Catgut
GmbH
Markneukirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.028.010,80 |
2.069.441,58 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.999,00 |
11.344,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.394.447,21 |
1.432.532,99 |
| III.
Finanzanlagen |
625.564,59 |
625.564,59 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.775.050,57 |
3.845.377,16 |
| I.
Vorräte |
1.805.618,32 |
2.608.176,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
444.720,14 |
587.639,58 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
524.712,11 |
649.560,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
622.252,81 |
433.827,02 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
132.453,16 |
132.071,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.557.767,34 |
6.480.717,14 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.386.925,82 |
3.636.575,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
248.356,16 |
248.356,16 |
| III.
Gewinnrücklagen |
420.000,00 |
420.000,00 |
| IV.
Gewinnvortrag |
2.868.218,94 |
2.657.784,03 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
249.649,28 |
-210.434,91 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
182.183,89 |
200.760,29 |
| C.
Rückstellungen |
226.381,19 |
452.400,96 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.762.276,44 |
2.190.980,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.557.767,34 |
6.480.717,14 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
(offenzulegende Fassung gemäß § 326
HGB)
Für den offen zu legenden Jahresabschluss der
Gesellschaft wurde von den Offenlegungserleichterungen und
der Möglichkeit der Nachholung von
Aufstellungserleichterungen nach § 326 i.V.m. §
325 Absatz 1 bis 2 und § 328 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1 HGB) Gebrauch
gemacht.
Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB
bezeichneten Größenmerkmalen in der zum 31.
Dezember 2023 geltenden Fassung eine mittelgroße
Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft nimmt jedoch das
Wahlrecht nach Artikel 93 Abs. 2 Satz 1 EGHGB in Anspruch,
wonach die geänderten Größenmerkmale der
§§ 267 Abs.1 und 2 HGB in der ab 17. April 2024
geltenden Fassung bereits für nach dem 31. Dezember
2022 beginnende Geschäftsjahre angewendet werden
dürfen.
In Anwendung der geänderten Vorschriften des
§ 267 HGB weist die Gesellschaft die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
auf.
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Catgut GmbH hat ihren Sitz in Markneukirchen OT
Wohlhausen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgericht
Chemnitz unter HRB 807 eingetragen.
B.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1 S. 2, 266 ff. HGB).
C.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind
grundsätzlich nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet. Haftungsverhältnisse i.S.d.
§ 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1
S. 1, Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die
Abschreibung linear.
Sachanlagen
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer wie
folgt abgeschrieben:
· Gebäude, Bauten auf fremden
Grundstücken: 20 bis 50 Jahre,
· Technische Anlagen und Maschinen:
5 bis 20 Jahre,
· andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung: 3 bis 10 Jahre.
In den Vorjahren erhaltene Investitionszuschüsse
wurden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der
betreffenden Anlagengüter abgesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800 EUR wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben.
Finanzanlagen
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Finanzanlagen werden anhand eines diskontierten
Kapitalflussmodells jährlich auf ihre Werthaltigkeit
überprüft. Außerplanmäßige
Abschreibungen (§ 253 Abs. 3 Nr. 5 und
6 HGB) waren danach nicht erforderlich.
Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253
Abs. 4 HGB).
Sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, wurden
die Vorräte auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden
entsprechend ihres Fertigungsgrades mit anteiligen
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten) oder den niedrigeren beizulegenden
Wert bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Nennwerten
bewertet.
Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage,
die Gewinnrücklagen, der Gewinnvortrag sowie der
Jahresüberschuss sind zum Nennwert bewertet.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Der Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen
zur Finanzierung des Sachanlagevermögens ist nach
handelsrechtlichen Grundsätzen und Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung gebildet und
wird korrespondierend zur Abschreibung des jeweiligen
geförderten Wirtschaftsgutes im Anlagevermögen
ratierlich ertragswirksam aufgelöst.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253
Abs. 2 S. 1 HGB).
Währungsumrechnung
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in
fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs
eingebucht. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren
Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, wurden
mit dem Euroreferenzkurs am Bilanzstichtag
bewertet (§ 256a HGB). Weitere Positionen,
die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich
auf fremde Währung gelautet haben, bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von
Fremdwährungsgeschäften werden erfolgswirksam
erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert
unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw.
"sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen.
D. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
Gegen Gesellschafter bestehen Forderungen in
Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 61.124,14 EUR).
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Gemäß versicherungsmathematischem
Gutachten vom 28. Dezember 2023 durch die Allianz Lebens-
versicherungs-AG wurde der Zeitwert per
31. Dezember 2023 der bei der Allianz
Lebensversicherungs-AG bestehenden
Rückdeckungsversicherungen der Gesellschaft mit
100.452,45 EUR (Anschaffungskosten:
100.331,34 EUR) und die Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen unter Anwendung des IDW RH FAB
1.021 mit 100.522,00 EUR festgestellt.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre unter Anwendung des IDW RH FAB 1.021 ein
Unterschiedsbetrag in Höhe von 1 EUR (Vorjahr:
9 EUR). Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Zur Sicherung der Pensionsansprüche der
versorgungsberechtigten Person wurde zusätzlich ein
Guthaben bei der Sparkasse Vogtland in Höhe von
132.522,71 EUR verpfändet. Dieses wurde zum
31. Dezember 2023 in die Verrechnung mit der
Rückstellung für Pensionen und ähnlichen
Verpflichtungen einbezogen.
Aus der zum 31. Dezember 2023 vorgenommenen
Verrechnung der an den Versicherungsnehmer
verpfändeten Rückdeckungsansprüche sowie des
verpfändeten Guthabens mit den Rückstellungen
für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen
resultiert ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung in Höhe von 132.453,16 EUR
(Vorjahr: 132.071,38 EUR).
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich
wie folgt dar:
|
Summe
|
Restlaufzeit
|
davon
|
|
31.12.2023
|
bis zu 1 Jahr
|
mehr als 1 Jahr
|
größer 5
Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
|
1.762.276,44
|
1.038.998,51
|
723.277,93
|
185.104,10
|
Vorjahr
|
2.190.980,79
|
1.234.806,56
|
956.174,23
|
|
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter i.H.v. 12.588,51 EUR (Vorjahr:
59.694,82 EUR).
Verbindlichkeiten i.H.v. 679 TEUR sind durch
Grundschulden für die MERKUR BANK KG aA i.H.v. 1.801
TEUR und i.H.v. 500 TEUR und Sicherungsübereignung der
finanzierten Anlagegüter besichert.
Für den Globalrahmen der MERKUR BANK KG aA
i.H.v. 200.000,00 EUR mit wahlweiser Inanspruchnahme als
Kontokorrent- oder Festkredit durch die Catgut GmbH oder
die TNI Chirurgisches Nadelwerk GmbH haftet eine
Ausfallbürgschaft der R+V Allgemeine Versicherung AG
i.H.v. 100.000,00. Der Globalrahmen wurde zum Strichtag von
der Catgut GmbH nicht in Anspruch genommen.
Die Verbindlichkeiten sind zudem teilweise durch
Bürgschaften und Mitverpflichtungen Dritter gesichert.
Darüber hinaus bestehen für die
Verbindlichkeiten in üblichem Umfang
branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende
Sicherheiten.
Haftungsverhältnisse
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten bestehen keine weiteren
Haftungsverhältnisse.
Ausschüttungssperre
Die folgenden Gewinne sind nach § 253
Abs. 6 für die Ausschüttung gesperrt:
|
EUR
|
Unterschiedsbetrag aus
der Abzinsung der Pensionsrückstellungen
|
1,00
|
Summe
|
1,00
|
E.
Sonstige Angaben
1.
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach § 267
Abs. 5 HGB
Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten
(ohne Geschäftsführer) in Köpfen betrug 66
(Vorjahr: 69).
2.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Markneukirchen, 3. Januar
2024
gez.
Thierry Herbreteau, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024
festgestellt.
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