PLW Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Wittmer seit 24.8.2012 | Geschäftsführer |
Stefan Lubusch seit 24.8.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ProLine Wheels GmbHMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013BilanzAKTIVA scroll
Anhang
I. Angaben zur Gliederung der Bilanz 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2013 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2013 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. 2. Allgemeines zur Gliederung (§ 265 Abs. 1 HGB) Der Jahresabschluss zum 30. Juni 2013 wurde, ebenso wie der Vorjahresabschluss, nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB gegliedert. Die formale Darstellung des Jahresabschlusses hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Die Bilanzgliederungen wurde im Berichtsjahr um die Positionen "A.III Finanzanlagen", "B. II. 2 Forderungen gegen Gesellschafter" und "C. 1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" ergänzt. Größenabhängige Erleichterungen nach § 288 HGB wurden in Anspruch genommen. 3. Vergleichbarkeit von Vorjahresbeträgen (§ 265 Abs. 2 HGB) Die Abschlussposten der Bilanz sind mit den entsprechenden Vorjahresbeträgen vergleichbar. 4. Mitzugehörigkeitsvermerke bei Bilanzposten (§ 265 Abs. 3 HGB) Ein Mitzugehörigkeitsvermerk von einzelnen Bilanzposten zu einem anderen Posten war im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit nicht gefordert. II. Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB) Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB) 1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden teils linear, teils degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode wird systembedingt überwacht. In Vorjahren angeschaffte bewegliche Anlagengüter, deren Einzelwert mindestens € 150,00 aber nicht € 1.000,00 übersteigen (Sammelposten), wurden grundsätzlich gemäß § 6 Abs. 2a EStG über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Der Abgang wird nach dem fünften Jahr unterstellt. Geringwertige Anlagegüter mit Zugangsdatum im Berichtsjahr (sowie Vorjahr) und mit Anschaffungsbeträgen bis € 410,00 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Der Abgang wird für das gleiche Jahr unterstellt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. 2. Umlaufvermögen Die bezogenen Waren wurden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bewertet. Dem Kreditrisiko wurde durch Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Der Wertansatz wurde mit dem Nominalwert der abzugrenzenden Ausgaben vorgenommen. 4. Rückstellungen Rückstellungen sind für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Abzinsungen wurden, soweit erforderlich, mit dem zugrunde zu legenden Abzinsungssatz vorgenommen. 5. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 6. Währungsumrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) Ursprünglich auf fremde Währung lautende Bilanzposititonen wurden zum Euro-Referenzkurs der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag bewertet. II. Andere Angaben zu Positionen der Bilanz 1. Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel. 2. Rechnungsabgrenzungsposten Die ausgewiesenen Beträge betreffen im Wesentlichen vorausbezahlte Versicherungsprämien. 3. Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB) Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten beträgt T€ 3.178, davon haben Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 2.178 eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Besichert sind die Verbindlichkeiten zum einen durch Sicherungsübereigung des Warenlagers und durch Globalzession von Forderungen, soweit diese nicht an einen Factor abegtreten wurden, in Höhe von T€ 596 und zum anderen durch branchenübliche Eigentumsvorbehalte in Höhe von T€ 1.021. 4. Eventualverbindlichkeiten (§§ 251, 268 Abs. 7 HGB) Es bestehen Eventualverbindlichkeiten aus der Bestellung von Sicherheiten (Bürgschaften, Sicherungsübereignung Warenlager, Globalzession) für das Mutterunternehmen im Umfang von bis zu € 2.9 Mio. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird angesichts dessen, dass die wirtschaftliche Lage des Mutterunternehmens im Wesentlichen von der Lage unseres Unternehmens abhängt, für gering eingeschätzt.
1. Mutterunternehmen (§ 285 Nr. 14 HGB) Wir bilden zusammen mit unserem Mutterunternehmen, der PLW Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Mannheim, einen Konzern nach § 290 HGB. Ein Konzernabschluss wurde nicht erstellt, da hierzu nach § 293 HGB keine Verpflichtung bestand. 2. Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB) ▪ Herr Manfred Brüning, Kaufmann (bis 24.08.2012) ▪ Herr Michael Brüning, Kaufmann (bis 24.08.2012) ▪ Frau Andrea Märdian, Kauffrau (bis 24.08.2012) ▪ Herr Markus Wittmer, Geschäftsführer Finanzen/Controlling (ab 24.08.2012) ▪ Herr Stefan Lubusch, Geschäftsführer Einkauf/Vertrieb (ab 24.08.2012) D. Ergebnisverwendung ( § 325 HGB ) Die Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu verrechnen.
Mannheim, den 09. April 2014 gez. Markus Wittmer Stefan Lubusch
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.05.2014 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
6 nahegelegene Organisationen
Beteiligungsgesellschaften
Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen
Güterbeförderung im Straßenverkehr
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen