lolaloo
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.071,00 |
6.063,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.071,00 |
6.063,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
34.812,36 |
29.030,99 |
| I.
Vorräte |
21.514,75 |
19.020,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.844,90 |
3.020,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.568,88 |
1.568,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.452,71 |
6.989,96 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
62,50 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
37.201,07 |
15.903,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
77.084,43 |
51.060,16 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
62.201,07 |
40.903,67 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
37.201,07 |
15.903,67 |
| B.
Rückstellungen |
6.415,56 |
2.523,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
70.668,87 |
48.536,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
45.668,87 |
23.536,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
77.084,43 |
51.060,16 |
Anhang
Verkürzter Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Von den
größenabhängigen Aufstellungserleichterungen
gemäß § 274 a wurde teilweise, von denen
gemäß § 276 HGB kein Gebrauch gemacht. Die
Aufstellungserleichterungen des § 288 HGB sind in
Anspruch genommen worden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden
"BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB).
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Darüber hinaus sind die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber 2009 mit Ausnahme der im
folgenden Abschnitt erläuterten Änderungen
beibehalten worden.
Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz,
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt
werden können, erfolgten die Angaben im Anhang.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgt entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften und den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die Wirtschaftsgüter
des Vorratsvermögens wurden durch Inventur am
Bilanzstichtag ermittelt.
Das Vorratsvermögen wurde untergliedert in
1. Roh-, Hilfs- Betriebsstoffe und Waren
2. Unfertige Erzeugnisse
3. Fertige Erzeugnisse
In die Herstellungskosten wurden die unmittelbar
zurechenbaren Kosten einbezogen. Sie wurden
grundsätzlich im Wege der Einzelbewertung erfasst und
umfassen neben den Materialeinzel- und Fertigungseinzelkosten
auch die herstellungsbezogenen, notwendigen Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie den durch die Fertigung
veranlassten Werteverzehr des Anlagevermögens.
Erworbene Wirtschaftsgüter des
Vorratsvermögens sind mit den Anschaffungskosten
angesetzt worden.
Abschreibungen auf den Bilanzstichtag wurden nicht
vorgenommen.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des
Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die
bestehenden Verpflichtungen angemessen abzudecken.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Im Kalenderjahr 2010 wurde
Anlagevermögen angeschafft. Auf die Entwicklung
der einzelnen Posten des Anlagevermögens in der Bilanz
und im Anhang wird hiermit verwiesen. Die Abschreibungen
erfolgten linear. Außerplanmäßige
Abschreibungen wurden im Kalenderjahr nicht vorgenommen.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens von einem Wert größer als
410,00 € wurden im Geschäftsjahr entsprechend ihrer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert in Höhe von
410,00 € wurden im Geschäftsjahr voll
abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Geschäftsführung schätzt die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entsprechend der
steuerlichen Abschreibungsdauer. Von einem Wahlrecht, andere
Abschreibungsdauern geltend zu machen, wurde durch die
Geschäftsführung nicht Gebrauch gemacht.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind Gegenstände,
aus denen die zum Verkauf bestimmten Waren hergestellt
werden, die als Nebensachen feste Bestandteile der
herzustellenden Ware werden bzw. die den Herstellungsprozess
unterstützen. Diese wurden durch Inventur
mit 17.824,46 € bewertet.
Bei den
unfertigen Erzeugnissen in Höhe von 1.680,34
€ handelt es sich um Material für unfertige Waren,
deren Herstellung sich über den Bilanzstichtag hinaus
erstreckt.
Die hergestellten Wirtschaftsgüter sind als
fertige Erzeugnissen in Höhe von 519,63
€ erfasst worden. In die Herstellungskosten wurden die
unmittelbar zurechenbaren Kosten einbezogen.
Die Verpackungen sind als
fertige Waren mit den Anschaffungskosten durch
Inventur bewertet.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich
wie folgt zusammen:
| Forderungen ggü.
Gesellschaftern |
8.000,00 € |
| Mietkaution |
1.568,88 € |
| Umsatzsteuer IV/2010 |
177,85 € |
| Umsatzsteuerforderung
2010 |
92,00 € |
|
Körperschaftsteuerrückforderung 2009 |
0,62 € |
| Geldtransit |
407,05 €
|
| Gesamt |
10.246,40 € |
Bei den Forderungen gegenüber den Gesellschaftern
handelt es sich um die Anforderung von Darlehensbeträgen
entsprechend den zum 18.12.2009 abgeschlossenen
Kontokorrentverträgen.
Die Entwicklung der Rückstellungen, die zum
Abschlussstichtag bestanden, ist dem nachfolgenden
Rückstellungsspiegel zu entnehmen:
Art der Rückstellung
|
Stand zum 31.12.2009
|
Auflösung
|
Einstellung
|
Stand zum
31.12.2010
|
Sonstige Rückstellungen
|
972,26 €
|
37,26 €
|
2.000,00 €
|
2.935,00 €
|
Abschluss- und Prüfungskosten
|
1.500,00 €
|
|
1.885,00 €
|
3.385,00 €
|
Rückstellungen gesamt
|
2.435,00 €
|
37,26 €
|
3885,00 €
|
6.320,00 €
|
Die Restlaufzeiten sämtlicher in der Bilanz
ausgewiesener
Verbindlichkeiten, die zum Abschlussstichtag alle
rechtlich bereits entstanden waren, sind dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Art der Verbindlichkeit
|
Stand zum 31.12.2010
|
RLZ
|
gegenüber Finanzamt
|
279,27
|
bis 1 Jahr
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
41.824,00
|
bis 1 Jahr
|
sonstige Verbindlichkeiten
|
1.064,38
|
bis 1 Jahr
|
aus Kautionen
|
2.322,00
|
> 1 Jahr
|
aus Darlehen
|
25.000,00
|
bis 1 Jahr
|
Summe
|
70.489,65
|
|
IV. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
1. Angaben zur Geschäftsführung gemäß
§ 285 Nr. 10 HGB
Die
Geschäftsführung erfolgte ab der
Gründung der GmbH am 2.5.2008 durch Herrn Udo Blenk und
Herrn Stefan Stöhr. Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
2. Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag lagen keine außerbilanziellen
Haftungsverhältnisse vor.
3. Rangrücktrittserklärungen
Die Gesellschaft weist zum 31.12.2010 einen nicht durch
Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 37.201,07 € aus.
Gemäß den von Herrn Blenk und Herrn
Stöhr gewährten Darlehen treten die Darlehen
(einschließlich Zinsen und Kosten) im Rang hinter
sämtliche Ansprüche der gegenwärtigen und
zukünftigen Gläubiger des Darlehensnehmers, die
nicht Gesellschafter sind, zurück, jedoch nur wenn und
soweit der Rangrücktritt erforderlich ist, eine
Situation der Überschuldung oder
Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden oder nicht zu
verstärken. Ansprüche auf Rückzahlung der
Darlehen können nicht geltend gemacht werden, bevor die
Situation der Überschuldung oder
Zahlungsunfähigkeit beseitigt ist und die Verluste des
Darlehensnehmers ausgeglichen wurden. Tilgung, Verzinsung und
Kosten des Darlehens können nur aus einem etwaigen
künftigen Bilanzgewinn, aus einem etwaigen
Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freiem
Vermögen, das nach Befriedigung aller übrigen
Gesellschaftsgläubiger (außer anderen
Rangrücktrittsgläubigern) verbleibt, verlangt
werden.
Die bilanzielle Überschuldung der Gesellschaft ist
aufgrund der vorliegenden Rangrücktrittserklärungen
für Darlehen und Zinsen von 40.925,06 € beseitigt.
Berlin, 09. Februar 2012
lolaloo GmbH
Geschäftsführer
gez.
Udo Blenk
gez.
Stefan Stöhr
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 40.925,06 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 8.000,00 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 17.325,70 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.02.2012 festgestellt.
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