LIQID Asset Management GmbH
Kurfürstendamm 177, 10707 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Dr. Meuter seit 20.11.2025 | Geschäftsführer |
Peter Hilmar Richard Vogel seit 21.5.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LIQID Asset Management GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023LIQID Asset Management GmbH, Berlin
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Der LIQID Asset Management GmbH wurde mit Datum vom 5. September 2016 die Erlaubnis zur Erbringung der Anlage- und Abschlussvermittlung, Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung nach § 2 Abs. 2 WpIG erteilt. Hinsichtlich der Aufstellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft sind demgemäß neben den allgemeinen Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH Gesetzes auch die Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) zu berücksichtigen. Die Pflicht zur Aufstellung nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften ergibt sich für Wertpapierinstitute im Sinne von § 2 Abs. 1 WpIG, aus §§ 340 Abs. 4a i.V.m. 340a Abs. 1 HGB. Die gesetzlich geforderten Angaben zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden im Anhang erbracht. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg Abteilung B unter der Nummer HRB 177099 eingetragen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Muster der Formblätter für den Jahresabschluss der Kreditinstitute nach RechKredV. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen verrechnet worden. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die Forderungen an Kreditinstitute sind zum Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Notwendige Abwertungen auf den am Stichtag niedrigeren Wert werden, sofern notwendig, vorgenommen. Erworbene immaterielle Anlagewerte sind entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit ihren Anschaffungskosten vermindert um planmäßig vorzunehmende lineare Abschreibungen bilanziert. Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, ausgewiesen. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite werden erhaltene Zahlungen für Provisionen nach dem Bilanzstichtag abgegrenzt. Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden gem. § 256a HGB grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. III. Erläuterungen zur Bilanz Fristengliederung
Die Forderungen an Kreditinstitute i.H.v. EUR 2.172.662 (Vorjahr: EUR 3.528.362) sind täglich fällig. Die anderen Forderungen an Kreditinstitute sind i.H.v. 108.268 (Vorjahr: EUR 108.195) an die Gesellschafterin (LIQID Investments GmbH, Berlin) zwecks Stellung einer Mietkaution verpfändet und somit dem unmittelbaren Zugriff der Gesellschaft entzogen. Die Forderungen an Kunden i.H.v. EUR 2.905.827 (Vorjahr: EUR 2.896.688) sind Forderungen aus erbrachten Leistungen. Zum Stichtag werden von der Gesellschaft folgende Anteile an verbundenen Unternehmen i.S.v. § 285 Nr. 11 HGB gehalten:
* Die Angaben beziehen sich auf den letzten
verfügbaren Abschluss zum 31.12.2022
Die Anteile an der genannten Gesellschaft sind dazu bestimmt dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft auf Dauer zu dienen. Es handelt sich um ein verbundenes Unternehmen i.S.d. § 271 Abs. 2 HGB. Ein Abwertungsbedarf hat sich zum Stichtag nicht ergeben. Die immateriellen Anlagewerte betreffen erworbene Nutzungsrechte wie die Einrichtung der LIQID Website. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen überwiegend im Folgejahr abziehbare Vorsteuerbeträge i.H.v. EUR 2.513 (Vorjahr: EUR 4.601). Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind vorwiegend für Beiträge, Zertifizierungsgebühren und Nutzungsgebühren von Datenbankzugängen der Folgejahre gebildet worden. Fristengliederung
Die wesentlichen Positionen der sonstige Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i.H.v. EUR 70.997 (Vorjahr: EUR 51.878), Verbindlichkeiten aus abzuführender Lohn- und Kirchensteuer i.H.v. EUR 58.424 (Vorjahr: EUR 63.106) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v EUR 2.580.247 (Vorjahr: EUR 4.230.787). Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind für vorab gezahlte Provisionen gebildet worden. Die anderen Rückstellungen i.H.v. EUR 306.372 (Vorjahr: EUR 256.010) wurden hauptsächlich für Lohn und Gehalt i.H.v. EUR 153.247 (Vorjahr: 18.500 EUR) sowie noch nicht genommene Urlaubstage von Mitarbeitern EUR 44.050 (Vorjahr: 48.510 EUR) und für Abschluss- und Prüfungskosten des Geschäftsjahres i.H.v. EUR 88.250 (Vorjahr: EUR 70.000) gebildet. Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00 und ist vollständig eingezahlt. Mit Gesellschafterbeschluss vom 24. Mai 2023 hat sich die Gesellschafterin zu einer Einzahlung in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von EUR 300.000 verpflichtet. Der Saldo der Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf EUR 1.995.000 (Vorjahr: EUR 1.695.000). Im Bilanzausweis des Geschäftsjahres sind auf Fremdwährung lautende Passiva enthalten. Es ist ein Betrag i.H.v. USD 13.724 (Vorjahr: USD 3.312) in den sonstigen Verbindlichkeiten bilanziert. Haftungsverhältnisse Neben den in der Bilanz offen ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen oder Haftungsverhältnisse. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Zinserträge Die Zinserträge i.H.v. EUR 35.427 (Vorjahr: EUR 3.442) resultieren aus der Verzinsung laufender Guthaben bei Kreditinstituten. Alle Erträge sind im Inland angefallen. Aufgliederung der Provisionserträge Die im Geschäftsjahr erwirtschafteten Provisionserträge i.H.v. EUR 10.904.257 (Vorjahr: EUR 10.663.234) lassen sich in die folgenden Teilbereiche aufgliedern:
Erläuterung der sonstigen betrieblichen Erträge Dieser Posten enthält Erträge aus Kostenweiterbelastungen an die Fonds sowie Währungsumrechnungen in Höhe von EUR 348 (Vorjahr: EUR 2.053). Alle Erträge sind im Inland angefallen. Erläuterung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen Dieser Posten enthält Aufwendungen aus Währungsumrechnungen in Höhe von EUR 6.684 (Vorjahr: EUR 1.881). Erläuterung der periodenfremden Aufwendungen In der Erfolgsrechnung sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 3.702 enthalten. Diese Aufwendungen wurden im Posten andere Verwaltungsaufwendungen erfasst. Hierbei handelt es sich um Aufwendungen durch Unterdeckungen von Rückstellungen des Jahres 2022. Sonstige Angaben Geschäftsführung Als Geschäftsführer bestellt und im Handelsregister eingetragen sind
Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vergütungen der Mitglieder der Geschäftsführung Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr im Durchschnitt 31 Mitarbeiter (Angestellte). Diese untergliedern sich in folgende Gruppen:
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Mit der LIQID Investments GmbH besteht eine körperschafts-, gewerbe- und umsatzsteuerliche Organschaft sowie ein Ergebnisabführungs- und Verlustübernahmevertrag. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Gesellschaft Transaktionen mit ihrer Gesellschafterin LIQID Investments GmbH, Berlin, durchgeführt. Hierbei sind keine Geschäfte zustande gekommen, die nicht zu marktüblichen Konditionen geschlossen wurden. Weitere Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen bestanden nicht. Angaben zur Konzernzugehörigkeit nach § 285 Nr. 14 HGB Die LIQID Asset Management GmbH wird in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft, LIQID Investment GmbH, einbezogen, welche einen Konzernabschluss gem. § 293 Abs. 5 HGB für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen erstellt. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister der LIQID Investment GmbH offengelegt. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt EUR 60.000 und gliedert sich wie folgt:
ErgebnisverwendungsvorschlagZwischen der Gesellschafterin LIQID Investments GmbH, Berlin, und der Gesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag auf Grund dessen der erwirtschaftete Gewinn an diese abzuführen ist.
