Rainer
Hammes GmbH
Ötisheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.537,50 |
8.729,50 |
| I.
Sachanlagen |
2.537,50 |
8.729,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.032.507,20 |
2.091.359,83 |
| I.
Vorräte |
1.323.173,75 |
1.924.317,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
705.529,50 |
165.050,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.803,95 |
1.992,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
572,00 |
1.001,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.035.616,70 |
2.101.090,33 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
108.312,99 |
6.129,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
19.435,03 |
-54.364,25 |
| III.
Jahresüberschuss |
102.183,43 |
-73.799,28 |
| B.
Rückstellungen |
54.208,00 |
43.520,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.872.000,71 |
2.050.917,17 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.872.000,71 |
2.050.917,17 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.095,00 |
523,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.035.616,70 |
2.101.090,33 |
Anhang
der
Rainer Hammes GmbH
zum 31. Dezember 2012
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss der Rainer Hammes GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHBG
nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des HGB (§§ 266, 275)
gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist
entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft nimmt die für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Angabenerleichterungen des § 288 HGB teilweise in
Anspruch.
B. ANGABEN UND ERLäUTERUNGEN ZU POSTEN DER BILANZ
UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
I. Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Fremdwährungsumrechnungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss enthält alle
ansatzfähigen Vermögensgegenstände,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten.
Das Saldierungsverbot gem. § 246
Abs. 2 HGB wurde beachtet.
Angaben nach § 268 Abs. 2 HGB sind in
dem Anlagespiegel als Anlage A zum Anhang ausgewiesen.
In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
Vorauszahlungen, die in künftigen Zeiträumen
Aufwand darstellen, zeitanteilig abgegrenzt.
Die gebildeten Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten. Rückstellungen werden nur insoweit
aufgelöst soweit der Grund für die
Rückstellung entfallen ist. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
2. Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.
Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des
§ 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Nutzungsdauer der abnutzbaren
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde auf der Basis der steuerlichen AfA-Tabellen
geschätzt.
Der Kassenbestand, Postgiroguthaben sowie Guthaben
bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
II. Angaben zu den Bilanzposten
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im
Anlagenspiegel dargestellt.
Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres
ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268
Abs. 2 Satz 3 HGB).
2. Eigenkapital
Das Stammkapital ist mit den Nennbetrag angesetzt.
3. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten
Beträge für Gewährleistung
(T€ 27,7), für Archivierung
(T€ 13,2), sowie für Abschlusskosten
(T€ 2,5 ). Es wurde allen erkennbaren
Risiken ausreichend Rechnung getragen.
C. SONSTIGE ANGABEN
1. Geschäftsführung
Als Geschäftsführer der Gesellschaft war
Herr Rainer Hammes, Immobilenkaufmann, tätig.
Die Gesellschaft hat von den Befreiungsvorschriften
gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht und
die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung
unterlassen.
Ötisheim, den 20. Februar 2014
Rainer Hammes GmbH
Ötisheim
Rainer Hammes, Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2012 -
31.12.2012
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 75.000,00 EUR.
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 75.000,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.02.2014 festgestellt.
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