GDiesel Technology GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Mineralölerzeugnissen und von fossilen Brennstoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Kaltefleiter seit 12.12.2018 | Prokura |
Ulf Heitmueller seit 11.10.2016 | Geschäftsführer |
Nico Klingler seit 10.7.2014 | Prokura |
Hans-Joachim Polk seit 23.1.2014 | Geschäftsführer |
Bodo Jens Rodestock seit 5.12.2013 | Geschäftsführer |
Oliver F. Hill seit 30.11.2012 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VNG-Erdgascommerz GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die VNG-Erdgascommerz GmbH PrüfungsurteilWir haben den Jahresabschluss der VNG-Erdgascommerz GmbH, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den JahresabschlussDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des JahresabschlussesUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben; - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, 26. April 2024 EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bätz Salzer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang 2023I. Allgemeine AngabenDie VNG-Erdgascommerz GmbH, Leipzig (VNG-EC), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig (HRB 19335), ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie nach den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Dabei wird von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1 S. 3, 274a sowie 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Der Davon-Vermerk zu den Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen gemäß § 277 Abs. 5 HGB wurde in den Anhang aufgenommen. Der vorliegende Abschluss wurde gemäß § 252 Nr. 2 HGB unter der Prämisse der Fortführung des Unternehmens aufgestellt. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Bilanzierung von Finanzanlagen erfolgt zu ihren Anschaffungskosten bzw. zu ihrem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit ihren Nennwerten aktiviert. Die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Die Pensionsrückstellung resultiert aus einer Altersteilzeitvereinbarung mit einem ausgeschiedenen Mitarbeiter zum Ausgleich der Abschläge in der Rentenversicherung. Die Rückstellung wird versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Künftige Rentenanpassungen (2,6 % in 2024, 2,1 % in 2025 und ab 2026 2,00 % p.a.) werden berücksichtigt. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB der durchschnittliche 10-Jahres-Marktzinssatz für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren herangezogen (1,83 % p.a.; Vorjahresstichtag 1,79 % p.a.). Aus der jährlichen Veränderung der Rückstellung ergeben sich seit dem Eintritt in die Rentenbezugsphase keine Aufwendungen aus Altersversorgung. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10-Jahresdurchschnittszinssatz (1,83%) und dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz (1,76%) ist gemäß§ 253 Abs. 6 Satz 3 HGB anzugeben und beträgt zum Abschlussstichtag 89 €. Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Tatsächliche und latente Steuern werden aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Gesellschafterin VNG AG, Leipzig (VNG AG), im Jahresabschluss der Organträgerin ausgewiesen, da sie allein die Besteuerungsfolgen treffen. III. Erläuterungen zur BilanzFinanzanlagenDie Finanzanlagen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3.759 T€ auf 82.593 T€ verringert (Vorjahr: 86.352 T€). Der Grund hierfür ist die außerplanmäßige Abschreibung einer sonstigen Beteiligung. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeUnter den Forderungen sind solche gegen die Gesellschafterin VNG AG in Höhe von 99.952 T€ (31. Dezember 2022: 78.193 T€) ausgewiesen. Diese betreffen Forderungen aus dem Liquiditätsmanagement 94.302 T€ (31. Dezember 2022: 77.749 T€) sowie aus anrechenbaren Steuern 5.650 T€ (31. Dezember 2022: 444 T€). Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen solche gegenüber der Gesellschafterin VNG AG in Höhe von 20.628 T€ (31. Dezember 2022: 2.588 T€). Diese betreffen Verbindlichkeiten aus der Gewinnabführung 20.628 T€ (31. Dezember 2022: 2.576 T€). Im Vorjahr bestanden zudem Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 12 T€. Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. HaftungsverhältnisseDie gemäß § 251 HGB auszuweisenden Haftungsverhältnisse betragen 35.800 T€. Sie betreffen Garantien, die die VNG-EC zugunsten von Handelspartnern eines verbundenen Unternehmens abgegeben hat. Es wird nach gegenwärtigem Erkenntnisstand eingeschätzt, dass keine Risiken für Inanspruchnahmen bestehen, da die zugrundeliegenden Verpflichtungen durch die betroffene Gesellschaft voraussichtlich erfüllt werden können. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB belaufen sich auf 1 T€, diese bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. Hierbei handelt es sich um Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungSonstige Zinsen und ähnliche ErträgeIn den Zinserträgen sind solche gegenüber der Gesellschafterin VNG AG in Höhe von 2.750 T€ (Vorjahr: 232 T€) enthalten, die aus der Verzinsung von Cashpool-Guthaben resultieren. Abschreibungen auf FinanzanlagenDie Abschreibungen auf Finanzanlagen enthalten die außerplanmäßige Abschreibung einer sonstigen Beteiligung in Höhe von 3.759 T€ (31. Dezember 2022: 0 T€). Sonstige Zinsen und ähnliche AufwendungenUnter den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen waren im Vorjahr noch Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 1 T€ enthalten. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführte GewinneDas positive Jahresergebnis vor Gewinnabführung von 20.628 T€ wird in voller Höhe an die VNG AG aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages abgeführt, der Bilanzgewinn beträgt somit 0 €. V. Sonstige AngabenMitarbeiterDie VNG-EC beschäftigte im Geschäftsjahr keine eigenen Mitarbeiter. GeschäftsführungDen Organmitgliedern wurden im Jahr 2023 weder Vorschüsse noch Kredite gewährt.
Wesentliche Ereignisse nach dem BilanzstichtagWeitere Sachverhalte, die für die Beurteilung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der VNG-EC von Bedeutung wären, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten. Aufstellung des AnteilbesitzesZum 31. Dezember 2023 hält die VNG-EC unmittelbar oder mittelbar Anteile (Angabe nach § 285 Nr.11 HGB) an den nachstehend aufgeführten Unternehmen. Die angegebenen Werte für Eigenkapital und Jahresergebnis sind gerundet. Verbundene Unternehmen:
Beteiligte Unternehmen:
¹⁾ Angaben gemäß Jahresabschluss zum 31.12.2022. ²⁾ Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. ³⁾ Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag gegenüber Dritten. KonzernabschlussDie EnBW Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), Karlsruhe, stellt für den größten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und einen Konzernlagebericht auf. Die VNG-EC wird in diesen Konzernabschluss als vollkonsolidiertes Unternehmen einbezogen. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der EnBW werden beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und sind über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) abrufbar. Die VNG AG, Leipzig, stellt für den kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) und einen Konzernlagebericht auf. Die VNG-EC wird in diesen Konzernabschluss als vollkonsolidiertes Unternehmen einbezogen. Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der VNG AG werden beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und sind über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) abrufbar. Die VNG-EC ist gemäß § 291 HGB von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts befreit.
Leipzig, den 28. Februar 2024 Die Geschäftsführung Heitmüller Polk Rodestock |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
15 nahegelegene Organisationen
Herstellung von Mineralölerzeugnissen und von fossilen Brennstoffen
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Erbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Wärme- und Kältehandel
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Speichern von Gas zu Versorgungszwecken
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen