Holding47
GmbH
Heide
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
473.156,10 |
373.156,10 |
| I.
Sachanlagen |
173.156,10 |
173.156,10 |
| II.
Finanzanlagen |
300.000,00 |
200.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
771,92 |
83.207,34 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
466,65 |
79.360,42 |
| davon
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
0,00 |
12.500,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
305,27 |
3.846,92 |
| Aktiva |
473.928,02 |
456.363,44 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
383.563,06 |
453.498,48 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
361.831,82 |
430.516,03 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.268,76 |
2.017,55 |
| B.
Rückstellungen |
1.874,30 |
1.874,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
88.490,66 |
990,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
44.740,66 |
990,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
43.750,00 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
87.500,00 |
|
| Passiva |
473.928,02 |
456.363,44 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB des Handelsgesetzbuches
erstellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.Im Einzelnen
wurde wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei
dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch
nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen
vorgenommen.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei
Software drei Jahre unterstellt. Der Geschäfts- oder
Firmenwert wird innerhalb von 15 Jahren abgeschrieben. Der
entsprechende Gegenwert wurde bezahlt, weil sich der Aufbau
einer entsprechenden Organisation mit Produktionsverfahren
und Vertriebsstruktur frühestens in diesem Zeitraum
amortisiert hätte. Zudem richtet sich die
Nutzungsdauer nach Lauf- und Verfallzeiten wichtiger
Wertreiber wie z.B. Technologie und Mitarbeiter und der
Einhaltung langfristiger Verträge.
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die
Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Die
Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum
Nennwert angesetzt.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese
umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene
Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung und für
soziale Einrichtungen des Betriebs.
Für Risiken im Vorratsvermögen werden
ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Fremdwährungsposten wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro
umgerechnet.
sonstige Berichtsbestandteile
gez Semmou
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024
festgestellt.
|