NeuFin
GmbH
Neubrandenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.06.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
1.6.2013
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
30.144,99 |
12.500,00 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
4.182,68 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
30.144,99 |
12.500,00 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
1.6.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.041,59 |
12.500,00 |
| B.
Rückstellungen |
7.112,84 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.990,56 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.990,56 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
30.144,99 |
12.500,00 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Vorliegender Jahresabschluss wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Die Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) werden in vollem
Umfang für das Geschäftsjahr beginnend zum 01.
Januar 2013 angewendet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Gem. § 267 HGB ist die NeuFin Buchhaltungs- und
Lohnbuchhaltungs GmbH eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs-
abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs.7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsvorschriften
1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen soweit handelsrechtliche Bestimmungen dem
nicht entgegen standen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Jahres überein.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren.
5. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst.
6. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch
gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis
410,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG
sofort in voller Höhe abgeschrieben.
7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind, soweit gem. HGB
zulässig, beibehalten worden.
C. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Als Geschäftsführerin waren im
Geschäftsjahr bestellt: Sigune Vahnauer
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
gez. Sigune Vahnauer
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.02.2014 festgestellt.
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