GEMINI GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Arne Joswig seit 10.7.2023 | Geschäftsführer |
Hartmut Dr. Joswig seit 10.7.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Arne Joswig | 50.00% |
Hartmut Joswig | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lensch & Bleck GmbHKielJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen des Unternehmens Der Ursprung des Unternehmens liegt im Jahr 1925. Gegenstand der Gesellschaft bis März 2023 ist der Handel mit Kraftfahrzeugen sowie der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt gewesen. Die Gesellschaft darf alle hiermit zusammenhängenden Geschäftstätigkeiten, sofern sie ihren Hauptzweck zu dienen geeignet sind, ausführen. Die Gesellschaft hatte bis März 2023 neben der Hauptniederlassung einen weiteren Standort in Neumünster und weitere Niederlassungen in Hamburg, Preetz und Oldenburg in Holstein. II. Entwicklung der Gesamtwirtschaft und der Branche Der Ukraine-Konflikt führte zur Verunsicherung von Verbrauchern und einem Anstieg von Material- und Energiekosten sowie Einschränkungen der Verfügbarkeit bei unseren Lieferanten. Schwierigkeiten bezüglich der Lieferketten konnten in Jahr 2023 nicht weiter festgestellt werden. Diese Umstände führten bei den Pkw-Neuzulassungen in Deutschland nur zu einer Erholung gegenüber dem Jahr 2022. Das Kraftfahrtbundesamt meldete 2.845 Mio. Neuzulassungen für 2023. Es wurden 840.304 (+1,6 %) Hybridfahrzeuge und 524.219 (+11,4 %) Elektrofahrzeuge zugelassen Benzin- (+13,3 %) und Dieselfahrzeuge (+3,0 %) stiegen an Anteilen gegenüber 2022. III. Geschäftsverlauf und Geschäftsergebnis 1. Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres Der im Oktober 2022 mit der Ernst Dello GmbH & Co. KG in Hamburg abgeschlossene Vertrag über ein sogenanntes Asset-Geschäft über den Verkauf des Anlagevermögens, der Warenbestände, der Übernahme der Mitarbeiter sowie des Fahrzeughandelsgeschäfts, wurde am 01.März 2023 umgesetzt und das operative Geschäft an die Firma Dello überführt. Die Handels- und Serviceverträge mit den Fahrzeugherstellern Opel Automobile GmbH, Kia Deutschland GmbH und der Daimler AG wurden zu dem selben Zeitpunkt einvernehmlich aufgehoben. Die Lensch & Bleck GmbH ist seit diesem Zeitpunkt eine Vermögensverwaltungs- und Immobiliengesellschaft, die auch den Asset Deal weiter abwickelt. 2. Umsatzentwicklung Der Umsatz im Jahr 2023 war im Vergleich zum Vorjahr um 58% gesunken. Investitionen Im Jahr 2023 wurden keine nennenswerten Investitionen auf Grund des Verkaufs des Fahrzeughandels getätigt. 3. Finanzierung Die Finanzierung ist geordnet. Der durch den Asset Deal realisierte Veräußerungserlös wird in den liquiden Mitteln ausgewiesen. 4. Personalbereich Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug in 2023 gesamt 2. IV. Lage der Gesellschaft Zur VFE-Lage ist zunächst festzustellen, dass hinsichtlich des Asset Deals nur eine eingeschränkte Vergleichbarkeit mit den Vorjahresdaten möglich ist. 1. Vermögenslage Die Bilanzsumme vermindert sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. T€ 6.461. Die Aktivseite beinhaltet im Wesentlichen die durch den Veräußerungserlös realisierten liquiden Mittel. Die Passivseite wird durch das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital von T€ 11.650 = 75% der Bilanzsumme geprägt. Das ausgewiesene Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr um den Jahresüberschuss 2023 von T€ 4.383 (ca. 60%) erhöht. 2. Finanzlage und Liquidität Die bilanzierten Grundstücke und Bauten, technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden am Bilanzstichtag durch Eigenkapital gedeckt. Den fälligen Zahlungsverpflichtungen konnte im Geschäftsjahr 2023 jederzeit nachgekommen werden. 3. Ertragslage Im Vergleich der letzten zwei Geschäftsjahre entwickelte sich die Ertragslage zusammengefasst wie folgt:
Das Jahresergebnis 2023 ist durch den Veräußerungsgewinn aus dem Firmenverkauf (Asset Deal) geprägt. Durch steuerliche Rücklagenbildung wird ein Ergebnis von T€ 3.081 ausgewiesen. V. Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft und Prognosebericht Die Risiken und Chancen sind im Marktumfeld der Immobilienverwaltung recht ausgewogen. Das Risiko bei dem Kauf von Bestandsimmobilien liegt in dem Zustand der Immobilie, welches durch die Hinzuziehung externer Gutachter minimiert werden kann. Des Weiteren kann ein Risiko bei der Vermietung einer Immobilie auftreten, durch sinkende Mietpreise oder eine Nichtvermietung. Der Markt bietet momentan eine gute Nachfrage insbesondere für vermietete Wohnimmobilien im Raum von Städten. Daher schätzen wir das allgemeine Geschäfts Risko als gering ein. Dementsprechend verhält es sich auch bei den Chancen. Wir gehen aufgrund der Zinsmarktsituation derzeit nicht von weiteren sprunghaften Wertsteigerungen von Immobilien aus, wodurch wieder attraktive Kaufangebote im Markt vorhanden sein werden. Die Vermietung in mittleren bis guten Wohnlagen wird weiterhin stabile Mieteinnahmen ermöglichen Die Lensch & Bleck GmbH wird weiterhin im Markt mit dem operativen Geschäftfeld Vermietung und Verpachtung sowie der Vermögensverwaltung auftreten. Es ist geplant im Jahr 2025 weitere Immobilien zur langfristigen Vermietung und Verpachtung zu erwerben. Insgesamt erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 ein positives Ergebnis mit abnehmender Größe im Vergleich zu 2023.
