Reiss Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Fricke seit 4.7.2023 | Geschäftsführer |
Michael Reiss seit 31.1.2022 | Geschäftsführer |
Petra Reiss geb. Franz seit 24.5.2007 | Prokura |
Hans-Dieter Faller seit 16.11.2006 | Prokura |
Manfred Nikolaus Reiss seit 16.11.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Reiss Holding GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PVS Reiss GmbHRadolfzell am BodenseeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024PVS Reiss GmbH, Radolfzell1. Grundlagen des Unternehmens Die PVS Reiss GmbH („pvs Reiss“) ist - bei Einbeziehung des Einzelunternehmens Privatärztliche Verrechnungsstelle Manfred Reiss - seit mehr als 35 Jahren als Unternehmen im zahnärztlichen sowie humanmedizinischen Abrechnungswesen und in der Abrechnung für ambulante Pflegedienste tätig. Als auf diesen Bereich spezialisiertes Institut verfügen wir über die Zulassung als Factoringunternehmen nach § 1 Abs. 1a Nr. 9 Kreditwesengesetz. Die pvs Reiss untersteht daher als in Deutschland zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut der laufenden Solvenzaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“), Bonn/Frankfurt am Main, sowie der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung Baden- Württemberg, Stuttgart. Die pvs Reiss wird hierbei als Dienstleistungsunternehmen für ihre fast ausschließlich in Deutschland ansässigen Kunden tätig. Die Dienstleistungen umfassen neben der Debitorenbuchhaltung das gerichtliche und außergerichtliche Mahn- und Inkassowesen. Weiterhin bieten wir unseren Kunden eine Finanzierungsfunktion durch eine sofortige Zahlung der angekauften Forderungen. Diese Finanzierungsfunktion kann mit einer Übernahme des Delkredererisikos verbunden werden. Unsere Organisation umfasst flache Hierarchien, die schnelle Entscheidungen und die Konzentration auf die Bedürfnisse unserer Kunden ermöglichen. Dies wird durch die Einbindung der Geschäftsleitung in die wesentlichen operativen Bereiche erreicht. Um den gestiegenen Anforderungen eines stetig wachsenden Unternehmens gerecht zu werden, wurde die Geschäftsführung zum 1. Juli 2023 erweitert. Der Bereich Vertrieb wird nun als eigenständiges Ressort auf Ebene der Geschäftsführung durch ein Mitglied geführt, was für uns auch die Relevanz dieses Bereichs für die zukünftige Entwicklung der pvs Reiss unterstreicht. Die pvs Reiss unterhält eine Geschäftsstelle in Minden. Diese ist vollständig in die Organisation des Stammhauses in Radolfzell eingebunden. 2. Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft ist im Jahresdurchschnitt 2023 gemäß den ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes geschrumpft. Das preis- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt („BIP“) lag im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,1 % niedriger als im Vorjahr. „Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken“, sagte Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, bei einer Pressekonferenz Anfang des Jahres. Sie führte weiter aus, dass die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen die Konjunktur dämpften sowie ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland als weitere Gründe für diese Entwicklung hinzu kamen. Die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 setzte sich somit gemäß Frau Brand nicht weiter fort. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, lag das BIP 2023 um 0,7 % höher. Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung verlief im Jahr 2023 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich. Die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging gemäß des Statistischen Bundesamtes insgesamt deutlich um 2,0 % zurück, während die meisten Dienstleistungsbereiche ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Vorjahresvergleich erneut, wenn auch schwächer, ausweiten konnten. Die durchschnittliche Zahl der Erwerbstätigen stieg im Jahr 2023 um rund 0,7 % auf 45,9 Mio. Somit arbeiteten so viele Erwerbstätige wie nie zuvor. Der Beschäftigungsaufbau fand gemäß Statischem Bundesamt im Jahr 2023 unter anderem durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte sowie eine steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung statt. Diese positiven Effekte überwogen die dämpfenden Effekte des demografischen Wandels, so das Statistische Bundesamt weiter. Der Beschäftigungsaufbau fand 2023 fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt. (Quelle: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24 019 811.html) Für das erste Quartal 2024 führt das Statistische Bundesamt aus, dass das preis- und kalenderbereinigte Wachstum gegenüber dem ersten Quartal 2023 um -0,2 % rückläufig war. Wie es weiter mitteilte, ergab sich gegenüber dem vierten Quartal 2023 (preis-, kalender- und saisonbereinigt) ein leichtes Wachstum von 0,2 %, welches von Anstiegen der Bauinvestitionen und der Exporte getragen wurde. (Quelle: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/04/PD24_173_811.html) Nachdem der Dreimonats-EURIBOR bereits im letzten Geschäftsjahr bedeutsam zugelegt hatte, zeigte er sich am 2. Januar 2024 mit 3,9 % deutlich höher als ein Jahr zuvor mit knapp 2,2 %. Auch vor dem Hintergrund einer weiterhin eher restriktiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank („EZB“) stand er Anfang Juni 2024 bei knapp 3,8 %. Am 6. Juni 2024 hat die EZB beschlossen, die Sätze ihrer Leitzinsen um jeweils 0,25 % mit Wirkung ab 12. Juni 2024 zu reduzieren, was dann auch in der Folge im Juni 2024 zu Sätzen bei dem Dreimonats-EURIBOR von 3,7 % führte. (Quelle Zinsangaben: www.euribor-rates.eu) Die Factoring-Branche im medizinischen Bereich erwies sich im Jahr 2023 nach unseren Informationen als relativ stabil und konnte das Vorjahresniveau ausbauen. 3. Geschäftsverlauf Die pvs Reiss konnte sich im Berichtsjahr, trotz eines nach wie vor stärker werdenden Wettbewerbs und der allgemeinen negativen Auswirkungen von Inflation bzw. des schwachen wirtschaftlichen Umfelds in Deutschland am Markt behaupten und ihre Marktposition weiterhin festigen. Als Factoring-Unternehmen im Gesundheitsbereich hat uns die allgemeine wirtschaftliche Lage bis in das letzte Geschäftsjahr nicht wesentlich negativ beeinflusst. In dem abgelaufenen Geschäftsjahr waren wir jedoch stark von den langfristigen Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, der hieraus folgenden Inflation und den aus ihr folgenden gestiegenen Zinsen betroffen. Neben Personal- und Sachaufwendungen stellt die Refinanzierung einen weiteren wesentlichen Kostenfaktor in unserem Unternehmen und der Branche dar. Die gestiegenen Refinanzierungsaufwendungen waren nach unserer Wahrnehmung in der Branche ein Auslöser für die Erhöhung der Factoring-Gebühren. Dieser Gebührenerhöhung konnten auch wir uns nach einer Dekade sinkender durchschnittlicher Margen