Plank
GmbH
Pöttmes
(vormals:
Friedberg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.055,00 |
25.403,50 |
| I.
Sachanlagen |
56.055,00 |
25.403,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
56.044,82 |
59.843,55 |
| I.
Vorräte |
23.929,96 |
26.890,76 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.975,86 |
28.069,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
139,00 |
4.883,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
322,39 |
| D.
Aktive latente Steuern |
34,52 |
291,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
112.134,34 |
85.861,25 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
58.729,16 |
51.184,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
14.300,00 |
14.300,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
11.884,48 |
13.043,46 |
| IV.
Jahresüberschuss |
7.544,68 |
-1.158,98 |
| B.
Rückstellungen |
18.208,48 |
14.707,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.862,41 |
19.849,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
29.862,41 |
19.849,26 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
786,59 |
110,03 |
| E.
Passive latente Steuern |
4.547,70 |
10,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
112.134,34 |
85.861,25 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM
JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht
aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 288 I HGB wurde Gebrauch gemacht.
B.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Gesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Grundsätze der
Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit wurden beachtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die
Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
I.
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Seit 2004 wird auf Zugänge bei beweglichen
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
monatsgenau abgeschrieben. Bei Altzugängen wurde bei
beweglichen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens in der ersten Jahreshälfte die
volle und auf Zugänge in der zweiten Jahreshälfte
die halbe Jahresabschreibung verrechnet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410 wurden über eine
voraussichtliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Bei Altzugängen wurde von dem Bewertungswahlrecht
nach § 6 Abs. 2 EstG (volle Absetzung der Geringwertigen
Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) in vollem
Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte wurden im
Anlagespiegel nicht fortgeführt und als Abgang
ausgewiesen.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen
am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
II.
UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese
umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte
erfolgt verlustfrei.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Einzelwertberichtigungen zu Forderungen waren im
Berichtzeitraum keine zu bilden. Eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen zur ausreichenden
Rechnungstragung des allgemeinen Kreditrisikos wurde aus
Geringfügigkeit nicht gebildet.
III.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages ermittelt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen wurden so bemessen,
dass sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen Rechnung tragen.
IV.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ
I.
ANGABEN ZUR AKTIVSEITE
1.
Anlagevermögen
Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung
werden detailliert dargestellt.
2.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
| davon mit einer
Restlaufzeit |
Gesamt |
bis 1 Jahr |
über 1 Jahr |
|
EURO |
EURO |
EURO |
| Forderungen |
31.975,86 |
31.975,86 |
0,00 |
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr beträgt 31.975,86 Euro.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 0 Euro.
4. Aktive l
atente Steuern
Aufgrund der Verlautbarung des Instituts für
Wirtschaftsprüfer wird auf die Anwendung des § 274a
Nr. 5 HGB verzichtet.
Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB
wird beachtet.
II.
ANGABEN ZUR PASSIVSEITE
1.
Eigenkapital / Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2011 in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
2.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 29.862,41 Euro.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
Bilanzstichtag 0 Euro.
3.
Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von 0 Euro sind gesichert.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfabrikaten und Waren bestehen
die üblichen Eigentumsvorbehalte.
4. Passive l
atente Steuern
Aufgrund der Verlautbarung des Instituts für
Wirtschaftsprüfer wird auf die Anwendung des § 274a
Nr. 5 HGB verzichtet.
D.
ANGABEN ZU POSTEN DER
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288, 1 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
II.
AUSSCHÜTTUNGSSPERRE NACH § 268 Abs. 8 HGB
Zum Stichtag unterliegen die nachfolgend dargestellten
Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268
Abs. 8 HGB:
|
Bilanzausweis
|
Latente Steuern
|
Ausschüttungsgesperrter Betrag
|
Überhang aktive
latente Steuern
|
34,52
|
0,00
|
34,52
|
|
|
|
34,52
|
II.
ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER GESELLSCHAFT
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
Herr Marcelo Plank.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4
HGB.
Pöttmes, 05.12.2012
_______
Plank GmbH Gerätebau
Marcelo Plank, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2012 festgestellt.
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