KMV
Verwaltungs GmbH
Schwabmünchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
31.662,95 |
30.414,34 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.253,84 |
1.134,35 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.409,11 |
29.279,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.662,95 |
30.414,34 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.888,08 |
29.376,47 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.376,47 |
3.378,96 |
| III.
Jahresüberschuss |
511,61 |
997,51 |
| B.
Rückstellungen |
850,00 |
775,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
924,87 |
262,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.662,95 |
30.414,34 |
Anhang
A.
Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurde in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (kurz:
BilMoG) erstellt. Die Bilanzierung wurde insoweit
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 HGB). Eine Anpassung der
Vorjahreszahlen erfolgte gemäß Art. 67 Abs. 8 S.
2 EGHGB nicht.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
D.1
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Gezeichnetes Kapital
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25.000,00 Euro
|
|
Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen
|
0,00 Euro
|
|
Eingefordertes Kapital
|
|
25.000,00 Euro
|
D.2
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
924,87 Euro
|
E.
Sonstige Angaben
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter folgender Unternehmen:
Name KMV GmbH & Co. KG
Sitz Schwabmünchen
Rechtsform
KG
Als Geschäftsführer war im
Gesellschaftsjahr bestellt:
Karl Müller (GF)
Der Jahresabschluss wurde von der
Gesellschafterversammlung am 25.11.2011 festgestellt.
Schwabmünchen, den 25.11.2011
KMV Verwaltungs GmbH
gez. Karl Müller (GF.)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2011 festgestellt.
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