Johann Heining KG Bauunternehmung
Selbe AdresseSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Heining seit 13.5.2014 | Geschäftsführer |
Rainer Heining seit 13.5.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 66.67% | |
I***** H****** | 20.00% |
G**** H****** | 13.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Heining Bau-GmbHKastlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang1. REGISTERGERICHTINFORMATIONEN
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff) in der Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. 3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr unverändert beibehalten worden. Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bei den Anlagegütern wurde die lineare Abschreibung gewählt. Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen wurden, soweit möglich, gemäß § 268 Abs. 5 S. 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Die Warenbestände sind zu Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen bewertet. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihrem Nennwert, vermindert um Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, bewertet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die Eigenkapitalpositionen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Sie beinhalten alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Geleistete Anzahlungen an Subunternehmer wurden bei der Bemessung der Rückstellung für erbrachte und noch nicht abgerechnete Subunternehmerleistungen mindernd berücksichtigt. Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). 4. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 4.1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen in Höhe von 250,00 € (Vorjahr: 250,00 €) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausgewiesen. 4.2. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend dem Anwartschaftsbarwertverfahren - Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) auf der Grundlage der Sterbetafeln 2018 G nach Prof. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 1,82 % durchgeführt. Der Rententrend wurde in Höhe von 2 % p.a. in Ansatz gebracht. Der sich aufgrund der Änderung der Rückstellungsbewertung für die Pensionsrückstellung ergebende Betrag wird gemäß Art. 67 EGHGB auf 15 Jahre verteilt. Die Pensionsrückstellung ohne Verteilung beläuft sich laut Gutachten zum 31.12.2023 auf 60.237,00 €. Zudem resultiert aus der Abzinsung dieser Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn statt sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 297,00 €. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. 4.3. Verbindlichkeiten
sonstige Berichtsbestandteile
Kastl, 17. Juli 2024 gez. Daniel Heining, Geschäftsführer gez. Rainer Heining, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
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