Ständner GmbH i. L.
Bayreuth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
28.970,12 |
33.387,82 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
629,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.918,57 |
7.842,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.051,55 |
24.915,34 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
132,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
41.602,12 |
45.887,82 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.852,84 |
26.924,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.924,17 |
-1.977,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.928,67 |
3.901,94 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
14.200,00 |
| C.
Rückstellungen |
7.177,59 |
3.695,66 |
| D.
Verbindlichkeiten |
571,69 |
1.067,99 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
571,69 |
1.067,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
41.602,12 |
45.887,82 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Aus drucktechnischen Gründen erscheint der 31.
Dezember 2008, obwohl es sich hierbei um den
Jahresabschluss per 09. Dezember 2008, dem Tag der
Anmeldung beim Handelsregister zur Auflösung der
Gesellschaft, handelt.
Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber
dem Vorjahr nicht abgewichen.
Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht
gegenüber dem Vorjahr.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworden wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres
überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1
nach der linearen bzw. gem. EStG § 7 Abs. 3 nach der
degressiven Methode vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die
Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
vernünftiger kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Währungsumrechnung
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten,
die auf fremde Währung lauten oder
ursprünglich auf fremde Währung gelautet
haben.
Betriebsaufspaltung
Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende
Angaben zu beachten:
Umsatzsteuerlich besteht ein
Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als
Organtochter und der EF Ständner Kassensysteme eK. als
Organträger (= Umsatzsteuerschuldner).
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Passivposten
Eigenkapital und Sonderposten mit
Rücklagenanteil
Der Sonderposten mit Rücklagenanteil entwickelte
sich im Geschäftsjahr wie folgt:
Rechtsgrundlage - § 7g Abs. 3 EStG
Vortrag: TEUR 14,2 - Zugang: TEUR 0,0 - Abgang: TEUR
14,2 - Entstand - TEUR 0,0
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
Soweit Vorschüsse oder Kredite an die
Geschäftsführungsorgane gewährt wurden und
für die Darstellung der Vermögens-, Ertrags- und
Finanzlage der Kapitalgesellschaft von untergeordneter
Bedeutung sind, werden diese nicht einzeln aufgeführt.
Ergänzende Angaben
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Geschäftsführer
Angela Ständner
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