vor dem Hintergrund von Inflation, Lohnsteigerung und nun zuletzt deutlichem Anstieg des Zinsniveaus nicht verschließen. Insgesamt konnten wir unser Vorjahres-Niveau in Bezug auf das abgerechnete Volumen mit einem Anstieg von 6,1 % (Vorjahr: 9,4 %) ausbauen. Grund hierfür waren nach wie vor erfolgreiche Vorjahre in der Neukundenakquise. Auch im Geschäftsjahr 2023/2024 hat sich dieser Akquise-Erfolg positiv gezeigt. In fast allen unseren Bereichen (Dental, Human, Klinik und Pflege) konnten wir das Vorjahresniveau des abgerechneten Volumens übertreffen. Die Ausnahme hierbei bildete der Bereich Klinik, in dem wir konsolidierungsbedingt etwas rückläufig im abgerechneten Volumen waren. Gegen Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres ging unser neuer Bereich Tiermedizin an den Start. Die ersten Gespräche und Kundenkontakte verliefen erfreulich, so dass wir für die Zukunft für diesen Bereich verhalten optimistisch sind. Neben den sich ständig weiterentwickelnden Anforderungen im Bereich des Bankaufsichtsrechts stellen auch die gesundheitspolitischen und verbraucherschutzrechtlichen Regelungen einen wesentlichen Teil der Rahmenbedingungen für unser Geschäft dar. In diesem Bereich sind insbesondere die von der BaFin erlassenen und laufend aktualisierten MaRisk („Mindestanforderungen an das Risikomanagement“) für uns von Bedeutung. So stand im vergangenen Geschäftsjahr die Umsetzung der 7. MaRisk-Novelle an, die sich auch auf die Berücksichtigung von sogenannten „ESG-Risiken“ bezogen hat. Ab Ende Mai 2024 trat die 8. MaRisk-Novelle in Kraft, die sich auf das Management von Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch konzentriert. Die pvs Reiss hat hier die darlegten Änderungen aufgegriffen und wird diese unter Beachtung des Proportionalitätsprinzips im Risikomanagement berücksichtigen. Darüber hinaus widmeten wir den internen Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Abwehr von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter unsere Aufmerksamkeit. Eine für uns größere Relevanz messen wir der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor („DORA“) bei. Hierdurch soll der europäische Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und Vorfällen bzw. Risken in der Informations- und Kommunikationstechnologie gestärkt werden. Unseren geschäftspolitischen Ansatz, in unseren Leistungen eine kundenorientierte Dienstleistung zu sehen, haben wir auch im Geschäftsjahr 2023/2024 weiterhin konsequent verfolgt. Dieser Ansatz war und ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor unserer Tätigkeit, der uns in Gesprächen mit unseren Kunden bestätigt wird. Dies zeigt sich auch in einer laufenden Verbesserung und Automatisierung von Standardabläufen, die es unseren gut ausgebildeten Mitarbeitern ermöglicht, sich intensiver um die Belange unserer Kunden zu kümmern. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir weiterhin in die Anpassung und Weiterentwicklung unserer IT-Systeme, insbesondere unserer Anwendung WIN-PVS, investiert. Im zu Ende gegangenen Geschäftsjahr haben wir unser webbasiertes Portal für Patienten finalisiert und testweise ab Juli 2023 ausgewählten Patienten zur Verfügung gestellt. Es ist nunmehr ab März 2024 jedem Patienten zugänglich. Wir versprechen uns hiervon einen erhöhten Kundenservice sowie Erleichterungen für unsere Mitarbeiter bei Routinearbeiten. Neben diesen Ausgaben in IT-Systeme haben wir aber auch wieder in die Ausbildung unserer Mitarbeiter investiert. Die Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeiter beruht auf regelmäßigen internen Mitarbeiterschulungen sowie der Förderung nebenberuflicher Weiterbildung. Die pvs Reiss beschäftigte im Berichtsjahr neben der Geschäftsführung wieder durchschnittlich 98 Personen (Vorjahr: 92). Neben der Zufriedenheit unserer Kunden ist uns auch unser soziales und ökologisches Engagement wichtig. So kompensieren wir weiterhin den durch unsere Geschäftsreisen und Geschäftsfahrten verursachten CO2 -Ausstoß über Projekte durch die Organisation „Atmosfair“ nun bereits im elften Jahr. Ebenso sind wir Teilnehmer am klimaneutralen Versand „GOGREEN“ der Deutschen Post AG. Gerade im Hinblick auf die negativen Entwicklungen im Energiesektor erweist sich das durch uns genutzte Bürogebäude nicht nur vor dem Hintergrund von Umweltschutzbelangen als vorteilhaft. Die Ausstattung mit Solartechnik sowie mit moderner Heizungs- und Kühltechnik (Geothermie-Wärmepumpe) machte sich bei zwar zuletzt rückläufigen, jedoch weiterhin hohen Energiepreisen auch wieder auf der Kostenseite positiv bemerkbar. Unser langfristiges Ziel ist weiterhin ein moderates, aber stetiges Wachstum, das durch ein vertretbares Risiko begleitet wird. Dieses Wachstumsziel konnten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr trotz Auswirkungen von Inflation und Zinserhöhung erreichen. Die allgemeine wirtschaftliche Lage in Deutschland im Geschäftsjahr 2023/2024 hat sich nach unserer Einschätzung nicht positiv auf unseren Geschäftsverlauf ausgewirkt, während sich das im Geschäftsjahr deutlich gestiegene Zinsniveau wahrnehmbar negativ ausgewirkt hat. Die Zahl der betreuten aktiven Kunden blieb im Stichtagsverlauf auf Vorjahresniveau, was wir aufgrund der notwendig gewordenen Gebührenerhöhung als ein klares positives Zeichen sehen. Das abgerechnete Volumen hat sich auf EUR 481,5 Mio. bzw. um 6,1 % erhöht (Vorjahr: EUR 453,8 Mio. bzw. um 9,4 %). Wir als Geschäftsleitung der pvs Reiss sind zwar mit der gleichbleibenden Kundenanzahl nicht ganz, mit der Entwicklung des abgerechneten Volumens jedoch unter den gegebenen Bedingungen zufrieden. Die Ergebnisentwicklung unserer Gesellschaft ist in den letzten Jahren sehr erfreulich verlaufen und stellt mit dem jeweiligen Jahresergebnis einen finanziellen Leistungsindikator der pvs Reiss dar. In den letzten zehn Jahren ist das Jahresergebnis weitgehend kontinuierlich gestiegen. Mit einem aktuellen Jahresergebnis von TEUR 1.181 fällt dieses um rund 22,1 % besser gegenüber dem Vorjahresergebnis aus. Wir sind daher mit der Ergebnisentwicklung zufrieden. Für weitere Einzelheiten zu dem Jahresergebnis verweisen wir auf die Ausführungen in der Ertragslage. Unsere ursprünglich im Vorjahr gesetzten Ziele, nämlich die Steigerung des Abrechnungsvolumens und des Jahresergebnisses, konnten wir erreichen. Wir danken unseren Mitarbeitern für ihren Einsatz. In Verbindung mit der zumindest teilweisen Thesaurierung der jeweiligen Jahresüberschüsse hat dieser Leistungsindikator die Finanzkraft der pvs Reiss in der Vergangenheit gestärkt. Wir sind zuversichtlich, dass dies auch in Zukunft nachhaltig der Fall ist. Weitere finanzielle Leistungsindikatoren beziehen sich insbesondere auf Kriterien im Bereich des Managements der Adressenausfallrisiken und spiegeln sich somit im Bewertungsergebnis wider. Daher sind wir mit der Entwicklung des Jahresergebnisses im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt zufrieden. Die Geschäftsentwicklung ist als gut zu bezeichnen. 