FTF
Metallbau GmbH
Olpe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
45.838,00 |
20.912,00 |
| I.
Sachanlagen |
45.838,00 |
20.912,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
479.518,92 |
469.491,96 |
| I.
Vorräte |
1.138.538,01 |
1.149.534,68 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (offen
aktivisch abgesetzt) |
825.488,30 |
917.973,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
66.171,25 |
182.005,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
100.297,96 |
55.925,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.019,22 |
9.755,09 |
| Summe
Aktiva |
533.376,14 |
500.159,05 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
196.618,65 |
188.085,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
163.085,59 |
134.911,34 |
| III.
Jahresüberschuss |
8.533,06 |
28.174,25 |
| B.
Rückstellungen |
27.960,93 |
37.580,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
308.796,56 |
274.493,40 |
| Summe
Passiva |
533.376,14 |
500.159,05 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die
Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist gem. § 267 Abs. 1 HGB eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
1.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2.
Sachanlagen
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
3.
Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgt zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedriger
Wert beizulegen war. Die in Ausführung befindlichen
Bauaufträge werden zu Herstellungskosten unter
Anwendung der retrograden Methode bewertet. Erhaltene
Anzahlungen werden offen von den Vorräten abgesetzt.
4.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
5.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
6.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
1.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
2.
Verbindlichkeiten
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 249.063,67 (Vorjahr
EUR 224.336,09). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von eins bis fünf Jahren bestehen in Höhe von EUR
59.732,89 (Vorjahr EUR 50.157,31) und Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in
Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00).
Von den Verbindlichkeiten sind EUR 30.074,64 durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. Es
bestehen Sicherungsübereignungen und
Eigentumsvorbehalte. Für Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen
Eigentumsvorbehalte.
4.
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende
Haftungsverhältnisse:
|
|
|
31.12.2023 |
|
Vorjahr |
|
|
|
EUR |
|
EUR |
1. Verbindlichkeiten aus
Gewährleistungsverträgen |
|
|
449.778,69 |
|
279.891,66 |
2. Verbindlichkeiten aus
Bürgschaften |
|
|
268.198,66 |
|
299.798,66 |
5.
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag bestehen sonstige
finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und
Leasing-Verträgen in Höhe von EUR 204.765,22.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
1. Mitglieder der Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der F.T.F. Metallbau GmbH durch
den alleinigen Geschäftsführer Bijan Asghari
Dashti, Unternehmer.
gez. Bijan Asghari Dashti
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 26.11.2024.
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