Portfolioalpha Consulting GmbH
Selbe AdresseVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Maiwald seit 12.4.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 65.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 35.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Portfolioalpha Capital GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Unternehmensstruktur, Geschäftstätigkeit Die Portfolioalpha Capital GmbH wurde am 25. August 2015 gegründet und hat ihren Sitz in Hamburg. Seit dem 06. September 2016 ist die Portfolioalpha Capital GmbH im Besitz einer Erlaubnis gemäß § 32 KWG, die sich seit dem 26.06.2021 nach §15 WpIG richtet. Die Erlaubnis umfasst folgendes: • Anlagenvermittlung • Anlagenberatung Die Geschäfte wurden am 04. Oktober 2016 aufgenommen. Die Geschäftstätigkeit der Portfolioalpha Capital GmbH umfasst die Anlagevermittlung und die Anlageberatung nach § 2 Abs. 2 Ziff. 3 und Ziff. 4 Wertpapierinstitutsgesetz, wobei die Gesellschaft nicht befugt ist, sich bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Finanzinstrumenten von Kunden zu verschaffen, die erlaubnisfreie Vermittlung von sonstigen Verträgen sowie die strategische und sonstige Beratung von Unternehmen Der Fokus der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft liegt in der Vermittlungstätigkeit von Finanzinstrumenten im Sinne des WpIG. Im Einzelnen lassen sich diese Geschäfte wie folgt beschreiben: 1. Anlagevermittlung Im Rahmen der Anlagevermittlung geht die Gesellschaft Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten und anderen institutionellen Investoren, die als "professionelle Kunden" im Sinne des WpHG gelten, (nachfolgend insgesamt "Investoren" oder "Kunden") und die Interesse am Erwerb und/oder der Veräußerung von Finanzinstrumenten haben, ein. Dazu tritt die Gesellschaft mit diesen Investoren in einen laufenden Dialog, um deren Kauf- oder Verkaufsinteressen sowie -präferenzen zu erkennen und auf dieser Grundlage passende Erwerbs- oder Veräußerungsgeschäfte über Finanzinstrumente vermitteln zu können. Der Fokus liegt dabei auf folgenden Finanzinstrumenten: • Inhaberschuldverschreibungen • Unternehmensanleihen • Strukturierte Finanzinstrumente mit Kapitalgarantie • Pfandbriefe • derivative Produkte • Nachrangkapital, sofern es sich um Finanzinstrumente handelt • Genussrechte, sofern es sich um Finanzinstrumente handelt. Bei den Investoren handelt es sich vornehmlich um solche "professionelle Kunden", die als "geeignete Gegenparteien" im Sinne von § 67 Abs. 4 WpHG gelten, maßgeblich um Unternehmen, die als • Wertpapierdienstleistungsunternehmen • sonstige zugelassenen oder beaufsichtigte Finanzinstitute • Versicherungsunternehmen • Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften oder • Pensionsfonds und Verwaltungsgesellschaften im In- und Ausland zulassungs- und aufsichtspflichtig sind, um auf den Finanzmärkten tätig werden zu können. Aktueller Kundenschwerpunkt wird in den Branchen Sozialversicherung (SGB IV-Kunden), Versicherungswirtschaft (VAG-Kunden) und Banken gesetzt. Daneben kann es sich bei den Investoren aber auch um solche professionelle Kunden im Sinne des WpHG handeln, die erst infolge der entsprechenden Einstufung durch die Gesellschaft und Zustimmung durch den Kunden als professionelle Kunden behandelt werden dürfen (§ 67 Abs. 6 WpHG). Portfolioalpha Capital GmbH bietet keine Finanzinstrumente öffentlich an oder betreibt öffentliche Kundenwerbung. Die Kunden werden vielmehr direkt auf eine reine Vermittlungsleistung angesprochen. Die Ansprache der Investoren erfolgt in erster Linie durch telefonische oder persönliche Kontaktaufnahme. Für die weitere Kundenbindung wird auch ein regelmäßiger schriftlicher Kontakt (i. d. R. per E-Mail) angestrebt. Dazu gehören Rundmails an die Kunden z. B. mit aktuellen Zinskonditionen für bestimmte Anlageklassen und Laufzeiten oder mit Informationen für bestimmte Anlageklassen. Es wurden, auch mit den Emittenten der zu vermittelnden Finanzinstrumente (i. d. R. Banken) intensive Kontakte aufgebaut bzw. die bereits bestehenden Kontakte des Geschäftsführers bzw. der Mitarbeiter weiter intensiviert. Bei diesen Emittenten werden regelmäßig die Konditionen, Funding-Spreads usw. abgefragt und an die Kunden per E-Mail/Fax weitergeleitet. Es sind hierfür verschiedene Mail-Verteilerlisten erstellt, um den Kunden auch nur diejenigen Produktvorschläge übermitteln zu können, welche ihren Interessen bzw. Präferenzen entsprechen und aufgrund ihrer Rahmenbedingungen als zulässige Anlageform in Betracht kommen. 