Ernst Reuber GmbH
Bremger Weg 52, 57439 Attendorn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Reuber seit 28.2.2007 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ernst Reuber GmbHAttendornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAKTIVA
Anhang1. Grundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2013 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 HGB. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang; ein Lagebericht brauchte gemäß § 264 Absatz 1 Satz 4 HGB nicht erstellt zu werden. Von den im Handelsgesetzbuch für kleine Kapitalgesellschaften vorgesehenen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses hat die Gesellschaft teilweise Gebrauch gemacht, für Zwecke der Offenlegung macht sie jedoch in vollem Umfang von allen Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen Gebrauch. Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB gegliedert. Für die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Die Abschreibungen werden entsprechend der branchenüblichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und in der steuerlich zulässigen Höhe verrechnet. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens von geringem Wert werden im Zugangsjahr 2013 auch für die handelsrechtliche Bilanzierung in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung waren im Berichtsjahr nicht erforderlich. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips. Die unfertigen Erzeugnisse sind bewertet unter Zugrundelegung des Auftragswertes nach dem Grad der Fertigung unter Berücksichtigung eines Abschlages für kalkulierten Unternehmensgewinn. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen waren in 2013 nicht erforderlich. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und berücksichtigen alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Eine Abzinsung war im Geschäftsjahr 2013 jedoch nicht erforderlich. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe ihres Erfüllungsbetrages bilanziert. Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr periodengerecht abgegrenzt. 3. Erläuterungen zur Bilanz Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalte der Lieferanten besichert. 4. Sonstige Angaben a) Geschäftsführung Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war im Berichtsjahr Herr Ralf Reuber, Zimmerermeister. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Geschäftsführer übt seine Organtätigkeit hauptberuflich aus. b) Ergebnisverwendung Der Geschäftsführer schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Gewinnvortrag in Höhe von EUR 5.733,90 und den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 4.566,74, insgesamt EUR 1.167,16 als Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Attendorn, 19.12.2014 gez. Ralf Reuber Geschäftsführer Datum der Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Ernst Reuber GmbH wurde in der Gesellschafterversammlung am 19.12.2014 festgestellt. |
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