Lorenz Handels GmbHLiquidiert

36119 Neuhof, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Fulda HRB 3047
Eingetragen
20.6.2002
Branche
Großhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und StrickmaschinenGroßhandel mit sonstigen Maschinen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Maschinen, Ausrüstungen für Molkereien, Bäckereien, Fabriken für Fensterherstellung und Holzverarbeitung, medizinische Ausrüstungen sowie der Handel mit Edelmetallen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Lorenz Handels GmbH

Neuhof

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 78.968,00 105.204,00
I. Sachanlagen 78.968,00 105.204,00
B. Umlaufvermögen 932.063,15 900.825,08
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 576.930,95 828.303,77
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 355.132,20 72.521,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten 384,19 509,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.011.415,34 1.006.538,53

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 352.115,18 353.781,32
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 208.781,32 136.600,26
III. Jahresüberschuss 118.333,86 192.181,06
B. Rückstellungen 59.394,34 162.730,01
C. Verbindlichkeiten 599.667,82 490.027,20
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 599.667,82 490.027,20
D. Rechnungsabgrenzungsposten 238,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.011.415,34 1.006.538,53

Anhang


Allgemeine Angaben zum Unternehmen (§ 264 Abs. 1a HGB)


Die Lorenz Handels GmbH hat ihren in Sitz 36119 Neuhof-Giesel. Sie ist im Han­delsregister des Amtsgerichts Fulda unter HRB 3047 eingetragen.

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Lorenz Handels GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Best­immungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der vorrangig der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Posten der Bilanz und Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme des Grundsatzes der Unterneh­mens­fortführung (Going-Concern) aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Mitzugehörigkeitsvermerke

Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bi­lanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben:

Forderungen gegenüber Gesellschaftern werden unter den sonstigen Ver­mö­gengegenständen aktiviert und betragen am Abschlussstichtag € 45.000,00 (Vor­jahr: € 0,00).

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden unter den sonstigen Ver­bindlichkeiten passiviert und betragen am Abschlussstichtag € 564,86 (Vor­jahr: € 564,01). Die Restlaufzeit beträgt bis zu einem Jahr.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten an­gesetzt und soweit es sich um abnutzbare Vermögensgegenstände handelt, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungs­dauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800,00 ( geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Berichtsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Alle ri­sikobehafteten Forderungen wird durch die Bildung angemessener Einzelwertbe­richtigungen Rechnung getragen. Zur Ab­deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet.

Flüssige Mittel sind zum Nominalwert am Bilanzstichtag angesetzt, soweit nicht für Guthaben in Fremdwährung ein niedriger Wert beizulegen war.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Ab­schlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuernachzahlungen des laufenden Ge­schäftsjahres.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlich­keiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagen­spiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt.

Eigenkapital

Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital be­trägt € 25.000,00.

Rückstellungen

Zur besseren Veranschaulichung der sonstigen Rückstellungen werden diese in einem Rückstellungsspiegel nachstehend dargestellt:

Rückstellungsspiegel

Sonstige Rückstellungen
 
Stand
Verbrauch
Auflösung
Zuführung
Stand
 
 
01.01.2019
2019
2019
2019
31.12.2019
 
 






Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen
 
1.492,00
1.492,00
0,00
1.407,00
1.407,00

Rückstellungen für Aufbewahrungsverpflich­tungen
 
3.000,00
0,00
0,00
0,00
3.000,00
Rückstellungen für Abschlusskosten
 
5.000,00
5.000,00
0,00
5.000,00
5.000,00
Rückstellungen ausstehende Leistungen
 
74.192,11
74.192,11
0,00
0,00
0,00
Summe sonstige Rückstellungen
 
83.684,11
80.684,11
0,00
6.407,00
9.407,00



Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Zur besseren Veranschaulichung werden die Verbindlichkeiten unter Be­rück­sichti­gung der Restlaufzeiten in einem Verbindlichkeitsspiegel dargestellt (§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB):

 
Restlaufzeit
Summe
davon Art und Form
 
bis 1 Jahr
1 - 5 Jahre
> 5 Jahre
gesichert der Sicherheit
Verbindlichkeiten




T€
 
gegenüber Kreditinstituten
0,00
0,00
0,00
0,00
 
aus erhaltene Anzahlungen
55.944,80
0,00
0,00
55.944,80
 
aus Lieferungen und Leistungen
457.626,45
0,00
0,00
457.626,45
 
Eigentumsvorbehalt (teilweise)
gegenüber Gesellschaftern
564,86
0,00
0,00
564,86
 
 
aus Steuern
83.304,45
 
0,00
83.304,45
 
 
sonstige Verbindlichkeiten
2.227,26
0,00
0,00
2.227,26
 
 
Summe
599.667,82
0,00
0,00
599.667,82
 
 


Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Sonstige Pflichtangaben

Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Die Zahl der 2019 durchschnittlich im Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmer be­trägt 5 (Vorjahr: 8).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Für das Geschäftsjahr 2019 bestehen Verpflichtungen aus längerfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen:

Verpflichtungen aus längerfristigen Miet-, Pacht- und Leasingverträgen:

a. für Immobilien      14 T€

b. für bewegliche Wirtschaftsgüter     0 T€.

In den Folgejahren ist mit annähernd gleich hohen Verpflichtungen zu rechnen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unterneh­mens - unverändert - geführt durch

Herr Alexander Lorenz augeübter Beruf: Außenhandelskaufmann.
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Ge­sellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsge­schäfte vorzunehmen (§ 181 BGB).

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Unterschrift der Geschäftsleitung

Neuhof-Giesel, den 31. März 2020

gez.: Alexander Lorenz
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.04.2020 festgestellt.

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