Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 8359
Eingetragen
8.12.2015
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Die Erbringung von Management- und Beratungsleistungen für andere Unternehmen, der Kauf, der Verkauf, die Herstellung, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien und Mobilien, die Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens und die Durchführung aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Ausgenommen sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, für die nach § 34 c Gewerbeordnung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist.

Historie

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Management

NameRolle
Reinwald Gegner
seit 8.12.2015
Geschäftsführer
Doris Gegner
seit 8.12.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
61.54%
K****** G*****
19.23%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Reinwald Gegner
96157 Ebrach, Langäckerstraße 12
16.000 €
61.54%
K****** G*****
5.000 €
19.23%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Konzern- und Jahresabschlüsse

KORED GmbH

Ebrach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.12.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 25.000,00
I. Finanzanlagen 25.000,00
B. Umlaufvermögen 25.871,30
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.031,25
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.840,05
Bilanzsumme, Summe Aktiva 50.871,30

Passiva

31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 44.202,45
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00
II. Kapitalrücklage 24.000,00
III. Jahresfehlbetrag 5.797,55
B. Verbindlichkeiten 6.668,85
Bilanzsumme, Summe Passiva 50.871,30

Anhang

1.1 Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

1.2 Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Forderungen wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

1.3 Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

1.4 Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 26.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.668 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

Ausschüttungssperre

Ein Betrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, besteht nicht.

Haftungsverhältnisse

Es lagen keine Haftungsverhältnisse vor.

1.5 Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Reinwald Gegner und Frau Doris Gegner.

Ebrach, den 20.09.2016

………………………………………………………………

(Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.9.2016.

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