz 2 HGB entfallen.
B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Finanzanlagen
Soweit Beteiligungen gemäß § 285 Nr.
11 HGB vorhanden sind, wird gemäß § 286 (3)
S. 1 Nr. 2 HGB auf entsprechende Angaben verzichtet.
Umlaufvermögen
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr waren nicht vorhanden.
Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter
bestanden nicht.
Eigenkapital
Zur Beseitigung der bilanziellen Überschuldung
hat der Geschäftsführer eine Finanz- und
Ertragsplanung erstellt, aus der sich eine positive
Fortbestehensprognose ergibt, so dass die Gesellschaft mit
überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden un im
kommenden Geschäftsjahr ihr
Geschäftstätigkeit fortführen kann.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden am Bilanzstichtag wie folgt:
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten Euro 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen
Euro 9.525,00
sonstige Verbindlichkeiten Euro 19.842,06
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5
Jahren bestanden nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betrugen Euro 19.842,0.
Bilanzvermerke
Neben den in der Bilanz angeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
C. Sonstige Pflichtangaben
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 ist unter
Beachtung der Vorschriften der
§§ 42 des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
2. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
2010 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt: Bernhard Hauber
Gegenüber den Mitgliedern der
Geschäftsführung bestehen keine gewährten
Vorschüsse, Kredite oder zugunsten dieser Personen
eingegangenen Haftungsverhältnisse.
3. Angaben gemäß KapCoRiLiG
Hauber GmbH (Gästehaus Ambiente)
vertreten durch den Geschäftsführer der
GmbH:
gez. Bernhard Hauber
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2011 festgestellt.
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