Solways - Reisen GmbHLiquidiert

10407 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 112307
Vorher
AzuSol GmbH
Eingetragen
6.3.2008
Branche
ReiseveranstalterReisebürosErbringung sonstiger reisebezogener Dienstleistungen a. n. g.
Gegenstand
Die Tätigkeit eines Reiseveranstalters (Turoperador) bzw. eines Reisebüros sowie das Entwerfen, die Umsetzung und die Entwicklung kultureller Projekte.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
TOKMAKJIAN LIMITEDCAN
48.50%
48.50%
SOL CARIBE TOURS, S.A.
3.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.000 €
50.00%
ALL YEAR INVERSIONES S.L.
Spain
25.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Solways - Reisen GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 6.947,00 9.972,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.170,00 4.930,00
II. Sachanlagen 2.777,00 5.042,00
B. Umlaufvermögen 51.148,33 126.302,98
I. Vorräte 1.062,37 1.296,96
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.196,96 32.039,91
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.889,00 92.966,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 788,62 666,64
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 347.322,27 300.083,99
Bilanzsumme, Summe Aktiva 406.206,22 437.025,61

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzverlust 397.322,27 350.083,99
davon Verlustvortrag 350.083,99 310.844,66
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 347.322,27 300.083,99
Bilanzsumme, Summe Passiva 406.206,22 437.025,61

Anhang


I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluß der Solways-Reisen GmbH ist zum 31.12.2012 nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlußstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworden wurden, wurden nicht bilanziert.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlußbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren wesentlichen Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlußstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linearvorgenommen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 347.322,27 € (Vorjahr: 300.083,99 €) wird rechnerisch ausgeglichen durch ein Gesellschafterdarlehen [valtutierend per 31.12.12 in Höhe von 211.688,05 €], für das mit der Gesellschafterin ein qualifizierter Rangrücktritt vereinbart worden ist. Ferner wird in 2013 auf die Erfüllung einer Verbindlichkeit [valutierend per 31.12.12 in Höhe von 147.276,60 €] seitens des Gläubigers verzichtet.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Höhe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 162.939,92 € (Vorjahr: 138.040,98 €). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind nicht vorhanden.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Ende des Geschäftsjahres in Höhe von € 1.723,48 (Vorjahr: 1.340,50 €); Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden in Höhe von 211.688,05 € (Vorjahr: 171.188,05 €).

III. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Jose Sanchez  Kaufmann

Berlin, 18. Dezember 2013

Der Geschäftsführer:

Gez. Jose Sanchez
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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