Ernst-Apparatebau GmbH
Wandhofener Straße 2, 58099 Hagen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johann Erich Wilms seit 2.4.2013 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
TECDOC Informations System GmbHAufgelöst | 3.03% |
| 1.88% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ernst-Apparatebau GmbHHagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023Ernst-Apparatebau GmbH, HagenI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die Ernst-Apparatebau GmbH, Hagen (nachfolgend "Ernst-Apparatebau" oder "Gesellschaft" genannt), wurde mit notariellem Vertrag vom 11. Februar 2013 gegründet. Alleinige Gesellschafterin der Ernst-Apparatebau ist die WG Anlagenbau-Beteiligungs GmbH, Menden (nachfolgend "WG Anlagenbau" genannt). Die Ernst-Apparatebau ist ein im Wesentlichen im Bereich des Automotive Aftermarket tätiges Unternehmen. Es werden insbesondere Serienschalldämpfer und Katalysatoren für Diesel- und Benzinverbrennungsmotoren gefertigt und vertrieben. Weitere Betätigungsfelder sind die Herstellung von Montageteilen, Reparaturersatzlösungen und der Ein- und Verkauf von Handelswaren. Die Ernst-Apparatebau vertreibt ihre Produkte zu rund 85 % im Inland und zu rund 15 % im Ausland. Die umfangreichen Qualifikationen und Zertifizierungen ermöglichen es der Ernst-Apparatebau die hohen Ansprüche an Produktion, Dokumentation und Rückverfolgbarkeit zu erfüllen. Die ausschließlich in Hagen befindlichen Produktionsflächen bieten neben umfangreichen Produktionskapazitäten auch eine umfassende Lagerfläche für bis zu 70.000 Kleinteile. Wesentliche Veränderungen in den Grundlagen des Unternehmens haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht ergeben. 2. Forschung und Entwicklung Wir tätigen keine eigenen Produktentwicklungen. Die Entwicklungstätigkeit beschränkt sich daher auf die kontinuierliche Qualitätsverbesserung der Produkte und Produktionsabläufe. Wir sind bestrebt unseren hohen technischen Standard durch permanente Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zu erhalten und auszubauen, um am Weltmarkt weiterhin konkurrenzfähig sein zu können. Wir verzichten auf quantitative Angaben zum Faktoreinsatz und zu den Ergebnissen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, da diese Informationen für den verständigen Adressaten nicht wesentlich sind. Wesentliche Veränderungen der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht ergeben. 3. Qualitätsmanagement, Umwelt und Personal Qualität ist in unserem Unternehmen ein vorrangiges Ziel und ein dynamischer Prozess. Daher arbeiten wir in allen Geschäfts- und Fertigungsprozessen entsprechend nationaler und internationaler Zertifizierungen und Zulassungen. Dahinter steht ein entsprechendes Qualitätsmanagement um die Weiterentwicklung der Prozesse gerade in qualitativer Hinsicht zu gewährleisten. Unser Qualitätsniveau wird durch interne und externe Audits regelmäßig überprüft und bestätigt. Die Gesellschaft unterliegt den Qualitätsstandards wie ISO 9001:2015 oder ISO 50001:2018 sowie weiteren kundenspezifischen Qualifizierungen, die deutlich über das Regelnormwerk hinausgehen. Wir denken und handeln nachhaltig und zukunftsorientiert. Deshalb planen und arbeiten wir so, dass die Umwelt so wenig wie möglich belastet wird. Der Umweltschutz genießt einen hohen Stellenwert und wir sind nach ISO 14001:2015 zertifiziert. Das ökologische Engagement sehen wir als gleichrangiges Ziel neben dem wirtschaftlichen Erfolg und der sozialen Verantwortung. Wir trennen Prozessausschuss und Schrotte, soweit möglich, sortenrein. Dadurch erreichen wir eine sehr hohe Recycling-Quote, die auch wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Ernst-Apparatebau hat in 2023 im Quartalsmittel 85 Mitarbeiter beschäftigt. Enthalten in der Zahl sind 61 Beschäftigte im gewerblich-technischen Bereich und 24 technische bzw. kaufmännische Angestellte. Die Zahl der Beschäftigten hat sich in 2023 gegenüber dem Vorjahr um lediglich um 1 reduziert. Die Gesellschaft verfügt über fachlich qualifiziertes Personal, allerdings stellt der bestehende Fachkräftemangel eine Herausforderung dar. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Entsprechend einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom 15. Januar 2024 war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. "Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im nach wie vor krisengeprägten Umfeld ins Stocken", sagte Ruth Brand bei der Pressekonferenz "Bruttoinlandsprodukt 2023 für Deutschland" in Berlin. "Die trotz der jüngsten Rückgänge nach wie vor hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen dämpften die Konjunktur. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort", so Brand weiter. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. Insbesondere die inländischen konjunkturellen Rahmenbedingungen sind für das Berichtsjahr als negativ zu beurteilen. Der für die Ernst-Apparatebau relevante Markt des Ersatzteilgeschäfts und der Automobilindustrie weist im Berichtsjahr durchwachsene branchenspezifische Rahmenbedingungen auf. Entsprechend einer Pressemitteilung des VDA (Verband der Automobilindustrie) vom 18. Januar 2024 schwächte sich das Wachstum auf dem deutschen Pkw-Markt zuletzt etwas ab, verblieb aber weiterhin positiv. Im Gesamtjahr 2023 legten die Pkw-Verkäufe um 8 % im Vergleich zum Vorjahr zu. Es wurden 4,1 Mio. Neufahrzeuge registriert. Damit kann der indische Pkw-Markt den dritten Platz der weltweit größten Pkw-Einzelmärkte behaupten, den er im vergangenen Jahr erstmals von Japan übernommen hatte. Im Monat Dezember wurde ein verhaltenes Wachstum in Höhe von gut 3 % auf 242.900 Pkw erreicht. Der Vergleich mit dem Vorkrisenniveau war allerdings weiterhin deutlich negativ. Im Geschäftsjahr 2023 wurden 21 % weniger Neufahrzeuge zugelassen als 2019. Insgesamt waren die für uns relevanten branchenspezifischen Rahmenbedingungen als Ersatzteillieferant als negativ zu beurteilen. 