Fulkumer Wind GmbH & Co. KG

26427 Holtgast, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aurich HRA 202229
Eingetragen
4.5.2016

Finanzübersicht

Historie

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Management

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Gesellschafter

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fulkumer Wind GmbH & Co. KG

Utgast

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 1.922.093,00 2.043.226,00
I. Sachanlagen 1.922.093,00 2.043.226,00
B. Umlaufvermögen 158.838,46 146.535,55
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 45.832,90 32.847,54
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 113.005,56 113.688,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.870,21 2.862,06
Aktiva 2.083.801,67 2.192.623,61

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 310.911,19 318.767,99
I. Kapitalanteile 310.911,19 318.767,99
1. Kapitalanteile Kommanditisten 310.911,19 318.767,99
II. Bilanzgewinn 0,00 0,00
B. Rückstellungen 17.041,50 13.584,60
C. Verbindlichkeiten 1.755.848,98 1.860.271,02
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 193.948,98 168.211,02
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.561.900,00 1.692.060,00
Passiva 2.083.801,67 2.192.623,61

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für kleine Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Von den Erleichterungen des § 274a HGB i. V. m. § 264a HGB wird teilweise Gebrauch gemacht.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. Bei den zu Nennwerten angesetzten Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Bei dem Umlaufvermögen werden bis zur Bilanzaufstellung eingetretene negative Schwankungen durch Abschreibungen berücksichtigt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt.

Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

III. Anlagenspiegel

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens stellt sich wie folgt dar:



Sachanlagen
Herstellungs- und

Anschaffungskosten

Stand 01.01.2021
2.501.867,10
Zugänge
4.222,26
Abgänge
0,00
Stand 31.12.2021
2.506.089,36
kumulierte

Abschreibungen
583.996,36
Buchwert 31.12.2021
1.922.093,00
nachrichtlich:

Abschreibungen

laufendes Jahr
125.355,26



IV. Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und Angabe von Sicherheiten



Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten


Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen


sonstige
Verbindlichkeiten


Summe
Restlaufzeit




bis zu 1 Jahr
130.160,00
22.093,22
171.855,67
324.108,98
2 bis 5 Jahre
520.640,00
0,00
0,00
520.640,00
über 5 Jahre
911.100,00
0,00
0,00
911.100,00
Gesamtbetrag
1.561.900,00
22.093,22
171.855,76
1.755.848,98



Die Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten sind wie folgt gesichert:

a.  bei Errichten der Anlage auf fremden Grundstücken

I) Einzelsicherungsübereignung der WEA- Anlage ENERCON, E- 70 E4, 26556 Utgast-Mimstede, Grundbuch von Fulkum, Blatt 210, Flur 4, Flurstück 12/9 inkl. aller Zusatz-/ Nebeneinrichtungen frei von Rechten Dritter. Der Abschluss der Sicherungsübereignung erfolgt vor Baubeginn der Windenergieanlage und Einbringung auf das Pachtgrundstück. Es wird eine separate Verpächterpfandrechtverzichtserklärung abgegeben, die ggf. auch im Pachtvertrag geregelt sein kann.

II) Eintragung einer erstrangigen Vormerkung auf Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Oldenburgische Landesbank AG zur Sicherung des Nutzungsrechts für die Bank am Standort der Windenergieanlage. Die Vormerkung hat auch das Recht zur Überlassung der Ausübung der Dienstbarkeiten durch einen Dritten zu beinhalten. Der Inhalt der Vormerkung wird von der Oldenburgische Landesbank AG vorgegeben.

III) Eintragung einer Vormerkung zu Gunsten der Oldenburgische Landesbank AG als Versprechensempfänger auf Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten eines von der Bank zu benennenden Dritten, der in den Nutzungs-/ Pachtvertrag eintritt, zur Sicherung des Nutzungsrechts für den zu benennenden Dritten am Standort der Windenergieanlage ranganschließend an die Vormerkung zu Gunsten der Oldenburgische Landesbank AG (Nr.II). Der Inhalt der Vormerkung wird von der Oldenburgische Landesbank AG vorgegeben.

IV) Eintragung einer Betreiber- Dienstbarkeit vor Baubeginn am Standort der Windenergieanlage im Rang nach den einzutragenden Vormerkungen (Nr. II und III). Die Betreiber- Dienstbarkeit hat auch das Recht zur Überlassung der Ausübung der Dienstbarkeiten durch einen Dritten zu beinhalten. Der Inhalt der Dienstbarkeit wird mit der Oldenburgische Landesbank AG abgestimmt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grundstücke der öffentlichen Hand.

b. Sofern die Stromleitungen bis zur Übergabestation über Drittgrundstücke verlaufen, wird der Betreiber diese durch für ihn zu bestellende, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten absichern.

c. Abtretung mit sofortiger Offenlegung der Rechte und Ansprüche sämtlicher gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus dem Betrieb der Windenergieanlage am Standort 26556 Utgast-Mimstede, Grundbuch von Fulkum, Blatt 210, Flur 4, Flurstück 12/9, gegen den Drittschuldner, insbesondere die Ansprüche auf Vergütung, Prämien- und Bonizahlungen  und sonstige Ersatzansprüche an die Oldenburgische Landesbank AG.

Drittschuldner sind alle natürlichen und juristischen Personen, gegen die dem Sicherungsgeber Ansprüche aus dem Betrieb der Windenergieanlage am Standort 26556 Utgast-Mimstede, Grundbuch von Fulkum, Blatt 210, Flur 4, Flurstück 12/9, zustehen, insbesondere die Ansprüche auf Vergütung, Prämien- und Bonizahlungen und sonstige Ersatzansprüche.

d. Abtretung mit sofortiger Offenlegung sämtlicher Zahlungsansprüche des Sicherungsgebers gegen Dritte auf dem Kauf / der Lieferung der Windenergieanlage, insbesondere Rückzahlung geleisteter Zahlungen und Schadenersatzansprüche an die Oldenburgische Landesbank AG. Soweit dem Sicherungsgeber als Käufer aus der Errichtung / Lieferung der Kaufgegenstände etwa noch Gewährleistungsansprüche gegen Dritte zustehen, tritt er diese an die Bank ab. Die Bank nimmt die Abtretung an.

e. Abtretung mit sofortiger Offenlegung der Rechte und Ansprüche aus der abzuschließenden Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung an die Oldenburgische Landesbank AG, soweit nicht bereits durch die Sicherungsübereignung abgetreten.

f. Abtretung mit sofortiger Offenlegung der Rechte und Ansprüche aus einem abzuschließenden Wartungsvertrag für die von uns finanzierte Windenergieanlage an die Oldenburgische Landesbank AG.

g. Verpfändung einer Liquiditätsreserve in Höhe von EUR 148.000,00. Die Anlage der Liquiditätsreserve erfolgt als Termin- oder Spareinlage oder in festverzinslichen Wertpapieren oder Geldmarktfonds.

Die Liquiditätsreserve ist innerhalb der ersten 2 Betriebsjahre bei der Oldenburgische Landesbank AG auf einem separaten Konto anzusparen bzw. dort in ein separates Depot einzubringen. Dieses Konto bzw. Depot im Zusammenhang mit der Finanzierung der Windenergieanlage ist an die Oldenburgische Landesbank AG spätestens bei Abschluss der Darlehensverträge zu verpfänden.

Die Beträge dienen insbesondere als Rücklage für windschwache Jahre. Sollte der Kapitaldienst in einem solchen Jahr aus den Einspeiseerlösen nicht vollständig angeschafft werden, kann zur Deckung der Differenz über diese Liquiditätsreserve auch durch die Bank verfügt werden. Die Liquiditätsreserve ist im Folgejahr aus den laufenden Einspeiseerlösen wieder auf den vereinbarten Betrag zu erhöhen.

Als Sicherheiten dienen der Bank auch die Pfand- und Sicherungsrechte gemäß Nr. 14-16 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Für den Fall einer erhöhten Risikobewertung besteht für die Bank die Möglichkeit, eine Verstärkung der Sicherheiten oder Bestellung zusätzlicher Sicherheiten nach Maßgabe von Nr. 13 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen.

V. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:

Windmöhlen Utgast GmbH & Co. KG
42.035,24 €



VI. HaftungsverhältnisseHaftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht.

VII. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Wegen der Erläuterungen der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf Ziffer II verwiesen.

VIII. sonstige Angaben

Geschäftsführung:  Windmöhlen Utgast Verwaltungs GmbH

vertreten durch:  Herrn Heinz Böttcher, Willmsfeld

Herrn Gerhard Hinrichs, Willmsfeld

Herrn Folkmar Lüpkes, Utgast

Herrn Heiko Osterkamp, Utgast

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Heinz Böttcher
gez. Gerhard Hinrichs
gez. Folkmar Lüpkes
gez. Heiko Osterkamp


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2022 festgestellt.

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