2. Anlageberatung: Anlageberatung führt die Portfolioalpha Capital GmbH aktuell nicht durch. Es ist auch weiterhin nicht geplant Anlageberatung in Zukunft anzubieten. Rahmenbedingungen Das Jahr 2023 war von geopolitischen Krisen und von weiter hohen Zinsen geprägt. Es war ein gutes bis sehr gutes Börsenjahr. Der Leitindex in den USA (Dow Jones) stieg um ca. 14% und die Technologiebörse Nasdaq kam auf plus 54%, während der deutsche Leitindex DAX mit plus 20% das Jahr beendete. Die Ursachen für diese Gewinne sind vielfältig. Aktienkurse waren im Vorjahr stark gefallen. Die Immobilienpreise sind im Jahr 2023 weiter gesunken. Infolge des anhaltenden Krieges in der Ukraine waren besonders im 1. HJ 2023 die Energiepreise weiterhin hoch. Erst im 2. HJ 2023 sind die Energiepreise wieder zurückgegangen, was nicht nur in Europa sondern auch in den USA zu rückläufigen Inflationsraten führte. Durch die anhaltend hohen Zinsen bleiben verzinsliche Kapitalanlagen für institutionelle Kunden weiterhin attraktiv. Allerdings ist die Zurückhaltung bei Investoren weiterhin groß. Zu Beginn des Jahres 2023 wirkten sich noch die hohen Energiepreise auf die Investitionsquote aus; in der 2. Jahreshälfte kam es zu Unsicherheiten aufgrund des Kriegsgeschehens in Nahost. Wir sehen bei unseren institutionellen Kunden weiterhin Zurückhaltung bei der Emission oder dem Erwerb von Kapitalmarktprodukten. Aufgrund der weiter unklaren Lage ist eine Prognose zur Zeit nicht möglich. Geschäftsverlauf 2023 Einschätzung der Unternehmensleitung Die Geschäftsentwicklung der Portfolioalpha Capital GmbH hat sich schlechter entwickelt als im Vorjahr. Das Ergebnis des Vorjahres konnte nicht übertroffen werden. Die aktuellen Entwicklungen in Russland, der Ukraine und der Nahost-Konflikt werden die Kapitalmärkte noch mehrere Jahre bestimmen. Die Geschäftsführung rechnet für das Jahr 2024 mit gleichbleibenden Ergebnissen und geht von einem Provisionsergebnis auf Basis des Vorjahres aus. Branche/Marktstellung/Wettbewerb Das Geschäftsjahr 2023 war für alle Kapitalmarktteilnehmer aufgrund des Kriegsgeschehens von einem weiterhin volatilen Marktumfeld geprägt. Mit einer national und teilweise international ausgerichteten Akquisitionsausrichtung und einer Stärkung der bisherigen Kundenbasis, wird die PA Capital GmbH künftig erneut versuchen, sich erfolgreich in diesem Umfeld am Geld- und Kapitalmarkt zu behaupten. Dieser Prozess soll auch im Jahre 2024, vor allem durch einen weiteren Ausbau der Aktivitäten im Bereich institutioneller Anleger und der Versicherungskundschaft, weitergeführt werden. 2. Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Die Ertrags- und Vermögenslage der Portfolioalpha Capital GmbH hat sich im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr abgeschwächt. Ertragslage Mit Provisionserträgen in Höhe von EUR 406.650,00 wurden ca. EUR 300.000,00 weniger erzielt als im Vorjahr. Von den Provisionserträgen entfielen 100 % auf das Inland. Die Umsatz- und Auftragsentwicklung ist dennoch zufriedenstellend. Es wurde ein Jahresergebnis von EUR 93.165,67 (Vorjahr: EUR 355.225,20) nach Ertragsteuern erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Personalkosten um ca. 90 % gestiegen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass provisionsbringende Vermittlungsgeschäfte von Mitarbeitern durchgeführt wurden, die neben ihrem Festgehalt variabel bezahlt werden. Im Jahr 2023 wurden weniger Vermittlungsgeschäfte vom Geschäftsführer durchgeführt als im Vorjahr.
