Fulkumer
Wind GmbH & Co. KG
Utgast
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.922.093,00 |
2.043.226,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.922.093,00 |
2.043.226,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
158.838,46 |
146.535,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.832,90 |
32.847,54 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
113.005,56 |
113.688,01 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.870,21 |
2.862,06 |
| Aktiva |
2.083.801,67 |
2.192.623,61 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
310.911,19 |
318.767,99 |
| I.
Kapitalanteile |
310.911,19 |
318.767,99 |
| 1.
Kapitalanteile Kommanditisten |
310.911,19 |
318.767,99 |
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
17.041,50 |
13.584,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.755.848,98 |
1.860.271,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
193.948,98 |
168.211,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.561.900,00 |
1.692.060,00 |
| Passiva |
2.083.801,67 |
2.192.623,61 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2021 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches für kleine
Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens ein
persönlich haftender Gesellschafter eine
natürliche Person ist, aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Von den Erleichterungen des § 274a HGB i. V. m.
§ 264a HGB wird teilweise Gebrauch gemacht.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten
bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert,
Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.
Bei den zu Nennwerten angesetzten Forderungen werden
erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Bei dem Umlaufvermögen werden bis zur
Bilanzaufstellung eingetretene negative Schwankungen durch
Abschreibungen berücksichtigt.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalwert
angesetzt.
Aufwendungen und Erträge werden auf das
Geschäftsjahr abgegrenzt.
III. Anlagenspiegel
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens stellt sich wie folgt dar:
|
Sachanlagen
|
Herstellungs- und
|
|
Anschaffungskosten
|
€
|
Stand 01.01.2021
|
2.501.867,10
|
Zugänge
|
4.222,26
|
Abgänge
|
0,00
|
Stand 31.12.2021
|
2.506.089,36
|
kumulierte
|
|
Abschreibungen
|
583.996,36
|
Buchwert 31.12.2021
|
1.922.093,00
|
nachrichtlich:
|
|
Abschreibungen
|
|
laufendes Jahr
|
125.355,26
|
IV. Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und Angabe von
Sicherheiten
|
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
|
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
Summe
|
Restlaufzeit
|
€
|
€
|
€
|
€
|
bis zu 1 Jahr
|
130.160,00
|
22.093,22
|
171.855,67
|
324.108,98
|
2 bis 5 Jahre
|
520.640,00
|
0,00
|
0,00
|
520.640,00
|
über 5 Jahre
|
911.100,00
|
0,00
|
0,00
|
911.100,00
|
Gesamtbetrag
|
1.561.900,00
|
22.093,22
|
171.855,76
|
1.755.848,98
|
Die Verbindlichkeiten gegenüber den
Kreditinstituten sind wie folgt gesichert:
a.
bei Errichten der Anlage auf fremden
Grundstücken
I) Einzelsicherungsübereignung der WEA-
Anlage ENERCON, E- 70 E4, 26556 Utgast-Mimstede, Grundbuch
von Fulkum, Blatt 210, Flur 4, Flurstück 12/9 inkl.
aller Zusatz-/ Nebeneinrichtungen frei von Rechten Dritter.
Der Abschluss der Sicherungsübereignung erfolgt
vor Baubeginn der Windenergieanlage und Einbringung
auf das Pachtgrundstück. Es wird eine separate
Verpächterpfandrechtverzichtserklärung abgegeben,
die ggf. auch im Pachtvertrag geregelt sein kann.
II) Eintragung einer erstrangigen Vormerkung auf
Eintragung einer beschränkt persönlichen
Dienstbarkeit zu Gunsten der Oldenburgische Landesbank AG
zur Sicherung des Nutzungsrechts für die Bank am
Standort der Windenergieanlage. Die Vormerkung hat auch das
Recht zur Überlassung der Ausübung der
Dienstbarkeiten durch einen Dritten zu beinhalten. Der
Inhalt der Vormerkung wird von der Oldenburgische
Landesbank AG vorgegeben.
III) Eintragung einer Vormerkung zu Gunsten der
Oldenburgische Landesbank AG als Versprechensempfänger
auf Eintragung einer beschränkt persönlichen
Dienstbarkeit zu Gunsten eines von der Bank zu benennenden
Dritten, der in den Nutzungs-/ Pachtvertrag eintritt, zur
Sicherung des Nutzungsrechts für den zu benennenden
Dritten am Standort der Windenergieanlage
ranganschließend an die Vormerkung zu Gunsten der
Oldenburgische Landesbank AG (Nr.II). Der Inhalt der
Vormerkung wird von der Oldenburgische Landesbank AG
vorgegeben.
IV) Eintragung einer Betreiber- Dienstbarkeit
vor Baubeginn am Standort der Windenergieanlage im
Rang nach den einzutragenden Vormerkungen (Nr. II und III).
Die Betreiber- Dienstbarkeit hat auch das Recht zur
Überlassung der Ausübung der Dienstbarkeiten
durch einen Dritten zu beinhalten. Der Inhalt der
Dienstbarkeit wird mit der Oldenburgische Landesbank AG
abgestimmt. Ausgenommen von dieser Regelung sind
Grundstücke der öffentlichen Hand.
b. Sofern die Stromleitungen bis zur
Übergabestation über Drittgrundstücke
verlaufen, wird der Betreiber diese durch für ihn zu
bestellende, beschränkt persönliche
Dienstbarkeiten absichern.
c. Abtretung mit sofortiger Offenlegung der
Rechte und Ansprüche sämtlicher
gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus
dem Betrieb der Windenergieanlage am Standort 26556
Utgast-Mimstede, Grundbuch von Fulkum, Blatt 210, Flur 4,
Flurstück 12/9, gegen den Drittschuldner, insbesondere
die Ansprüche auf Vergütung, Prämien- und
Bonizahlungen und sonstige Ersatzansprüche an
die Oldenburgische Landesbank AG.
Drittschuldner sind alle natürlichen und
juristischen Personen, gegen die dem Sicherungsgeber
Ansprüche aus dem Betrieb der Windenergieanlage am
Standort 26556 Utgast-Mimstede, Grundbuch von Fulkum, Blatt
210, Flur 4, Flurstück 12/9, zustehen, insbesondere
die Ansprüche auf Vergütung, Prämien- und
Bonizahlungen und sonstige Ersatzansprüche.
d. Abtretung mit sofortiger Offenlegung
sämtlicher Zahlungsansprüche des Sicherungsgebers
gegen Dritte auf dem Kauf / der Lieferung der
Windenergieanlage, insbesondere Rückzahlung
geleisteter Zahlungen und Schadenersatzansprüche an
die Oldenburgische Landesbank AG. Soweit dem
Sicherungsgeber als Käufer aus der Errichtung /
Lieferung der Kaufgegenstände etwa noch
Gewährleistungsansprüche gegen Dritte zustehen,
tritt er diese an die Bank ab. Die Bank nimmt die Abtretung
an.
e. Abtretung mit sofortiger Offenlegung der
Rechte und Ansprüche aus der abzuschließenden
Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung an die
Oldenburgische Landesbank AG, soweit nicht bereits durch
die Sicherungsübereignung abgetreten.
f. Abtretung mit sofortiger Offenlegung der
Rechte und Ansprüche aus einem abzuschließenden
Wartungsvertrag für die von uns finanzierte
Windenergieanlage an die Oldenburgische Landesbank AG.
g. Verpfändung einer
Liquiditätsreserve in Höhe von EUR 148.000,00.
Die Anlage der Liquiditätsreserve erfolgt als Termin-
oder Spareinlage oder in festverzinslichen Wertpapieren
oder Geldmarktfonds.
Die Liquiditätsreserve ist innerhalb der ersten
2 Betriebsjahre bei der Oldenburgische Landesbank AG auf
einem separaten Konto anzusparen bzw. dort in ein separates
Depot einzubringen. Dieses Konto bzw. Depot im Zusammenhang
mit der Finanzierung der Windenergieanlage ist an die
Oldenburgische Landesbank AG spätestens bei Abschluss
der Darlehensverträge zu verpfänden.
Die Beträge dienen insbesondere als
Rücklage für windschwache Jahre. Sollte der
Kapitaldienst in einem solchen Jahr aus den
Einspeiseerlösen nicht vollständig angeschafft
werden, kann zur Deckung der Differenz über diese
Liquiditätsreserve auch durch die Bank verfügt
werden. Die Liquiditätsreserve ist im Folgejahr aus
den laufenden Einspeiseerlösen wieder auf den
vereinbarten Betrag zu erhöhen.
Als Sicherheiten dienen der Bank auch die Pfand- und
Sicherungsrechte gemäß Nr. 14-16 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Bank. Für den Fall einer
erhöhten Risikobewertung besteht für die Bank die
Möglichkeit, eine Verstärkung der Sicherheiten
oder Bestellung zusätzlicher Sicherheiten nach
Maßgabe von Nr. 13 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu verlangen.
V. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern:
Windmöhlen Utgast
GmbH & Co. KG
|
42.035,24 €
|
VI.
HaftungsverhältnisseHaftungsverhältnisse im
Sinne des § 251 HGB bestanden am Abschlussstichtag
nicht.
VII. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Wegen der Erläuterungen der angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf Ziffer II
verwiesen.
VIII. sonstige Angaben
Geschäftsführung: Windmöhlen
Utgast Verwaltungs GmbH
vertreten durch: Herrn Heinz
Böttcher, Willmsfeld
Herrn Gerhard Hinrichs, Willmsfeld
Herrn Folkmar Lüpkes, Utgast
Herrn Heiko Osterkamp, Utgast
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Heinz Böttcher
gez. Gerhard Hinrichs
gez. Folkmar Lüpkes
gez. Heiko Osterkamp
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2022
festgestellt.
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