MFN Holding
GmbH
Stolberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
1.1.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.000,00 |
12.750,00 |
| I.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
12.750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
133,50 |
487,00 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
133,50 |
487,00 |
| Aktiva |
25.133,50 |
13.237,00 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
1.1.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.043,50 |
13.237,00 |
| I.
eingefordertes Kapital |
25.000,00 |
13.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-12.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
500,00 |
500,00 |
| III.
Verlustvortrag |
263,00 |
263,00 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
193,50 |
|
| B.
Rückstellungen |
50,00 |
|
| C.
Verbindlichkeiten |
40,00 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
40,00 |
|
| Passiva |
25.133,50 |
13.237,00 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma MFN Holding GmbH,
Aachen wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 252 ff.
HGB)
Das Finanzanlagevermögen wird grundsätzlich
zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert bilanziert.
Die liquiden Mittel der Gesellschaft werden mit Ihrem
Nominalbetrag ausgewiesen und sind durch Kontoauszüge
zum Bilanzstichtag nachgewiesen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Es ist voll eingezahlt. Die Kapitalrücklage ist zum
Nominalbetrag angesetzt.
Die sonstige Rückstellungen werden i. H. des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen i. H. der allgemeinen Inflationsrate
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden
die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Es werden die Aufstellungserleichterungen nach §
288 Abs. 1 Nr. 1 HGB in Anspruch genommen.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Marcel Nießen
Beschluss über die Verwendung des
Jahresfehlbetrages:
Keine Angabe gem. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB.
Stolberg, 13.02.2024,
gez.
Marcel Nießen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.02.2024
festgestellt.
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