Berlin, den 31. Mai 2024 Geschäftsführung gez. Johannes Gamroth gez. Moritz von Rhein Die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 25. Juni 2024 Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 20231. Grundlagen der Gesellschaft 1.1 Geschäftsmodell Die LIQID Asset Management GmbH mit Sitz in Berlin (im Folgenden "LAM") bietet ihren Kunden eine digitale, kosteneffiziente, unabhängige und transparente Vermögensverwaltung in Deutschland an. Die Gesellschaft erschließt mit ihrer Tätigkeit ihren Kunden den Zugriff auf Instrumente und Konditionen exklusiver Family Offices, die bisher primär Hochvermögenden vorbehalten waren. Zielgruppe sind technologieaffine Vermögende, die effiziente Anlagestrategien für ein liquides Vermögen ab 100.000 Euro suchen. Die Geschäftstätigkeit der LAM bewegt sich im rechtlichen Rahmen der Erlaubnispflicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und besteht einerseits in der diskretionären Verwaltung einzelner, in Finanzinstrumenten investierter Kundenvermögen im Rahmen der vereinbarten Anlagerichtlinien der Finanzportfolioverwaltung (im Folgenden "Vermögensverwaltung") und andererseits in der Anlagevermittlung. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Anlageberatung gegenüber einer Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Gesellschaft verschafft sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen kein Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden. Die Vermögensverwaltung wird in Deutschland natürlichen und juristischen Personen mit einem Vermögen von mehr als 100.000 Euro angeboten. Die Abwicklung der Geschäfte mit den Kunden findet entlang einer digitalen Prozesskette statt. Interessenten erhalten basierend auf einer selbst ermittelten Anlagestrategie einen Anlagevorschlag, für den sie wiederum den persönlichen Anlagestil auswählen. Nach dem digitalen Vertragsabschluss, der auch ein effizientes, medienbruchfreies Identifikationsmanagement beinhaltet, werden die Anlagedepots bei der kooperierenden Depotbank eröffnet. Nach Vermögensanlage werden die Investitionen laufend überwacht und die Kunden kontinuierlich über die Entwicklung informiert. Die Verantwortung für die Anlageentscheidungen für die Kundenportfolios liegt bei der LAM. Sie wird hierbei für die aktiv gemanagten Anlagestrategien von der LGT Bank (Switzerland) Ltd., Basel, (im folgenden LGT) unterstützt, die im Rahmen eines Beratungsvertrags auf Basis ihrer jahrzehntelangen Erfahrung Empfehlungen für die Konstruktion und ggfs. Anpassung der Musterportfolios der LAM ausspricht. Die Verantwortung für die Risikoüberwachung der Kundenportfolios und das Reporting liegen ebenfalls bei der LAM, wobei sie bei der Risikoüberwachung für ihre aktiven Musterportfolios ebenfalls von der LGT beraten wird. Die LAM erhebt für ihre Tätigkeit eine Verwaltungsgebühr, die sich nach der Höhe des vom Kunden verwalteten Vermögens und dem von ihm gewählten Anlagestil richtet. Neben der Vermögensverwaltung gibt die Gesellschaft ihren Kunden zunehmend im Rahmen einer sogenannten "Core-Satellite-Strategie" auch die Gelegenheit, in illiquide Anlageklassen wie Private Equity, Venture Capital und Immobilien zu investieren. Wie die Vermögensverwaltung wird auch die Anlagevermittlung vollständig digital über die Webplattform der LAM abgewickelt. 1.2. Organisatorische Struktur Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer Johannes Gamroth und Moritz von Rhein vertreten. Die Gesellschaft hat an ihrem Hauptsitz im Geschäftsjahr 2023 etwas weniger Mitarbeiter als im Vorjahr beschäftigt. Die Überwachung der Geschäftsführung obliegt der Obergesellschaft, LIQID Investments GmbH, ebenfalls in Berlin ansässig, mit der es einen Rahmenvertrag gibt, der die Dienstleistungserbringung regelt. Neben informationstechnischen Aktivitäten sind bspw. Marketing, PR- und HR-Aufgaben auf die Obergesellschaft ausgelagert. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft verlor im Geschäftsjahr 2023 an Fahrt. Trotz eines starken Starts ins Jahr verlangsamte sich das Wachstum deutlich im Sommer, hauptsächlich bedingt durch eine schwache Industrieproduktion und gestiegene Zinsen, die sämtliche Investitionstätigkeiten ausbremsten. Die USA verzeichneten das ganze Jahr über ein moderates Wirtschaftswachstum, das von Staatsausgaben und einem anhaltend robusten Konsum gestützt wurde. Die von vielen erwartete Wirtschaftserholung in China schwächte sich hingegen rasch ab. Stattdessen kam es zu einer Verlangsamung, die das globale Wachstum und insbesondere eng verflochtene Ökonomien wie die Eurozone belastete. Europas Wirtschaft war wiederum zuvor bereits stark durch den Krieg in der Ukraine und die Preisexplosion beim Erdgas in Mitleidenschaft gezogen worden. Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands sank 2023 um 0,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 1. Hohe Preise auf allen Ebenen dämpften die Konjunktur, begleitet von ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch hohe Zinsen und geringere Inlands- und Auslandsnachfrage. Die wirtschaftliche Erholung seit 2020 stagnierte, das BIP lag preisbereinigt jedoch 0,7 Prozent über dem von 2019. 2.2. Kapitalmarktentwicklung Das Jahr 2023 war von Schwankungen geprägt, wobei die Jahresendzahlen in den meisten Anlageklassen deutlich positiv waren. Trotz anfänglicher Rezessionsängste und Unsicherheiten um Banken wie die Silicon Valley Bank und Credit Suisse verzeichneten Aktien- und Anleihemärkte im ersten Quartal eine positive Performance. Starke Kursanstiege im Technologiesektor, insbesondere bei Unternehmen wie Nvidia, kennzeichneten das zweite Quartal. Im Sommer kam es hinsichtlich der Performance von Aktien und Anleihen zu Differenzen, da die Zinsen vor dem Hintergrund restriktiver Zentralbankpolitik weiter anstiegen: Globale Aktien verzeichneten von Juni bis August 2023 eine positive Rendite, während globale Anleihen leicht nachgaben. Negative Wirtschaftsdaten aus China sowie geopolitische Risiken im Nahen Osten konnten den Aufwärtstrend der Aktienmärkte anschließend nur kurz dämpfen. Im November erholten sich die Märkte dank niedrigerer Inflationszahlen und Energiepreise wieder. Die Fed kündigte mögliche Zinssenkungen für 2024 an, was zu einer weiteren Aufwärtsbewegung der Aktien- und Anleihemärkte führte 2. 2.3. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 sind die verwalteten Vermögenswerte (AuM) weiterhin angestiegen. Zum Wachstum trug außerdem erneut die Vermittlung von Anteilen an Private-Equity-Fonds, Immobilienfonds und Venture-Capital-Fonds an (semi-)professionelle Investoren bei. Im Ergebnis liegen die AuM in der Vermögensverwaltung über dem Vorjahreswert. Die entsprechenden Provisionserträge fielen um knapp 13 Prozent, die Vorjahresannahmen konnten nicht getroffen werden. Dies ist damit begründet, dass die Provisionserträge aufgrund der geänderten Ertragsstruktur im Zuge des Wechsels der Depotbank (Oktober 2022) zur V-Bank AG, München, gesunken sind, während die damit korrespondieren Provisionsaufwendungen ebenfalls sanken. Dieser Effekt zeigt sich erstmalig für das gesamte Geschäftsjahr 2023, womit das Provisionsergebnis aus 2023 mit dem aus 2022 nicht vergleichbar ist. Im Vergleich dazu stiegen die Erträge aus der Anlageberatung (Fonds Advisory) um rund 39 Prozent. Dank des insgesamt gestiegenen Provisionsergebnisses konnte ein positives Ergebnis erzielt werden. 