E+K Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Samira Akhlaghi seit 23.4.2025 | Geschäftsführer |
Michael Heinz Georg Ehret seit 24.10.2024 | Geschäftsführer |
Michael Benjamin Baureis seit 7.4.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Ehret+Klein AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ehret+Klein GmbHStarnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022der Ehret+Klein GmbHA. Grundlagen des Unternehmens Die Ehret+Klein GmbH ist ein inhabergeführtes Unternehmen und agiert seit über 16 Jahren als etablierter Immobilien Projektentwickler. Der Fokus richtet sich hierbei auf Produkte vornehmlich für Off-Market-Transaktionen in wirtschaftsstarken Regionen in Deutschland und weiteren Ländern Europas. Gegenstand der Ehret+Klein GmbH ist die Entwicklung, Analyse, Strukturierung und das Management von Immobilienportfolios, die Projektentwicklung, die kaufmännische, technische und konzeptionelle Beratung im Zusammenhang mit Immobilienprojekten, die Immobilienbewertung, die Bauträgerschaft, die Betreuung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen, der Verkauf sowie die Vermietung von Immobilien oder Teilen hiervon, sowie sämtliche mit zuvor genannten Leistungen in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen, für die keine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist. Daraus ergeben sich als Hauptaktivitäten der Gesellschaft der Ankauf von Grundstücken bzw. Gebäuden, die Baurechtsschaffung bzw. bei Bestandobjekten die denkbare Baurechtsmehrung sowie das Projektmanagement bei der Realisierung bzw. Abwicklung der Projekte. Darüber hinaus werden Beratungsleistungen gegenüber Auftraggebern erbracht. Räumlich ist die Gesellschaft in den großen Ballungszentren München, Berlin, Köln sowie der Metropolregion Rhein-Neckar und im Allgäu tätig. Zudem beteiligt sich die Ehret + Klein GmbH seit dem Geschäftsjahr 2022 auch als Hauptgesellschafter direkt an Immobilienprojektgesellschaften. Alle Kompetenzen für den gesamten Projektzyklus vereint die Ehret+Klein GmbH unter einem Dach. Als Folge können die Projekte aus einer gesamtheitlichen Entwicklungsstrategie heraus betrachtet und die wirtschaftlichen, nachhaltigen und sozialen Aspekte in den Vordergrund gestellt werden. B. Wirtschaftsbericht B. 1. Gesamtwirtschaftliche Lage Einhergehend mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine im Februar 2022, wurden die positiven Erholungstendenzen im Kontext mit den rückläufigen Corona-Neuinfektionen weitestgehend aufgehoben. So führten vor allem die wirtschaftlichen Sanktionen der EU und der anderen westlichen Nationen sowie die Gegenreaktionen der Russischen Föderation hierzulande zu einer drastischen Reduktion der Gasimporte (Statista, 2023) und zu einem Energiepreisanstieg (Rat der Europäischen Kommission, 2023). In Kombination mit den anhaltenden Engpässen bei den internationalen Lieferbeziehungen sowie den wirtschaftspolitischen Sondereffekten (in Deutschland z.B. Rückführung der Mehrwertsteuer auf 19%), kam es europaweit zu schnell steigenden Verbraucherpreisen mit Inflationsraten, die im Oktober 2022 einen Höhepunkt von 10,6% erreichten (Statista, 2023). Um ihrem obersten Mandat der Preisniveaustabilität gerecht zu werden, sah sich die EZB deshalb zu einer restriktiven Geldpolitik und drastischen Zinserhöhungen gezwungen (ECB, 2023). Die dadurch gestiegenen Kreditkosten, einhergehend mit den unsicheren Zukunftserwartungen der privaten Haushalte und Unternehmen, hatten gesamtwirtschaftlich einen dämpfenden Effekt auf Nachfrage und Investitionsentscheidungen. Dennoch kam es 2022 (insgesamt) abermals zu einer Erhöhung der privaten Konsumausgaben (Statistisches Bundesamt, 2023) und auch die Arbeitslosigkeit erreichte mit 5,3% ein Niveau vergleichbar mit der vor der Pandemie 2019 (Statista, 2023). Auf dem Immobilienmarkt wurden die Hypothekenkredite, zusätzlich zu den höheren Leitzinsen auch durch die gestiegene Anleiherenditen gestresst. Ferner verharrten die Preise für viele Rohstoffe und Materialien weiterhin auf einem hohen Niveau, sodass es insgesamt zu steigenden Baukosten kam (Baukostenindex, Statistisches Bundesamt, 2023). Verbraucher seitig bedeutet dies ein realer Kaufkraftverlust bei Wohnimmobilien, da sich selbst bei einem (hypothetischen) Inflationsausgleich von 100% die höheren Finanzierungskosten nicht ausgleichen lassen. Angebotsseitig bedeutet dies, geringere Margen bei höherem Risiko, was sich in stagnierenden Wohnungsfertigstellungen im Neubau widerspiegelt (Statistisches Bundesamt, 2023). In Summe kam es 2022 deshalb vielerorts zu steigenden Mieten bei gleichzeitig sinkenden Preisen (vdp, 2023). B. 2. Die Entwicklung unserer Gesellschaft im Jahr 2022 Trotz der veränderten Marktbedingungen hat sich die Gesellschaft gemäß den Geschäftserwartungen aus 2021 auch im darauffolgenden Kalenderjahr 2022 hervorragend weiterentwickelt. Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Fokus stärker auf die erfolgreiche Fortsetzung der Bestandsprojekte gelegt, um Ankaufsopportunitäten, die sich im Zuge fallender Immobilienpreise ergeben, erst zum günstigsten Zeitpunkt wahrzunehmen. Daher wurden im Jahr 2022 ausschließlich nachstehende Projekte akquiriert: • Halberg in Saarbrücken (Revitalisierung eines Bestandsgebäudes mit ca. 15.000 m 2 BGF) • Einsteinstraße in München (Erweiterung/Aufstockung des Bestandsgebäudes über ca. 10.000,00 m 2 BGF; in Kooperation mit einem externen Partner) Ergänzend zu strategischen Veränderungen, die im Jahr 2021 eingeschlagen wurden, entschied man sich 2022 auch personell für eine neue Führungsstruktur der Ehret+Klein GmbH: Es wurden drei neue Geschäftsführer benannt und ein Beirat gegründet, der sich aus den vorherigen Geschäftsführern (den beiden Gründern), sowie erlesenen Experten aus Wissenschaft und Praxis zusammensetzt. Ein besonderer Fokus in der beratenden Tätigkeit des Beirats liegt hierbei auf der frühzeitigen Ermittlung von Wachstumschancen, Wettbewerbsvorteilen und Marktnischen unter Einbeziehung von sozioökonomischen Trends und Aspekten der Nachhaltigkeit. B. 3. Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Gleichwohl es im Geschäftsjahr 2022 aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen zu weniger Ankäufen als im Vorjahr kam, wurde der Bestand an aktiven Entwicklungen mit rund 40 Projekten auf einem weiterhin hohen Level beibehalten. Dementsprechend wurde die stabile Lage der Gesellschaft ebenfalls fortgeschrieben und die vorgenommenen Ziele aus dem Vorjahr wurden erreicht. B. 3.1 Vermögenslage Die Vermögenslage der Gesellschaft stellt sich in einer Bilanzsumme von TEUR 34.411 (Vj. TEUR 10.529) dar. Im Rahmen der Neuausrichtung wurde das Eigenkapital um TEUR 3.618 auf 6.570 TEUR (Vj. 2.952) erhöht. Des Weiteren hat sich die Ehret+Klein GmbH direkt an Projekten beteiligt und diese mit Kapital ausgestattet (Darlehen/Mezzaninedarlehen). Dadurch haben sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen auf der Aktivseite von TEUR 384 auf TEUR 20.722 erhöht. Analog hierzu sind auf der Passivseite die sonstigen Verbindlichkeiten von TEUR 1.242 auf TEUR 23.462 gestiegen. Die Erhöhung ergibt sich aus der Aufnahme von Darlehen, die an unsere Beteiligungen weitergereicht wurden Im Anlagevermögen sind vor allem Betriebs- und Geschäftsausstattung und immaterielle Wirtschaftsgüter bilanziert. Die immateriellen Wirtschaftsgüter sind bedingt durch Einführung eines digitalen Dokumentenmanagementsystems von TEUR 8 auf 171 angestiegen. Die Sachlagen haben sich aufgrund der Abschreibungen von TEUR 928 auf TEUR 886 leicht reduziert. Bei den Finanzanlagen von insgesamt TEUR 3.401 sind im Wesentlichen Beteiligungen an verbundene Unternehmen zum Stand 31.12.2022 ausgewiesen. Die Vorräte von TEUR 4.493 (Vj. TEUR 3.640) weisen noch nicht vollständig erbrachte Projektentwicklungsleistungen von TEUR 23.415 (Vj. TEUR 19.254) sowie geleistete Anzahlungen von TEUR 78 abzüglich bereits erhaltener Anzahlungen von TEUR 19.000 (Vj. TEUR 16.447) aus. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von TEUR 2.049 auf TEUR 2.513 leicht angestiegen. Der Grund für die Erhöhung sind Ausgangsrechnungen, die zum Bilanzstichtag noch offen waren. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind von TEUR 384 auf TEUR 386 gestiegen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind von TEUR 2.752 auf TEUR 1.465 gesunken. Die Reduzierung ist im Wesentlichen durch die Rückführung eines kurzfristigen Darlehens begründet. Das Darlehen wurde an eine Projektgesellschaft ausgegeben. Die Bankguthaben betragen zum 31.12.2022 TEUR 335 und sind im Verhältnis zum Vorjahr gesunken (VJ TEUR 575). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind von TEUR 3.927 auf TEUR 2.759 gesunken. Einerseits liegt der Grund hierfür an den planmäßigen Tilgungsannuitäten des KFW-Darlehens und andererseits aufgrund der Reduzierung der Kontokorrentlinien. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf TEUR 509 und sind gegenüber dem Vorjahr (TEUR 1.424) deutlich gesunken. Das Eigenkapital ist von TEUR 2.952 auf TEUR 6.570 gestiegen. Der Anstieg hierfür kommt durch eine Erhöhung der Kapitalrücklage von TEUR 2.500 sowie durch den Jahresüberschuss 2022 von TEUR 1.130. Des Weiteren wurde die Verzinsung der Kapitalrücklage TEUR 12 in Abzug gebracht. B. 3.2 Finanzlage Die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit erfolgt im Wesentlichen durch Anzahlungen zur Deckung der laufenden Projektkosten, Thesaurierung von Gewinnen, sowie Darlehen von Kreditinstituten. Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund der Kapitalausstattung unserer Beteiligungen reduziert und liegt bei 19 % (Vj. 28 %). Der Cashflow für das Geschäftsjahr 2022 war mit einem Betrag TEUR 512 positiv. Dieser setzt zusammen aus dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von TEUR 1.545, einem Cashflow aus der Investitionstätigkeit von TEUR 22.864 und einem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit von TEUR 24.740. Im Wesentlichen wurde der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit durch den leichten Anstieg des Vorratsvermögens, sowie durch zum Bilanzstichtag offene Ausgangsrechnungen beeinflusst. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit wurde durch unsere neue Geschäftsstrategie (direkte Beteiligung an Projektgesellschaften) geprägt. Die Ehret+Klein GmbH hat durch Kapitaleinlagen, sowie Mezzaninedarlehen die Unternehmen im Firmenverbund ausreichend mit Kapital ausgestattet. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit hat sich dementsprechend erhöht. Die Gesellschaft war im gesamten Geschäftsjahr in der Lage, Ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. B. 3.3 Ertragslage Das Geschäftsjahr 2022 schließt mit einem Rohergebnis in Höhe von TEUR 15.277. Der Anstieg um 3.082 TEUR lag damit über dem prognostizierten Anstieg aus dem Vorjahr von 10%. Ursächlich hierfür waren höhere Teilabrechnungen aufgrund abgeschlossener Projektvorbereitungen, die zu einem erhöhten Abrechnungsvolumen führten. Die größte Aufwandsposition stellen die Personalaufwendungen mit TEUR 9.097 (Vj. TEUR 8.767) dar. Die Steigerung von TEUR 330 gegenüber dem Vorjahr ist durch weitere Personaleinstellungen sowie Gehaltsanpassungen im Geschäftsjahr 2022 bedingt. So ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter infolge des Unternehmenswachstums von 74 auf 81 Mitarbeiter gestiegen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen TEUR 4.165 (Vj. TEUR 2.801) und sind um TEUR 1.364 angestiegen. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch erhöhte Marketing- und Beratungskosten aufgrund betrieblicher Neuausrichtung im Geschäftsjahr 2022. Im Rahmen der Erweiterung der Geschäftstätigkeit erfolgten Beteiligungen an Immobilienprojektgesellschaften sowie die Aufnahme von Fremdkapital und Weiterverleihung von Fremdkapital an die Immobiliengesellschaften. Dies führte einerseits zu einem Anstieg der sonstigen Zinsen und Erträge von TEUR 135 auf TEUR 1.057 durch die erhaltenen Zinsen und andererseits zu einem Anstieg der gezahlten Zinsen und ähnlichen Aufwendungen von TEUR 89 auf TEUR 1.201 aufgrund der neu aufgenommen Fremdmittel. Das Ergebnis vor Steuern TEUR 1.642 (Vj. TEUR 481) lag leicht über den Erwartungen von TEUR 1.300 bis TEUR 1.500. Die Steueraufwendungen sind um TEUR 356 von TEUR 148 auf TEUR 504 gestiegen. Eine wesentliche Ursache für den Anstieg besteht im angestiegenen Ergebnis vor Steuern. B. 3.4 Gesamtaussage zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Insgesamt beurteilt die Geschäftsführung die Entwicklung der Gesellschaft erwartungsgemäß positiv. Die Ehret+Klein GmbH hat sich aufgrund der Vielzahl an bestehenden Projektentwicklungsverträgen, trotz der bekannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, als resilient erwiesen. Dies spiegeln auch die soliden Finanzdaten wider. B. 4. Bedeutsame finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren B. 4.1 Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren Die Ehret+Klein GmbH definiert den Gewinn vor Steuern sowie das Rohergebnis als wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren und hat sich zum Ziel gesetzt, ein stetiges und nachhaltiges Wachstum zu erreichen. Dieses Ziel wurde im Geschäftsjahr 2022 erreicht. Das Rohergebnis ist von TEUR 12.195 auf TEUR 15.277 gestiegen. Der Vorsteuergewinn hat sich etwas besser als erwartet von TEUR 475 auf TEUR 1.634 erhöht und liegt über den Erwartungen (Prognose TEUR 1.300 - 1.500). B. 4.2 Entwicklung der nicht-finanziellen Leistungsindikatoren Für die Ehret+Klein GmbH sind eine hohe Mitarbeitermotivation und das Know-how der gesamten Belegschaft zentrale Elemente für den langfristigen Geschäftserfolg. Um eine hohe Mitarbeiterbindung zu gewährleisten, gehört es daher zu den primären Unternehmenszielen, stets für ein modernes, angenehmes und leistungsorientiertes Arbeitsumfeld zu sorgen. Dementsprechend wird bei der Auswahl von neuen Mitarbeitern neben den harten Qualifikationsfaktoren auch immer darauf geachtet, dass die persönliche Komponente zum gesamten Team passt und ein hohes Maß an Soft-Skills vorhanden ist. Um den neuen Anforderungen einer sich stetig wandelnden Welt gerecht zu werden, fördert und unterstützt die Ehret+Klein GmbH aktiv die Weiterentwicklung ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte. Durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen steht dabei die individuelle Förderung eines jeden Mitarbeiters gemäß seinen Qualifikationen und Aufgabenanforderungen im Vordergrund. Für dieses Engagement wurde die Ehret+Klein GmbH mit den Auszeichnungen "Bayerns Beste Arbeitgeber" 2021/2022 und 2022/23 von Great Place to Work sowie "Top Arbeitgeber Mittelstand" von Focus ausgezeichnet. Die Gesellschaft beschäftigte zum 31.12.2022 ohne Geschäftsführer 81 Mitarbeiter. Leistungen wie Personalabrechnung, Finanzbuchhaltung (teilweise) und IT werden weiterhin von externen Servicedienstleistern erbracht. Neben der gezielten Mitarbeiterförderung engagiert sich die Ehret+Klein GmbH auch proaktiv an zahlreichen Projekten im Bereich der immobilienökonomischen Forschung und Entwicklung. Dazu zählen vor allem Kooperationen mit Universitäten und Branchenverbänden, die eine holistische und themenübergreifende Analyse von sozioökonomischen und baubezogenen Fragestellungen verlangen und zur Förderung von Nachwuchstalenten beitragen. Der gegenseitige Austausch von Wissenschaft und Praxis soll dabei auch insbesondere einen Beitrag bei der Erarbeitung von anwendungsorientierten Lösungen leisten, die sich im Zusammenhang mit den teilweise multidimensionalen und komplexen Herausforderungen unserer Zeit ergeben. Ferner soll die aktive Partizipation an Forschungsarbeiten dazu beitragen, unternehmensspezifische Chancen und Risiken sowie Marktnischen frühzeitig zu erkennen und aufzugreifen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt deshalb vor allem auf den volkswirtschaftlichen Entwicklungen und Megatrends wie z.B. Konnektivität, Nachhaltigkeit, Urbanisierung, demografischer Wandel, (De)Globalisierung, New Work oder auch Mobilität. C. Risiko- und Chancenbericht C. 1 Risikobericht C. 1.1 Risikomanagement Die Ehret+Klein GmbH ist im Rahmen Ihrer Geschäftstätigkeit verschiedenen Unsicherheiten, Veränderungen und damit einhergehenden Marktrisiken ausgesetzt, die die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen können. Zur Prävention etwaiger Gefahren gilt es daher, potenzielle Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Bezugnehmend auf die aktuelle Unternehmensgröße ist das Risikomanagement daher bereichsübergreifend organisiert und es findet ein stetiger Austausch zwischen den Geschäftsführern, Teamleitern und Mitarbeitern statt, um eine frühzeitige Kommunikation von potenziellen Herausforderungen auf allen Ebenen zu gewährleisten. Das interne (monatliche) Berichtswesen an die Gesellschafter soll zudem eine Kontrolle und Einflussnahme bei möglichen Veränderungen sicherstellen. Zur Abschätzung der Risiken im Kontext wesentlicher Geschäftsentscheidungen, findet deshalb bereits im Vorfeld eine Unternehmensplanung statt, welche dann im laufenden Unternehmensprozess durch das interne Berichtswesen kontrolliert und gegebenenfalls, den Risiken entsprechend, angepasst wird. Strategisch wichtige Entscheidungen der Gesellschaft werden von der Geschäftsführung in Abstimmung mit den Gesellschaftern getroffen, sodass die Gesellschafter vollständig und zeitnah über die wesentlichen Risiken informiert sind. Der Beirat wird hierbei künftig ebenfalls eine beratende Funktion einnehmen und die Geschäftsführung bei strategischen Entscheidungsprozessen und der Risikoanalyse unterstützen. Im Mittelpunkt des Risikomanagements steht die Sicherung und Weiterentwicklung der Gesellschaft. Die Verantwortung der durchgängigen und angemessenen Organisation des Risikomanagementprozesses liegt bei der Geschäftsführung. Bei unseren Beratungen und Betreuungen der Investoren und Geschäftspartnern, bestehen die üblichen Kosten-, Termin- und Bonitätsrisiken. Die Finanzierung der Projekte erfolgt durch Fremd- und Eigenkapital sowie durch Gesellschafterdarlehen. Sollte entgegen der Einschätzung sowohl der Immobilienverkauf als auch die Immobilienvermietung von Büroflächen einen signifikanten Einbruch erfahren, hätte dies auch Auswirkungen auf die betreute Gesellschaft. Gleiches gilt, wenn außergewöhnliche Ereignisse das Wachstum in Deutschland belasten. Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und unter Berücksichtigung des firmenspezifischen Risikoprofils sehen wir keine Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. C. 1.2 Branchen- und marktbezogenen Risiken und Chancen Risiken in der Investitionsphase Obwohl die Ehret+Klein GmbH langjährige Erfahrung in der Abwicklung von Projektentwicklungsdienstleistungen hat, lassen sich trotz sorgfältiger Vorbereitung manche Risiken nicht vollständig aufheben. Im Folgenden soll hierauf näher eingegangen werden. Die Ehret+Klein GmbH ist als Dienstleister rund um die Abwicklung von Immobilienprojekten von der Planung, der Baurechtsschaffung bis zum Verkauf der Einheiten tätig. Somit ist das Unternehmen auch immer davon abhängig, ausreichend Grundstücke und Projektentwicklungen für Investoren zu akquirieren. Die Verfügbarkeit und Kostenkonditionen bei der Beschaffung korrelieren dabei natürlich stets mit den allgemeinen und immobilienspezifischen Marktbedingungen. So ist die Nachfrage nach Wohnimmobilien beispielsweise von vielfältigen, sich fortlaufend ändernden und teils gegenseitig beeinflussenden Faktoren abhängig, die zuweilen unternehmerische Anpassungen erforderlich machen. Besondere Einflussfaktoren sind hier etwa das Marktniveau von Immobilien- und Grundstückspreisen, das Verhältnis von Angebot und Nachfrage nach Immobilien in bestimmten Lagen und Preisklassen, die Entwicklung des lokalen Arbeitsmarktes, die gesamtwirtschaftliche konjunkturelle Entwicklung, sowie daraus resultierende zyklische Schwankungen des Wohnimmobilienmarktes. Ein Nachfragerückgang oder ein Überangebot an Wohn- & Gewerbeimmobilien können dabei zu rückläufigen Preisen und somit sinkenden Erträgen oder Wertminderungen führen. Die Ehret+Klein GmbH begegnet möglichen Absatzrisiken deshalb durch eine vorausschauende und analytische Projektakquise. C. 1.3 operative Risiken (insbesondere Projektrisiken) Kostenrisiken aus nicht umlegbaren Mehrkosten, technischer Komplexität und Vertragsstrafen Die Ehret+Klein GmbH erhält zumeist eine feste Vergütung für ihre Leistungen. Die laufende Kostenplanung basiert daher auf den Erfahrungswerten aus vergangenen Projekten sowie den anteiligen Angeboten von Partnern. Da jedes Projekt jedoch eine individuelle Komponente besitzt, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auch teilweise zu einer Überschneidung bei einzelnen Kostenblöcken kommt (z. B. durch Planungs- und Vermarktungskosten sowie Kosten aus der Baurechtsschaffung, technische Herausforderungen wie etwa drückendes Grundwasser etc.). Ferner können unvorhersehbare zeitliche Verzögerungen auch negativ auf die Liquidität und Profitabilität wirken, wenn diese zusätzliche finanzielle oder personelle Aufwendungen verursachen. Eine kurzfristige Kostenunterdeckung bei einzelnen Projekten kann daher nicht ausgeschlossen werden. In Summe können diese Projektentwicklungsrisiken folglich auch die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ehret+Klein GmbH beeinflussen und z.B. zu Vorratsabwertungen oder Drohverlustrückstellungen führen. Zum obersten Mandat des interne Leistungs- und Zahlungscontrollings gehört es daher, etwaige Risiken in diesem Zusammenhang bereits frühzeitig zu analysieren und durch eine enge Abstimmung mit allen Beteiligten oder entsprechenden Nachverhandlungen bereits im Vorfeld zu verhindern. C. 1.4 sonstige Risiken IT-Risiken Zur Unterstützung und Steuerung der täglichen Geschäftsprozesse greift die Ehret+Klein GmbH auf ein breitgefächertes Angebot an leistungsfähigen und modernen IT-Lösungen zurück. Hierbei werden sowohl allgemeine (z.B. Microsoft) als auch branchenspezifische Softwareprogramme genutzt, um die komplexen Prozesse zuverlässig abzubilden. Für das Planungs- und Rechnungswesen sowie die immobilienwirtschaftliche Verwaltung von Objekten werden IT-Komponenten genutzt, die auf eigenen IT-Anlagen basieren, um ein höchstes Maß an Datensicherheit zu gewährleisten. Zusätzlich wurden spezifische Hard- und Softwaretechnologien implementiert, um die Verfügbarkeit der Daten sowie deren Schutz vor unerlaubtem Zugriff stets auf dem aktuellen Stand der Sicherheit zu halten. Die Wartung der internen IT-Anlagen erfolgt über spezialisierte und kompetente Dienstleistungsunternehmen. Zudem findet eine regelmäßige Backup-Sicherung von unternehmensrelevanten Daten statt. Für den unerwarteten Ausfalls einzelner IT-Systeme oder der kompletten IT-Infrastruktur existieren detaillierte Notfallpläne. Dennoch könnte es zu vorübergehenden Leistungseinschränkungen und Kostensteigerungen kommen, sollte der unwahrscheinliche Fall einer systemübergreifenden IT-Störung kommen. Zugleich ist die Ehret+Klein GmbH, wie jedes Unternehmen das auf digitale Lösungen zurückgreift, potenziellen Risiken durch externe Cyberangriffe ausgesetzt. Professionelle Firewall-Installationen und Virenschutzlösungen, bieten hier einen breiten Schutz vor entsprechenden Hackerattacken. Zudem trägt auch die laufende Aktualisierung insbesondere des Betriebssystems zur Erhöhung der Sicherheit bei. Zur Vermeidung von Schäden im Kontext der IT-Sicherheit erfolgen regelmäßige Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierungen auf hausinterne Informationsveranstaltungen. Die finanziellen Folgen von IT-Angriffen werden durch eine Cyberversicherung abgedeckt. Personalrisiken Aufgrund der hohen Marktexpertise; die im Bereich der Projektentwicklung notwendig ist, basiert ein Großteil des Unternehmenserfolgs der Ehret+Klein GmbH auf dem Wissen, Erfahrungsschatz und Know-how seines Schlüsselpersonals. Bei einem plötzlichen und unerwarteten Verlust dieser Mitarbeiter, könnte die Nachbesetzung der Stellen mit entsprechend qualifiziertem Personal zu vorübergehenden Herausforderungen führen. Dies könnte sich gegebenenfalls auch temporär nachteilig auf den Geschäftsbetrieb auswirken. Um präventiv zu vermeiden, dass die Leistungserbringung bestimmter Tätigkeiten nur von einzelnen Mitarbeitern durchgeführt werden können, wird daher auf ein Repertoire an digitalen Lösungen zurückgegriffen, welche Schnittstellen schaffen und die Prozesslandschaft vereinheitlichen. Zusätzlich führt die Gliederung in Projektteams und die Anwendung von Vertretungsregelungen dazu, dass sich das fachspezifische Wissen auf mehrere Personen verteilt und bestimmte Schlüsselqualifikationen nicht nur von einzelnen Mitarbeitern bereitgestellt werden können. Strukturierte On- sowie Offboarding-Prozesse sollen ferner bei der Mitarbeitereinarbeitung/-bindung aber auch bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen helfen. Da sich das Unternehmen weiterhin in der Wachstumsphase befindet, gehört die qualifizierte Personalgewinnung natürlich zu den zentralen Unternehmenszielen. Daher bietet die Ehret+Klein GmbH ein motivierendes und leistungsorientiertes Arbeitsumfeld um zu verhindern, dass ein etwaiger Personalmangel zu Wachstumshindernissen führt. Über die gezielte Kooperation mit akademischen Einrichtungen (darunter auch die 2 renommierten Universitäten International Real Estate Business School und EBS Universität für Wirtschaft und Recht mit ihren immobilienökonomischen Lehrstühlen), lernt man talentierte Fachkräfte auch bereits während der Ausbildung kennen und wirbt diese nach dem Abschluss für die Ehret+Klein GmbH an. Steuerliche Risiken Wesentliche steuerliche Risiken können sich aus Änderungen der lokalen Steuergesetze bzw. der Rechtsprechung und unterschiedlicher Auslegung existierender Vorschriften im Rahmen laufender oder zukünftiger Betriebsprüfungen ergeben. Dadurch kann es zu steuerlichen Belastungen kommen. C. 1.5 Finanzwirtschaftliche Risiken Die Ehret+Klein GmbH ist durch ihre Geschäftstätigkeit verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt. Dies sind insbesondere das Liquiditätsrisiko, aber auch das Zinsänderungsrisiko sowie das Zahlungsausfallrisiko der Geschäftspartner. Ziel des finanziellen Risikomanagements der Ehret+Klein GmbH ist es, diese Risiken durch die laufenden operativen und finanzorientierten Aktivitäten zu begrenzen. Liquiditätsrisiko Der Liquiditätsbedarf der Ehret+Klein GmbH wird an Hand der Projektkostenplanungen ermittelt, welche auf einem Erlös- und Kostencontrolling der einzelnen Projekte basiert. Die Ehret+Klein GmbH setzt zur Finanzierung der laufenden Immobilienprojektentwicklungen primär auf Anzahlungen von Kunden, sowie Eigenkapitalfinanzierung. Es besteht daher das Risiko, dass Anzahlungen nicht in ausreichender Höhe geleistet werden, um die laufenden Kosten zu decken und es so zu einem Liquiditätsengpass kommen kann. Die Ehret+Klein GmbH versucht dem Risiko vorzubeugen, indem ausreichend hohe Abschlagszahlungen vereinbart werden. Gleichwohl lässt sich das Risiko etwa bei Dissens über die Höhe der Abschlagszahlungen nicht gänzlich vermeiden. Um kurzfristige Liquiditätsengpässe auszugleichen, wurden Finanzierungslinien mit unseren Geschäftsbanken abgeschlossen. Zinsrisiko Die Rentabilität von Immobilienprojektentwicklungen korreliert naturgemäß stark mit den gegenwärtigen Bedingungen auf den Kapital- und Finanzmärkten. Dabei ist vor allem den marktüblichen Zinskonditionen eine besondere Bedeutung beizumessen. Zum einen definieren sie die Finanzierungskosten (z.B. Bankkredite, Mezzaninekapital), welche aufzuwenden sind, um die Bauvorhaben zu finanzieren. Zum anderen, wirken sie aber auch nachfrageseitig auf die Leistbarkeit der Immobilien. Steigende Zinsen führen daher, ceteris paribus, zu höheren Gesamtkosten und einer sinkenden Nachfrage nach Wohnraum oder Gewerbeflächen. Um dem Risiko steigender Zinsen entsprechend Rechnung zu tragen, werden bei den Projektkalkulationen der Ehret+Klein GmbH generell konservative Annahmen zugrunde gelegt, sodass genügend Puffer für unvorhersehbare Veränderungen besteht. Gleichzeitig baut man auf ein Eigenkapitalstarkes Netzwerk, um Zinsschwankungen besser abfedern zu können. Neben diesen Strategien die sich auf die Kapitalbeschaffung und Kostenstruktur beziehen, werden auch nur Projekte angenommen, welche sich aufgrund ihres Standorts für eine besonders positive Bevölkerungsentwicklung qualifizieren. Durch die gezielte, regionalökonomische Analyse der demografischen Entwicklung und standortbezogenen Fokussierung auf Wachstumsregionen soll gewährleistet werden, dass sich ein absolut gesehener Nachfrageinbruch, relativ betrachtet, nicht auf das Projektergebnis auswirkt. Zahlungsausfallrisiko Ausfallrisiken ergeben sich aus der Möglichkeit, dass die Geschäftspartner einer Transaktion ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und dadurch ein finanzieller Schaden für die Ehret+Klein GmbH entsteht. Dadurch dass die Ehret+Klein GmbH hohe Darlehenssummen an Projektgesellschaften vergeben hat, ist sie nun direkt dem Projektrisiko der Beteiligungsgesellschaften ausgesetzt. Sollten sich die Projektgesellschaften nicht wie geplant entwickeln, kann es dazu kommen, dass die ausgereichten Darlehen von den Projektgesellschaften nicht zurückgezahlt werden können. Im Extremfall wäre dadurch auch der Bestand der Ehret+Klein GmbH gefährdet. Dem Risiko begegnet die Ehret+Klein GmbH dadurch, dass sie zumeist Abschlagszahlungen fordert. Zudem wird dem Zahlungsausfallrisiko durch ein entsprechendes Management der offenen Posten sowie durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Erfassung und Berichterstattung dieser Risiken erfolgt durch entsprechende Berichtseinheiten der Ehret+Klein GmbH. Schuldner der Gesellschaft sind im Wesentlichen Immobilienprojektgesellschaften. Diese können selbst in Zahlungsschwierigkeiten geraten, wenn etwa Bankkredite für die Finanzierung von Objekten ausbleiben. C. 2 Chancenbericht Die Geschäftsführung sieht für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft insbesondere folgende Chancen: Umfangreiches Portfolio Die Ehret+Klein GmbH verfügt über zahlreiche Projekte in der Planungs- und Entwicklungsphase sowie Großprojekte, die in den kommenden Jahren zu Umsatzsteigerungen führen werden. Langes Know-How im Einkauf Durch ihre langjährige Expertise in der Projektentwicklung besitzt die Ehret+Klein GmbH ein profundes Wissen über Ankaufschancen und immobilienökonomische Wachstumspotenziale. Basierend auf dem Geschäftsmodell des Unternehmens, liegt der Fokus daher weiterhin auf der Akquisition von Objekten und Grundstücken, die sich für Entwicklungen besonders eignen und Investoren eine überdurchschnittliche Wertsteigerung versprechen. Ferner wird an dem Anspruch einer holistischen, professionellen und qualitativ, den höchsten Standards entsprechenden, Leistungserbringung festgehalten. Durch seinen Firmenstandort in Starnberg verbindet das Unternehmen eine besondere Beziehung mit dem Münchner Großraum, wo es historisch betrachtet bisher auch die meisten Entwicklungsprojekte realisiert hat. Neben ihrer Bautätigkeit in und um die bayerische Landeshauptstadt, konnte die Ehret+Klein GmbH in den vergangenen Jahren jedoch auch in zahlreichen anderen Städten, überwiegend in Süddeutschland sowie in den Metropolen Köln und Berlin, ihre Marktexpertise und -aktivität ausbauen. Dabei vertraut das Unternehmen neben den eigenen Kapazitäten stets auf sein starkes Netzwerk aus lokalen und überregionalen Experten, die bei der Erschließung/Umsetzung neuer Chancen/laufender Entwicklungen einen wichtigen Beitrag leisten. Durch die fortlaufende Analyse potenzieller Projekte und deren Ankauf möchte man seine Wettbewerbsposition sowie die systematische Marktdurchdringung künftig noch weiter ausbauen. Zu den langfristigen Zielen gehört es in diesem Zusammenhang, deutschlandweit zu einem der führenden Projektentwickler (gemessen am Umsatz) zu werden. Gerade die langfristigen und vertrauensvollen Beziehungen zu Bauunternehmen sieht die Ehret+Klein GmbH diesbezüglich als einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil, da sie eine termingerechte und kosteneffiziente Bebauung ermöglichen. Ferner, pflegt das Unternehmen mannigfaltige und kooperative Kontakte mit kommunalen Behörden und politischen Entscheidungsträgern, wo man als verlässlicher Partner wahrgenommen wird. Dieses Image soll künftig auch von weiteren Städten bestätigt werden, zu denen es bis heute noch keine explizite Verbindung aufgrund einer Projektentwicklung gibt. Neue Geschäftsfelder Wie bereits im Vorjahr initiiert, wird die Ehret+Klein GmbH auch in Zukunft ihr Engagement der direkten Beteiligung an Projektgesellschaften erhöhen. Neben der Vergütung durch die Erbringung von spezifischen Entwicklungsleistungen möchte man dadurch auch an der Wertschöpfung partizipieren. Potenzielle Wachstumschancen Fernab der genannten Risiken und Herausforderungen sehen wir auch ein großes Spektrum an außerordentlichen Wachstumschancen für die kommenden Quartale in 2023 und 2024. Gleichzeitig gehen wir hausintern weiterhin von einer überdurchschnittlich positiven Unternehmensentwicklung aus. So variieren die Preisanpassungen auf dem deutschen Immobilienmarkt regional sehr unterschiedlich, wobei sich der (wirtschaftsstarke) süddeutsche Raum sowie die bayerische Landeshauptstadt mit seinem Umland bisher als sehr robust erwiesen haben. Gerade weil unsere Projekte mehrheitlich in diesen Regionen liegen, für die auch künftig ein starkes Bevölkerungswachstum prognostiziert wird, glauben wir nicht an eine anhaltenden Abwertungstendenz, sondern erwarten zeitnah wieder steigende Preise. Dies gilt insbesondere für den Wohnungsbau, wo die Neubautätigkeit vielerorts eingebrochen ist oder zumindest stagniert hat, sodass es jüngst zu einer Ausweitung des Nachfrageüberhangs kam. Gleichzeitig mehren sich die Anzeichen, dass die Kerninflation ihren Höhepunkt im vergangenen Halbjahr erreicht hat und die EZB auf eine Zinspause zusteuert. Zudem liegen aktuell die kurzfristigen Zinsen über den langfristigen, was in der mittleren Frist für eine Rückkehr zu niedrigere Zinsniveaus spricht. Fernab davon kann in den kommenden Monaten mit neuen Impulsen bei der Nachfrage gerechnet werden, wenn die Einkommen der privaten Haushalte wieder stärker steigen als die Inflationsraten und es zu einer effektiven Verbesserung der realen Kaufkraft kommt. Neben einer teilweisen Normalisierung bei den Finanzierungskonditionen, rechnen wir langfristig auch mit sinkenden Baukosten. Zum einen, weil sich die internationalen Lieferketten wieder entspannt haben, wie man beispielsweise dem Freightos Baltic Index entnehmen kann, sodass sich Rohstoffe wieder zu günstigeren Konditionen beziehen lassen. Zum anderen aber auch, weil sich die preistreibende Konkurrenz um Generalunternehmen und Handwerksfirmen aufgrund der allgemeinen Situation reduziert hat. So erleben wir bereits jetzt, dass man, anders als in den vergangenen Jahren, mit vielen Unternehmen wieder Preisverhandlungen auf Augenhöhe führen kann. Dies wirkt sich natürlich positiv auf die Gesamtkosten aus, hat aber zusätzlich auch eine zeitliche Komponente, wenn sich Projekte dadurch schneller realisieren lassen. Eine der größten Marktchancen sehen wir aktuell besonders im Bereich der Projektakquise. So besagt eine alte Kaufmannsregel, dass die Gewinne im Einkauf liegen. Dementsprechend verfolgen wir entsprechend den konjunkturellen Gegebenheiten eine antizyklische An- und Verkaufsstrategie. Durch unsere engen Kooperationen zu lokalen Experten befinden sich daher unterschiedliche Projekte in unserer aktuellen Prüfung, die aufgrund der gegenwärtigen Wirtschaftslage unter dem Marktpreis angekauft werden können und wegen ihrer standortspezifischen Charakteristika ein besonderes Entwicklungspotenzial versprechen. Unsere guten Geschäftsbeziehungen zu Eigenkapitalstarken Kapitalgebern und Banken sind uns hier ein verlässlicher Partner, auch in einem schwierigen Marktumfeld die Finanzierung für derartige Wachstumsprojekte sicherstellen zu können. Selbiges gilt für die Liquidität der laufenden Projekte. C. 3 Gesamteinschätzung zu der Risiko- und Chancensituation Die Einschätzung der Gesamtrisikosituation ist das Ergebnis der konsolidierten Betrachtung aller wesentlichen Risikofelder bzw. Einzelrisiken. Die Gesamtrisikosituation hat sich 2022 gegenüber 2021 aufgrund der gestiegenen Projektvolumina aufgrund der Beteiligungen an den Projektgesellschaften erhöht. Sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen konnten fristgerecht geleistet werden. D. 1. Prognosebericht Gleichwohl sich bei den Inflationsraten (gesamt) im Euroraum seit Oktober 2022 ein klarer Abwärtstrend erkennen lässt, zeigen die Erhebungen des Statistischen Amtes der Europäischen Union eine fast spiegelbildliche Entwicklung bei der Kerninflation. Daher ist auch im ersten Halbjahr 2023 mit weiteren Leitzinserhöhungen (schätzungsweise bis 4,0 %) der EZB zu rechnen, da sich die Währungshüter vor allem an der Kerninflation bei ihren geldpolitischen Entscheidungen orientieren. Ferner kann auch bei der privaten Nachfrage in den ersten beiden Quartalen 2023 mit einem Rückgang gerechnet werden, da es bei den Einkommen wohl zu keiner vollständigen Kompensation der gestiegenen Verbraucherpreise kommen wird. Folglich würden sich Verluste bei der realen Kaufkraft einstellen. Zudem kommt es in Zeiten, die ökonomisch durch höhere Unsicherheiten und Schwankungen geprägt sind, auch immer zu skeptischeren Zukunftserwartungen, sodass Kaufentscheidungen zurückgestellt werden. Dies gilt auch für unternehmerische Investitionen. Die gestiegenen Finanzierungskosten führen hierbei natürlich aktuell nochmals zu weiteren negativ Effekten und dämpfen die Nachfrage zusätzlich. In Summe ist deshalb auch in Q1 23 mit einem Rückgang der deutschen Wirtschaftsleistung zu rechnen, was definitorisch zu einer Rezession führen würde. Für Q2 23 ist hingegen ein stagniertes BIP (preis-, saison-, und kalenderbereinigt) zu erwarten. Wobei sich wohl vor allem im Handel ein Nachfragerückgang abzeichnen wird, während im verarbeitenden Gewerbe und in der Bauwirtschaft die Produktion aufgrund des hohen Rückstaus bei den Auftragsbeständen vermutlich weniger stark betroffen sein wird. Im Bereich der Dienstleistungen kann es sogar zu Wachstumsimpulsen kommen, bedenkt man Nachholeffekte, die im Zusammenhang der Corona-Pandemie stehen. D. 2 Erwartete Branchenentwicklung Eine isolierte Betrachtung der Bau- und Immobilienbranche zeigt, dass sich die Indikatoren im ersten Halbjahr 2023 ebenfalls nochmals verschlechtert haben. Dabei sind es insbesondere die gestiegenen Finanzierungskosten, die sowohl nachfrageseitig als auch angebotsseitig negativ auf die Wirtschaftlichkeit der Bauprojekte wirken. Nachfrageseitig, da sich viele Haushalte eine höhere Hypothekenbelastung nicht mehr leisten können und somit die Zahl der Kaufinteressenten sinkt. Angebotsseitig, weil dadurch Preisannahmen revidiert werden müssen und sich die Gesamtkosten bei laufenden und neuen Projekten verteuern. Zudem haben die Banken eine restriktivere Haltung bei der Kreditvergabe eingenommen, was die Kapitalbeschaffung zusätzlich erschwert. Ferner haben sich die in der Corona-Pandemie beschleunigten Transformationsprozesse, insbesondere im Zusammenhang der Nachhaltigkeit, Digitalisierung unserer Arbeitswelt und des Onlinehandels weiterhin verstetigt, mit den bekannten Auswirkungen auf die regionale und qualitative Nachfrage nach Wohn-, Büro- und Einzelhandelsimmobilien. In Summe zeigen die zurückliegenden Quartale 2023 eine gegenläufige Entwicklung bei den Preisen (negativ) und Mieten (positiv) im Büro- und Wohnsegment, während sich bei den Einzelhandelsimmobilien beide Indikatoren verschlechtert haben (vdp, 2023). Dabei hat die Dynamik sinkender Preise allerdings in Q2 nachgelassen, wie dem vdp Index zu entnehmen ist. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass sich diese Trendwende zumindest in den Städten (insbesondere beim Wohnungsbau) auch in den kommenden Jahren fortsetzen wird, da sich die relative Verfügbarkeit von Wohnraum durch das sinkende Angebot bei einer steigenden Bevölkerung (Deutsche Bank Prognose bis 2030 ca. 86 Mio. EW in Deutschland) verschlechtert. Auf Basis der genannten Entwicklungen rechnen die Branchenexperten mit eingeschränkten Marktaktivitäten für das Gesamtjahr 2023. Für die kommenden Jahre, rechnen Ökonomen weltweit und auch in Deutschland jedoch wieder mit einem hohen Anstieg der Immobilienpreise (Economic Experts Survey, 2023). D. 3 Erwartete Entwicklung der Finanz- und Ertragslage 2023 sowie der finanziellen Leistungsindikatoren Bezugnehmend auf die vorangestellte Marktanalyse, gehen wir trotz mancher Herausforderungen in Anbetracht unserer guten "Projekt-Pipeline" auch 2023 von einer positiven Entwicklung der finanziellen Leistungsindikatoren aus. So erwartet die Ehret+Klein GmbH auf Basis der Projektfortschritte eine Steigerung des Rohergebnisses von 10% bis 15% sowie einen Anstieg des Gewinns vor Steuern von TEUR 2.300 bis 2.800.
Starnberg, den 18.10.2023 Die Geschäftsführung gez. Michael Baureis gez. Erdal Bektas gez. Konstantin von Abercron BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Genossenschaftsanteile zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsosten ermittelt. Zur Ermittlung der latenten Steuern wird der maßgebliche Unternehmenssteuersatz von 28,5 Prozent (Vorjahr: 28,5 Prozent) verwendet. Aktive latente Steuern werden mit passiven latenten Steuern in der Bilanz saldiert ausgewiesen. Ein aktiver Überhang wird nicht aktiviert. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Angaben zu Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 418.311,56 EUR (Vorjahr: 383.510,05 EUR). Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Personalkosten und ausstehende Rechnungen enthalten. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 416.666,68 EUR). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 21.087.478,64 EUR. Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden: Aufgliederung der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten und Sicherungsrechte der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten: 1 = Pfandrecht an unbeweglichen Sachen 2 = Pfandrecht an beweglichen Sachen 3 = Pfandrecht an übertragbaren Rechten 4 = Sicherungsübereignung Vorräte 5 = Sicherheitsabtretung Forderungen 6 = Eigentumsvorbehalt Angabe zu Verbindlichkeiten mit Restlaufzeitvermerken
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 1.823.373,80 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Daneben bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern aus Lieferung und Leistung in Höhe von 3.611,21 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist derzeit nicht zu rechnen, da die begünstigten verbundenen und assozierten Projektgesellschaften daneben eigene Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten in ausreichender Höhe gewährt haben. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 1.511 TEUR sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält im Berichtsjahr keine Erträge oder Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane Als beratende Beiräte wurden am 27.07.2023 bestellt:
Vergütungen der Geschäftsführer Als Vergütung für die geleisteten Tätigkeiten im Berichtsjahr wurden insgesamt 983.833,26 EUR gewährt. Anwendung der Ausnahmeregelung nach § 286 Abs. 3 HGB Auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes wurde verzichtet, da diese Aufstellung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zufügen kann. Vorgänge von besonderer Bedeutung Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine neuen Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben. Die weiteren Zinserhöhungen im Euroraum im Jahr 2023 können sich jedoch künftig negativ auf die Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie der Immobilienbranche insgesamt auswirken. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt 1.130.158,39 EUR. Zur Ausschüttung ist ein Betrag in Höhe des Bilanzgewinns in Höhe von 3.509.440,20 EUR vorgesehen. Davon wurden 11.875,00 EUR als Vorabausschüttung während des Geschäftsjahres 2022 ausgeschüttet. Unterschrift der Geschäftsführung
Starnberg, 18. Oktober 2023 Konstantin von Abercron Erdal Bektas Michael Baureis
sonstige Berichtsbestandteile
Starnberg, gezeichnet den 18. Oktober 2023 Michael Baureis, Erdal Bektas Konstantin von Abercron Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2023 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Ehret+Klein GmbH, Starnberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Ehret + Klein GmbH, Starnberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ehret + Klein GmbH, Starnberg, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 27. Oktober 2023 Rödl
& Partner GmbH
Mainka-Klein, Wirtschaftsprüfer Haendel, Wirtschaftsprüfer |
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