2. Geschäftsverlauf Für das Berichtsjahr ergibt sich ein negativer Geschäftsverlauf. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 14.893 (Vorjahr: TEUR 14.232) und damit einen im Vergleich zum Vorjahr leichten Anstieg realisiert. Im Berichtsjahr traten mehrere negative Faktoren auf, die sich erheblich auf die Geschäftsentwicklung auswirkten. Trotz entlastender Gutschriften führten die weiterhin hohen Energiepreise zu einer finanziellen Belastung. Ab Juli 2023 kam es zudem zu einem erheblichen Abbau unserer Vorratsbestände, bedingt durch den massiven Personalausfall, der nicht zeitnah behoben werden konnte. Der Personalengpass führte insgesamt zu einem deutlichen Umsatzausfall und zu einer deutlichen Belastung des Jahresergebnisses. Ein weiterer negativer Einfluss war ab Mitte des zweiten Quartals 2023 die wiederkehrende Streiksituation bei einem für uns wesentlichen Großkunden, wodurch keine regelmäßige Anlieferung mehr möglich war. In manchen Fällen gab es bis zu drei Wochen lang keine Lieferungen, was sich bis zum Jahresende fortsetzte. Allein im Dezember führte dies auf Ebene der Ernst-Apparatebau zu einem Umsatzausfall von rund TEUR 250. Zusätzlich verschärften sich nochmals die Konzentrationsprozesse auf nationaler und internationaler Ebene, was die Herausforderungen weiter verstärkte und zusätzlichen Druck auf die Geschäftslage ausübte. Die bereits in den Vorjahren genannten Probleme des Ersatzteilgeschäfts bestanden im Berichtsjahr unverändert fort. Der Markt für Abgasprodukte (Schalldämpfer, Katalysatoren, Dieselpartikelfilter, Montageteile, Reparaturlösungen und Kleinteile) ist wie in den Vorjahren unverändert stark umkämpft. Das Angebot überwiegt unverändert die Nachfrage, sodass Mitbewerber teilweise sehr preisaggressiv am Markt agieren. Der Preis- und Wettbewerbsdruck war daher auch im Berichtsjahr hoch und hat unseren Geschäftsverlauf beeinflusst. Insbesondere in Billiglohnländern ansässige ausländische Wettbewerber tragen unverändert zu einem erheblichen Preisdruck bei. Zunehmende Konzentrationen und Bündelungen von Einkaufsvolumen innerhalb des Marktes führten ebenfalls zu einer Verschärfung des Wettbewerbsdrucks. Auch im Berichtsjahr ergaben sich anhaltende Konzentrationsprozesse. Die beschriebenen negativen Effekte hatten negative Auswirkungen auf unsere Ergebnislage. Insgesamt hat die Gesellschaft im Berichtsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 487 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag TEUR 49) erzielt. Dabei sind die im Berichtsjahr deutlich gestiegene Zinsaufwendungen und Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausschlaggebend für den deutlichen Ergebnisrückgang. Wir verweisen in diesem Zusammenhang vorab auf unsere Berichterstattung zu Ertragslage. Im Hinblick auf die organisatorische Struktur, Standorte, Produktgruppen, Geschäftsprozesse, Absatzmärkte und die für das Geschäft relevanten externen Einflussfaktoren haben sich keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben. Auch wurden im Berichtsjahr keine wesentlichen neuen Verträge geschlossen. In den Bereichen Gesundheits-, Arbeits- und Unfallschutz bzw. Berufsunfälle haben sich im Geschäftsjahr 2023 ebenfalls keine besonderen Vorkommnisse ergeben. 3. Lage a) Ertragslage Die Ertragslage ist als negativ zu beurteilen. Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 14.893 (Vorjahr: TEUR 14.232) realisiert. Unter Berücksichtigung einer Bestandsminderung in Höhe von TEUR -596 (Vorjahr: Bestandserhöhung TEUR 656) und anderer aktivierter Eigenleistungen in Höhe von TEUR 65 (Vorjahr: TEUR 57) ergibt sich eine gegenüber dem Vorjahr gesunkene Gesamtleistung in Höhe von TEUR 14.363 (Vorjahr: TEUR 14.945). Bei einer im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlichen Anzahl an Mitarbeitern von 85 (Vorjahr: 86) ergibt sich eine gegenüber dem Vorjahr leicht gesunkene Gesamtleistung pro Mitarbeiter von TEUR 169 (Vorjahr: TEUR 174). Nach Berücksichtigung eines im Vergleich zum Vorjahr proportional gesunkenen Materialaufwands in Höhe von TEUR 6.760 (Vorjahr: TEUR 6.939) sowie deutlich gestiegener sonstiger betrieblicher Erträge in Höhe von TEUR 474 (Vorjahr: TEUR 94) ergibt sich ein nur leicht gesunkenes Rohergebnis in Höhe von TEUR 8.077 (Vorjahr: TEUR 8.100). Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge ist im Wesentlichen auf die Auflösung nicht mehr erforderlicher Garantierückstellungen in Höhe von TEUR 206 und Erträge aus der Strompreisbremse in Höhe von TEUR 194 zurückzuführen. Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 4.630 (Vorjahr: TEUR 4.755), die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen in Höhe von TEUR 106 (Vorjahr: TEUR 105) und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.360 (Vorjahr: TEUR 3.225) haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich geändert. Das durch Zinsaufwendungen bedingte negative Finanzergebnis in Höhe von TEUR 231 (Vorjahr: TEUR 64) hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert. Ausschlaggebend ist dabei ein zinssatzbedingter deutlicher Anstieg der Zinsaufwendungen gegenüber der Factoringgesellschaft Deutschen Factoring Bank GmbH & Co. KG, Bremen, in Höhe von insgesamt TEUR 149 (Vorjahr: TEUR 16). Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 236 (Vorjahr: TEUR 0) ergibt sich abschließend ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 487 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 49). Der Anstieg der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ist auf die im Berichtsjahr abgeschlossene Betriebsprüfung für die Veranlagungszeiträume 2015 bis 2018 und die daraus resultierenden Steuernachzahlungen zurückzuführen. Wesentliche Inflations- und Wechselkurseinflüsse auf die Entwicklung bedeutender Posten der Gewinn- und Verlustrechnung haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben. b) Finanzlage Die Finanzlage der Gesellschaft hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich geändert. Im Berichtsjahr wurden wie bereits im Vorjahr keine wesentlichen Investitionen in die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens getätigt. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen beliefen sich auf TEUR 115 (Vorjahr: TEUR 105). Diese betrafen Investitionen in die für die Geschäftstätigkeit erforderliche Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die ausreichende Liquidität der Gesellschaft und die Fähigkeit zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen innerhalb der Zahlungsfristen waren während des gesamten Geschäftsjahres 2023 sichergestellt. Die Ernst-Apparatebau hat mit der Gesellschafterin WG Anlagenbau ein Kontokorrentverhältnis zum Zwecke der Verbuchung ihrer Geschäftsbeziehungen geschlossen. Der Saldo dieses Kontokorrentkontos kann sowohl Schuld- als auch Forderungscharakter annehmen. Zum Abschlussstichtag hatten wir eine Geldaufnahme im Gesamtumfang von TEUR 450 (Vorjahr: TEUR 830) vorgenommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für das von der Gesellschafterin gewährte Darlehen der Darlehenszinssatz zum 01. Juli 2023 von 1 % auf 3,575 % p.a. erhöht wurde. Zum Abschlussstichtag bestanden wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Veränderungen außerbilanzieller Verpflichtungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. Die nachstehende Kapitalflussrechnung zeigt Herkunft und Verwendung der Geldströme:
Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Finanzmittelbestand zum Bilanzstichtag entspricht dem Bilanzposten "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks". Eingetretene Liquiditätsengpässe lagen nicht vor. In Bezug auf die Kapitalstruktur verweisen wir auf unsere Berichterstattung zur Vermögenslage. c) Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrags im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert. Das Gesamtvermögen der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 421 auf TEUR 7.691 (Vorjahr: TEUR 7.270) reduziert. Die Ernst-Apparatebau weist unter Berücksichtigung eines gezeichneten Kapitals von TEUR 100, einer Kapitalrücklage von TEUR 1.755, eines Gewinnvortrags von TEUR 286 und eines Jahresfehlbetrags in Höhe von TEUR 487 ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 1.654 (Vorjahr: TEUR 2.141) aus. Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund des gesunkenen Eigenkapitals von 29,45 % auf 21,51 % deutlich reduziert. Die Gesellschaft weist ein Fremdkapital von insgesamt TEUR 6.037 aus, welches vollständig auf kurzfristiges Fremdkapital mit einer Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr entfällt. Das Fremdkapital entfällt im Wesentlichen auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 722 (Vorjahr: TEUR 623) sowie auf sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4.384 (Vorjahr: TEUR 3.232). Auf der Aktivseite der Gesellschaft ergibt sich im Bereich des Anlagevermögens ein leichter Anstieg um TEUR 24 auf TEUR 302. Dieser ergibt sich im Wesentlichen aus der Summe der im Berichtsjahr vorgenommenen planmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 106 und der getätigten Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von TEUR 131. Im Bereich des kurz- und mittelfristig gebundenen Vermögens haben wir einen Rückgang um TEUR 348 auf TEUR 7.316 zu verzeichnen. Der Deckungsgrad A (Eigenkapital / Anlagevermögen) und der Deckungsgrad B ((Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) / Anlagevermögen) haben sich aufgrund des gesunkenen Eigenkapitals im Vergleich zum Vorjahr von 770,14 % auf 547,68 % deutlich reduziert, sind jedoch auch weiterhin als positiv zu beurteilen. Die working capital ratio (Umlaufvermögen / kurzfristige Verbindlichkeiten) in Höhe von 121,19 % hat sich gegenüber dem Vorjahr (135,85 %) reduziert. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme in Höhe von 3,9 % hat sich gegenüber dem Vorjahr (3,8 %) nicht wesentlich geändert. Die Strukturkennzahlen verdeutlichen, dass sich die Vermögenslage und die Kapitalstruktur der Gesellschaft gegenüber dem Vorjahr leicht verschlechtert hat. Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips und den Regeln der verlustfreien Bewertung sind sämtliche erkennbaren Verluste über Abwertungen und Rückstellungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 4. Steuerungsrelevante finanzielle Leistungsindikatoren Zur wertorientierten Unternehmenssteuerung bedient sich die Ernst-Apparatebau bedeutender Bilanz-, Liquiditäts- und GuV-Kennzahlen. Wie bereits in den Vorjahren ziehen wir für Zwecke der erfolgsorientierten Steuerung das EBITDA und das EBIT als finanzielle Leistungsindikatoren heran. In Bezug auf die genannten steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikatoren haben wir zu Beginn des Geschäftsjahres separate Prognosewerte aufgestellt. Das EBITDA, als erste wesentliche Steuerungsgröße, resultiert aus dem um das Finanzergebnis, die Ertragsteuern, die Abschreibungen und die außerordentlichen Ergebniseffekte bereinigten Jahresergebnis.
Im Geschäftsjahr 2023 betrug das negative EBITDA TEUR -138 und liegt damit deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (TEUR 120). Das EBIT dient als zweite wesentliche finanzielle Steuerungsgröße des Unternehmens. Es resultiert aus dem um Abschreibungen geminderten EBITDA.
Im Geschäftsjahr 2023 erzielt die Ernst-Apparatebau ein negatives EBIT in Höhe von TEUR -244. Dieses liegt ebenfalls deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (TEUR 15). Die steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikatoren verdeutlichen, dass sich die operative Ertragskraft der Ernst-Apparatebau gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert hat. Diese Entwicklung wird auch bei Zugrundelegung der EBITDA- bzw. der EBIT-Margen deutlich. Die genannten Rentabilitätskennzahlen drücken aus, welches operative Ergebnis durch einen Jahresumsatz erzielt worden ist und ergeben sich aus dem Verhältnis von EBITDA bzw. EBIT zu den Umsatzerlösen des Geschäftsjahres:
Die für uns steuerungsrelevanten Leistungsindikatoren EBITDA und EBIT liegen entgegen der Prognoseberichterstattung des Vorjahres deutlich unter dem Niveau des Vorjahres. Im Rahmen der Prognoseberichterstattung des Vorjahres hatten wir ein leicht steigendes Niveau der für uns steuerungrelevanten finanziellen Leistungsindikatoren prognostiziert. Ausschlaggebend für den nunmehr deutlichen Rückgang sind dabei die in der Berichterstattung zum Geschäftsverlauf erläuterten negativen Entwicklungstendenzen, die zum Zeitpunkt der Prognoseberichterstattung noch nicht ersichtlich waren. In Bezug auf die Prognose für die von uns zugrunde gelegten finanziellen Leistungsindikatoren für das laufende Geschäftsjahr 2024 verweisen wir auf unsere Ausführungen im anschließenden Prognosebericht. 5. Steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Mangels Steuerungsrelevanz und Bedeutung für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der Ernst-Apparatebau zieht die Gesellschaft keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren heran. 6. Gesamtaussage der Geschäftsführung zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gesellschaft Für das Berichtsjahr ergibt sich ein negativer Geschäftsverlauf. Sowohl die Ertragslage als auch die Ausprägung unserer steuerungsrelevanter finanzieller Leistungsindikatoren haben sich im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert. III. Prognosebericht 1. Voraussichtliche Entwicklung im Prognosezeitraum Als Prognosezeitraum haben wir entsprechend DRS 20 einen Zeitraum von einem Jahr, gerechnet vom letzten Bilanzstichtag, zugrunde gelegt. Der Prognosezeitraum umfasste daher den Zeitraum vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024. Für Zwecke der Prognose der von uns herangezogenen steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikatoren EBITDA und EBIT bedienen wir uns der qualifiziert-komparativen Prognose. Für das Jahr 2024 werden steigende Umsatzerlöse prognostiziert. Die Entwicklung bis Ende August 2024 zeigt sich positiv. Nach Berücksichtigung von Erlösschmälerungen konnte ein Umsatzplus von 4,4 % verzeichnet werden. Maßgeblich hierfür waren ein erneut starker Jahresbeginn sowie das Ende der bereits in der Berichterstattung zum Geschäftsverlauf erläuterten Streiksituation bei einem unserer wesentlichen Großkunden. Bis zum Zeitpunkt der Prognoseberichterstattung gab es keine nennenswerten Einschränkungen bei der Materialbeschaffung. Sofern keine weiteren gravierenden Personalausfälle eintreten, ist mit einer deutlich verbesserten Ergebnissituation zu rechnen. Die bisherige Entwicklung bestätigt diese Prognose. Entsprechend gehen wir bei denen für die Unternehmenssteuerung herangezogenen finanziellen Leistungsindikatoren EBIT und EBITDA von einem gegenüber dem Berichtsjahr deutlich verbesserten Niveau aus. Die prognostizierten Werte werden durch den bisherigen Geschäftsverlauf bis einschließlich August 2024 bestätigt. Für nichtfinanzielle Leistungsindikatoren verzichten wir mangels Steuerungsrelevanz und Bedeutung für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und der Lage der Ernst-Apparatebau auf die Abgabe von Prognosewerten. 2. Gesamtaussage der Geschäftsführung zu der Prognose von dem zu erwartenden Geschäftsverlauf und der Lage Für den von uns zugrunde gelegten Prognosezeitraum erwarten wir ein im Vergleich zum Berichtsjahr höheres Umsatzniveau. Darüber hinaus gehen wir von einem gegenüber dem Berichtsjahr deutlich verbesserten Niveau des Jahresergebnisses und der steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikatoren aus. Unsere Erwartungshaltung in Bezug auf den Prognosezeitraum wird durch die bisherige Entwicklung der Monatsergebnisse im Geschäftsjahr 2024 gestützt. IV. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Branchenspezifische und ertragsorientierte Risiken Ein wesentliches Risiko ergibt sich aus dem Russland-Ukraine-Krieg. Am 24. Februar 2022 begann Russland einen großangelegten Überfall auf die Ukraine. Die weiteren ökonomischen Folgen aus dem Russland-Ukraine-Krieg in Bezug auf die Versorgungsicherheit, Lieferketten und Energiepreise stellen ein derzeit schwer abschätzbares Risiko aus Sicht der Gesellschaft dar. Aus dem Krieg haben sich bereits deutlich gestiegene Energie- bzw. Rohstoffpreise und Störungen der Lieferketten ergeben. Diese negativen Konsequenzen versuchen wir durch alternative Lieferwege, Substitution von Gütern und weitere Energieeinsparungen so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus hat am 7. Oktober 2023 die islamistische Terrororganisation Hamas bei einem großangelegten Angriff etwa 1.400 Menschen im Süden Israels getötet und über 200 Personen als Geiseln nach Gaza verschleppt. Das israelische Sicherheitskabinett hat daraufhin den Kriegszustand ausgerufen. Derzeit ergeben sich für die Gesellschaft weder mittelbare noch unmittelbare wirtschaftliche Konsequenzen aus dem genannten Nahostkonflikt. Die Entwicklung und die daraus resultierenden Risiken bleiben insofern abzuwarten. Ein wesentliches Risiko ergibt sich aus der gegenwärtigen Energiekrise. Insbesondere der Wirtschaftsstandort Deutschland leidet unter der massiven Energiekrise, ausgelöst durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und dem anschließenden Wegfall der Gaslieferungen aus Russland. Der Wegfall von Russland als Gaslieferant hat zu signifikant gestiegenen Gas- und sonstigen Energiepreisen geführt. Darüber hinaus ergeben sich erhebliche Unsicherheiten im Hinblick auf die Versorgungssicherheit mit Gas. Insbesondere die deutschen Produktionsbetriebe leiden derzeit unter der inflationären Entwicklung im Bereich der Energie. Es ist zwar eine Erholung der Energiepreise spürbar, jedoch fehlen weiterhin die politischen Regelungen zur Energiepreisbremse für Industrieunternehmen. Weitere Risiken ergeben sich aus den sonstigen gegenwärtigen geopolitischen Unwägbarkeiten und den Rezessionssorgen. Hierzu gehören unter anderem der Konflikt zwischen den USA und China, die drohende Eskalation zwischen China und Taiwan und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die EU bzw. deren Positionierung. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, welche mittel- bis langfristigen ökonomischen Konsequenzen aus der aggressiven Geldpolitik der US-amerikanischen und europäischen Notenbanken resultieren. Die jüngsten negativen Arbeitsmarktdaten aus den USA zeigen bereits erste Auswirkungen auf die Realwirtschaft. Die übrigen für uns relevanten branchenspezifischen Risiken sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Technologischer Wandel und E-Mobilität stellen ein erhebliches Risiko für unsere Geschäftstätigkeit dar. Der zunehmende Trend zur Elektromobilität stellt ein erhebliches Risiko dar, da Elektrofahrzeuge keine herkömmlichen Auspuffanlagen benötigen. Dies könnte die Nachfrage nach klassischen Auspuffanlagen langfristig drastisch reduzieren und das Geschäftsmodell der Ernst-Apparatebau bedrohen. Darüber hinaus ergeben sich für die Gesellschaft umfangreiche regulatorischen Risiken. Strengere Umweltauflagen und Emissionsvorschriften könnten zu einer sinkenden Nachfrage nach Auspuffanlagen für Verbrennungsmotoren führen. Zudem könnten gesetzliche Regelungen die Produktion und den Vertrieb von Ersatzteilen komplizierter oder kostspieliger machen. Die wachsende Lebensdauer fast aller Verschleißaggregate führt zu einem kontinuierlichen Rückgang von Verschleißreparaturen und damit auch zu einem geringeren Bedarf an Ersatzteilen wie z.B. Abgasanlagen oder Schalldämpfer für den Pkw. Da bei der voranschreitenden Entwicklung neuer Fahrzeugmodelle die Wartungsintensität tendenziell abnimmt, besteht das Risiko, dass die Nachfrage nach Ersatzteilen noch weiter abnimmt. Ein unverändert hohes Risiko sehen wir in der wachsenden Übernahme des Ersatzteilgeschäfts durch führende Automobilkonzerne und damit in dem ohnehin schon intensiven Konzentrationsprozess. Gegenüber der Ernst-Apparatebau als reinem Anbieter von Ersatzteilen, können Automobilkonzerne durch Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums gewisse Wettbewerbsvorteile wie z.B. kürzere Distributionswege realisieren. Darüber hinaus treten die Automobilhersteller verstärkt mit aggressiver Endverbraucherwerbung und Kundenbindungsmaßnahmen, Verlängerung der Garantien und Reparaturen am Markt auf. Durch fehlende Marktkenntnis der Fahrzeughersteller im freien Teilemarkt ist mit einem Preisverfall zu rechnen. Außerdem ist in naher Zukunft mit dem Einsatz der Telematik durch die Automobilindustrie zur Service- und Kundensteuerung zu rechnen. Die Markt- und Wettbewerbsrisiken sind insgesamt weiterhin hoch. Der Ersatzteilmarkt für Auspuffanlagen ist wettbewerbsintensiv, mit zahlreichen Anbietern, die um Marktanteile konkurrieren. Preis- und Margendruck sind häufige Herausforderungen, insbesondere durch günstigere Anbieter aus Niedriglohnländern oder den wachsenden Online-Handel. Die Akquise durch internationale Investoren ist unverändert intensiv. Auch für die kommenden Jahre ist zu erwarten, dass sich der Trend der Firmenübernahmen weiter fortsetzt. Durch die Bündelung der Einkaufsvolumina werden die Konditionengespräche schwieriger und entsprechend ist mit Margenverlusten zu rechnen. Gleichzeitig kann es passieren, dass die Ernst-Apparatebau bei Großhändlern ausgelistet wird, wenn ein Kunde von Ernst-Apparatebau bei Wettbewerbern einkauft. Ebenso kann Ernst-Apparatebau hiervon aber auch im umgekehrten Fall profitieren. Beschaffungsrisiken Die Beschaffungsrisiken haben sich im Vergleich zu den vorangegangenen Geschäftsjahren deutlich reduziert. Insbesondere stellen wir im Bereich der Ressourcenverfügbarkeit deutliche Verbesserungen fest. Die in den Vorjahren unterbrochenen Lieferketten und der insgesamt beobachtbare Rohstoff- und Energiemangel haben sich insoweit spürbar entschärft. Das Risiko eines Rohstoffmangels und daraus resultierender Produktionsausfälle ist für den Prognosezeitraum derzeit außerordentlich gering. Die für die Gesellschaft wichtigen deutschen Erzeugerpreise haben sich ebenfalls deutlich reduziert. Entsprechend einer Pressemitteilung vom 19. Januar 2024 des Statistischen Bundesamtes waren die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Dezember 2023 um 8,6 % niedriger als im Dezember 2022. Im November 2023 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -7,9 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, gingen die Erzeugerpreise im Dezember 2023 gegenüber dem Vormonat um 1,2 % zurück. Im Jahresdurchschnitt 2023 waren die gewerblichen Erzeugerpreise 2,4 % niedriger als im Jahresdurchschnitt 2022. Einen stärkeren Rückgang im Vorjahresvergleich hatte es zuletzt 2009 gegeben (-4,2 % gegenüber 2008). Grundsätzlich besteht auch auf Seiten der Zulieferer die Gefahr von Insolvenzen und von Engpässen im Bereich der Versorgung mit Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Das Risiko drohender Insolvenzen ist aufgrund der zunehmenden negativen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen gewachsen. Entsprechend einer Pressemitteilung vom 15. März 2024 des Statistischen Bundesamtes meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 17.814 beantragte Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2023. Das waren 22,1 % mehr als im Jahr 2022. Damit setzt sich der seit Mitte 2022 bestehende Trend ansteigender