ProLine Wheels GmbHLiquidiert

Besselstraße 28, 68219 Mannheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 700571
Eingetragen
13.6.2006
Branche
Herstellung von Fahrrädern sowie von BehindertenfahrzeugenHerstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und AntriebselementenHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Aluminiumfelgen für Kraftfahrzeuge verschiedener Fabrikate.

Historie

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Management

NameRolle
Markus Wittmer
seit 24.8.2012
Geschäftsführer
Stefan Lubusch
seit 24.8.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
PLW GmbH
Germany
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ProLine Wheels GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013

Bilanz

AKTIVA

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  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   416.197,00   226.872,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   6.634,00   4.531,00
II. Sachanlagen   409.511,00   222.341,00
III. Finanzanlagen   52,00   0,00
B. Umlaufvermögen   4.865.395,03   2.626.861,28
I. Vorräte   3.407.814,48   978.006,06
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   1.310.546,48   761.992,66
Davon gegen Gesellschafter 141.735,78      
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten   147.034,07   886.862,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten   39.402,00   33.700,54
Summe Aktiva   5.320.994,03   2.887.433,82

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   1.906.768,71   2.501.042,08
I. Gezeichnetes Kapital   300.000,00   300.000,00
II. Bilanzgewinn   1.606.768,71   2.201.042,08
B. Rückstellungen   236.670,00   205.070,00
C. Verbindlichkeiten   3.177.555,32   181.321,74
Summe Passiva   5.320.994,03   2.887.433,82

Anhang


A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen

I. Angaben zur Gliederung der Bilanz

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2013 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2013 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

2. Allgemeines zur Gliederung (§ 265 Abs. 1 HGB)

Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2013 wurde, ebenso wie der Vorjahresabschluss, nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB gegliedert. Die formale Darstellung des Jahresabschlusses hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Die Bilanzgliederungen wurde im Berichtsjahr um die Positionen "A.III Finanzanlagen", "B. II. 2 Forderungen gegen Gesellschafter" und "C. 1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ergänzt.

Größenabhängige Erleichterungen nach § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

3. Vergleichbarkeit von Vorjahresbeträgen (§ 265 Abs. 2 HGB)

Die Abschlussposten der Bilanz sind mit den entsprechenden Vorjahresbeträgen vergleichbar.

4. Mitzugehörigkeitsvermerke bei Bilanzposten (§ 265 Abs. 3 HGB)

Ein Mitzugehörigkeitsvermerk von einzelnen Bilanzposten zu einem anderen Posten war im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit nicht gefordert.

II. Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.


B. Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB)

1. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Die Abschreibungen wurden teils linear, teils degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode wird systembedingt überwacht.

In Vorjahren angeschaffte bewegliche Anlagengüter, deren Einzelwert mindestens € 150,00 aber nicht € 1.000,00 übersteigen (Sammelposten), wurden grundsätzlich gemäß § 6 Abs. 2a EStG über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Der Abgang wird nach dem fünften Jahr unterstellt.

Geringwertige Anlagegüter mit Zugangsdatum im Berichtsjahr (sowie Vorjahr) und mit Anschaffungsbeträgen bis € 410,00 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Der Abgang wird für das gleiche Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

2. Umlaufvermögen

Die bezogenen Waren wurden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet. Dem Kreditrisiko wurde durch Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

3. Rechnungsabgrenzungsposten

Der Wertansatz wurde mit dem Nominalwert der abzugrenzenden Ausgaben vorgenommen.

4. Rückstellungen

Rückstellungen sind für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Abzinsungen wurden, soweit erforderlich, mit dem zugrunde zu legenden Abzinsungssatz vorgenommen.

5. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

6. Währungsumrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)

Ursprünglich auf fremde Währung lautende Bilanzposititonen wurden zum Euro-Referenzkurs der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag bewertet.

II. Andere Angaben zu Positionen der Bilanz

1. Entwicklung des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel.

2. Rechnungsabgrenzungsposten

Die ausgewiesenen Beträge betreffen im Wesentlichen vorausbezahlte Versicherungsprämien.

3. Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten beträgt T€ 3.178, davon haben Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 2.178 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Besichert sind die Verbindlichkeiten zum einen durch Sicherungsübereigung des Warenlagers und durch Globalzession von Forderungen, soweit diese nicht an einen Factor abegtreten wurden, in Höhe von T€ 596 und zum anderen durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte in Höhe von T€ 1.021.

4. Eventualverbindlichkeiten (§§ 251, 268 Abs. 7 HGB)

Es bestehen Eventualverbindlichkeiten aus der Bestellung von Sicherheiten (Bürgschaften, Sicherungsübereignung Warenlager, Globalzession) für das Mutterunternehmen im Umfang von bis zu € 2.9 Mio.

Das Risiko einer Inanspruchnahme wird angesichts dessen, dass die wirtschaftliche Lage des Mutterunternehmens im Wesentlichen von der Lage unseres Unternehmens abhängt, für gering eingeschätzt.


C. Sonstige Angaben

1. Mutterunternehmen (§ 285 Nr. 14 HGB)

Wir bilden zusammen mit unserem Mutterunternehmen, der PLW Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Mannheim, einen Konzern nach § 290 HGB. Ein Konzernabschluss wurde nicht erstellt, da hierzu nach § 293 HGB keine Verpflichtung bestand.

2. Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)

▪ Herr Manfred Brüning, Kaufmann (bis 24.08.2012)

▪ Herr Michael Brüning, Kaufmann (bis 24.08.2012)

▪ Frau Andrea Märdian, Kauffrau (bis 24.08.2012)

▪ Herr Markus Wittmer, Geschäftsführer Finanzen/Controlling (ab 24.08.2012)

▪ Herr Stefan Lubusch, Geschäftsführer Einkauf/Vertrieb (ab 24.08.2012)

D. Ergebnisverwendung ( § 325 HGB )

Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu verrechnen.

 

Mannheim, den 09. April 2014

gez.

Markus Wittmer

Stefan Lubusch


Angaben zur Feststellung:

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.05.2014

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