Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegen HRB 11010
Eingetragen
15.3.2001
Branche
Verlegen von sonstiger SoftwareVerlegen von ComputerspielenGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Die Verbreitung christlichen Gedankenguts in jeder möglichen Form, insbesondere der Handel mit Software, Softwareprodukten und Lizenzen.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Erbach
seit 18.7.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

20.00% identifiziert40.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
20.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
40.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
b-cn GmbH & Co KG
Germany
20.000 €
40.00%
W******* E*****
10.000 €
20.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

media C GmbH

Rennerod

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 0,00 5.307,50
B. Anlagevermögen 123,50 183,50
I. Sachanlagen 123,50 183,50
C. Umlaufvermögen 29.826,47 29.130,64
I. Vorräte 13.817,00 15.590,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.991,12 13.479,68
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18,35 60,96
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 40.000,83 13.141,96
Bilanzsumme, Summe Aktiva 69.950,80 47.763,60

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 63.141,96 30.068,62
III. Jahresfehlbetrag 26.858,87 33.073,34
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 40.000,83 13.141,96
B. Rückstellungen 9.030,00 24.820,00
C. Verbindlichkeiten 60.920,80 22.943,60
Bilanzsumme, Summe Passiva 69.950,80 47.763,60

Anhang

zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010
(Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2010)

Firma media C GmbH, Rennerod



A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
 

1. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Anhang ist unter Berücksichtigung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, verrechnet.
5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
7. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind im Anhang angegeben.
8. Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 
9. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


I. Bilanzierungsmethoden
 

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.


II. Bewertungsmethoden
 

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Zur Abdeckung der buchmäßigen Überschuldung stehen der Gesellschaft ausreichende Eigenkapitalersatzposten zur Verfügung.

5. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

6. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

7. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
8. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

9. Die Vorräte sind grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Für eingeschränkte Marktgängigkeit wurden Wertberichtigungen vorgenommen.

10. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

11. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

12. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

13. Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.


C. Angaben zu Bilanzposten


I. Abschreibungen auf die im Vorjahr aktivierten Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes
Die im Geschäftsjahr 2006 aktivierten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Geschäftsbetriebes wurden im Geschäftsjahr 2010 mit ¼ abgeschrieben.


II. Verbindlichkeiten und Sicherheiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt. Die Restlaufzeiten ergeben sich aus der Bilanz.


III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern der Gesellschaft bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von EUR 35.700,00 für die unter anderem der Rangrücktritt zur Abdeckung der buchmäßigen Überschuldung erklärt wurde.


IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


D. Sonstige Angaben


I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer war im Berichtsjahr kein weiteres Organ bestellt. Im Geschäftsjahr 2010 wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Rolf Stücher geführt.


Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum 31.12.2010
 
Rennerod, 27.01.2012
Rolf Stücher

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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