ESP -
Classic - Bau GmbH
Hamburg
(vormals:
Magdeburg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.159,00 |
3.074,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.159,00 |
3.074,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.596,01 |
3.931,35 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.626,83 |
833,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.969,18 |
3.098,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
12.755,01 |
7.005,35 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
353,64 |
329,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
24.646,36 |
24.670,38 |
| davon
Verlustvortrag |
115,75 |
1.535,37 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
738,00 |
613,00 |
| C.
Rückstellungen |
710,77 |
1.168,55 |
| D.
Verbindlichkeiten |
10.952,60 |
4.894,18 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.952,60 |
4.894,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
12.755,01 |
7.005,35 |
Anhang
I. Anwendung des Bilanzrichtliniengesetzes
Der Jahresabschluss der ESP-Classic Bau GmbH für
das Geschäftsjahr 2010 wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH - Gesetzes
zu
beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Die Bewertung ist nach den allgemeinen
Bestimmungen der §§ 252 - 256 HGB
vorgenommen.
2. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
Anlagespiegel zu entnehmen.
Für neu durchzuführende Investitionen wurde
2010 kein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs.1
EStG n. F. gebildet.
Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 5 EStG n.
F. wurden 2010 in Höhe von 125,00 € in Anspruch
genommen. Hierfür wurde ein Sonderposten mit
Rücklageanteil gebildet.
3. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter der
Betriebs- und Geschäftsausstattung
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410
Euro wurden gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als
Betriebsausgaben geltend gemacht.
4. Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter
der Betriebs- und Geschäftsausstattung mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 150 Euro
bis 1.000 Euro wurde ein kein Sammelposten gemäß
§ 6 Abs. 2a EStG gebildet.
5. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
6. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung alle erkennbaren Risiken
bewertet.
7. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Rückzahlungsbetrag.
8. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
9. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
III. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzverlust in Höhe von
24.646,36
€ ( davon sind 24.554,63 € Altverluste und
steuerlich nicht abzugsfähig) auf neue Rechnung 2011
vorzutragen.
IV. Geschäftsführung
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr:
Dipl.-Ing. Hans Adam - Magdeburg
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.02.2011 festgestellt.
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