2.4. Vermögenslage Zwischen der Obergesellschaft LIQID Investments GmbH und der Untergesellschaft LAM besteht ein Ergebnisabführungsvertrag, sodass der Gewinn an die Muttergesellschaft abzuführen ist und das Jahresergebnis Null beträgt. Zum Bilanzstichtag belief sich die Bilanzsumme auf 5.281 TEUR (Vorjahr 6.579 TEUR). Die Vermögensgegenstände setzen sich vor allem aus Forderungen gegenüber Kreditinstituten i.H.v 2.281 TEUR (Vorjahr 3.637 TEUR) sowie Forderungen gegenüber Kunden i.H.v. 2.906 TEUR (Vorjahr 2.897 TEUR) zusammen. Weitere Aktiva sind Anteile an verbundenen Unternehmen i.H.v. 12 TEUR (unverändert) und immaterielle Anlagewerte i.H.v. 1 EUR (unverändert). Die Verbindlichkeiten bestehen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten i.H.v. 223 TEUR (Vorjahr 227 TEUR) sowie aus sonstigen Verbindlichkeiten i.H.v. 2.721 TEUR (Vorjahr 4.366 TEUR). Rückstellungen i.H.v. 306 TEUR wurden vornehmlich für Jahresabschlusserstellungs- und -prüfungskosten, Bonuszahlungen und weitere Auslagen gebildet und liegen über dem Vorjahreswert von 256 TEUR. Zum Ende des Geschäftsjahres belief sich das bilanzielle Eigenkapital auf 2.020 TEUR und lag damit aufgrund von Einzahlungen durch die Gesellschafterin in Höhe von TEUR 300 über dem Niveau des Vorjahres (1.720 TEUR). 2.5. Finanzlage Im Geschäftsjahr 2023 war die Liquiditätslage der Gesellschaft jederzeit geordnet. Die erzielten Gewinne sind im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der LIQID Investments GmbH abzuführen. Die Zahlungsfähigkeit war - genauso wie die jederzeit ausreichenden Guthaben bei Kreditinstituten - stets gewährleistet. Die Guthaben beliefen sich zum Stichtag auf 43 Prozent der Bilanzsumme. Es wurden wie im Vorjahr während des Geschäftsjahres weder wesentliche Investitionsverpflichtungen eingegangen noch getätigt. 2.6. Ertragslage Mit der zunehmenden Anzahl an Kunden stiegen auch die Provisionserträge im Geschäftsjahr 2023 auf 10.904 TEUR von 10.663 TEUR im Jahr 2022 an. Die Provisionserträge der Gesellschaft verteilen sich auf die Finanzportfolioverwaltung und auf die Anlageberatung (Fonds Advisory) sowie sonstige Dienstleistungen gegenüber Kapitalverwaltungsgesellschaften. Aus anderen Tätigkeiten sind der Gesellschaft keine wesentlichen Provisionserträge zugeflossen. Dem stehen Provisionsaufwendungen für übernommene Gebühren für Depotführung und Wertpapiertransaktionen sowie Akquisetätigkeiten i.H.v. 1.037 TEUR (Vorjahr 2.187 TEUR) gegenüber und entwickelten sich damit unter Plan. Die leicht gesunkene Mitarbeiterzahl sowie die relativ niedrigeren Bonuszahlungen im Vergleich zum Vorjahr ließen die Aufwendungen für Löhne und Gehälter inkl. Sozialaufwendungen auf 3.408 TEUR im Geschäftsjahr 2023 leicht absenken (Vorjahr 3.542 TEUR). Der Anstieg der anderen Verwaltungsaufwendungen um TEUR 2.729 (71,3%) resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Kostenumlagen der LIQID Investments GmbH für die Weiterentwicklung der LIQID-Web-App sowie für die Website in Folge neuer Produkteinführungen im Geschäftsjahr 2023. Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2023 die operativen Kosten aus dem Provisionsergebnis decken. Mithin wurde ein positives Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von 493 TEUR (Vorjahr 1.117 TEUR) erzielt. Diese Entwicklung erklärt sich durch den im Verhältnis zu dem Provisionsergebnis nahezu um das Doppelte gestiegenen anderen Verwaltungsaufwendungen. Unter Berücksichtigung der Gewinnabführung an die LIQID Investments GmbH resultiert ein Jahresüberschuss von 0 TEUR für das Geschäftsjahr 2023. 2.7. Gesamteinschätzung Die Provisionserträge sind insgesamt mit einem Zuwachs von 2,3 Prozent unterplanmäßig gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Ursprünglich wurde bei gleichbleibender Provisionsmarge von einem Wachstum der AuM um 22 Prozent ausgegangen. Das Wachstum der betreuten Kunden im Bereich der Vermögensverwaltung und der damit verbundenen Erträge entwickelte sich genauso wie die Anlageberatung (Fonds Advisory) unterplanmäßig. Die Kapitalausstattung und die Liquidität der Gesellschaft sind zu jedem Zeitpunkt als geordnet einzuschätzen. Die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr ist insgesamt aufgrund des positiven Jahresergebnisses als günstig zu bewerten. 2.8. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Als stark wachsendes und junges Unternehmen, das sich im Wesentlichen auf die Vermögensverwaltung konzentriert, können Leistungsindikatoren (KPIs oder Key Performance Indicators) nicht nur rein finanzieller Natur sein. Die stetige Erhöhung des positiv besetzten Bekanntheitsgrades durch Online- und Offline- Medien und Marketing sowie die Sicherung einer zweifelsfreien Reputation durch auf den Kunden angepasste Dienstleistungen und Services gehören zu den nicht finanziellen KPIs. Als finanzielle KPIs sind vor allem die Entwicklung und die Höhe der Provisionserträge, sowie die Provisionsmarge zu nennen. Zusätzlich stehen die klassischen Performancekennzahlen der Kundenvermögen im Fokus. 3. Risiko-, Chancen und Prognosebericht 3.1. Risikobericht 3.1.1. Risikomanagementsystem Elementare Bestandteile des Risikomanagements sind die Risikoinventur und die Risikotragfähigkeitsberechnungen. Dabei werden die wesentlichen Risiken der Gesellschaft identifiziert und deren finanzielle Auswirkungen auf die Gesellschaft vor dem Hintergrund alternativer Szenarien modelliert. Als Risikodeckungsmasse dienen die Eigenmittel nach aufsichtsrechtlicher Eigenmitteldefinition abzüglich der aufsichtsrechtlich vorzuhaltenden Eigenmittel. Die Risiken werden durch geeignete Instrumente wie Stresstests (mit verschiedenen Risikoszenarien) hinsichtlich Geschäfts- und Kapitalplanung, KPIs und Kostenkontrolle gesteuert, überwacht und regelmäßig kommuniziert. Aufgrund der steigenden fixen Gemeinkosten steht eine ausreichende Eigenmittelzufuhr im Fokus. Die Wirksamkeit von Compliance, Geldwäsche- und Betrugsprävention, Datenschutz, Informationssicherheitsmanagement sowie Risiko- und Auslagerungscontrolling werden durch eine interne Revision überwacht. Risikomindernd wirkt sich auch der Verzicht auf das Eigengeschäft und den Eigenhandel aus. 3.1.2. Risikoarten Angesichts der Art der Geschäftstätigkeit, der Größe der Gesellschaft und des Geschäftsumfangs beschränken sich die Risiken aus Sicht der Geschäftsleitung auf die folgenden: Ertrags- und korrespondierende Liquiditätsrisiken, indirekte Marktpreisrisiken, operationelle Risiken, Haftungs- und Reputationsrisiken sowie Nachhaltigkeitsrisiken. Adressenausfallrisiken und das allgemeine Geschäftsrisiko werden aufgeführt, stellen jedoch aus Sicht der Geschäftsleitung keine unmittelbaren Risiken dar. Ertrags- und Liquiditätsrisiken Im Hinblick auf die noch laufende Aufbauphase besteht das entscheidende Ertragsrisiko derzeit vorrangig in der Gewinnung einer ausreichenden und stabilen Kundenbasis als Grundlage für die Erzielung kostendeckender Provisionserträge, das in der Folge auch zu Liquiditätsrisiken führen kann. Die Entwicklung der Kundenbasis wird anhand von KPIs fortlaufend überwacht und gesteuert. Die Liquidität der Gesellschaft wurde im Berichtszeitraum ausschließlich in Kontoguthaben bei inländischen Kreditinstituten angelegt. Die Finanzierung der Gesellschaft ist nicht abhängig von finanzierenden Instituten, sondern wird durch eigene Eigenmittel, Eigenmittel der Obergesellschaft sowie durch die laufende Geschäftstätigkeit sichergestellt. Indirekte Marktpreisrisiken Direkte Marktpreisrisiken bestehen derzeit nicht, da die Anlage eigener Mittel ausschließlich in laufenden Guthaben erfolgt. Indirekt können fallende Marktpreise an den Kapitalmärkten zur Reduzierung der Kundenvermögen und Minderung der Berechnungsbasis der Provisionserträge insbesondere aus der Vermögensverwaltung führen. Darüber hinaus könnten fallende Notierungen die Neukundenakquise erschweren und Kosten aus rechtlichen Auseinandersetzungen mit unzufriedenen Kunden fördern. Die indirekten Marktrisiken werden insbesondere als Bestandteil der Ertragsrisiken gesteuert. Operationelle Risiken Gefahren und Verluste, die durch die Unangemessenheit sowie das Versagen interner Prozesse und Systeme, menschlichen Handelns oder durch externe Ereignisse hervorgerufen werden, sind als operationelle Risiken definiert. Für die Gesellschaft sind operationelle Risiken vor allem durch Personal- und IT-Risiken möglich. Zur Risikosenkung tragen vor allem die fachliche Qualifikation der Mitarbeiter und ihre Zuverlässigkeit sowie die obligatorischen regelmäßigen Schulungen bei. Zur Minimierung der Informationssicherheitsrisiken ist ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach aktuellem Stand der bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die IT implementiert. Ferner kommt dem Datenschutz eine zentrale Bedeutung zu. Die interne Revision prüft die Funktionsfähigkeit der internen Kontrollmechanismen und -systeme und ermöglicht eine stetige Weiterentwicklung und Adaption. Haftungs- und Reputationsrisiken Haftungsrisiken können gegenüber den Kunden aus der Vermögensverwaltung resultieren, weshalb Kundenerwartungen eine große Bedeutung beigemessen wird. Die Gesellschaft bietet den Kunden personalisierte Kundenprofile zur Auswahl an, die den langfristigen Anlagezielen, der korrespondierenden Risikotragfähigkeit und der gewünschten Anlagestrategie Rechnung tragen. Die individuelle Risikotragfähigkeit und die entwickelten Verfahren zur Ermittlung derselben werden regelmäßig auf ihre Angemessenheit überprüft. Aufsichtsrechtlich definierte Verlustschwellen werden kontinuierlich durch eine zweistufige Softwarestruktur überwacht und bei Verletzungen entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Ein Beschwerdemanagement und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sind vorhanden. Adressenausfallrisiken Durch die mangelnde Konzentration auf einzelne Kunden oder Branchen, ausreichend bonitätsstarke Schuldner und die kurze Laufzeit der Honorarforderungen gegenüber den Kunden, sind Adressenausfallrisiken als gering einzustufen. Überfällige Zahlungen oder ungewöhnliches Zahlungsverhalten werden laufend überwacht und kontrolliert, sodass Risiken frühzeitig erkannt werden. Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeitsrisiken können sich auf alle bekannten Risikoarten erheblich auswirken und als Faktor zu deren Wesentlichkeit beitragen. Es wird dabei zwischen drei Arten von Nachhaltigkeitsrisiken unterschieden: "Innere Risiken", "äußere Risiken" und "Strategierisiken". Zur Minimierung der Risiken dient u.a. eine regelmäßige Überprüfung der Geschäfts- und Anlagestrategien und die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Neuproduktanalysen. Allgemeines Geschäftsrisiko Geänderte Rahmenbedingungen können ein allgemeines Geschäftsrisiko darstellen. Hierunter sind - nicht abschließend - die folgenden Punkte zu subsumieren: aufsichtsrechtliche Regulierung, Kundenverhalten, Marktentwicklung, technischer Fortschritt, etc. Negative Auswirkungen auf den weiteren Geschäftsverlauf können aus einer stagnierenden konjunkturellen Entwicklung resultieren, die das Ergebnis exogener Schocks oder der im Risikobericht aufgeführten Risiken sein können. Die aufgeführten Risiken werden stetig und strukturiert im Rahmen des Risikomanagements überwacht. Mit Hilfe externer und interner IT-Systeme und -Strukturen können außerdem operationelle Risiken durch die Automatisierung und Digitalisierung reduziert werden. Die Anforderungen an die implementierten Risikosysteme werden vor dem Hintergrund des starken Wachstums des Geschäftsbetriebes kontinuierlich überprüft. Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist laufend in die Geschäftstätigkeit eingebunden. Die mittelbaren Gesellschafter werden regelmäßig im Rahmen von Gesellschafterversammlungen informiert. Aktuell sind keine existenzbedrohenden oder sonstige Risiken mit gravierenden Auswirkungen auf Ertrags-, Finanz- und Vermögensausstattung weder schlagend noch zu erkennen. 3.2. Chancenbericht Vor dem Hintergrund der zunehmenden Akzeptanz digitaler Angebote, des weiterhin hohen Anlagedrucks auf Investorenseite und den von Capital 3 und der firstfive AG 4 im Wettbewerbsvergleich ausgezeichneten Vermögensverwaltungsleistungen geht die Gesellschaft davon aus, dass neue Kundenbeziehungen aufgebaut und gleichsam bestehende Kundenbeziehungen ausgebaut werden können. Das heißt, dass neben der Neuakquise von Kunden durch Marketingaktivitäten, vor allem auch für Bestandskunden, die Vertrauen durch gute Ergebnisse gewonnen haben, weitere Dienstleistungen bereitgestellt sind. Sowohl der Aufbau neuer als auch die Vertiefung bestehender Kundenbeziehungen wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Provisionsergebnisse aus. Sollte der Erfolg über den Erwartungen ausfallen, erhöht sich das Provisionsergebnis nochmals. Eine positive Wertentwicklung der Kundenvermögen durch ein besser als erwartetes Abschneiden der Kapitalmärkte, könnte ebenso die Provisionserträge erhöhen. Nach einem volatilen aber im Resultat zufriedenstellenden Jahr 2023 sind die Renditeerwartungen weiterhin attraktiver als im Niedrigzinsumfeld der vergangenen fünf Jahre. Die Rückkehr von Anleihen als rentable Anlagekategorie trägt maßgeblich zu den besseren langfristigen Ertragserwartungen für ein Multi-Asset- Portfolio bei. Die gestiegenen Ertragserwartungen bieten für potenzielle Kunden einen attraktiven Einstiegszeitpunkt für langfristige Kapitalmarktanlagen. 3.3. Prognosebericht 3.3.1. Rahmenbedingungen Das Jahr 2024 verspricht, einen Wendepunkt für Anleger einzuläuten. Während sich im letzten Jahr die Diskussion um den Inflationszyklus und die Frage drehte, ob die Inflation ihren Höhepunkt erreicht hat, dürfte 2024 der Wachstumszyklus im Mittelpunkt stehen. Für Unsicherheit könnte die Geopolitik sorgen, deren Tragweite die Eskalation des Nahostkonflikts unterstrichen hat. Für Unternehmen steigt die Bedeutung robuster Lieferketten, geringeren Abhängigkeiten und Ressourcensicherheit. In 40 Ländern, die 40 Prozent der Bevölkerung, 60 Prozent des weltweiten Bruttoinlandsprodukts (BIP) und 80 Prozent der Börsenkapitalisierung repräsentieren, werden 2024 Wahlen abgehalten. Im Fokus stehen dabei natürlich die USA, wo im November die Präsidentschafts- und Kongresswahlen stattfinden. Angesichts der Bedeutung der USA für die Weltwirtschaft und die Finanzmärkte ist dies sicherlich das wichtigste Ereignis im Jahr 2024 5.