Finanzlage Kapitalflussrechnung: Zur Entwicklung der Liquidität und der Finanzkraft der Portfolioalpha Capital GmbH wurde eine Kapitalflussrechnung erstellt, die zeigt, wie sich die Zahlungsmittel (Kassenbestände, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten) im Berichtszeitraum durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. Dabei wird zwischen Zahlungsströmen aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die nachfolgende Darstellung der Kapitalflussrechnung entspricht den Grundsätzen des vom Deutschen Standardisierungsrat DSR erarbeiteten "Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 (DRS 21) Kapitalflussrechnung".
Bei der vorstehenden Darstellung der Liquiditätslage handelt es sich um eine stichtagsbezogene Ermittlung. Die im Laufe des Berichtsjahrs aufgetretenen Liquidationsveränderungen werden dadurch nicht aufgezeigt. Jedoch stellen die ermittelten Werte trendmäßige Veränderungen der Deckungsgrade sowie Verschiebungen zwischen den beiden Bilanzstichtagen dar. Vermögenslage Entwicklung der Vermögens- und Kapitalstruktur: Die Vermögens- und Kapitalstruktur zeigen die solide Struktur unserer Unternehmensfinanzierung. Vermögensstruktur
Kapitalstruktur
Mit einer geordneten Vermögens- und Kapitalstruktur sehen wir eine wesentliche Voraussetzung erfüllt, um auch künftig erfolgreich arbeiten zu können. Die Bilanzsumme von Portfolioalpha Capital GmbH belief sich zum Bilanzstichtag auf EUR 194.525,69. Sie hat sich gegenüber dem Vorjahr 2022 (EUR 626.555,95) um 68,95 % vermindert. Das Unternehmen wird auch künftig seine finanziellen Verpflichtungen erfüllen können. Eigenkapitalausstattung: Das erforderliche Stammkapital in Höhe von EUR 50.000,00 ist von den Gesellschaftern vollständig eingezahlt worden. Darüber hinaus wurden von den Gesellschaftern insgesamt EUR 25.000,00 in die freie Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingezahlt, um auf evtl. unerwartete Kosten vorbereitet zu sein. Es besteht damit kein erkennbares Risiko, dass das Eigenkapital unter das erforderliche Anfangskapital von EUR 75.000,00 fallen wird. Ferner verfügen die Gesellschafter der Berichtsgesellschaft über ausreichend liquide Mittel um ggf. Kapital nachschießen zu können. Hierzu haben sich die Gesellschafter im Erlaubnisantrag ggü. der BaFin verpflichtet. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Für das laufende Geschäftsjahr rechnet die Gesellschaft ggü. dem Vorjahr mit gleichbleibendenUmsatzerlösen. 3. Prognosebericht Voraussichtliche Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken Aus heutiger Sicht erscheint folgende Prognose als realistisch: Wir beurteilen die langfristige Entwicklung des Unternehmens positiv. Um die positive Entwicklung des Unternehmens zu unterstützen, werden wir den Dialog mit unseren Kunden weiter ausbauen. Die Umsatzprognose für das Jahr 2023 wurde nicht eingehalten. Wir planen in 2024 mit Umsatzerlösen in Höhe von rund T€ 400. Für 2024 erwarten wir dementsprechend auch einen unveränderten Jahresüberschuss. Die Geschäftspolitik wird im Wesentlichen unverändert bleiben. 4. Risikobericht Risikomanagementziele und -methoden Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation bildet die Voraussetzung für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement (§§ 63 ff. WpHG i. V. m. MaRisk), für welches wiederum die Errichtung interner Kontrollverfahren zwingend erforderlich ist (§ 33 WpIG). Die Ausgestaltung des Risikomanagements und dementsprechend auch die Ausgestaltung interner Kontrollverfahren hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftstätigkeit ab und wird unter den Gesichtspunkten Angemessenheit und Wirksamkeit regelmäßig von der Geschäftsleitung überprüft. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit wird sich die Geschäftsleitung regelmäßig und anlassbezogen im Rahmen einer Risikoinventur einen Überblick über die Risiken des Instituts verschaffen (Gesamtrisikoprofil). Die Gesellschaft führt interne Kontrollverfahren wie folgt durch: Zu einem internen Überwachungssystem gehören: 1. Aufbau und Ablauforganisation: Bei der Aufbau- und Ablauforganisation sind Regelungen mit klarer Abgrenzung der Verantwortungsbereiche entsprechend dem Geschäftsverteilungsplan aufgestellt (Prozesse sowie die damit verbundenen Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Kontrollen und Kommunikationswege sind klar definiert und aufeinander abgestimmt). 2. Risikosteuerungs- und Controllingprozesse sowie Risikocontrolling-Funktion: Die Gesellschaft hat angemessene Risikosteuerungs- und -Controllingprozesse eingerichtet, die eine • Identifizierung • Beurteilung • Steuerung sowie • Überwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken und damit verbundener Risikokonzentrationen gewährleisten. Die Prozesse sind in eine gemeinsame Ertrags- und Risikosteuerung eingebunden. Durch geeignete Maßnahmen ist gewährleistet, dass die Risiken und die damit verbundenen Risikokonzentrationen unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und der Risikotoleranzen wirksam begrenzt und überwacht werden kann. Auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass die wesentlichen Risiken frühzeitig erkannt, vollständig erfasst und in angemessener Weise dargestellt werden können. Hierzu hat die Gesellschaft, geeignete Indikatoren für die frühzeitige Identifizierung von Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten abzuleiten, aufgestellt, die je nach Risikoart auf quantitativen und/oder qualitativen Risikomerkmalen basieren. Die Geschäftsleitung wird sich in angemessenen Abständen über die Risikosituation berichten lassen bzw. eigenständig einen Bericht über die Risikosituation verfassen. Die Risikoberichterstattung wird in nachvollziehbarer, aussagefähiger Art und Weise verfasst werden und neben einer Darstellung auch eine Beurteilung der Risikosituation enthalten. In die Risikoberichterstattung werden bei Bedarf auch Handlungsvorschläge, z. B. zur Risikoreduzierung, aufgenommen. Die Abstände, innerhalb derer die Berichterstattung zu erfolgen hat, wird sich nach der Geschäftsintensität richten. Vor dem Hintergrund sich ständig verändernder Rahmenbedingungen wird die Gesellschaft sicherstellen, dass die Risikosteuerungs- und Controllingprozesse zeitnah an die sich ändernde Bedingungen angepasst werden. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion durch den Geschäftsführer wahrgenommen. 3. Compliance-Funktion: Die Aufgabe der Compliance-Stelle wird aufgrund der Unternehmensgröße direkt der Geschäftsleitung zugeordnet (siehe Geschäftsverteilungsplan). Die Gesellschaft wird die Angemessenheit und Wirksamkeit der Grundsätze und Vorkehrungen sowie die zur Behebung von Defiziten getroffenen Maßnahmen überwachen und regelmäßig bewerten. Die Compliance-Stelle überwacht hierbei die zur Einhaltung der Vorschriften des WpHG, insbesondere der §§ 63 ff. WpHG, getroffenen Vorkehrungen. Die Gesellschaft hat Compliance-Richtlinien aufgestellt, die ab Beginn der Geschäftstätigkeit maßgebend sind. Eine regelmäßige Kontrolle und ggf. Anpassung dieser Richtlinien ist Aufgabe der Compliance-Stelle. 4. Interne Revision: Mit Rücksicht auf den Umstand, dass die Porfolioalpha Capital GmbH ihre maßgeblichen Geschäftsaktivitäten im Wesentlichen auf Anleihen konzentriert, wird die interne Revision einstweilen von der Geschäftsleitung übernommen. Die Aufgaben der internen Revision umfassen: • Entwicklung eines internen Kontrollsystems • Prüfung der Zweckmäßigkeit der internen Organisation • Überwachung von Sicherheit und Funktionsfähigkeit der elektronischen Datenverarbeitung • Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben • Überwachung und Kontrolle der Einhaltung von internen Richtlinien Die Funktion der internen Revision wird gleichzeitig mit der Compliance-Funktion von dem Geschäftsführer wahrgenommen. Da die Funktion der internen Revision durch die Geschäftsleitung unmittelbar wahrgenommen wird, ist sichergestellt, dass die Revision weder in fachlicher noch in disziplinarischer Hinsicht weisungsgebunden ist. 5. Anzeige-, Informations- und Explorationspflichten: Die Anzeige- und Meldepflichten nach WpIG werden von der Kanzlei Raschke, von Knobelsdorff, Heiser wahrgenommen. Zur Unterstützung wurde ein Auslagerungsvertrag mit der Kanzlei Lerdon Steuerberatungsgesellschaft mbH, Cuxhavener Straße 355, 21149 Hamburg, abgeschlossen. Des Weiteren besteht ein Auslagerungsvertrag mit der Portfolioalpha Consulting GmbH über eine Bürogemeinschaft mit Kostenumlage sowie über den Zugriff auf ein Kundendatenverwaltungssystem. Nach den Bestimmungen des WpIG hat ein Institut der BaFin bzw. der deutschen Bundesbank bestimmte Sachverhalte anzuzeigen. Eine Anzeige- bzw. Meldepflicht ergibt sich im Übrigen auch nach Vorschriften der Gewerbeordnung. Die Anzeige bzw. Meldung erfolgt in der Regel formlos und wird von der Geschäftsleitung durchgeführt und überwacht, die für den Bereich Compliance zuständig ist. Die Geschäftsleitung wird eine Liste erstellen und führen, in der anzeige- bzw. meldepflichtige Sachverhalte vermerkt werden. Sie wird sich in regelmäßigen Abständen bei den Mitarbeitern danach erkundigen, ob anzeige- bzw. meldepflichtige Sachverhalte eingetreten sind. Ferner wird sie in regelmäßigen Abständen eigenständig überprüfen, ob solche Sachverhalte vorliegen. Sofern ein anzeige- bzw. meldepflichtiger Sachverhalt vorliegt, wird die Geschäftsleitung einen Bericht erstellen, in dem der Sachverhalt beschrieben wird. Je nachdem, um was für einen Sachverhalt es sich handelt, wird eine Meldung entweder unverzüglich, vierteljährlich bzw. im jährlichen Rhythmus an die entsprechenden Stellen getätigt. Der Bericht ist einem Ordner abzulegen und für Prüfungszwecke zu dokumentieren. In regelmäßigen Abständen wird sich die Geschäftsleitung einen Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen bzw. BaFin-Rundschreiben verschaffen, um auch bzgl. aktueller Anzeige- und Meldepflichten stets im Bilde zu sein. Grundlage für die Übermittlung der Finanzinformationen (§ 66 WpIG) bildet der dazugehörige Leitfaden der Deutschen Bundesbank. Die Gesellschaft wird durch feste Terminsetzung eine fristgerechte und ordnungsgemäße Weiterleitung der Finanzinformationen sicherstellen. Die Fristen für die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschluss (§ 76 WpIG) werden ebenso durch Terminfestsetzung eingehalten wie die maßgeblichen Vorgaben zur Prüferbestellung (§ 77 WpIG) und dem Prüfungsbericht (§ 76 WpIG). Die Gesellschaft strebt ausschließlich Kundenbeziehungen zu Instituten (professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien gemäß § 67 WpHG) an. Die Gesellschaft wird gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 WpHG davon ausgehen, dass ihre Kunden über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Einen Angemessenheitstest und/oder einen Geeignetheitstest für Geschäfte mit ihren Kunden nimmt die Gesellschaft daher nicht vor. 6. Einhaltung weiterer Verpflichtungen aus dem WpIG/WpHG: Gem. § 80 Abs. 1 Nr. 2 WpHG sind Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten aufgestellt. Ferner sind Verfahren und Grundsätze erstellt, die der Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstiger strafbarer Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts führen können, dienen, § 33 WpIG. Da aufgrund von Art, Umfang und Komplexität der Geschäftstätigkeit des Unternehmens keine vollen Personalstellen im Compliance- und im Revisionsbereich erforderlich sind, besteht hier Personalunion mit dem Geschäftsführer (gemäß den Anforderungen der MaComp). Die Vergütungssysteme der Gesellschaft sind angemessen und transparent und basieren auf einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft. Des Weiteren wird die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung gewährleistet und das 4-Augen-Prinzips durchgeführt. weitere wesentliche Risiken Personalrisiken Die Portfolioalpha Capital GmbH ist für die Realisierung ihrer strategischen Ziele auf qualifizierte Fach- und Führungskräfte angewiesen. Die Aus- und Weiterbildung für Mitarbeiter sichert die fachliche Kompetenz des Personals. Bestandsgefährdende Risiken Risiken mit besonderem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht zu sehen. Bestandsgefährdende wirtschaftliche und rechtliche Risiken sowie Risiken mit besonderem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht erkennbar. 5. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Aufgrund fehlender Kundenreklamation ist von einer hohen Kundenzufriedenheit auszugehen. Hierauf weisen auch wiederholte Kundenaufträge hin. Die Errichtung von Zweigstellen ist weiterhin nicht vorgesehen. 6. Sonstige Angaben Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Herr Stefan Maiwald war im Geschäftsjahr 2023 alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft.
Hamburg, 29.02.2024 Stefan Maiwald, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangangabenI. Allgemeine Angaben Die Portfolioalpha Capital GmbH hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Registernummer HRB 138107. Der Jahresabschluss der Portfolioalpha Capital GmbH zum 31. Dezember 2023 ist unter Beachtung der handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) - insbesondere §§ 264 ff. HGB - aufgestellt worden. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft gemäß § 267a Abs. 1 HBG. Gemäß § 340a Abs. 1 HGB i.V.m. § 340 Abs. 4 HGB sind der Jahresabschluss und der Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform (Formblatt 3 der RechKredV) gewählt. Die Einzelpositionen des veröffentlichten Jahresabschlusses sind auf volle EUR auf- bzw. abgerundet. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungsmethoden sind entsprechend gesetzlicher Vorschriften angewendet worden. Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung des Betriebes (Going-Concern-Prinzip). Die Forderungen an Kreditinstitute, an Kunden und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert angesetzt. Der Ansatz der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und der sonstigen Verbindlichkeiten erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. III. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel:
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten aus Steuern. Es liegen keine durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten vor. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag in Höhe von EUR 50.000,00 angesetzt worden. Entwicklung der Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2023 EUR 25.000,00. Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn von EUR 93.165,67 setzt sich aus dem Gewinnvortrag zum 01. Januar 2023 von EUR 0,00 (unter Berücksichtigung der Gewinnausschüttung von EUR 355.225,20) und dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahrs 2023 von EUR 93.165,67 zusammen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Provisionserträge Die Provisionserträge entfallen ausschließlich auf Vermittlungsprovisionen. V. Sonstige Pflichtangaben Anzahl beschäftigter Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 hat die Gesellschaft durchschnittlich 1,75 Arbeitnehmer beschäftigt. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgte im Geschäftsjahr 2023 durch Herrn Stefan Maiwald. Bezüge der Geschäftsführung Die Angaben der Geschäftsführerbezüge unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt EUR 9.877,00. Besondere Vorgänge nach dem Schluss des Geschäftsjahrs Es gab keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten sind. ErgebnisverwendungsbeschlussDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 93.165,67 - bestehend aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres von EUR 93.165,67 und dem Gewinnvortrag von EUR 0,00 - auszuschütten.
Hamburg, 29.02.2024 Stefan Maiwald, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.05.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Portfolioalpha Capital GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Portfolioalpha Capital GmbH, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Portfolioalpha Capital GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Hamburg, den 6. Mai 2024 Alsterdorfer
Treuhand GmbH
Willi Peters, Wirtschaftsprüfer Dr. Oliver Heising, Wirtschaftsprüfer |
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Beteiligungsgesellschaften
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Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Herstellung von Lampen und Leuchten
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Großhandel mit Roh- und Schnittholz
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen