R1 Solar
GmbH
Trier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
25.000,00 |
| davon
eingefordert |
0,00 |
25.000,00 |
| B.
Anlagevermögen |
1.341,00 |
0,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.341,00 |
0,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
182.687,85 |
228,37 |
| I.
Vorräte |
79.400,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.728,70 |
228,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
90.559,15 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
184.028,85 |
25.228,37 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
37.181,82 |
22.833,03 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.166,97 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
14.348,79 |
-2.166,97 |
| B.
Rückstellungen |
41.682,77 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
105.164,26 |
1.895,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
184.028,85 |
25.228,37 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Eine
Anpassung der Vorjahresbeträge wurde nicht
vorgenommen.
Die Gesellschaft hat keine natürliche Person als
persönlich haftenden Gesellschafter und unterliegt den
Regelungen des § 264a HGB. Es sind nach § 264a
Abs. 1 HGB die Vorschriften der §§ 264-330 HGB
anzuwenden.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften
wurden die Regelungen des Gesellschaftsvertrages beachtet.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Die Gesellschaft weist die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde
Gebrauch gemacht.
Die Zahlen des Geschäftsjahres sind mit denen
des Vorjahres nicht vergleichbar, weil es sich bei
dem Vorjahr um ein Rumpfwirtschaftsjahr handelt.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB und die Bewertungsvorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB wurden beachtet.
Die erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
erfasst und auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, vermindert um
Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 150 €
bis 1.000 € wurden in einem Sammelposten erfasst.
Davon werden jährlich 20 % gewinnmindernd
aufgelöst.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens wurde zu Anschaffungskosten bei
Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
oder zu niedrigeren Tageswerten vorgenommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalls bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
Angaben zu Posten der Bilanz
Von den Verbindlichkeiten haben 11 T€ (VJ 1
T€) eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr und 0
T€ (VJ 0T€) eine Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
war zur Geschäftsführung bestellt:
Hochbautechniker und Zimmerer Meister
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Der Geschäftsführer
ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.03.2011 festgestellt.
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