Shop plus plus GmbHLiquidiert

Marschall 71, 83607 Holzkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 185803
Eingetragen
19.5.2010
Branche
Einzelhandel mit BüchernEinzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nicht-NahrungsmittelEinzelhandel mit Waren verschiedener Art, ohne Nahrungsmittel
Gegenstand
Handel mit Waren aller Art, insbesondere Internet-basierter Handel mit Büchern und Medien. Die Gesellschaft führt keine genehmigungspflichtigen Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Dr. Kukovetz
seit 16.7.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
K**** K*******
0.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Klaus Kukovetz
1090 Wien, Österreich, Viriotgasse 9/24
0.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Shop plus plus GmbH

Holzkirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Finanzanlagen

443.741,82 414.019,84

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

900,08 1.883,23

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

30.725,73 16.523,39

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

10.822,27 37.446,62

Summe Aktiva

486.189,90 469.873,08



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00 25.000,00

II. Verlustvortrag

-62.446,62 -37.323,62

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

26.624,35 -25.123,00

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

10.822,27 37.446,62

B. Rückstellungen

13.542,06 15.392,06

C. Verbindlichkeiten

472.647,84 454.481,02

Summe Passiva

486.189,90 469.873,08

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Shop plus plus GmbH hat ihren Sitz in Holzkirchen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 185803).

Der Jahresabschluss wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten worden.

Im Berichtsjahr wurden die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes angewendet.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Von der Bewertungsvereinfachung nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die vorliegende Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) in Staffelform aufgestellt.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr

28.927,06 Euro

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit ein bis fünf Jahre

443.720,78 Euro

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren

0,00 Euro

davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1.243,07 Euro


Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen

0,00 Euro

Verbindlichkeiten gg. Klaus Kukovetz

27.683,99 Euro


Die Forderungen des Gesellschafters treten hinter allen anderen Gläubigern und deren gesetzlich subordinierten Ansprüchen zurück.

Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den Geschäftsführer
Herrn Klaus Kukovetz geführt.

Ergebnisverwendung:

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Holzkirchen, den 22. Februar 2021

gez. Klaus Kukovetz


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. Februar 2021

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