Neumünster, 29. März 2024 gez. Arne Joswig, Geschäftsführer gez. Dr. Hartmut Joswig, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Allgemeine Angaben Die Firma Lensch & Bleck GmbH ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 25795 KI beim Amtsgericht Kiel eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 wurde gemäß §§ 266 und 275 HGB aufgestellt. Die Lensch & Bleck GmbH ist als sog. mittelgroße Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 2 HGB einzustufen. Es ist von der größenabhängigen Erleichterung gemäß § 276 Satz 1 HGB Gebrauch gemacht worden. Danach können die Ausweisposten der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 HGB zu einem Posten unter der Bezeichnung "Rohergebnis" zusammengefasst werden. Angaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, werden grundsätzlich im Anhang aufgeführt. Das operative Geschäft (Kfz-Handel und Kfz-Reparaturen) wurde im Rahmen eines Asset-Deals zum 01.03.2023 veräußert. Das Unternehmen wird mit einem geänderten Zweck / Gegenstand des Unternehmens planmäßig fortgeführt. Aufgrund dessen ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr eingeschränkt. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sämtliche Bilanzposten wurden in der Eröffnungsbilanz mit den Werten angesetzt, mit denen sie in der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres ausgewiesen waren. Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert angesetzt. Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel. Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr. Im Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine wesentlichen antizipativen Beträge enthalten. Der Posten "Sonstige Rückstellungen" setzt sich folgendermaßen zusammen:
Die Verbindlichkeiten haben am Bilanzstichtag folgende Restlaufzeiten (RLZ):
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von T€ 1.875 (Vorjahr T€ 9.022) sind durch Grundpfandrechte gesichert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte T€ 490 (i.Vj. T€ 466). Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen für Mieten bzw. Pachten u.a. mit einem Gesamtbetrag von rd. T€ 87. (Vorjahr € 0,6 Mio.) und aus Rücknahmeverpflichtungen von Fahrzeugen in Höhe von rd. € 0 Mio. (Vorjahr € 8,2 Mio.). Die passiven latenten Steuern sind zum 31.12.2023 um € 1.323.545,54 auf € II. Gewinn- und Verlustrechnung In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ist das Geschäft aus Fahrzeugverkäufen anteilig bis März 2023 enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist der Verkauf des Anlagevermögens aus dem Fahrzeuggeschäfts enthalten. In den sonstigen Erträgen sind periodenfremde Erträge i.H.v. T€ 124 (Vorjahr T€ 44) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen i.H.v. T€ 69 (Vorjahr T€ 8) enthalten. E. Sonstige Pflichtangaben In 2023 betrug die durchschnittliche Mitarbeiterzahl 2 einschließlich 0 Auszubildenden und 0 Teilzeitkräften (Vorjahr: 139 einschließlich 13 Auszubildenden und 5 Teilzeitkräften). Geschäftsführer der Gesellschaft sind die Gesellschafter Arne Joswig, Diplom-Betriebswirt sowie Dr. Hartmut Joswig, Diplom-Betriebswirt. Die Angaben gemäß § 285 Nr. 9a HGB werden aufgrund der in etwa gleich hohen Vergütung der Geschäftsführer gemäß § 286 HGB unterlassen (Schutzklausel).Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar für die Prüfungsleistungen beträgt rd. T€ 20. Weitere Leistungen wurden nicht erbracht. F. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 10.068.073,21 bestehend aus dem Gewinnvortrag von € 6.986.937,29 und dem Jahresüberschuss von € 3.081.135,92 auf neue Rechnung vorzutragen.
Kiel, 29. März 2024 Arne Joswig, Geschäftsführer Dr. Hartmut Joswig, Geschäftsführer Anlagengitter
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Lensch & Bleck GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Lensch & Bleck GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Lensch & Bleck GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. • Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Kaltenkirchen, den 13. Dezember 2024 gez. Ernst, Wirtschaftsprüfer |
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