Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 521135
Eingetragen
18.4.1990
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen MetallenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Die Verarbeitung von Metallen, insbesondere auf dem Gebiet der Verzahnungstechnik. Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung anderer Gesellschaften und Unternehmen. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten ausführen, andere Unternehmen erwerben, gründen oder sich an anderen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen im Inund Ausland errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Michael Mayer
seit 29.11.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Michael MayerMM Holding GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Friedrich Kuhrt GmbH

Steinmauern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

0,00

0,00

0,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

835.738,67

846.855,46

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

4.523,68

840.262,35

5.783,26

C. Rechnungsabgrenzungsposten

112,50

112,50

Summe Aktiva

840.374,85

852.751,22



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Bilanzgewinn

-9.340,17

16.224,42

-7.919,08

B. Rückstellungen

795.258,00

811.833,00

C. Verbindlichkeiten

28.892,43

23.272,71

Summe Passiva

840.374,85

852.751,22

ANHANG

I. Allgemeine Angaben

Die Bilanz wurde gemäß § 268 I HGB unter Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der in der Position Bilanzgewinn enthaltene Gewinnvortrag beträgt € 7.919,08 (Vorjahr = € 7.230,35).

Größenklasse nach HGB

Die Firma ist nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB eine kleine Gesellschaft. Von den Erleichterungen zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschluss wurde (teilweise) Gebrauch gemacht.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Soweit Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen wurden sind diese nachfolgend erläutert, begründet und die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

Euro-Umrechnung für auf fremde Währungen lautende Posten

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Finanzanlagen

Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Teilwert angesetzt. Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Vorräte

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Ansatz erfolgte zu Anschaffungskosten vermindert um eventuelle Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzipes.

Wertpapiere

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Flüssige Mittel

Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nennbetrag.

Rückstellungen

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei Laufzeiten über ein Jahr entsprechend § 253 II HGB abgezinst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.

III. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB

Forderungen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von € 806.146,13 (Vorjahr = € 823.921,13).

Verbindlichkeiten

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 28.892,43 (Vorjahr = € 23.272,71) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 0 (Vorjahr = € 0) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Durch Pfandrechte oder Hypotheken/Grundschulden sind von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 0 gesichert (Vorjahr = € 0). Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte

An die Gruppe der Mitglieder von Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder ähnlicher Einrichtungen wurden zum Bilanzstichtag keine Vorschüsse, Kredite oder Haftungsübernahmen gewährt.

Mitglieder der Geschäftsführung

Herr Friedrich Kuhrt, Werkzeugmacher und Herr Ronald Kuhrt, Dipl.Ing.grad. waren alleinvertretungsbefugte und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer.

Beteiligungsverhältnisse mit Anteilsbesitz von mindestens 20%

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der Friedrich Kuhrt GmbH & Co. KG mit Sitz in Steinmauern.

Abschreibung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswertes

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen

Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Bewertungseinheiten für Finanzinstrumente

Es wurden keine Vermögensgegenstände, Schulden und schwebende Geschäfte oder Transaktionen zu einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB zusammengefasst. Daher entfallen weitere Angaben hierzu.

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Der handelsrechtliche Rückstellungsbetrag wurde versicherungsmathematisch von der HENN • GLÖCKLE • HORCHER Steuerberatungsgesellschaft mbH berechnet. Grundlagen der Berechnung sind die Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck und ein Rechnungszinssatz von 5,12 %.

Gehaltssteigerungen wurden mit 0 % jährlich berücksichtigt und laufende Rentensteigerungen mit 0 %. Die begünstigten Personen unterliegen keinen regelmäßigen oder tariflichen Lohnerhöhungen, laufende Rentensteigerungen sind nach der Pensionszusage nicht vorgesehen.

Die Erhöhung der Pensionsrückstellung durch die geänderten Vorschriften des BilMoG per 01.01.10 war zu Beginn des Geschäftsjahres bereits in voller Höhe zugeführt, die gesamte Pensionsverpflichtung ist in der Bilanz ausgewiesen.

Verrechnungen nach § 246 II S. 2 HGB (Planvermögen)

Es wurden im Geschäftsjahr (wie im Vorjahr) keine Verrechnungen von dem Zugriff aller Gläubiger entzogener Posten der Aktivseite und Posten der Passivseite vorgenommen.

Anteile und Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen

Es waren (wie im Vorjahr) keine Anteile an inländischen Investmentvermögen oder nur Anteile bis zu 10% auszuweisen, weitere Angaben entfallen daher.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen in einem Gesamtbetrag von € 0 (Vorjahr = € 0), davon gegenüber verbundenen Unternehmen € 0 (Vorjahr = € 0).

Ausschüttungssperren nach § 268 VIII HGB

In der Bilanz sind folgende einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegende Beträge ausgewiesen:

Geschäftsjahr

Vorjahr

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögen

-

-

Gesamtbetrag aktive latente Steuern

-

-

Die Anschaffungskosten übersteigender Zeitwert des Planvermögen, 246 II S. 2 HGB

-

-

abzüglich passive latenten Steuer hierzu

-

-

Gesamtbetrag nach § 268 VIII HGB

-

-

Latente Steuern nach § 274 HGB

Kleine Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind vom Ausweis latenter Steuern befreit. Von dieser Erleichterung wurde gebrauch gemacht, weitere Angaben hierzu entfallen.

IV. Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 42 III GmbHG bestehen wie folgt.

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen kurzfristige Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag mit € 18.277,60 (Vorjahr = € 14.972,90), ausgewiesen in der Bilanz unter der Position Verbindlichkeiten.

Baden-Baden, den 11.06.2013

Ronald Kuhrt

WEITERE DATEN

Zum Zeitpunkt der Einreichung beim Bundesanzeiger war die Feststellung des Jahresabschlusses noch nicht erfolgt.

 

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