DB1 Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Eugen Block seit 5.6.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Dirk Eugen BlockElbgastro Holding GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SoHo Chicken GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben
Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Ergänzende Vorschriften aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich nicht. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die für einzelne Posten geforderten Zusatzangaben werden zum Teil in den Anhang übernommen. Wirtschaftliche Situation, bilanzielle Überschuldung und Rangrücktritt Die Gesellschaft betrieb in 2023 einen Restaurantstandort im Eppendorfer Weg 204, Hamburg, der am 21. Dezember 2023 geschlossen wurde. Die Geschäftsführung plant das Konzept zukünftig an einem oder mehreren anderen Standorten weiter zu betreiben und hat dies in der aufgestellten Prognoserechnung berücksichtigt. Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2023 bilanziell überschuldet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt TEUR 1.618 und ergibt sich aus dem gezeichneten Kapital von TEUR 25, der Kapitalrücklage von TEUR 950, dem Verlustvortrag von TEUR 2.072 und dem Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2023 von TEUR 521. Zur Beseitigung der insolvenzrechtlichen Überschuldung wurde durch Rangrücktrittsvereinbarung vereinbart, dass die Gesellschafterin Elbgastro Holding GmbH, Hamburg, mit ihren Forderungen im Rang hinter sämtliche Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen weiteren Gläubiger gemäß § 39 Abs. 1 InsO (Insolvenzordnung) zurücktritt. Zum 31. Dezember 2023 belaufen sich die Forderungen der Gesellschafterin auf insgesamt TEUR 1.643. Die Gesellschafterin hat sich verpflichtet, ihre nachrangigen Forderungen gegenüber der Gesellschaft insoweit nicht geltend zu machen, als die Forderung oder Befriedigung zu einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen der InsO führen würde oder eine solche Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vertieft würde. Tilgung und Zinsen der im Rang zurückgetretenen Forderungen kann die Gesellschafterin außerhalb eines Insolvenzverfahrens nur verlangen, soweit die Gesellschaft die Leistung aus künftigen Jahresüberschüssen, aus sonstigem freiem Vermögen oder einem etwaigen Liquidationsüberschuss möglich ist. Im Insolvenzfall kann die Gesellschafterin die betreffenden Ansprüche nur nachrangig nach allen anderen Gläubigern gemäß § 39 Abs. 1 InsO geltend machen. Liquidität Zur Sicherstellung des für das Geschäftsjahr 2024 budgetierten Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft hat die Gesellschafterin der Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von TEUR 20 zugesagt und am 11. Januar 2024 zur Verfügung gestellt. Die Geschäftsführung geht vor diesem Hintergrund und aufgrund der aufgestellten Prognoserechnung, die mittelfristig positive Jahresergebnisse prognostiziert, von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Entsprechend wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Das Erreichen der in der Prognoserechnung prognostizierten Werte hängt von zukünftigen Ereignissen ab. Insofern unterliegt die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit einer wesentlichen Unsicherheit. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bilanziert und wurden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt grundsätzlich zeitanteilig. Das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert, wobei die lineare Abschreibungsmethode angewandt wurde. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wurden in einen Sammelposten eingestellt. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Die Vorratsbestände sind zu Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Auf die Aufstellung eines Anlagenspiegels wird gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet. Die Bewertung zum 31. Dezember 2023 erfolgte am Absatzmarkt orientiert zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Vorratsvermögen Die Bewertung zum 31. Dezember 2023 erfolgte am Absatzmarkt orientiert zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen Zum 31. Dezember 2023 bestanden fünf über den Stichtag hinausgehende Arbeitsverhältnisse. Die Gehaltszahlungen des Jahres 2024 wurden aufgrund der Standortschließung zum 21. Dezember 2023 im Jahresabschluss 2023 durch eine Rückstellung in Höhe von EUR 15.655,37 berücksichtigt. Für im Jahr 2024 zu zahlende Aufwendungen aufgrund der Aufhebung des Mietvertrages wurde zum 31. Dezember 2023 eine Rückstellung in Höhe von EUR 15.000,00 passiviert. Die Soho Chicken GmbH hat sich darüber hinaus im Falle der Insolvenz des Nachmieters vor dem 30. Juni 2026 verpflichtet den Rückbauverpflichtungen aus dem Mietvertrag nachzukommen. Eine entsprechende Rückstellung wurde mangels überwiegender Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nicht gebildet. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten und die Besicherung der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt. Verbindlichkeitenspiegel in TEUR
Hamburg, 25. März 2024 gez. Dirk Block sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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