BMF Besteck- und Metallwaren GmbH

Mainbrücke 3, 96264 Altenkunstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Coburg HRB 3680
Eingetragen
31.3.2003
Branche
Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen MetallenHerstellung von nicht elektrischen Haushaltsartikeln aus MetallHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Die Herstellung von und der Handel mit Besteck- und Metallwaren aller Art sowie die Veredelung derselben und die Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte oder Handlungen, soweit sie zur Erreichung des Gesellschaftszweckes dienlich erscheinen oder die Unternehmung der Gesellschaft zu fördern geeignet sind

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Paul Graf
seit 15.3.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Altenkunstadt
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BMF Besteck- und Metallwaren GmbH

Altenkunstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  1.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.944,31 1.939,31
I. Sachanlagen 2.944,31 1.939,31
B. Umlaufvermögen 112.560,43 127.872,85
I. Vorräte 68.442,12 56.940,91
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 36.569,03 60.306,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.549,28 10.625,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.138,81 748,99
Bilanzsumme, Summe Aktiva 117.643,55 130.561,15

Passiva

   
  1.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 13.502,75 13.088,33
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinn- /Verlustvortrag -11.911,67 -12.652,31
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 414,42 740,64
B. Rückstellungen 1.320,00 1.400,00
C. Verbindlichkeiten 102.820,80 116.072,82
Bilanzsumme, Summe Passiva 117.643,55 130.561,15

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine wesentlichen Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von € 10.492,04 (VJ: 10.000,00) enthalten bis auf einen Betrag von. Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen € 10.180,08 (VJ: 10.000,00).

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 102.820,80 92.820,80 116.120,32 106.120,32
-davon gegenüber Gesellschaftern 10.492,04 492,04 10.000,00 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Paul Graf, Kaufmann.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Altenkunstadt, 09.05.2011

Paul Graf, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.5.2011.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.