4. Lage der Gesellschaft Die Geschäftsführung schätzt die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt als positiv ein. Im Folgenden werden die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage näher erläutert. 4.1. Vermögenslage Die Veränderung der Vermögenslage ist durch die Zunahme des Factoringgeschäfts in Bezug auf das gestiegene abgerechnete Volumen und damit auch im Jahr 2023/2024 durch die veränderte Bedeutung der einzelnen Geschäftsbereiche der pvs Reiss geprägt. Zum Bilanzstichtag weist die pvs Reiss eine Bilanzsumme von EUR 50,6 Mio. aus, die sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 6,6 Mio. erhöht hat. Dies ist im Wesentlichen auf den Zuwachs der Forderungen aus dem Ankauf u. a. von Patientenforderungen um EUR 6,9 Mio. auf EUR 48,4 Mio. zurückzuführen. Im Vorjahr betrug der Anstieg EUR 6,3 Mio. auf EUR 41,5 Mio. Der Anstieg der Forderungen an Kunden in Höhe von 16,5 % (Vorjahr: 17,9 %) resultiert u. a. auch aus dem zugenommenen Geschäft, insbesondere in den Bereichen Dental- und Humanabrechnung sowie Pflegeabrechnung. Die Forderungen an Kunden entsprechen einem Anteil von 95,7 % an der Bilanzsumme nach 94,4 % im Vorjahr. Die Verbindlichkeiten aus dem Ankauf von Patientenforderungen betragen EUR 15,8 Mio. oder 31,3 % der Bilanzsumme nach EUR 13,6 Mio. oder 30,9 % im Vorjahr. Das Anlagevermögen, die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die übrigen Aktiva (ohne Bankguthaben) betragen zusammen EUR 1,5 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.) und sind somit insgesamt für die Beurteilung der Vermögenslage, wie im Vorjahr, von untergeordneter Bedeutung. Am Bilanzstichtag beträgt das Eigenkapital EUR 5,1 Mio. (Vorjahr: EUR 4,3 Mio.) und somit 10,1 % der Bilanzsumme nach 9,9 % im Vorjahr. Der leichte Anstieg der Eigenkapitalquote ist insbesondere durch das relativ stärkere Wachstum des Jahresüberschusses gegenüber der Bilanzsumme zu begründen. Gemessen an den für Kreditinstitute maßgebenden Eigenkapitalvorschriften der Capital Requirement Regulation („CRR“) in Bezug auf Adressen- sowie operationelle Risiken sehen wir uns vor dem Hintergrund der bestehenden und zukünftig steigenden Eigenkapitalausstattung angemessen aufgestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus Refinanzierungen sind auch in Folge der dargestellten Entwicklung der Kundenforderungen und des Eigenkapitals gestiegen und betragen zum Stichtag EUR 27,6 Mio. nach EUR 23,8 Mio. im Vorjahr, was einem Anstieg von 15,7 % (Vorjahr: 21,8 %) entspricht. Hier zeigt sich auch die positive Entwicklung unseres finanziellen Leistungsindikator, des Jahresergebnisses. Durch die zumindest teilweise Thesaurierung kann so ein Teil des Wachstums über Eigenkapital finanziert werden. 4.2. Finanzlage Grundlage der Finanzierung der geschäftlichen Tätigkeit der pvs Reiss ist die Finanzierung durch Banken, wobei diese auch im kurzfristigen Bereich und in der Regel mit variabler Verzinsung und Mindestmarge erfolgt. Wir haben auch Wert auf einen bedeutenden Anteil langfristiger Linien gelegt. Der pvs Reiss stehen so für ihre Tätigkeit ausreichende vereinbarte Kreditlinien zur Verfügung, um das Ziel eines konstanten und ausgewogenen Wachstums zu erreichen. Zum Bilanzstichtag standen von diesen Linien - wie im Vorjahr - Teile noch frei zur Verfügung. Im Hinblick auf die wachstumsbedingte Zunahme der Refinanzierungen besprechen wir derzeit mit unseren Partnerbanken die Erhöhung der Kreditlinien auf EUR 42,0 Mio. Diese Erhöhung gibt uns langfristig den notwendigen Spielraum für gesundes Wachstum. Daneben bauen wir den Anteil der Eigenfinanzierung wie zuvor beschrieben aus. Dies erfolgt durch Stärkung der Eigenkapitalbasis mittels zumindest teilweiser Thesaurierung der Jahresergebnisse. Den kurzfristigen Forderungen an Kunden mit einer Restlaufzeit von bis zu drei Monaten in Höhe von EUR 42,1 Mio. stehen kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von EUR 15,8 Mio. sowie kurzfristige Finanzierungen (bis zu drei Monaten) von zwei inländischen Banken in Höhe von EUR 9,5 Mio. gegenüber. Im Sommer 2021 haben wir erstmals wieder Zinssicherungsmaßnahmen auf Micro-Hedge-Basis abgeschlossen. Im Hinblick auf die Geschäftsausweitung und den steigenden Refinanzierungsbedarf haben wir nunmehr ab April 2024 weitere Zinssicherungsmaßnahmen in Form von Swapgeschäften mit unterer und oberer Korridorgrenze in Höhe von insgesamt EUR 11,0 Mio. ergriffen. Zum Zinsmanagement verweisen wir auf die Ausführungen unter dem Abschnitt „Risikomanagement“. Die Cash-Flow-Rechnung wurde nach dem für Finanzdienstleistungsunternehmen maßgeblichen Schema des Deutschen Rechnungslegungs-Standard-Committee „DRS 21“ erstellt. Abweichend von DRS 21 - Anlage 2 - wurden jedoch neben ggf. vorhandenem Kassenbestand bzw. Notenbankguthaben auch die Sichteinlagen bei Kreditinstituten dem Finanzmittelfonds zugerechnet, da diese dazu dienen, den kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Der Finanzmittelfonds beträgt somit TEUR 648 (Vorjahr: TEUR 833). Er dient auch überwiegend als Sicherheit für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 512 (Vorjahr: TEUR 649) und ist wie im Vorjahr insbesondere einerseits durch das geschäftliche Wachstum und den dadurch bedingten Anstieg der Kundenforderungen bzw. der Kundenverbindlichkeiten sowie andererseits durch den Anstieg von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten geprägt. Zu Einzelheiten verweisen wir auf unsere Ausführungen zur Vermögenslage. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit beträgt TEUR -165 (Vorjahr: TEUR -414) und resultiert aus den Anlagenzugängen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie in immaterielle Anlagewerte. Im Berichtsjahr sind die Einzahlungen aus dem Abgang von Anlagevermögen vernachlässigbar. Der aus der Finanzierungstätigkeit resultierende Cash-Flow entfällt neben den Zinszahlungen auf die Nachrangdarlehen auch auf die Gewinnanteile der stillen Gesellschaften sowie eine Gewinnausschüttung (TEUR 387) und beträgt insgesamt TEUR -532 (Vorjahr: TEUR -171). Auch wenn die Nachrangdarlehen bei der pvs Reiss naturgemäß aufgrund des Factoringgeschäfts kein bankaufsichtlich anerkanntes Kapital darstellen, wurden diese bei Aufnahme in diesem Finanzmittelfonds zur Entsprechung mit DRS 21 hier ausgewiesen. Gleiches gilt für die entsprechenden Zinszahlungen. Das Ziel unseres Finanzmanagements ist und bleibt die Aufrechterhaltung und Ausweitung unserer finanziellen Basis, die wir für unsere Wachstumsstrategie benötigen. Wichtig sind uns hierbei berechenbare Zinskonditionen. Durch die Sicherung von angemessenen Konditionen können wir unseren Kunden wettbewerbsfähige Konditionen für unsere Leistungen bieten. Für die kommenden Jahre planen wir insbesondere weitere Investitionen in unsere Infrastruktur, die wir aus dem laufenden Geschäftsbetrieb finanzieren werden. Daneben investieren wir unverändert intensiv in die Weiterentwicklungen unserer Abrechnungssysteme. Mit einer besonderen Beeinflussung der Finanzlage durch die Investitionen ist nicht zu rechnen. Die pvs Reiss war im abgelaufenen Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. 