GeWo Projekt GmbH & Co. KG
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mario Tauscher seit 15.7.2016 | Geschäftsführer |
Anton Joachim Hundshammer seit 2.5.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Anton Hundhammer | 36.00% |
| 34.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GTSH Projekt GmbHStraubingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDie GTSH Projekt GmbH hat ihren Sitz in Straubing und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Straubing (Reg.Nr. HRB 12375). Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (ohne separaten Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Verbindlichkeitsspiegel - auf Grund der größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Besondere Umstände liegen nicht vor, so dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Die Bilanzerstellung erfolgte ausgehend von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Die Grundsätze und Methoden sind weitestgehend unverändert gegenüber dem Vorjahr, soweit nicht neue Erkenntnisse abweichende Bewertungen erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschrift nach BilRUG ergaben. Der vorliegende Jahresabschluss ist eine reine Handelsbilanz und wurde unter teilweiser Ergebnisverwendung erstellt. Anlagevermögen Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Vorräte Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wurde Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Kassenbestand/Bankguthaben Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Rückstellungen Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt und bewertet. Abzinsungen erfolgen für Rückstellungen, deren Restlaufzeit am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr beträgt nach den Vorschriften des § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Zu- und Abgänge sowie der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Auf die gesonderte Erstellung eines Anlagespiegels im Rahmen des Anhangs wurde unter Anwendung der Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften verzichtet. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Eigenkapital Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei Gesellschaftsgründung wurde das Stammkapital zur Hälfte in Bar erbracht. Der Jahresabschluss wurde unter teilweiser Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Daher erfolgt der Eigenkapitalausweis unter Angabe des Bilanzgewinns. Im Bilanzgewinn ist ein Verlustvortrag in Höhe von 453.480,77 € enthalten. Steuerrückstellungen Bei den zurückgestellten Steuern handelt es sich um die noch nicht veranlagten Steuern des abgelaufenen Geschäftsjahres. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für die externe Erstellung des Jahresabschlusses und die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von € 601.247,26 durch Grundschulden besichert. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keinerlei nicht bilanzierte Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB, so dass mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen nicht gerechnet werden muss. Sonstige AngabenGeschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte unverändert von o Herrn Anton Hundshammer, Kaufmann, Feldkirchen und o Herr Mario Tauscher, Kaufmann, Salching, geführt. Die Geschäftsführer sind stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Arbeitnehmer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres war im Unternehmen ein Mitarbeiter beschäftigt. Sonstiges Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit der Anhang keine Angaben oder sonstige, nach den §§ 264 ff und §§ 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Straubing, den 12. Juli 2019 gez. Mario Tauscher (GF) gez. Anton Hundshammer (GF) Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.7.2019. |
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