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https://www.capital.de/geld-versicherungen/das-sind-die-besten-vermoegensverwalter-2023-
33572646.html
3.3.2. Prognose der Gesellschaft Größtes Risiko für die weitere Entwicklung der Gesellschaft sind derzeit deutliche Kurseinbrüche in Folge einer globalen Finanzkrise, die Kunden dazu veranlassen könnten, ihr investiertes Vermögen kurzfristig abzuziehen. Marktübliche Schwankungen der Anlageklassen stellen aufgrund unseres antizyklischen Risikomanagements und der breiten Diversifikation der Portfolios kein systematisches Risiko für das Geschäftsmodell dar. Auf Basis des Geschäftswachstums im bisherigen Verlauf des Jahres 2024 gehen wir von einer deutlichen Steigerung der AuM aus. Durch die gleichbleibende Provisionsmarge werden der Provisionsaufwand und die Kosten der Neukundengewinnung steigen. Die kontinuierliche Optimierung der bestehenden Prozesse und die stetige Verbesserung der Plattform und des Kundenerlebnisses stellen die Grundlage für gute Reputation und den Bekanntheitsgrad des Unternehmens dar und werden durch Investitionen weiter vorangetrieben. Ausgehend von den anspruchsvollen Marktbedingungen im Jahr 2023 rechnet die LAM für das Jahresergebnis 2024 mit einer leicht positiveren Entwicklung. Das Jahresergebnis wird im Rahmen des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags an die Muttergesellschaft abgeführt. Um die aufsichtsrechtlich einzuhaltenden Kapitalquoten zu erfüllen, sind aufgrund gestiegener fixer Gemeinkosten Einzahlungen in die Kapitalrücklage durch die Muttergesellschaft notwendig geworden.
Berlin, 31. Mai 2024 gez. Johannes Gamroth, Geschäftsführer gez. Moritz von Rhein, Geschäftsführer 17. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 354 Wir haben dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der LIQID Asset Management GmbH, Berlin, in der Fassung der Anlagen I bis IV den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die LIQID Asset Management GmbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der LIQID Asset Management GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LIQID Asset Management GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." AUFSICHTSRECHTLICHER OFFENLEGUNGSBERICHT ZUM 31. DEZEMBER 2023nach Teil 6 IFR1. ANWENDUNGSBEREICH (ART. 46 IFR) Die LIQID Asset Management GmbH (im Folgenden "LAM") ist ein gemäß § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zugelassenes Wertpapierinstitut im Sinne des § 2 Abs. 1 WplG mit Sitz in Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) unter der Registernummer HRB 177099 B. Seit 1. Oktober 2022 gilt die LAM als mittleres Wertpapierinstitut gemäß § 2 Abs. 17 WplG. Als mittleres Wertpapierinstitut unterliegt die LAM den Offenlegungspflichten gemäß der Verordnung EU 2019/2023 (Investment Firms Regulation, IFR) i.V. m. der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2284 zu den aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen von Wertpapierfirmen seit dem Geschäftsjahr 2022. Dieser Offenlegungsbericht dient der Erfüllung der vorgenannten Anforderungen. Im Offenlegungsbericht werden nur Angaben zu den für die LAM einschlägigen Offenlegungsanforderungen gemacht. Die LAM muss die Vorgaben für Vergütungssysteme gemäß § 38 Abs. 3 und 4 WpIG i.V. m. §§ 41 S. 1 Nr. 4 und 46 WpIG frühestens ab dem Geschäftsjahr 2023 anwenden. Daher sind nach Artikel 51 IFR Angaben zur Vergütungspolitik und -praxis für die LAM für das Geschäftsjahr 2023 offenzulegen. Die Vorgaben zur Anlagestrategie (Artikel 52 IFR) sowie zu den ESG-Risiken (Umwelt, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken nach Artikel 53 IFR) sind für die LAM nicht anwendbar, da sie die Anforderungskriterien an deren Offenlegung nicht erfüllt. Die LAM legt die erforderlichen Angaben auf Einzelinstitutsebene offen. Der Offenlegungsbericht der LAM wird im jährlichen Turnus entsprechend dem Stichtag des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember eines jeden Jahres erstellt. Die im Offenlegungsbericht enthaltenen Angaben basieren auf den für die aufsichtliche Meldung ermittelten Eigenmitteln und Eigenmittelanforderungen zum Meldestichtag 31. Dezember 2023. Maßgeblicher Rechnungslegungsstandard für die aufsichtliche Meldung ist das Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) als geltender Rechnungslegungsrahmen, der auch die Grundlage für die Offenlegung darstellt. Der Offenlegungsbericht wird jährlich nach Genehmigung durch die Geschäftsleitung der LAM und zeitgleich zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Offenlegungsbericht werden alle Beträge, falls nicht anders gekennzeichnet, in Tausend Euro angegeben und kaufmännisch gerundet. Sofern dabei Abweichungen zwischen den ausgewiesenen Positionssummen und der rechnerischen Summe der einzelnen Positionsbestandteile bestehen, handelt es sich um Rundungsdifferenzen. 2. RISIKOMANAGEMENTZIELE UND -POLITIK (ART. 47 IFR) Gegenstand der Geschäftstätigkeit der LAM ist die Erbringung von aufsichtsrechtlich regulierten Wertpapierdienstleistungen im Bereich der Finanzportfolioverwaltung ("Vermögensverwaltung"), Anlageberatung und Anlagevermittlung. Gemäß WpIG hat die LAM ein für ihre Geschäftstätigkeit angemessenes und wirksames Risikomanagement einzurichten, das Regelungen zur Identifizierung, Beurteilung, Steuerung sowie zur Überwachung und Kommunikation von Risiken für die Kunden, den Markt und das Wertpapierinstitut sowie Liquiditätsrisiken umfasst. Dabei sind einzelne spezielle Anforderungen für mittlere Wertpapierinstitute spätestens zwölf Monate nach der Einstufung als mittleres Wertpapierinstitut einzuhalten. Bis zur konkreten Ausgestaltung spezieller auf das WpIG bezogener Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk) stützt sich die LAM vorrangig in sinngemäßer Anwendung der bestehenden MaRisk weiterhin auf die Risikoarten der MaRisk, die über die Vorgaben des WpIG hinausgehen und wendet die korrespondierenden Ma-Risk-Anforderungen weiterhin an. Die Verantwortung für das Risikomanagement liegt bei der Geschäftsleitung der LAM. Als Rolle ist neben der Geschäftsleitung die Risikocontrolling-Funktion (per 31. Dezember 2023 ein Geschäftsleiter) definiert. Zum Risikomanagement im weiteren Sinne zählen auch die Interne Revision und der Bereich Compliance. Die Verfahren und Richtlinien des Risikomanagements sind im Risikomanagement-Handbuch geregelt. Die Geschäftsleitung hat eine Risikostrategie im Einklang mit der Geschäftsstrategie und den daraus resultierenden Risiken festgelegt. Die Risikostrategie umfasst die geplante Entwicklung aller wesentlichen Geschäftsaktivitäten unter risikostrategischen Gesichtspunkten und unter besonderer Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit. Die Strategien sind auf eine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung der LAM ausgerichtet. Mittels Risikoinventur hat die LAM insbesondere die folgenden Risikoarten als wesentlich identifiziert: - Ertragsrisiken: Ertragsrisiken betreffen vor dem Hintergrund der laufenden Geschäftsaufbauphase insbesondere die Akquisition und Betreuung einer ausreichenden und stabilen Kundenbasis in der Vermögensverwaltung sowie den kontinuierlichen Ausbau der ausschließlich gegenüber Kapitalverwaltungsgesellschaften erbrachten Anlageberatung (Fonds Advisory) als Grundlage für die Erzielung kostendeckender Provisionserträge. Ferner können negative Kursentwicklungen an den Finanzmärkten u.a. die Höhe der betreuten Kundenvermögen als Berechnungsbasis der Provisionserträge insbesondere aus der Vermögensverwaltung mindern. Grundlage für die Steuerung und Überwachung der Ertragsentwicklung der LAM ist eine rollierende Drei-Jahres-Planung sowie ein monatlicher Soll-/Ist-Vergleich. Ferner wird die Entwicklung der Kundenbasis anhand von Indikatoren fortlaufend überwacht und gesteuert. - Liquiditätsrisiken Die LAM muss jederzeit in der Lage sein, ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Die Liquidität wird durch das Risikocontrolling auf Basis der vorhandenen liquiden Mittel auf den Bankkonten sowie erwarteter Zahlungseingänge aus Provisionen fortlaufend überwacht. Die Liquidität wird ausschließlich in Guthaben bei inländischen Kreditinstituten angelegt. Die Finanzierung der Gesellschaft ist nicht abhängig von finanzierenden Instituten, sondern wird durch eigene Eigenmittel, Eigenmittel der Muttergesellschaft sowie die laufende Geschäftstätigkeit sichergestellt. - Operationelle Risiken Operationale Risiken sind die Gefahr eines unerwarteten Verlustes, der infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, Menschen oder infolge externer Ereignisse eintritt. Für die LAM sind operationelle Risiken vor allem durch Personal- und IT-Risiken möglich. Zur Risikosenkung tragen vor allem die fachliche Qualifikation und Zuverlässigkeit der Mitarbeiter sowie regelmäßige Schulungen bei. Zur Minimierung von Informationssicherheitsrisiken ist ein Informationssicherheitsmanagementsystem nach aktuellem Stand der bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT implementiert. Ferner kommt dem Datenschutz eine zentrale Bedeutung zu. Die interne Revision prüft die Funktionsfähigkeit der internen Kontrollmechanismen und -systeme und ermöglicht eine stetige Weiterentwicklung und Adaption. - Haftungs- und Reputationsrisiken Haftungsrisiken können insbesondere gegenüber den Kunden aus der Vermögensverwaltung resultieren, weshalb den Kundenerwartungen eine große Bedeutung beigemessen wird. Die LAM bietet den Kunden personalisierte Kundenprofile an, die den langfristigen Anlagezielen, der korrespondierenden Risikotragfähigkeit und der gewünschten Anlagestrategie Rechnung tragen. Die individuelle Risikotragfähigkeit und die entwickelten Verfahren zu deren Ermittlung werden regelmäßig überprüft. Aufsichtsrechtlich definierte Verlustschwellen werden durch eine zweistufige Softwarestruktur überwacht und bei Verletzungen entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Ein Beschwerdemanagement und eine Vermögensschaden-Haftpflicht sind vorhanden. - Risiken für Kunden Risiken für Kunden können sich grundsätzlich daraus ergeben, dass die LAM die Geschäftstätigkeit einstellt oder unzureichend den Vertragsverpflichtungen nachkommt. Das Vermögen der betreuten Kunden wird stets separat vom Vermögen der Gesellschaft gehalten, sodass die Kundenvermögen stets vor dem Fall einer ungünstigen Geschäftsentwicklung der LAM geschützt sind. Jederzeit können für die verwalteten Kundendepots bei der Depotbank alternative Vermögensverwalter und für die Fonds Advisory Mandate neue Anlageberater angeschlossen werden. - Nachhaltigkeitsrisiken Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Governance) können als Treiber für die vorgenannten Risikoarten betrachtet werden, die potenziell erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Gesellschaft haben könnten. Nachhaltigkeitsrisiken können sich auf alle bekannten Risikoarten erheblich auswirken und als Faktor zu deren Wesentlichkeit beitragen. Es wird dabei zwischen drei Arten von Nachhaltigkeitsrisiken unterschieden: "Innere Risiken" (treten in der Gesellschaft selbst auf), "äußere Risiken" (treten bei anderen Unternehmen auf und wirken sich auf die Gesellschaft aus) und "Strategierisiken" (z.B. Geschäftsstrategien, die nicht dem Erfordernis nach Nachhaltigkeit entsprechen oder aufgrund hoher Nachhaltigkeitsrisiken nicht marktfähig wären). Zur Minimierung der Risiken dienen u.a. eine regelmäßige Überprüfung der Geschäfts- und Anlagestrategien, die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Neuproduktanalysen und der Auswahl von Finanzinstrumenten im Portfoliomanagement, konsequente Umsetzung von regulatorischen Vorgaben und permanente Marktbeobachtung hinsichtlich der Kundennachfrage und Angebot. Im Rahmen der Risikotragfähigkeitsanalyse erfolgt regelmäßig eine zusammengefasste Bewertung der Risiken, die dem Eigenkapital (nach Abzug der aufsichtsrechtlichen Anforderungen) als Risikodeckungspotential gegenübergestellt wird. Dabei werden verschiedene Szenarien untersucht. Alle Szenarien werden ausgewertet und ihr Einfluss auf die Kapitalausstattung ermittelt und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen festgelegt. Die Geschäftsleitung ist aufgrund ihrer unmittelbaren Einbindung in alle wichtigen Geschäftsabläufe fortlaufend über alle wesentlichen Risiken der LAM informiert und erhält monatlich zusammengefasste Auswertungen. Die Gesellschafter werden quartalsweise durch Risikoberichte und einmal jährlich in einem zusammenfassenden Risikobericht über die geschäftliche Entwicklung und die Risikosituation der LAM informiert. Neben der Überwachung der vorgenannten Risiken kommt der Einhaltung der aufsichtlichen Anforderungen (Kapitalanforderungen, Konzentrationsrisiko, Liquidität) eine besondere Bedeutung zu. - Kapitalanforderungen Die Risikokategorien für die Kapitalanforderungen gemäß IFR sind die Anforderung für fixe Gemeinkosten, die permanente Mindestkapitalanforderung sowie die Anforderung für K-Faktoren für die Risiken der Kunden, den Markt und das Wertpapierinstitut. Anzuwenden ist jeweils die Anforderung mit dem größten Risikobetrag. Per 31. Dezember 2023 sind für die Eigenmittelunterlegung der LAM die Anforderungen für fixe Gemeinkosten ausschlaggebend (mindestens ein Viertel der fixen Gemeinkosten des Vorjahres), da diese die Anforderungen für die K-Faktoren und die permanente Mindestkapitalanforderungen übersteigen. Der Sicherstellung der Einhaltung der Anforderung für die fixen Gemeinkosten wird insbesondere bereits im Rahmen der langfristigen Unternehmensplanung Rechnung getragen. Im Rahmen der Planung wird geprüft, ob die relevanten Schwellenwerte laufend eingehalten werden. Auf diese Weise kann Eigenmittelbedarf der LAM (aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der Muttergesellschaft mittels Kapitalzufuhr von der Muttergesellschaft) entsprechend geplant werden. Die für die LAM relevanten K-Faktoren werden auf monatlicher Basis überwacht. - Konzentrationsrisiko Aufgrund des Geschäftsmodells ist das Konzentrationsrisiko gemäß Art. 35f. IFR für die LAM derzeit nicht relevant. - Liquiditätsanforderung Mittlere Wertpapierinstitute müssen liquide Aktiva in Höhe von mindestens einem Drittel der Anforderungen für die fixen Gemeinkosten halten. Als liquide Aktiva kommen bei der LAM Bankguthaben zum Tragen. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird im Rahmen der Planung sichergestellt und fortlaufend überwacht. Die Ergebnisse der aufsichtsrechtlichen Anforderungen fließen in die Risikoberichterstattung an die Geschäftsleitung und die Gesellschafter ein. 3. UNTERNEHMENSFÜHRUNG (ART. 48 IFR) Nachfolgend werden die gemäß Art. 48 IFR geforderten Angaben und Informationen über Regelungen zur Unternehmensführung dargestellt. 3.1. Leitungs- und Aufsichtsratsmandate Das Leitungsorgan der LAM ist die Geschäftsleitung der Gesellschaft. Die Geschäftsleitung der LAM besteht zum 31. Dezember 2023 aus zwei Geschäftsleitern. Die Mitglieder des Leitungsorgans bekleiden zum 31. Dezember 2023 neben ihrer Tätigkeit als Geschäftsleiter noch folgende weitere Leitungs- und Aufsichtsfunktionen:
Tabelle 1: Leitungs- und Aufsichtsmandate der Geschäftsleiter der LAM 3.2. Diversitätsstrategie Die Bestellung der Geschäftsleitung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. Die Gesellschaft unterliegt als Wertpapierinstitut bei der Besetzung der Geschäftsleitung den Anforderungen des WpIG und den konkretisierenden aufsichtsrechtlichen Regelungen. Dadurch bestehen recht detaillierte und weitgehende Vorgaben zur Besetzung des Gremiums, die die Auswahl geeigneter und verfügbarer Personen umfassend regeln. Dabei spielen Sachverstand, zeitliche Verfügbarkeit und Umfang der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen eine wesentliche Rolle. Bedingt durch die Größe des Instituts ist eine Diversitätsstrategie für die Auswahl der Geschäftsleiter nicht explizit vorgesehen. Bei der Auswahl neuer Geschäftsleiter wird jedoch hinsichtlich der Auswahl der möglichen Kandidaten auf eine weitgehende Diversifizierung geachtet. Die Diversität in der Zusammenstellung einzelner Teams sowie bei der Neubesetzung offener Positionen - nicht nur im Hinblick auf fachliche, sondern auch im Hinblick auf persönliche Aspekte - ist ein wichtiges Thema. Die LAM hat sich daher zum Ziel gesetzt, ein Umfeld zu schaffen, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unabhängig von ihrem Alter, ihrer ethnischen Herkunft und Nationalität, ihres Geschlechts und ihrer geschlechtlichen Identität, ihrer körperlichen und geistigen Fähigkeiten, ihrer Religion und Weltanschauung, ihrer sexuellen Orientierung sowie ihrer sozialen Herkunft auf gleiche Weise akzeptiert werden und in der Gruppe die gleichen Chancen haben. 3.3. Risikoausschuss Ein Risikoausschuss ist bei der LAM nicht eingerichtet, da bei der Gesellschaft auch kein Aufsichtsrat eingerichtet worden ist. Da mitbestimmungsrechtliche Vorschriften nicht einschlägig sind, ist dies bei der LAM als GmbH auch nicht zwingend vorgeschrieben. Die Aufsichtsfunktion wird bei der LAM durch die Gesellschafterversammlung wahrgenommen. 4. EIGENMITTEL (ART. 49 IFR) 4.1. Überleitung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel zur Bilanz des geprüften Jahresabschlusses (Art. 49 Abs. 1 Buchst. a IFR) Wertpapierinstitute haben gemäß Art. 49 Abs. 1 Buchst. a IFR i.V. m. Art. 10 und Anhang VI der Durchführungsverordnung 2021/2284 eine Abstimmung der im geprüften Jahresabschluss enthaltenen Eigenkapitalposten mit den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln vorzunehmen. Die LAM erstellt einen handelsrechtlichen Jahresabschluss nach HGB. Grundlage für die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel bilden somit die Eigenkapitalbestandteile der handelsrechtlichen Bilanz. Die Eigenkapitalbestandteile der Bilanz werden in gleicher Höhe als aufsichtsrechtliche Eigenmittel angesetzt. Als Abzugsposten von den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln werden die Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 12 TEUR berücksichtigt. Die Überleitung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel zur Bilanz des geprüften Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der LAM ist in der nachfolgenden Abbildung auf Basis des Meldebogens EU ICC2 ersichtlich. Korrespondierend zur Offenlegung auf Einzelinstitutsebene ist Spalte b) nicht zu befüllen.
Tabelle 2: Meldebogen EU ICC2 per 31.12.2023 Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel mit der in den geprüften Abschlüssen enthaltenen Bilanz 4.2. Hauptmerkmale der Eigenmittel (Art. 49 Abs. 2 Buchst. b IFR) Die Hauptmerkmale der von der LAM begebenen Instrumente des harten Kernkapitals sind gemäß Artikel 49 Abs. 1 Buchst. b IFR i.V. m. Art. 10 und Anhang VI der Durchführungsverordnung 2021/2284 auf Basis des Offenlegungstemplates EU IF CCA darzustellen. Die LAM ist eine GmbH mit gezeichnetem Kapital bzw. Stammkapital gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG (Betrag: 25 TEUR). Vor diesem Hintergrund wird für die LAM der Offenlegungsmeldebogen EU IF CCA wie nachfolgend befüllt (mit k.A. belegte Felder sind nicht anwendbar):
Tabelle 3: Meldebogen EU CCA Eigenmittel: Hauptmerkmale eigener von der Firma ausgegebener Instrumente 4.3. Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel (Art. 49 Abs. 2 Buchst. c IFR) Die IFR legt zum einen fest, was aufsichtsrechtlich als Eigenmittel anerkannt wird. Zum anderen enthält sie Regelungen zur Verringerung der Eigenmittel sowie zu den von den Eigenmitteln abzuziehenden Positionen. 1 Gemäß Art. 49 Abs. 1 Buchst. c IFR haben Wertpapierinstitute die Bestandteile ihrer Eigenmittel offenzulegen. Die Eigenmittel eines Wertpapierinstituts ergeben sich aus der Summe von Kernkapital und Ergänzungskapital. Das Kernkapital setzt sich wiederum aus hartem und zusätzlichem Kernkapital zusammen. Die Eigenmittel der LAM betragen nach Art. 9 IFR zum 31. Dezember 2023 2.008 TEUR und bestehen ausschließlich aus hartem Kernkapital. Das harte Kernkapital setzt sich neben dem gezeichneten Kapital in Höhe von 25 TEUR aus den sonstigen Rücklagen in Höhe von 1.995 TEUR zusammen. Abzugsposten vom harten Kernkapital bestehen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 12 TEUR. Die nachfolgende Tabelle auf Basis des Meldebogens EU I CC1.01 gibt einen detaillierten Überblick der Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der LAM gemäß Art. 10 und Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2284 zu den aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen von Wertpapierfirmen.
Tabelle 4: Meldebogen EU | CC1.01 Zusammensetzung der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel 5. EIGENMITTELANFORDERUNGEN (ART. 50 IFR) 5.1. Angemessenheit des internen Kapitals (Art. 50 Buchst. a IFR) Die Planung und Steuerung des internen Kapitals erfolgt im Rahmen der aus dem aktuellen Marktumfeld und den damit einhergehenden Geschäftschancen, abgeleiteten Unternehmensplanung (u.a. hinsichtlich Erträgen und Kosten). Bei der Aufstellung des Unternehmensplans wird bereits sichergestellt, dass die aufsichtsrechtlich erforderlichen Eigenmittelanforderung gen durchgehend eingehalten werden. Im Jahresverlauf werden die Unternehmensplanung mit den IST-Zahlen abgeglichen, Abweichungen analysiert und die Unternehmensplanung bei Bedarf aktualisiert. Auf diese Weise könnten rechtzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, sollte eine Unterschreitung der Eigenmittelanforderungen drohen. 5.2. Anforderungen für K-Faktoren (Art. 50 Buchst. c IFR) und fixe Gemeinkosten (Art. 50 Buchst. d IFR) Im Einklang mit den Vorschriften des Art. 50 IFR legt die LAM die Eigenmittelanforderungen gemäß Art. 11 Abs. 1 IFR offen. Danach sind gemäß Art. 50 Buchst. c und d IFR die Anforderungen für K-Faktoren sowie die Anforderungen für fixe Gemeinkosten offenzulegen. Die Anforderungen für K-Faktoren umfassen die Risiken für die Kunden, den Markt und das Wertpapierinstitut und werden gemäß Art. 15 IFR berechnet. Bei der LAM sind ausschließlich Kundenrisiken in Form der K-Faktoren K-AUM (gesamtes verwaltetes Vermögen) und K-COH (gesamte bearbeitete Kundenaufträge) relevant. Nachfolgend ist eine Übersicht der Anforderungsbeträge für die K-Faktoren dargestellt.
Tabelle 5: Darstellung der Gesamtanforderung für K-Faktoren gem. Art. 15 IFR per 31.12.2023 Die fixen Gemeinkosten werden nach den Anforderungen des Artikels 13 IFR berechnet (mindestens ein Viertel der fixen Gemeinkosten aus dem geprüften Jahresabschluss des Vorjahres). Nachfolgend ist eine Übersicht der Anforderung für fixe Gemeinkosten dargestellt.
Tabelle 6: Darstellung der Anforderung für fixe Gemeinkosten gem. Art. 13 IFR per 31.12.2023 Maßgebliche Eigenmittelanforderung per 31.12.2023 ist die Anforderung für fixe Gemeinkosten mit 1.959 TEUR, da sie die Gesamtanforderung an die K-Faktoren von 306 TEUR und die permanente Mindestkapitalanforderung von 75 TEUR übersteigt. Sie ist bei der Berechnung jeder der drei in Art. 9 Abs. 1 Buchst. a bis Buchst. c IFR genannten einzuhaltenden Kapitalquoten (Harte Kernkapitalquote, Kernkapitalquote und Gesamtkapitalquote) zu Grunde zu legen. Da die Eigenmittel der LAM ausschließlich aus hartem Kernkapital bestehen, betrug die Kapitalquote nach Artikel 9 i.V. m. Artikel 11 IFR in allen drei Kategorien per 31.12.2023 jeweils 102,48 % und liegt somit über den geforderten Mindestanforderungen. Die Eigenmittelanforderung und Kapitalquoten wurden im gesamten Berichtsjahr jederzeit eingehalten. 6. VERGÜTUNGSPOLITIK UND -PRAXIS (ART. 51 IFR) Gemäß Artikel 51 IFR hat die LAM die wichtigsten Geltungsmerkmale des Vergütungssystems einschließlich der Aspekte der Geschlechterneutralität sowie Angaben zu den fixen und variablem Vergütungsbestandteilen für diejenigen Mitarbeiterkategorien offenzulegen, deren berufliche Aktivitäten sich wesentlich auf das Risikoprofil des Wertpapierinstituts oder der von ihm verwaltete Vermögenswerte auswirken können ("Risikoträger"). 6.1. Wichtigste Gestaltungsmerkmale des Vergütungssystems (Art. 51 Buchst. a IFR) Das Vergütungssystem der LAM ist dem soliden und wirksamen Risikomanagementsystem der LAM förderlich und ist geschlechtsneutral ausgestaltet. Die Gesellschaft hat eine allgemeine Vergütungsordnung erlassen bzw. allgemeine Vergütungsgrundsätze im Organisationshandbuch schriftlich geregelt. Entsprechend § 46 WpIG i.V. m. der WpIGVergV gelten für die Vergütung von Geschäftsleiter und Mitarbeiter im Wesentlichen folgende Grundsätze:
Die Zielsetzung des Vergütungssystems ist eine wettbewerbsfähige Gesamtkompensation der Mitarbeiter sowie die Sicherstellung des Handelns der Mitarbeiter im Kundeninteresse. Die Vergütung soll dabei Engagement im Sinne des Unternehmens positiv honorieren und kein etwaiges Fehlverhalten fördern. Die Vergütungssysteme entsprechen den jeweils gültigen regulatorischen Vorschriften und werden bei Änderungen angepasst. Die Vergütungsstrategie und die Vergütungssysteme unterliegen der Überwachungsfunktion der kontrollierenden Einheiten. Das Fixgehalt stellt die Grundversorgung der Mitarbeiter sicher, dadurch ist eine Abhängigkeit von einer etwaigen variablen Vergütung ausgeschlossen. Die Höhe der variablen Vergütung für die Geschäftsleitung wird ausschließlich von der Gesellschafterin bestimmt und ist vertraglich geregelt. Die Höhe der variablen Vergütung richtet sich sowohl nach qualitativen als auch quantitativen Faktoren. Eine transaktionsanzahlbezogene Abhängigkeit zu Lasten von Kunden besteht nicht. 6.2. Verhältnis zwischen dem festen und dem variablen Vergütungsbestandteil (Art. 51 Buchst. b IFR) Die festgelegten Werte für das Verhältnis zwischen dem festen und dem variablem Vergütungsbestandteil sind im Einklang mit Art. 30 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2019/2034 einzelvertraglich fixiert. Dabei kann der variable Anteil einen Maximalwert von 125 Prozent des Fixums betragen. 6.3. Zusammengefasste qualitative Angaben zu Vergütungen (Art. 51 Buchst. c IFR) Zusammengefasst sind quantitative Vergütungsangaben zu den Personen offenzulegen, deren berufliche Aktivitäten sich wesentlich auf das Risikoprofil des Wertpapierinstituts oder der von ihm verwaltete Vermögenswerte auswirken können, aufgeschlüsselt nach Geschäftsleitung und Risikoträgern. Die Geschäftsleitung besteht aus zwei Personen. Vor dem Hintergrund geltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird von einer quantitativen Darstellung der Geschäftsführergehälter abgesehen. Dies korrespondiert mit der Entscheidung gemäß § 286 Abs. 4 HGB, im Geschäftsbericht keine Angaben über die Gesamtbezüge der Geschäftsführer zu veröffentlichen. Neben der Geschäftsleitung ist ein weiterer Mitarbeiter als Risikoträger bestimmt. Der Risikoträger erhält keine variable Vergütungskomponente. Von einer quantitativen Offenlegung der Vergütung des Risikoträgers wird im Sinne der vorgenannten Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB, geltend bis zu drei Personen, abgesehen. 6.4. Ausnahme nach Art. 32 Abs. 4 der Richtline (EU) 2019/2034 (Art. 51 Buchst. d IFR) Im Hinblick auf ihre Unternehmensgröße erfüllt die LAM die Anforderungen für die Erleichterungen gemäß Artikel 32 Abs. 4 Buchstabe a) IFR. Variable Vergütungen werden ausschließlich als Barvergütungen geleistet. Auf Regelungen zur aufgeschobenen Auszahlung der variablen Vergütung und auf eine Gewährung in Finanzinstrumenten bei Risikoträgern wird verzichtet.
Berlin, den 30.10.2024 Johannes Gamroth, Geschäftsleiter Moritz von Rhein, Geschäftsleiter |
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Großhandel mit Mehl und Getreideprodukten
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