4.3. Ertragslage Die positive Ertragslage der pvs Reiss und das gute operative Ergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr führten im Geschäftsjahr 2023/2024 zu einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 1.181 (Vorjahr: TEUR 968). Die Erträge des Factoringgeschäfts, die fast vollständig unter den Zinserträgen ausgewiesen werden, erhöhten sich im Berichtszeitraum um TEUR 1.255 gegenüber dem Vorjahr auf TEUR 13.931. Grundlage der Erträge war im Wesentlichen das um 9,9 % gestiegene abgerechnete Volumen im Rahmen der Ausweitung des Factoringgeschäfts durch Neukundengewinnung insbesondere in den Vorjahren. Ferner hat sich auch die Erhöhung der Factoringgebühren positiv ausgewirkt, mit der die inflationsbedingten Kostensteigerungen der letzten Jahre insbesondere im Personal- und Sachaufwand aber auch die erheblichen Erhöhungen der Refinanzierungszinsen aufgefangen werden konnten. Der Zinsaufwand stieg im Geschäftsjahr sehr deutlich von TEUR 509 auf TEUR 924, auch wenn sich die Zinssicherungsmaßnahmen dämpfend ausgewirkt haben. Grund hierfür war neben dem steigenden Abrechnungsvolumen auch das aufgrund der restriktiven Zinspolitik der Europäischen Zentralbank erheblich gegenüber dem Geschäftsjahr 2022/2023 gestiegene durchschnittliche Zinsniveau. Wir konnten auch im abgelaufenen Geschäftsjahr von der Zusammenarbeit mit unseren Partnerbanken und deren weiter guten Refinanzierungsmöglichkeiten profitieren. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen haben im Geschäftsjahr 2023/2024 wie im Vorjahr um 8,1 % zugenommen und betragen EUR 12,4 Mio. Die Zunahme spiegelt bei gestiegenen Personalkosten im Wesentlichen die erhöhten anderen Verwaltungsaufwendungen, insbesondere die Aufwendungen für Porto/Rechnungsdruck, Beitreibung und IT wider. Diese haben sich auch im Hinblick auf die Geschäftsausweitung erhöht. Das Währungsergebnis ist im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Es liefert stetig einen wesentlichen positiven Beitrag zu unserem Jahresergebnis. Das Währungsrisiko von Zahlungen Schweizer Patienten, denen wir die Zahlung in deren heimischer Währung ermöglichen, unterliegt einer laufenden Beobachtung und risikominimierenden Maßnahmen. Wesentlich für das Währungsergebnis sind die entsprechenden Volumina, die Entwicklung sowie die Volatilität des Kurses. Das Bewertungsergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr erfreulicherweise von der Entwicklung des gestiegenen Abrechnungsvolumens gelöst und positiv entwickelt. Unserer Auffassung nach spiegelt sich hier das laufend verbesserte Forderungsmanagement mit seinen zusätzlichen Controlling-Instrumenten und die schnelleren Prozesse im Rahmen der Beitreibung wider. Die pvs Reiss nimmt eine stabile Stellung am Markt ein und baut diese kontinuierlich aus. 5. Nachtragsbericht Im Anhang haben wir ausgeführt, dass sich Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, nach unserer Auffassung nicht ereignet haben. 6. Risikobericht Zielsetzung der pvs Reiss ist es, ein konstantes, ausgewogenes und gesundes Wachstum zu erzielen und dadurch langfristig erfolgreich am Markt tätig zu sein. Die hierauf aufbauende Risikostrategie soll alle wesentlichen Geschäftsaktivitäten und Risikoarten berücksichtigen. Auf die für das Geschäft notwendigen Risiken ist einzugehen. Diese sind so zu steuern, dass angemessene Erträge erzielt und Verluste vermieden werden. Die Risikoneigung der pvs Reiss ist eher gering und daher stark an Sicherheitskriterien orientiert. Im operativen Bereich liegt der Fokus, wie in den Vorjahren, auf der Steuerung und Reduzierung des Delkredererisikos. Für das Risikomanagement ist die Geschäftsführung mit Unterstützung der Abteilungsleiter zuständig. Wir haben - wie in den Vorjahren auch - die folgenden Risiken als relevant für unser Geschäft eingestuft:
Die Adressenausfallrisiken resultieren im Wesentlichen aus der Übernahme des Delkredererisikos im Rahmen des Forderungsankaufs. Die korrespondierenden Forderungen sind unter dem Bilanzposten „Forderungen an Kunden“ ausgewiesen. Wir sind bestrebt, das Adressenausfallrisiko mittels einer Reihe von Maßnahmen gering zu halten bzw. zu reduzieren. Die auf den Erfahrungen der Vergangenheit beruhenden Erwartungen finden Eingang in die Planung der Risikovorsorge für Adressenausfallrisiken der pvs Reiss. Bereits vor Forderungsankauf werden die Forderungen mittels externer Partner im Hinblick auf zu erwartende Zahlungsstörungen geprüft. Periodische Überprüfungen der zahlungsgestörten Forderungen mit einer von uns beauftragten Rechtsanwaltskanzlei sowie die Überwachung der Ausfallquote insgesamt und auf Kundenebene werden durch die Geschäftsführung wahrgenommen. Als weitere Maßnahme zur Reduzierung des Adressenausfallrisikos sehen wir unser Mahnwesen an. Den Adressenausfallrisiken wird durch die Bildung von Wertberichtigungen in Form von Einzelwertberichtigungen (auch pauschaliert) sowie Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Für die Ermittlung der Wertberichtigungen ist ein formaler Prozess eingerichtet, der neben der Geschäftsführung auch die die Beitreibung durchführende Rechtsanwaltskanzlei umfasst. Ein besonderes Konzentrationsrisiko sehen wir aufgrund der guten regionalen Verteilung der Forderungen sowie deren durchschnittlichen Einzelgrößen im Bereich des echten und unechten Factorings nicht. Größere Engagements unterliegen einer besonderen laufenden Überwachung durch die Geschäftsleitung, um so möglichen Konzentrationsrisiken rechtzeitig gegensteuern zu können. Aufgrund der Konzentration des Geschäftes auf das Inland ist das Länderrisiko für uns von untergeordneter Bedeutung. Die pvs Reiss hat auch im Geschäftsjahr 2023/2024 daran gearbeitet, ihre Controlling- und Überwachungssysteme in Bezug auf Adressenausfallrisiken weiter zu optimieren. Die Adressenausfallrisiken, denen die pvs Reiss ausgesetzt ist, bilden nach unserer Auffassung das wesentliche Risiko der Gesellschaft. Das Risiko, dass die tatsächlichen Ausfälle wesentlich von solchen abweichen, die in der Geschäftsplanung berücksichtigt wurden, halten wir für gering. Die pvs Reiss ist in Bezug auf Marktpreisrisiken insbesondere Zinsänderungsrisiken ausgesetzt. Hiervon ist jedoch nur ein Teil unserer Refinanzierung betroffen. Bei Bedarf kann durch den Einsatz derivativer Instrumente ein Teil der Zinsänderungsrisiken abgesichert