Insolvenzzahlen weiter fort. Die Gesellschaft überwacht daher im Rahmen ihres Lieferantenmanagements regelmäßig die Bonität ihrer Lieferanten und bedient sich zur Diversifikation des Risikos mehrerer Zulieferer. Qualitätsrisiken Wesentliche Risiken können sich unverändert aus nicht erkannten Materialfehlern ergeben, die angesichts der hohen Stückzahlen der abgesetzten Produkte zu nennenswerten Garantieaufwendungen führen können. Ursachen hierfür sind unter anderem die immer komplexeren Anforderungen an die Produkte und dass sich auch bei höchstmöglicher Qualitätskontrolle Fehler nicht vollständig ausschließen lassen. Das Unternehmen versucht im Rahmen kontinuierlicher Prozessverbesserungen, z. B. im Rahmen der Wareneingangskontrolle und interner Audits, das Risiko zu minimieren. Es wird darauf ankommen, auch künftig für diese unvermeidlichen Restrisiken einen angemessenen Versicherungsschutz vorzuhalten. Insgesamt schätzen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos für den verbleibenden Prognosezeitraum als gering ein. Dem Garantierisiko wird darüber hinaus durch eine ausreichend bemessene Garantierückstellung Rechnung getragen. Personalrisiken Ein unverändert hohes Risiko stellt die Gewinnung von ausreichend qualifiziertem Personal im Produktionsbereich dar. Das Risiko, offene Stellen nicht zeitnah und qualifiziert zu besetzen, hat sich im Vergleich zu den Vorjahren weiter erhöht. Aufgrund des spürbaren Fachkräftemangels können vakante Positionen nicht schnell genug und mit ausreichend qualifiziertem Personal besetzt werden. Dieses Problem wird sich in den kommenden Jahren noch weiter verschärfen, da der Renteneintritt der sogenannten Babyboomer-Generation gerade erst begonnen hat. Dadurch wird sich der Fachkräftemangel in Zukunft auf Ebene der Gesellschaft noch deutlich verstärken. Bestandsgefährdende Risiken Bestandsgefährdende Risiken sind trotz der negativen Ertragslage im Berichtsjahr im zugrunde gelegten Prognosezeitraum derzeit nicht ersichtlich. Vor dem Hintergrund der voraussichtlich positiven Geschäftsentwicklung im Prognosezeitraum ist die zum Abschlussstichtag bestehende Eigenkapitalquote in Höhe von 21,51 % noch ausreichend positiv ausgeprägt. Darüber hinaus ist aufgrund des mit der Gesellschafterin WG Anlagenbau bestehenden Kontokorrentverhältnisses die ausreichende Liquidität der Gesellschaft und die Fähigkeit zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen für den Prognosezeitraum sichergestellt. Sonstige Risiken Neben den vorgenannten Risiken kann die Ernst-Apparatebau weiteren Risiken ausgesetzt sein, die bisher nicht erkannt oder als unwesentlich eingeschätzt wurden. Auch solche Sachverhalte können sich künftig als Risiken konkretisieren und sich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Gesamtbild der Risikolage der Ernst-Apparatebau Die Risikolage der Ernst-Apparatebau hat sich aufgrund des im Berichtsjahr realisierten hohen Jahresfehlbetrags leicht verschärft. Dennoch sind derzeit keine Risiken für die Ernst-Apparatebau erkennbar, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten. Die dargestellten Risiken werden von der Ernst-Apparatebau nicht quantifiziert, da dies auch nicht zur internen Steuerung erfolgt. Die Einschätzung der genannten Risiken wurde zum Bilanzstichtag vorgenommen. Für die Beurteilung der Risiken wurde der bereits im Prognosebericht festgelegte Prognosezeitraum zugrunde gelegt. 2. Chancenbericht Branchenspezifische Chancen Im Aftermarket-Segment besteht für die Ernst-Apparatebau die Möglichkeit, sich auf den Ersatzteilmarkt für bestehende Verbrennerfahrzeuge zu konzentrieren. Auch wenn der Anteil der Elektrofahrzeuge steigt, wird der Bestand an Pkw mit Verbrennungsmotoren noch über viele Jahre hoch bleiben, was weiterhin eine Nachfrage nach Auspuffanlagen für die Gesellschaft sicherstellen kann. Durch den Trend zu strengeren Abgasnormen und umweltfreundlicheren Technologien kann die Ernst-Apparatebau innovative Auspuffsysteme entwickeln, die zur Reduzierung von Emissionen beitragen. Spezialisierte, emissionsarme Auspuffsysteme könnten nicht nur bei älteren Fahrzeugen nachgefragt werden, sondern auch bei Hybridfahrzeugen. In vielen Schwellenländern wächst der Automobilmarkt weiterhin stark, und die Anzahl der Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren nimmt zu. Durch eine Expansion in diese Märkte könnte die Ernst-Apparatebau neue Absatzmöglichkeiten erschließen, insbesondere in Ländern, in denen Elektrofahrzeuge noch keine dominierende Rolle spielen. Unverändert ist die Einbindung in die Wilms-Gruppe als essenzielle Chance zu nennen. Neben den Vorteilen aus der finanziellen Unterstützung durch unsere Muttergesellschaft ist vor allem deutlich spürbar, dass seit der Einbindung in den Konzernverbund das Vertrauen unserer Kunden gewachsen ist. Als mittelständisches Unternehmen mit über 100-jähriger Erfahrung in der Entwicklung und Produktion von Abgassystemen sehen wir aufgrund unserer eigenen hohen Ansprüche an Innovation, Flexibilität, Produktqualität, Kundennähe sowie Offenheit für Kundenwünsche und Markterfordernisse weiterhin gute Chancen unser Produktprogramm zur Steigerung unseres Umsatzes zu erweitern. Gesamtbild der Chancenlage der Ernst-Apparatebau Die Chancensituation der Ernst-Apparatebau hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich geändert. Die dargestellten Chancen werden von uns nicht quantifiziert, da dies auch nicht zur internen Steuerung erfolgt. Die Einschätzung der genannten Chancen wurde zum Bilanzstichtag vorgenommen. Für die Beurteilung der Chancen wurde der im Prognosebericht festgelegte Prognosezeitraum zugrunde gelegt. Nach Schluss des Berichtszeitraums haben sich die Chancen in ihrer Bedeutung nicht geändert. Neue Chancen nach Schluss des Berichtszeitraums sind ebenfalls nicht aufgetreten. V. Risikomanagementsystem Bei der Ernst-Apparatebau ist das standardisierte Risikomanagementsystem zur Früherkennung wesentlicher und bestandsgefährdender Risiken ein integraler Bestandteil der Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungssysteme der Gesellschaft. Es umfasst neben der systematischen Identifikation die Bewertung, Steuerung, Dokumentation, Kommunikation und Überwachung von Risiken. Grundsätze, Prozesse und Verantwortlichkeiten im Risikomanagement sind in unserem Managementhandbuch geregelt. Unsere Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich unsere Gesellschaft überwiegend durch Gesellschafterdarlehen. Ziel des Finanz- und Risikomanagements unserer Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. Der mit der Deutschen Factoring Bank GmbH & Co. KG, Bremen, geschlossene Vertrag dient der Minimierung des Ausfallrisikos der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Verbesserung der kurzfristigen Liquidität. Darüber hinaus informieren wir uns vor Eingehung einer neuen Geschäftsbeziehung stets über die Bonität unserer Kunden.
