media C
GmbH
Rennerod
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
0,00 |
5.307,50 |
| B.
Anlagevermögen |
123,50 |
183,50 |
| I.
Sachanlagen |
123,50 |
183,50 |
| C.
Umlaufvermögen |
29.826,47 |
29.130,64 |
| I.
Vorräte |
13.817,00 |
15.590,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.991,12 |
13.479,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18,35 |
60,96 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
40.000,83 |
13.141,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
69.950,80 |
47.763,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
63.141,96 |
30.068,62 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
26.858,87 |
33.073,34 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
40.000,83 |
13.141,96 |
| B.
Rückstellungen |
9.030,00 |
24.820,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
60.920,80 |
22.943,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
69.950,80 |
47.763,60 |
Anhang
zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010
(Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2010)
Firma media C GmbH, Rennerod
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der
Anhang ist unter Berücksichtigung der Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.
2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
4. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
verrechnet.
5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
7. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind im Anhang angegeben.
8. Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres
angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
worden.
9. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB
wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4. Zur Abdeckung der buchmäßigen
Überschuldung stehen der Gesellschaft ausreichende
Eigenkapitalersatzposten zur Verfügung.
5. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
6. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
7. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
8. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko
wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
9. Die Vorräte sind grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Für
eingeschränkte Marktgängigkeit wurden
Wertberichtigungen vorgenommen.
10. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
11. Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
12. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
13. Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Abschreibungen auf die im Vorjahr aktivierten
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des
Geschäftsbetriebes
Die im Geschäftsjahr 2006 aktivierten
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des
Geschäftsbetriebes wurden im Geschäftsjahr 2010
mit ¼ abgeschrieben.
II. Verbindlichkeiten und Sicherheiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten
Dritter sind nicht bestellt. Die Restlaufzeiten ergeben
sich aus der Bilanz.
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42, III GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern der
Gesellschaft bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen von EUR 35.700,00 für
die unter anderem der Rangrücktritt zur Abdeckung der
buchmäßigen Überschuldung erklärt
wurde.
IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer war im
Berichtsjahr kein weiteres Organ bestellt. Im
Geschäftsjahr 2010 wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Rolf Stücher geführt.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum
31.12.2010
Rennerod, 27.01.2012
Rolf Stücher
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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