werden. Seit Juni 2021 wird durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente (derzeit nur Zinstauschvereinbarungen - sogenannte „Zins-Swaps“) ein Teil der Zinsrisiken abgesichert. Ziel hierbei ist die Herstellung einer Balance zwischen Sicherungskosten und Konditionenkalkulation für unsere Leistungen. Den variablen Verzinsungen der Darlehen stehen im Fall der Absicherung gegen steigende Zinsen somit Zinstauschvereinbarungen auf Micro-Hedge-Basis mit gleichem Basis-Zinssatz und gleicher Laufzeit gegenüber. Aus diesem Grund wurden die Geschäfte auch in eine bilanzielle Sicherungsbeziehung übernommen. So waren im Berichtsjahr Refinanzierungsvolumina in Höhe von EUR 12,0 Mio. im Hinblick auf Zinsänderungsrisiken abgesichert. Zum Umfang und Marktwert sowie der Einbindung in eine Bewertungseinheit der derivativen Geschäfte wird auf die Angaben im Anhang verwiesen. Wir als Geschäftsleitung prüfen regelmäßig die offenen Zinspositionen und entscheiden bei Bedarf über weitere Zinssicherungsmaßnahmen. Dies hat dazu geführt, dass wir ab April 2024 weitere Zinssicherungsmaßnahmen in Form von Swapgeschäften mit unterer und oberer Korridorgrenze ergriffen haben. Dies erfolgte vor dem Hintergrund des steigenden Refinanzierungsbedarf und der unserer Ansicht nach unsicheren Zinslandschaft, insbesondere vor den Wahlen in den USA. Trotz der geplanten Ausweitung der Refinanzierung, wird sich so der zinsgesicherte Anteil erhöhen. Die künftigen Aufwendungen aus den zur Zinssicherung eingesetzten Finanzinstrumenten werden in der Ertragsplanung berücksichtigt. Wesentliche Risiken, insbesondere Ausfallrisiken und Liquiditätsrisiken, sind nach unserer Auffassung mit den Finanzinstrumenten nicht verbunden, da die Geschäfte mit inländischen Kreditinstituten guter Bonität abgeschlossen wurden. Der Einsatz dient zur Sicherung von Zinsrisiken, die über ein für uns akzeptables Maß hinausgehen und nicht im Rahmen der normalen Planung berücksichtigt werden sollen. Das so gestaltete Zinsmanagement zielt auf die Gestaltung langfristig berechenbarer und möglichst niedriger Zinskonditionen ab. Diese gehen in die Preisbildung für unsere Leistungen als wesentliche Kosten ein. Grundsätzlich sehen wir in Zinsrisiken durchaus ein wesentliches Risiko, wobei wir derzeit mit eher sinkenden Zinsen rechnen. Bestehende Guthaben in fremder Währung, ausschließlich in Schweizer Franken, werden regelmäßig in Euro konvertiert, so dass keine wesentlichen Währungsrisiken durch die Kursschwankungen in Bezug auf die bei Kreditinstituten gehaltenen Guthaben bestehen. Insgesamt kann das Währungsergebnis wegen unseres angebotenen Service auch bedeutsam für das Jahresergebnis werden, weshalb Währungsrisiken durchaus vorhanden sind. Grundlage der Steuerung des Liquiditätsrisikos ist die Zusammenarbeit mit zwei Refinanzierungsbanken. Im Berichtsjahr wurde die erfolgreiche Zusammenarbeit mit diesen Instituten fortgeführt. Die Geschäftsführung stützt die Liquiditätsplanung auf eine mehrjährige Finanzplanung, so dass das Liquiditätsrisiko bei einer als niedrig angesehenen Eintrittswahrscheinlichkeit insgesamt als gering eingestuft wird. Operationellen Risiken wird durch laufende Self-Assessments begegnet, in denen die operationellen Risiken identifiziert und bewertet werden. Rechtsrisiken begegnen wir mit laufenden Anpassungen unserer vertraglichen Regelungen und mittels Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten. Weiterhin ist eine ausreichende Notfallplanung für uns ein wesentliches Mittel zur Reduzierung von operationellen Risiken. Risiken durch Störungen und Ausfällen begegnet die pvs Reiss durch angemessene Back-Up-Methoden und Redundanzen in der Serverlandschaft. Notfallpläne und Service-Level-Agreements mit externen IT-Dienstleistern sichern eine kurze Interventionszeit. Nennenswerte operationelle Risiken sind auch in dem Geschäftsjahr 2023/2024 nicht eingetreten. Insgesamt sehen wir für das operationelle Risiko vor dem Hintergrund der getroffenen Maßnahmen eine geringe Eintrittswahrscheinlichkeit. Im Falle des Eintritts derartiger Risiken ist eine wesentliche Auswirkung auf die pvs Reiss jedoch nicht auszuschließen. Der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken stellt für uns ein weiteres Thema dar, dem wir uns widmen. Nachhaltigkeitsrisiken sind Risiken, die sich auf die Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen ESG („Environmental, Social, Governance“ - Umwelt, Soziales, Unternehmensführung“) beziehen. In Bezug auf diese Nachhaltigkeitsrisiken vertreten wir die Auffassung, dass diese Risiken auf die zuvor erläuterten „klassischen“ Risikoarten einwirken und diese so ggf. verstärken. Im Risikomanagement werden Nachhaltigkeitsrisiken bewertet und im Rahmen der Risikotragfähigkeit abgebildet. Bei diesem Vorgehen werden Nachhaltigkeitsrisiken derzeit insbesondere bei den operationellen Risiken in Form von verschiedenen möglichen Schadenereignissen gewürdigt. Insbesondere sehen wir einen Einfluss der Nachhaltigkeitsrisiken in Bezug auf die operationellen Risiken und die Reputationsrisiken. Wir gehen daher derzeit davon aus, dass wir aufgrund unseres Geschäftsmodells indirekt, d. h. über unsere Kunden, eher geringen Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt sind. In Bezug auf unser Unternehmen können wir jedoch direkte Einflüsse nicht ausschließen. Umweltrisiken, wie z. B. Schäden durch Starkregenereignisse, Stürme oder Zoonosen, zu denen auch Corona gehört, sehen wir uns daher ausgesetzt. Sonstige Risiken, wie beispielsweise weitere Reputationsrisiken, sehen wir als weniger relevant an. Die pvs Reiss hat als Finanzdienstleistungsinstitut die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erlassenen Mindestanforderungen an das Risikomanagement („MaRisk“) umgesetzt. Diese fordern ein Risikomanagementsystem, das u. a. aus einer Risikosteuerung und einem Risikocontrolling besteht, denen die Identifizierung und Bewertung der Risiken vorausgehen. Im Rahmen der regelmäßigen Risikoberichterstattung werden die bestehenden Risiken periodisch bewertet. Dies erfolgt in einem speziell von der pvs Reiss mit Hilfe eines hierauf spezialisierten Dienstleisters entwickelten Risk-Assessment, worin alle relevanten Risiken identifiziert und bewertet werden. Das daraus errechnete Risikopotential wird der Risikodeckungsmasse gegenübergestellt, um so die Risikotragfähigkeit zu überwachen und ggf. rechtzeitig gegensteuern zu können. Die Risikodeckungsmasse ist definiert als geplantes Jahresergebnis zuzüglich eines Teils des Eigenkapitals. Uns als Geschäftsleitung steht somit ein Instrumentarium zur Verfügung, um kritische Entwicklungen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Verhältnis von bewerteten Risiken zu der Risikodeckungsmasse, bei gestiegener Risikodeckungsmasse insbesondere aufgrund der geringeren Bewertung von Zinsrisiken, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die neuen Zinssicherungsmaßnahmen, positiv entwickelt. Das Verhältnis befindet sich trotz Volumenanstieg und der damit verbundenen Geschäftsausweitung auf einem angemessenen Niveau. Die Risikotragfähigkeit der pvs Reiss war im abgelaufenen Geschäftsjahr stets gegeben. Wir erachten die Ausstattung mit Risikodeckungsmasse, auch vor dem Hintergrund des angestrebten Wachstums, als ausreichend dimensioniert, zumal sich die Risikodeckungsmasse durch die beabsichtigte, zumindest teilweise, Thesaurierung der zukünftigen Jahresergebnisse erhöht. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen ist die Prüfung der Organisation und der betrieblichen Prozesse durch unsere Interne Revision gegeben. Ihre Prüfungen basieren auf einem risikoorientierten mehrjährigen Prüfungsplan. Die bei der pvs Reiss bestehende Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung und Funktionsfähigkeit wirksamer Prozesse und Kontrollen zur Einhaltung der für sie wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben, insbesondere in den Bereichen Verbraucher- und Datenschutz sowie Bankaufsichtsrecht hin. So können die Folgen, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können, minimiert und ihnen aktiv entgegengewirkt werden. 7. Prognosebericht - Chancen und Risiken Die eingeschlagene Strategie eines sich ständig verbessernden Serviceangebots für unsere Kunden wollen wir beibehalten. Ziel ist es, auf diese Weise weiterhin ein organisches Wachstum zu realisieren. Unsere Planung basiert auf der Erfahrung der Vergangenheit und berücksichtigt aktuelle wirtschaftliche Größen wie Zins- und Währungsentwicklung sowie unsere Erwartungen über die Entwicklungen im Gesundheitsbereich. Hierbei fokussieren wir uns auch in den nächsten Jahren auf unsere Kerngeschäftsfelder. Die Ausweitung des Geschäfts auf andere Bereiche des Gesundheitswesens ist derzeit nicht geplant. Dies hält uns jedoch nicht davon ab, unseren jüngsten Bereich Tiermedizin weiter anzuschieben und langfristig zu einem erfolgreichen Bereich zu machen. Durch das laufend verbesserte Dienstleistungsangebot gegenüber unseren Kunden, welches auch weitere Schritte im Bereich der Digitalisierung umfasst, halten wir für das laufende Geschäftsjahr 2024/2025 eine positive Geschäftsentwicklung und eine positive Entwicklung der Kundenanzahl für realisierbar. Wir sehen in unserem Dienstleistungsangebot und unserem Service eine gute Grundlage für die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Vergangenheit sehen wir daher eine gute Chancenlage. Zu der Entwicklung des Jahresergebnisses als finanziellem Leistungsindikator verweisen wir auf die folgenden Absätze. Die anderen finanziellen auf das Adressenausfallrisiko bezogenen Leistungsindikatoren, werden sich - abgesehen von der Volumenentwicklung - analog mit der wirtschaftlichen Lage in Deutschland bewegen. Das ifo-Institut führt in seiner Konjunkturprognose im Sommer 2024 aus, dass sich die deutsche Wirtschaft langsam aus der Krise arbeitet. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt wird in diesem Jahrgemäß ifo-Institut um 0,4 % und im kommenden Jahr um 1,5 % zunehmen. Die Inflationsrate wird von 5,9 % im Jahr 2023 spürbar auf 2,2 % im Jahr 2024 und auf 1,7 % im Jahr 2025 zurückgehen. Der private Konsum dürfte den vorliegenden Konjunkturindikatoren zufolge zunächst noch stagnieren. Im weiteren Verlauf des Jahres wird die gesamtwirtschaftliche Erholung laut dem ifo-Institut im Zuge der Normalisierung der Konsumkonjunktur an Tempo gewinnen. Die Kaufkraft der privaten Haushalte dürfte weiter an Stärke zulegen, die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen sich allmählich erholen. Der deutsche Arbeitsmarkt ist gemäß ifo-Institut jedoch weiter spürbar gehemmt. Die Zahl der Arbeitslosen wird gemäß der Prognose zunächst leicht von 2,61 Mio. auf 2,74 Mio. steigen und im kommenden Jahr wieder auf 2,62 Mio sinken. Das Beschäftigungsplus im Jahresauftaktquartal fiel im Jahr 2024 deutlich geringer aus als noch im Frühjahr erwartet. (Quelle: www.ifo.de/fakten/2024-06-20/ifo-konjunkturprognose-sommer-2024-neue-hoffnung-abernoch-kein-sommermaerchen) Durch das Engagement unserer Mitarbeiter sowie unseren Investitionen sehen wir uns gut aufgestellt, um den Anforderungen und Wünschen unserer Kunden zu entsprechen und so die Kundenzufriedenheit zu erhalten bzw. auszubauen. Dies ist ein wesentlicher Pfeiler unserer Wachstumsstrategie. Für das Geschäftsjahr 2024/2025 sehen wir vor dem volkswirtschaftlichen Hintergrund, trotz der bestehender weiteren Unsicherheiten über die wirtschaftlichen Folgen der Inflation und der Folgen der Wahlen in den USA, ein auf gut EUR 500 Mio. leicht steigendes Abrechnungsvolumen. Ziel der Geschäftsführung ist es, dass sich das so erhöhte Abrechnungsvolumen auch im Jahresüberschuss widerspiegelt und wir ein Ergebnis leicht über dem des nun vergangenen Geschäftsjahres erzielen. Wir schätzen daher die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage auch im neuen Geschäftsjahr als nahezu stabil ein. Voraussetzung hierfür ist, dass unsere langfristige Vertriebsstrategie auch weiterhin vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage umgesetzt werden kann. Mit größeren negativen Auswirkungen auf die deutsche Volkswirtschaft rechnen wir für das Jahr 2024 dabei jedoch nicht. Um unser Volumens- und Ertrags-Ziel zu erreichen, werden wir auch weiterhin die Abläufe und Prozesse einer Optimierung, auch im Hinblick auf die Kosten, unterziehen. Ferner hängt das Ziel auch vom Erfolg der Erreichung der geplanten Vertriebsaktivitäten ab. Hier setzen wir auf unser Vertriebsteam und die personellen Verstärkungen in diesem Bereich. Das hohe allgemeinen Zinsniveau wird sich - trotz der getroffenen Zinssicherungsmaßnahmen - negativ auf das Ertragsziel auswirken. Hier sehen wir, wenn überhaupt, nur geringe Möglichkeiten der Zinssenkung bis zum Jahresende. Für das folgende Geschäftsjahr 2025/2026 streben wir eine weitere Steigerung der Erträge und ein wiederum leicht verbessertes Jahresergebnis an. Hierbei haben wir unterstellt, dass die wirtschaftliche Lage weitgehend stabil bleibt. Negative Auswirkungen auf der Zinsseite sind jedoch auszuschließen. Unsere Planung geht dabei von einer andauernden und weitgehenden Stabilität im Gesundheitswesen aus. Wir rechnen insbesondere nicht damit, dass es in naher Zukunft zu wesentlichen Änderungen in Bezug auf die Private Krankenversicherung und damit zu negativen Auswirkungen auf unser Geschäftsmodell kommt. Das im neuen Geschäftsjahr 2024/2025 bis Juni abgerechnete Factoringvolumen und die Erfolge im Bereich der Neukundengewinnung stimmen uns positiv, die gesteckten Ziele auch in dem neuen Geschäftsjahr erreichen zu können. Das Abrechnungsvolumen in den ersten Monaten bewegte sich leicht über Plan.
Radolfzell, 28. Juni 2024 Manfred Reiss, Geschäftsführer Michael Reiss, Geschäftsführer Robert Fricke, Geschäftsführer Bilanz zum 31. März 2024der PVS Reiss GmbH, RadolfzellAktivseite
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. April 2023 bis 31. März 2024
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024PVS Reiss GmbH, RadolfzellI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen und Jahresabschluss Die Gesellschaft ist unter ihrer Firma „PVS Reiss GmbH“ in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau (HRB 541896) eingetragen. Sie hat ihren Sitz in Radolfzell. Der Jahresabschluss der PVS Reiss GmbH für das Geschäftsjahr 2023/2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) erstellt. Die Gesellschaft wendet für die Gliederung der Bilanz das Formblatt 1 und für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung das Formblatt 3 des § 2 Abs. 1 RechKredV an. Ergänzend wurden die Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) angewendet. Die Gesellschaft ist gemäß § 340a HGB eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Für die Erstellung des Jahresabschlusses wurde von der Annahme der Unternehmensfortführung ausgegangen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird nach den Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB vorgenommen, sofern nicht die Sondervorschriften der §§ 340e ff. HGB bzw. der RechKredV zur Anwendung kommen. Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nennwert bilanziert. Die Forderungen an Kunden aus dem gesamten Factoringgeschäft sind zum beizulegenden Wert bilanziert. Erkennbaren Risiken wird, soweit erforderlich, durch Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Neben Einzelwertberichtigungen (u. a. pauschaliert), die auf Basis von Mahnstufen und anderen Bonitätsmerkmalen gebildet werden, werden auch Pauschalwertberichtigungen auf Basis von Ausfallwahrscheinlichkeiten berechnet. Die verwendeten Prozentsätze sind anhand der Ausfälle der Vergangenheit abgeleitet und werden regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin beurteilt. Zugänge zum Anlagevermögen sind mit den Anschaffungskosten aktiviert. Erworbene immaterielle Anlagewerte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bei einer Nutzungsdauer von 3 - 5 Jahren, bewertet. Das bewegliche Sachanlagevermögen wird linear über eine Nutzungsdauer von grundsätzlich 3 - 15 Jahren abgeschrieben. Geringwertige Anlagegegenstände im Wert bis EUR 800,00 wurden im Berichtsjahr entsprechend den steuerlichen Regeln voll abgeschrieben. Die Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Erkennbaren Risiken wird, soweit erforderlich, durch Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen laufzeitabhängige Abgrenzungen von Ausgaben zugrunde, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Bewertung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Kunden sowie der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden umfassen die am Bilanzstichtag noch nicht bezahlten, aber bereits durch die PVS Reiss GmbH angekauften Forderungen aus dem gesamten Factoringgeschäft. Korrespondierend hierzu werden die abgetretenen Forderungen aktiviert. Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden grundsätzlich nach den gesetzlichen handelsrechtlichen Vorschriften abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst. Die Nachrangdarlehen sind zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Unabhängig von der Anerkennung als anrechenbare Eigenmittel im Sinne der Capital Requirements Regulation („CRR“) werden die Einlagen stiller Gesellschafter gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 RechKredV als Eigenkapital unter dem Posten „Gezeichnetes Kapital“ ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf ausländische Währung lauten, werden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Erträge aus der Währungsumrechnung werden dabei sofort vereinnahmt, sofern die Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von unter einem Jahr haben. Die Ergebnisse aus der Währungsumrechnung werden unter den Posten „sonstige betriebliche Erträge“ bzw. „sonstige betriebliche Aufwendungen“ ausgewiesen (Bruttoprinzip). Die zur Zinssicherung eingesetzten Derivate (Zins-Swaps) stellen schwebende Geschäfte dar, die grundsätzlich nicht in der Bilanz ausgewiesen werden. Diese Geschäfte bilden mit den aufgenommenen variabel verzinslichen Darlehen eine Bewertungseinheit. Diese Derivate wurden zur Absicherung von zukünftigen Zinssteigerungen bei variablen verzinslichen Darlehen mit verschiedenen inländischen Kreditinstituten abgeschlossen. Die Wirksamkeit der Bewertungseinheit wurde nach der prospektiven Methode beurteilt. Die einzelnen Darlehen und Derivate stehen in Bezug auf Laufzeit und Zinsrisiko bei diesen Micro-Hedges in einem so engen Zusammenhang, dass erwartet wird, dass sich die gegenläufigen Wertänderungen zukünftig ausgleichen. Die sich im Rahmen der Bewertungseinheit ergebenden gegenläufigen Wertänderungen bzw. Zahlungsströme wurden nach der Einfrierungsmethode abgebildet. Zur Entsprechung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips wurde die Notwendigkeit der Bildung einer Drohverlustrückstellung aufgrund eines eventuell bestehenden Verpflichtungsüberschusses analog der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung „Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs)“ - IDW RS BFA 3 (neue Fassung) - auf Basis einer periodischen und auf der Gewinn- und Verlustrechnung basierenden Betrachtung beurteilt. Entsprechende Rückstellungen waren nicht zu bilden. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen an Kreditinstitute bestehen an drei (Vorjahr: drei) Kreditinstitute im In- und Ausland aus unterhaltenen Kontokorrentkonten. Sie sind sämtlich täglich fällig. Zum Bilanzstichtag bestehen Guthaben in Schweizer Franken auf in der Schweiz unterhaltenen Kontokorrentkonten (einzige Fremdwährungsaktiva) mit einem Gegenwert in Höhe von TEUR 273 (Vorjahr: TEUR 293). Die Forderungen an Kunden in Höhe von TEUR 48.369 (Vorjahr: TEUR 41.506) resultieren aus im Rahmen des echten und unechten Factoring angekauften Forderungen. Hiervon sind TEUR 42.017 (Vorjahr: TEUR 35.499) innerhalb von 3 Monaten und TEUR 3.160 (Vorjahr: TEUR 3.305) zwischen 3 Monaten und 1 Jahr fällig. Forderungen in Höhe von TEUR 3.191 (Vorjahr: TEUR 2.701) haben eine Fälligkeit zwischen 1 Jahr und 5 Jahren. Forderungen mit einer Fälligkeit von über 5 Jahren bestehen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1). Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen (Anlage zum Anhang). Das Sachanlagevermögen betrifft ausschließlich die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen die Forderung in Bezug auf Umsatzsteuer TEUR 138 (Vorjahr: TEUR 123) an den Organträger und Vorauszahlungen für Dienstleistungen in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 19). Die sonstigen Vermögensgegenstände sind, sofern sie nicht steuerliche Sachverhalte betreffen, innerhalb von drei Monaten fällig. Aktive Rechnungsabgrenzungen resultieren aus der Abgrenzung von u. a. Miet-, Lizenz- und IT-Wartungsaufwand. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen gegenüber zwei inländischen Instituten (Vorjahr: zwei inländische Institute). Verbindlichkeiten, die eine vereinbarte Restlaufzeit oder Kündigungsfrist haben, bestehen in Höhe von TEUR 18.024 (Vorjahr: TEUR 13.000). Hiervon haben TEUR 18.000 eine Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren und TEUR 24 eine Restlaufzeit bis zu drei Monaten. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden resultieren aus angekauften und bilanzierten Forderungen. Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu 3 Monaten. Im Wesentlichen bestehen die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 880 aus am Bilanzstichtag noch nicht beglichenen Rechnungen (TEUR 215; Vorjahr: TEUR 441). Weiterhin bestehen sie aus Verbindlichkeiten aus Steuern inklusive Umsatzsteuer (diese gegenüber dem Organträger) und Abgaben (TEUR 328; Vorjahr: TEUR 213) sowie aus Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer (TEUR 71; Vorjahr: TEUR 67). Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 69 (Vorjahr: TEUR 67) resultieren aus Verbindlichkeiten gegenüber stillen Gesellschaftern aus Gewinnanteilen des abgelaufenen Geschäftsjahres. Die Restlaufzeit der sonstigen Verbindlichkeiten beträgt weniger als 3 Monate. Die Steuerrückstellungen wurden sowohl für das laufende Jahr als auch für Vorjahre gebildet. Die anderen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Jahresabschlusserstellung und -prüfung sowie für nicht genommenen Urlaub, Archivierung und erbrachte Dienstleistungen. Es bestehen zum Bilanzstichtag zwei Nachrangdarlehen mit einem Volumen von TEUR 500 bzw. TEUR 200, die jeweils über 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten ausmachen. Diese Darlehen lauten auf EURO und werden mit 7,5 % verzinst. Die Darlehen sind jeweils zum 31.12.2024 fällig. Die vorzeitige Rückzahlung ist ausgeschlossen. Die Bedingungen ihrer Nachrangigkeit sowie die anderen wesentlichen Bedingungen sind in beiden Verträgen identisch. Die Bedingungen der Nachrangigkeit stellen sich jeweils wie folgt dar: Der Darlehensgeber tritt mit sämtlichen ihm nach diesem Vertrag zustehenden Auszahlungsansprüchen (Tilgung und Zinsen) im Rang hinter sämtliche Forderungen anderer Gläubiger in der Weise zurück, dass jegliche Auszahlung nur nachrangig nach allen anderen Gläubigern der Darlehensnehmerin und erst nach Beendigung einer Krise der Darlehensnehmerin aus einem etwaigen künftigen Bilanzgewinn, aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freien Vermögen, das nach Befriedigung aller übrigen Gläubiger der Darlehensnehmerin verbleibt, verlangt werden kann. Die Forderungen des Darlehensgebers können jedoch vor sämtlichen (anderen) Forderungen der Gesellschafter der Darlehensnehmerin und ggf. ihrer verbundenen Unternehmen geltend gemacht werden. Der Darlehnsgeber verpflichtet sich, die Forderungen aus diesem Nachrangdarlehen nicht zu kündigen, sofern die Kündigung zu einem Eröffnungsgrund gemäß § 16 Insolvenzordnung aufgrund von § 17 (Zahlungsunfähigkeit) oder § 18 Insolvenzordnung (drohende Zahlungsunfähigkeit) führen würde. Der Darlehensgeber verpflichtet sich, die Forderungen aus diesem Nachrangdarlehen nicht außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend zu machen, sofern eine vollständige oder teilweise Befriedigung dieser Forderungen zu einer Überschuldung im Sinne des § 19 Insolvenzordnung führt. Im Falle einer Kündigung ohne Einhaltung der vereinbarten Frist ist eine Rückzahlung des Nachrangdarlehens bei Überschuldung (§ 19 Insolvenzordnung), Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Insolvenzordnung) oder drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 Insolvenzordnung) ausgeschlossen, sofern vorrangige Ansprüche nach § 8 des Darlehensvertrags (Nachrangabrede) noch nicht vollständig befriedigt sind. Die Nachrangabrede umfasst das gewährte Darlehen sowie ggf. Verbindlichkeiten der Darlehensnehmerin gegenüber dem Darlehensgeber aus noch nicht bezahlten Zinsen. Der Darlehensgeber tritt im Rang hinter die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehen Stillen Gesellschaften zurück. Eine Wandlung der Nachrangdarlehen in Kapital oder eine andere Schuldform ist nicht vorgesehen. Unter dem Posten gezeichnetes Kapital sind TEUR 200 (Vorjahr: TEUR 200) satzungsmäßiges Kapital sowie TEUR 594 (Vorjahr: TEUR 594) Kapital von stillen Gesellschaften ausgewiesen. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022/2023 in Höhe von TEUR 968 wurde den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden TEUR 387 den anderen Gewinnrücklagen entnommen und an die Gesellschafterin ausgeschüttet. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Zinserträge sind hauptsächlich im Inland erzielt worden und umfassen sämtliche Erträge, die mit den abgeschlossenen Factoringgeschäften und den damit üblicherweise vertraglich erbrachten Leistungen verbunden sind. In den Zinsaufwendungen (TEUR 924) sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 53 für nachrangige Darlehen enthalten. Die Provisionserträge wurden ebenfalls im Inland erzielt und resultieren aus der Zurverfügungstellung von Software im Rahmen der Leistungserbringung sowie aus separaten Dienstleistungen auf dem Gebiet der Abrechnung von ärztlichen Leistungen. Unter dem Posten sonstige betriebliche Erträge werden im Wesentlichen weiterbelastete Rechtsanwalts- und Beitreibungsgebühren und ähnliches in Höhe von TEUR 1.627 (Vorjahr: TEUR 1.267) ausgewiesen. Die Erträge aus der Währungsumrechnung betragen TEUR 424 (Vorjahr: TEUR 418). Des Weiteren sind TEUR 229 (Vorjahr: TEUR 190) an Sachbezügen enthalten. Die anderen Verwaltungsaufwendungen beinhalten die üblichen Verwaltungsaufwendungen. Die wesentlichen Aufwendungen sind für die Beitreibung von Forderungen, für Porto, Miete sowie für IT angefallen. Daneben sind noch Aufwendungen für Marketing/Werbung, Fahrzeug- und Reisekosten sowie Druckkosten nennenswert. Die Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen umfassen nur planmäßige Abschreibungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 69 (Vorjahr: TEUR 94) sowie Spenden in Höhe von TEUR 22 (Vorjahr: TEUR 20). V. Sonstige Angaben Die Geschäftsführung bestand im Geschäftsjahr 2023/2024 aus folgenden Mitgliedern:
Die Reiss Holding GmbH, Radolfzell, ist die Muttergesellschaft der Berichtsgesellschaft. Ein Konzernabschluss wird nicht erstellt. Die Aufwendungen für das Honorar des Abschlussprüfers betrugen im Geschäftsjahr TEUR 35. Sie entfallen in voller Höhe auf Abschlussprüfungsleistungen. Der nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 RechKredV anzugebende Gesamtbetrag der Vermögensgegenstände in fremder Währung beträgt TEUR 273 (Vorjahr: TEUR 292). Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr nicht. Die Auslagerungen von Funktionen stellen nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte dar. Ausgelagert sind in Bezug auf die Leistungserbringung auch Back-Office-Tätigkeiten und in untergeordnetem Umfang IT-Dienstleistungen sowie die Funktion der Internen Revision. Für diese Auslagerungen sind im Berichtsjahr insgesamt Aufwendungen von EUR 2,4 Mio. (Vorjahr: EUR 2,3 Mio.) angefallen. Durch die Auslagerungen konnten effiziente und kostenbewusste Abläufe implementiert werden. Besondere Risiken für die Finanzlage sehen wir in den Auslagerungen nicht, da die Verträge angemessene Kündigungsmöglichkeiten haben. Bis zur Beendigung dieser Verträge ist mit jährlichen Aufwendungen in vergleichbarer Höhe zu rechnen. Als sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen Mietverträge für Geschäftsräume und Leasingverträge für Kfz sowie Multifunktionsgeräte, woraus bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ein Gesamtbetrag von insgesamt EUR 2,1 Mio. (Vorjahr: EUR 2,4 Mio.) resultiert. Hiervon entfallen auf die nächsten 12 Monate Aufwendungen in Höhe von EUR 0,6 Mio. Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 1,5 Mio. haben eine Restlaufzeit zwischen 1 Jahr und 5 Jahren. Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt neben der Geschäftsführung 98 Personen (Vorjahr: 92). Von diesen 98 Angestellten entfallen elf Personen (Vorjahr: elf) auf die Gruppe Teilzeitkräfte und sechs Personen (Vorjahr: vier) auf die Gruppe Aushilfen. Zur Absicherung des Zinsrisikos bei variabel verzinslichen Darlehen (Laufzeit bis 2026) wurden Zinsswaps abgeschlossen. Diese haben bei gleicher Laufzeit wie die Darlehen einen Nominalwert von insgesamt TEUR 12.000 und einen positiven Marktwert zum Bilanzstichtag von TEUR 798. Der Buchwert der in die Bewertungseinheiten einbezogenen Grundgeschäfte beträgt TEUR 12.000. Die Grundgeschäfte dienen zur Refinanzierung des Factoringgeschäfts. Weitere Geschäfte im Sinne von § 36 Rech- KredV (Termingeschäfte) bestehen nicht. VI. Pfandrechte und ähnliche Rechte Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 27,6 Mio. (Vorjahr: EUR 23,8 Mio.) sind durch Vereinbarung einer Globalzession zwischen der Gesellschaft und der den Sicherheitenpool verwaltenden Bank durch Abtretung sämtlicher in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen an Kunden besichert. Darüber hinaus sind, wie im Vorjahr, die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch die Verpfändung der bei den refinanzierenden Banken unterhaltenen Guthaben in Höhe von EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR 0,8 Mio.) besichert. VII. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind Nach unserer Auffassung haben sich derartige Vorgänge nicht ereignet. VIII. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023/2024 in Höhe von EUR 1.181.472,19 den anderen Gewinnrücklagen zuzuweisen.
Radolfzell, 28. Juni 2024 Manfred Reiss, Geschäftsführer Michael Reiss,Geschäftsführer Robert Fricke, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens der PVS Reiss GmbH, Radolfzell vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die PVS Reiss GmbH, Radolfzell, Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der PVS Reiss GmbH, Radolfzell - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der PVS Reiss GmbH, Radolfzell, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, 16. September 2024 ifc Treuhand GmbH Thomas Altenhofer, Wirtschaftsprüfer Achim Baumeister, Wirtschaftsprüfer Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. März 2024 und Ergebnisverwendungsbeschluss In der Gesellschafterversammlung der PVS Reiss GmbH am 14. Oktober 2024 wurde die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023/2024 beschlossen. Darüber hinaus wurde beschlossen, den Bilanzgewinn zum 31. März 2024 in Höhe von € 1.181.472,19 den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen. |
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