Hagen, 27. September 2024 Ernst-Apparatebau GmbH gez. Johann Erich Wilms, Geschäftsführer BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023ERNST-APPARATEBAU GMBH, HAGENAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023Ernst-Apparatebau GmbH, HagenI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Erstellung des Jahresabschlusses der Ernst-Apparatebau GmbH, Hagen (nachfolgend "Ernst-Apparatebau" oder "Gesellschaft" genannt), erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Ergänzende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags waren nicht zu beachten. Die Gesellschaft erfüllt zum Abschlussstichtag die Voraussetzungen einer mittelgroßen Gesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB. Von den Aufstellungserleichterungen gemäß §§ 276 und 288 Abs. 2 HGB für mittelgroße Gesellschaften wurde zulässigerweise durch den Verzicht auf bestimmte Angaben im Anhang Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter der Nummer HRB 277 eingetragen. Sitz des Unternehmens ist Hagen. Alleinige Gesellschafterin der Ernst-Apparatebau ist die WG Anlagenbau-Beteiligungs GmbH mit Sitz in Menden (nachfolgend "WG Anlagenbau" genannt). Als verbundene Unternehmen bzw. Beteiligungen werden solche im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB bzw. § 271 Abs. 1 HGB ausgewiesen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der WG Anlagenbau einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister offengelegt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Berichtsjahr ergibt sich eine wesentliche Änderung im Hinblick auf die Bildung der pauschalen Garantierückstellung. Bis einschließlich dem Geschäftsjahr 2022 erfolgte die Bildung der pauschalen Garantierückstellung in Höhe von 2 % des garantiebehafteten Jahresumsatzes. Da sich der Garantieaufwand in den vergangenen Jahren reduziert hat, erfolgt im Berichtsjahr die Bildung der pauschalen Garantierückstellung erstmals in Höhe von 0,5 % des garantiebehafteten Jahresumsatzes. Der daraus resultierende positive Ergebniseffekt beläuft sich im Berichtsjahr auf TEUR 224. Darüber hinaus ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine weiteren wesentlichen Änderungen in den auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Darüber hinaus ergeben sich keine Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Soweit Geschäftsvorfälle in fremder Währung nicht kursgesichert sind, erfolgt gemäß § 256 a HGB am Bilanzstichtag eine Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer (5 Jahre) abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände liegen zum Bilanzstichtag nicht vor. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt die Bilanzierung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB mit den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten. Soweit die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen sind, werden Zuschreibungen entsprechend § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen. Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen. Die Herstellungskosten beinhalten ausschließlich die handelsrechtlichen Pflichtbestandteile. Auf die Einbeziehung weiterer Kosten im Sinne von § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB sowie Zinsen für Fremdkapital gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB wird zulässigerweise verzichtet. Das Sachanlagevermögen wird planmäßig linear über seine voraussichtliche Nutzungsdauer (3 - 5 Jahre) abgeschrieben. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung der Sachanlagen erfolgt die Bilanzierung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB mit den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten. Soweit die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen sind, werden Zuschreibungen entsprechend § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis EUR 800,00 netto werden im Jahr ihrer Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB wird mit den Anschaffungskosten bilanziert. Bei einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung erfolgt die Bilanzierung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Von dem Wahlrecht des § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Wurden in den Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für diese Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt entsprechend § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Bei den Vorräten werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen die Börsen- oder Marktpreise am Abschlussstichtag niedriger sind, werden diese angesetzt. Soweit die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen sind, werden Zuschreibungen vorgenommen. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt nach gegenüber dem Vorjahr unveränderten Grundsätzen zu den Herstellungskosten. Die Herstellungskosten beinhalten ausschließlich die handelsrechtlichen Pflichtbestandteile. Auf die Einbeziehung weiterer Kosten im Sinne von § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB sowie Zinsen für Fremdkapital gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB wird zulässigerweise verzichtet. Soweit die Bewertung nach dem Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 Satz 1 HGB einen Ansatz unter den Herstellungskosten erfordert, wird eine entsprechende Abwertung vorgenommen. Soweit die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene Wertberichtigung entfallen sind, werden gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB Zuschreibungen vorgenommen. Die Handelsware wird mit den Anschaffungskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung der Handelsware wird die sogenannte doppelte Maßgeblichkeit beachtet, d.h. es wird jeweils der niedrigere Wert aus der Beurteilung nach dem Beschaffungs- bzw. Absatzmarkt herangezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. Die Bildung der pauschalen Garantierückstellung erfolgt in Höhe von 0,5 % des garantiebehafteten Jahresumsatzes. Darüber hinaus werden bei erkennbaren Einzelfallrisiken Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Für weitere Risiken oder Verpflichtungen im Personalbereich, wie beispielsweise für Urlaubsansprüche, werden Rückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. III. Angaben zu den Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagengegenstände ist aus dem Anlagenspiegel zu ersehen. Finanzanlagevermögen Zum 31. Dezember 2023 bestehen folgende Beteiligungsverhältnisse im Sinne von § 285 Nr. 11 HGB:
* Gemäß Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Wie bereits im Vorjahr bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter. Eigenkapital Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von TEUR 49 wurde auf Grundlage des Gesellschafterbeschlusses vom 18. August 2023 auf neue Rechnung vorgetragen. Unter Berücksichtigung des gezeichneten Kapitals in Höhe von TEUR 100, einer Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 1.755, eines Gewinnvortrags in Höhe von insgesamt TEUR 286 und eines im Berichtsjahr erzielten Jahresfehlbetrags in Höhe von TEUR 487 ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 1.654. In Bezug auf die Kapitalrücklage erfolgte im Berichtsjahr keine Einlage bzw. Entnahme. sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Garantieleistungen (TEUR 75) und Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen (TEUR 71). Verbindlichkeiten Eine Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen mit TEUR 450 Darlehensverbindlichkeiten, mit TEUR 16 Zinsverbindlichkeiten und mit TEUR 97 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin belaufen sich zum Abschlussstichtag auf TEUR 472 (Vorjahr: TEUR 851). IV. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Abschlussstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverpflichtungen in einem Gesamtumfang von TEUR 2.007 (hiervon fällig innerhalb eines Jahres: TEUR 486). Die genannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen nicht gegenüber verbundenen Unternehmen. Darüber hinaus bestehen zum Bilanzstichtag keine weiteren sonstigen finanziellen Verpflichtungen bzw. Haftungsverhältnisse. V. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte (§ 285 Nr. 3 HGB) Es besteht ein nicht in der Bilanz enthaltenes Geschäft im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB in Form eines echten Factoringvertrags mit der Deutsche Factoring Bank GmbH & Co. KG, Bremen. Das Geschäft dient der Absicherung von Zahlungsausfallrisiken und der Verbesserung der kurzfristigen Liquidität. Am Bilanzstichtag waren Forderungen in Höhe von TEUR 3.501 an diese verkauft. VI. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren gewählt worden. sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten wie bereits im Vorjahr keine Erträge aus der Währungsumrechnung. sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten wie bereits im Vorjahr keine Aufwendungen aus der Währungsumrechnung. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 8) betreffen Darlehenszinsen an die Gesellschafterin. Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung liegen wie bereits im Vorjahr nicht vor. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von TEUR 236 betreffen ausschließlich periodenfremde Steuernachzahlungen. Diese sind auf die im Berichtsjahr abgeschlossene Betriebsprüfung für die Veranlagungszeiträume 2015 bis 2018 zurückzuführen. Außergewöhnliche Erfolgsbeiträge Die positiven außergewöhnlichen Erfolgsbeiträge im Sinne des § 285 Nr. 31 HGB belaufen sich im Berichtsjahr auf TEUR 224 und resultieren aus der bereits erläuterten Umstellung der Systematik zur Bildung der pauschalen Garantierückstellungen. Die negativen außergewöhnlichen Erfolgsbeiträge im Sinne des § 285 Nr. 31 HGB belaufen sich im Berichtsjahr auf TEUR 236 und betreffen ausschließlich die bereits erläuterten Steuernachzahlungen aus der im Berichtsjahr abgeschlossenen Betriebsprüfung. VII. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag liegen nicht vor. VIII. Sonstige Angaben Beschäftigte Die im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter im Sinne von § 285 Nr. 7 HGB ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht:
ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Geschäftsführung Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 war Herr Johann Erich Wilms, Marburg (operativer und kaufmännischer Geschäftsführer). Herr Johann Erich Wilms ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die weitere Angabe der Bezüge der Geschäftsführung sowie ehemaliger Organmitglieder wird unter Berufung auf § 286 Abs. 4 HGB abgesehen.
Hagen, 27. September 2024 Ernst-Apparatebau GmbH gez. Johann Erich Wilms, Geschäftsführer Datum der Feststellung: 4. Oktober 2024
In dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Ernst-Apparatebau GmbH, Hagen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Ernst-Apparatebau GmbH, Hagen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ernst-Apparatebau GmbH, Hagen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Iserlohn, 27. September 2024 NAUST
HUNECKE und Partner GmbH
gez. Andreas Wachtel, Wirtschaftsprüfer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen