MABU
GmbH
Baldham
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.025,00 |
15.558,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.025,00 |
15.558,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.928,07 |
24.182,77 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.696,83 |
3.789,50 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.231,24 |
20.393,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.953,07 |
39.740,77 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.347,45 |
10.869,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
14.130,07 |
628,87 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
2.522,48 |
13.501,20 |
| B.
Rückstellungen |
1.390,00 |
1.520,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.215,62 |
27.350,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.215,62 |
9.350,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.953,07 |
39.740,77 |
Anhang
Vorbemerkung
Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist aus den
Konten der Buchführung entwickelt und stimmt nach
Durchführung der Abschlussbuchungen mit den Konten und
Büchern der Gesellschaft überein.
Der Jahresabschluss ist nach den Bestimmungen der
§§ 266 ff. HGB gegliedert.
Die Gesellschaft ist eine "Kleine
Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Für die Offenlegung werden die
Erleichterungsvorschriften § 288 i.V.m. § 326 HGB
angewandt.
Ein Lagebericht muss nach § 264 Abs. 1 S. 3 HGB
nicht erstellt werden.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften.
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den
allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256 HGB
unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 265 bis 283 HGB)
vorgenommen.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Bei der Ermittlung der
planmäßigen Abschreibungen kam die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungsdauer
orientiert sich an den steuerlichen AfA-Tabellen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind, ausgehend von den
Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der
erkennbaren bzw. latenten Ausfallrisiken bewertet.
Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen sind für alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Informationen zur Bilanz
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren (§ 285 S. 1 Nr. 1a HGB)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden zum Bilanzstichtag keine.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr (§ 268 Abs. 5 i.V.m. § 265 Abs. 7 Nr. 2
HGB)
Zum Bilanzstichtag bestanden folgende
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
979,02 EUR
|
2.627,43 EUR
|
2. sonstige
Verbindlichkeiten
|
5.236,60 EUR
|
6.723,41 EUR
|
Gesamt
|
6.215,62 EUR
|
9.350,84 EUR
|
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§
42 GmbHG)
Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber
Gesellschaftern Verbindlichkeiten in Höhe von EUR
0,00. Im Vorjahr belief sich der Betrag auf EUR 18.0000,00.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7, §
251 HGB) liegen nicht vor.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Frau Sieglinde Ebertowski,
Geschäftsführerin
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Hinweis nach § 325 Abs. 1 und § 328 Abs. 1 Nr.
1 HGB
Vorstehender Jahresabschluss der MabuGmbH zum
31.12.2009 wurde am 18.05.2010 genehmigt und festgestellt.
Baldham, 04.11.2010
Sieglinde Ebertowski
(Geschäftsführerin)
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