Stadtwerke Ettlingen GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Steffen Walter Neumeister seit 27.1.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Ettlingen | 74.90% |
Gemeinde Straubenhardt | 25.10% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BIOtherm Straubenhardt GmbHEttlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31.12.2020
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2020
AnhangAllgemeine Grundlagen Der Jahresabschluss der BIOtherm Straubenhardt GmbH (BIOtherm oder Gesellschaft) ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes und den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in der Hertzstraße 33, 76275 Ettlingen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister unter der Nummer HRB 731526 geführt. Die Gesellschaft ist durch formwechselnde Umwandlung der "BIOtherm Biomasseheizwerk Straubenhardt GmbH & Co. KG", Straubenhardt (Amtsgericht Mannheim HRA 503642) gemäß § 190 ff. UmwG entstanden. Die Stadtwerke Ettlingen GmbH (SWE) halten 74,9 % der Geschäftsanteile und die Gemeinde Straubenhardt 25,1 %. Der Jahresabschluss ist gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden Allgemeine Angaben Bilanzierung und Bewertung der Bilanzposten Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert unter 250 € werden im Zugangsjahr voll als Aufwand erfasst. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als 250 € und bis zu 1.000 € betragen, wird ein jährlicher Sammelposten gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert bilanziert. Bei den sonstigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind alle erkennbaren Risiken auf Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt. Außerdem wurden für die Ermittlung der notwendigen Erfüllungsbeträge erwartete Preis- und Kostensteigerungen angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. Erläuterungen zur Bilanz 1 Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. 2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegen die Gesellschafter in Höhe von 0 T€ (Vorjahr 4 T€) enthalten. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten, wie im Vorjahr, keine Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr. Es bestehen keine weiteren Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr. 3 Empfangene Ertragszuschüsse Empfangenen Ertragszuschüsse werden über die Nutzungsdauer der entsprechenden Anlage als Sonderposten für Investitionszuschüsse des Anlagevermögens bilanziert und entsprechend der Abschreibung der Anlage erfolgswirksam aufgelöst. 4 Rückstellungen Sonstige Rückstellungen sind für Jahresabschlusskosten sowie für sonstige ausstehende Rechnungen beziehungsweise noch zu erstellende Hausanschlüsse enthalten. 5 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von 0 T€ (Vorjahr 151 T€) mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte, Sicherungsübereignungen und einer Ausfallbürgschaft der Gemeinde Straubenhardt gesichert. Haftungsverhältnisse/ sonstige finanzielle Verpflichtungen/außerbilanzielle Geschäfte Zum 31. Dezember 2020 lagen keine wesentlichen offenen Bestellobligos und keine Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen vor. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 6 Umsatzerlöse Die im Inland erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
7 Materialaufwand Im Materialaufwand sind im Wesentlichen der Energieeinkauf (239 T€ Holz; Vorjahr 223 T€ und 96 T€ Öl; Vorjahr 97 T€) enthalten. Des Weiteren sind Ersatzteilbeschaffungen für den Anlagenbetrieb enthalten. Unter den Fremdleistungsaufwendungen ist unter anderem auch die Betriebsführung der Stadtwerke Ettlingen in Höhe von 70 T€ (Vorjahr 34 T€) enthalten. 8 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Personalverrechnungen der SWE in Höhe von 40 T€ (Vorjahr 87 T€), Gebühren und Beiträge sowie Aufwendungen für Prüfungs- und Beratungsleistungen. Sonstige Angaben und Anlagen Aufsichtsrat Johannes Arnold, Vorsitzender, Oberbürgermeister der Stadt Ettlingen Helge Viehweg, Stellvertretender Vorsitzender, Bürgermeister der Gemeinde Straubenhardt René Asché, Rentner Katrin Bay, Bankkauffrau Prof. Dr. Albrecht Ditzinger, Professor Uwe Gorgus, Dipl. Wirtschaftsingenieur Jürgen Maisch, Polizeibeamter Reinhard Schrieber, Elektroingenieur Lorenzo Saladino, Bestattermeister Geschäftsführung Eberhard Oehler, Dipl.-Ing. (bis 31.12.2020) Jochen Fischer, Diplom Betriebswirt (ab 01.01.2021) Vergütung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2020 eine Vergütung über 1.360 Euro (Vorjahr 1.300,00 Euro) erhalten. Honorare des Abschlussprüfers Das Honorar des Abschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen beträgt wie im Vorjahr 9 T€. Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Es liegen keine Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag vor. Ettlingen, den 12. März 2021 BIOtherm Straubenhardt GmbH Geschäftsführung Jochen Fischer Anlagevermögen der BIOtherm Straubenhardt GmbH zum 31.12.2020
Lagebericht1 Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Gesellschaft wird nach den Regeln des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die BIOtherm ist mit dem Betrieb eines Biomasseheizwerks, der Unterhaltung und dem Ausbau der entsprechenden Wärmeversorgungsnetze in der Gemeinde Straubenhardt tätig. Die BIOtherm beschäftigt kein eigenes Personal. Die technische und kaufmännische Betriebsführung erfolgen durch die SWE. 2 GeschäftsverlaufIm Geschäftsjahr wurde das Versorgungsnetz weiter nachverdichtet und entsprechend erweitert. 2.1 Entwicklung der BrancheNach vorläufigen Berechnungen liegt der Primärenergieverbrauch laut AG Energiebilanzen (AGEB) in Deutschland im Jahr 2020 um 8,0 % unter dem Wert des Vorjahres. Insgesamt erreichte der Primärenergieverbrauch ein Niveau von 11.784 Petajoule (PJ) beziehungsweise 402,1 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE). Für den Rückgang des Primärenergieverbrauchs sind mehrere Faktoren verantwortlich. Zum einen sind die energiepolitischen und ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu nennen, aber auch demografische Faktoren sowie Energiepreise und der Witterungsverlauf. Verbrauchsmindernd wirkten im Wesentlichen Produktionsrückgänge in nahezu allen Branchen welche durch die beiden Lockdowns zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie im Frühjahr sowie beginnend im Oktober verursacht waren. Die rückläufigen Energieeinfuhrpreise sind beim Verbraucher in nicht allen Bereichen angekommen, so dass daraus keine wesentliche Beeinflussung der Energiemenge ersichtlich war. Leicht gegenläufig und damit verbrauchssteigernd wirkte die moderate Bevölkerungszunahme in Deutschland gegenüber dem Vorjahr. Das Jahr 2020 war im Vergleich zum Jahr 2019 etwas wärmer, was zu einem Rückgang des Energieverbrauchs geführt haben dürfte. Die Monate März, Oktober und Dezember waren deutlich kühler als die Vergleichsmonate des Vorjahres, die Monate Januar und September waren jedoch deutlich wärmer, was dazu führte, dass sich die Gradtagzahlen 2020 um etwa 2,6 % verringert haben. Im Vergleich zum langjährigen Mittel war das Jahr 2020 deutlich wärmer und ist laut Deutschen Wetterdienst das zweitwärmste Jahr seit 1881 mit einer Mitteltemperatur von 10,4 Grad Celsius. Somit liegen neun der zehn wärmsten Jahre in diesem Jahrhundert. Der absolute Rückgang im Vergleich mit dem Jahr 2019 beträgt 1.021 PJ oder 34,8 Mio. t SKE. Der witterungsbedingt bereinigte Primärenergieverbrauch (rund -7,5 %) lag demnach wie auch im Vorjahr deutlich unter dem Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Leistung im Jahr 2020 (- 5,0 %). 2.2 Entwicklung der UmsatzerlöseDie im Inland erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
2.3 InvestitionenDie Investitionen der BIOtherm in Sachanlagen betreffen im Wesentlichen den Erhalt und Ausbau der Wärmenetze und Erzeugungsanlage. Im Geschäftsjahr wurden Investitionen in Höhe von 27 T€ (Vorjahr 123 T€) durchgeführt. 2.4 FinanzierungDie Investitionen in Sachanlagevermögen werden bei der BIOtherm aus Abschreibungen finanziert. Im Geschäftsjahr wurden keine Bankdarlehen aufgenommen. Es besteht auch die Möglichkeit zur Kreditaufnahme von der SWE. 3 Lage3.1 VermögenslageDie Strukturbilanz der Gesellschaft weist folgende Entwicklung auf:
3.2 FinanzlageDie Cashflow-Rechnung informiert über die Entwicklung der Liquidität der Gesellschaft:
Die Zahlungsfähigkeit war und ist jederzeit gewährleistet. 3.3 ErtragslageDie BIOtherm betreibt ein Biomasseheizkraftwerk und unterhält das dazugehörige Nahwärmenetz. Dabei wird zum einen ein Industriegebiet mit Wärme versorgt und zum anderen die angrenzenden Wohngebiete. Das negative Jahresergebnis ist im Wesentlichen auf den erhöhten Reparaturbedarf der Anlagen zurückzuführen. Nichtsdestotrotz konnte das negative Jahresergebnis im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert werden. 3.4 Finanzielle und nichtfinanzielle LeistungsindikatorenHinsichtlich der finanziellen Steuerungskennzahlen liegt unser Fokus auf der kontinuierlichen Überwachung und Optimierung des Geschäftsergebnisses. Die Darstellung und Analyse der Steuerungsgröße erfolgt innerhalb der Berichterstattung über den Geschäftsverlauf an den jeweiligen relevanten Stellen. Als wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden die Kundenzufriedenheit, die Zufriedenheit der Kommune Straubenhardt sowie Netzausfallzeiten angesehen. 3.5 GesamtaussageDie Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird als gut eingeschätzt. 4 Chancen und Risiken, voraussichtliche EntwicklungAufgrund der Unternehmensgröße können neue und bestehende Risiken in der Gesellschaft zeitnah erkannt und beobachtet werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind alle bekannten Risiken durch entsprechende Rückstellungen ausreichend gedeckt, soweit solche Rückstellungen zulässig sind. Bestandsgefährdende Risiken lassen sich derzeit nicht erkennen. Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 enthält Umsatzerlöse von 824 T€, Investitionen von 400 T€ und einen Jahresüberschuss von 11 T€. In den Folgejahren werden leicht steigende Umsätze und Gewinne erwartet. Dieser Plan basiert auf Annahmen und Einschätzungen für die Zukunft. Die fehlenden Erfahrungswerte aufgrund der geänderten Beteiligungs- und Gesellschaftsstruktur werden als gewisse Unsicherheitsfaktoren und Risiken für die Planung gesehen. Darüber hinaus unterliegt die Gesellschaft starken klimatischen und temperaturbedingten Faktoren, die das Jahresergebnis beeinflussen. Ettlingen, 12. März 2021 BIOtherm Straubenhardt GmbH Jochen Fischer BestätigungsvermerkBESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die BIOtherm Straubenhardt GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BIOtherm Straubenhardt GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BIOtherm Straubenhardt GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Stuttgart, 14. Juni 2021 EversheimStuible Treuberater GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Schnäbele
Hartmann
Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der BIOtherm Straubenhardt GmbH hat sich im Geschäftsjahr 2020 in zwei ordentlichen Sitzungen über den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie Ereignisse von besonderer Bedeutung unterrichten lassen. Thematische Schwerpunkte der Arbeit im vergangenen Jahr waren u. a. der bevorstehende Wechsel in der Geschäftsführung zum 01.01.2021 sowie die im Wirtschaftsplan dargestellten Investitionsmaßnahmen und Projektplanungen mit den daraus resultierenden Auswirkungen und Entwicklungsmöglichkeiten für die Gesellschaft. Hierbei insbesondere die Nachverdichtung und der Ausbau des Versorgungsnetzes sowie der Erhalt der Erzeugungsanlage. Ferner wurden die Umstellung der Wärmetarife mit Auslaufen der Altverträge sowie der aktuelle Stand der Wärmeausbaustrategie dargestellt und erörtert. Der Fokus lag darüber hinaus auf der Abarbeitung der gesetzlich notwendigen Maßnahmen und der Beschlussfassungen über die Feststellung des Jahresabschlusses der BIOtherm Straubenhardt GmbH, der Verwendung des Jahresfehlbetrags sowie der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahresende zum 31. Dezember 2020. Des Weiteren wurde die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers für das laufende Geschäftsjahr beschlossen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 geprüft. Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH, Stuttgart, hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen und billigt den Jahresabschluss und den Lagebericht. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss zum 31.12.2020 festzustellen. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung sowie allen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtwerke Ettlingen GmbH für die erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Jahr 2020. Ettlingen, 7. Juli 2021 Oberbürgermeister Johannes Arnold Vorsitzender des Aufsichtsrates ErgebnisverwendungsvorschlagTOP 3 Verwendung des JahresüberschussesDer Aufsichtsrat schlägt der Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss vor: Beschlussvorschlag: Die Gesellschafterversammlung beschließt folgende Ergebnisverwendung: "Das Ergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen." Vorsitzender BM Helge Viehweg Geschäftsführer Jochen Fischer |
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