Kontroba Wohnbau GmbHLiquidiert

88605 Meßkirch, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 710323
Eingetragen
25.7.1983
Branche
Bauträger für WohngebäudeArchitekturbüros für HochbauBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Gegenstand
Planung, Ausführung und Errichtung schlüsselfertiger Wohnhäuser und die Planung, Ausführung und Errichtung sonstiger Gebäude.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Kontroba Wohnbau GmbH

Meßkirch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

9.305,00

14.359,00

II. Finanzanlagen

500,00

500,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

23.150,00

23.150,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

76.282,62

141.287,14

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

29.027,17

17.370,61

C. Rechnungsabgrenzungsposten

188,38

4.467,07

Summe Aktiva

138.453,17

201.133,82



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

6.321,86

665,80

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

1.116,48

5.656,06

B. Rückstellungen

30.575,17

77.698,00

C. Verbindlichkeiten

74.875,07

91.549,37

Summe Passiva

138.453,17

201.133,82

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die reinen Dienstleistungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pau­schalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr

davon mit Restlaufzeit
mehr als

1 Jahr

Vorjahr

davon mit Restlaufzeit
mehr als

1 Jahr

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Sonstige Vermögensgegenstände

76.282,62

0,00

141.287,14

0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Pensionsrückstellungen.

Bewertungsprämissen der Pensionsrückstellung

Biometrische Annahmen © Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck

Rechnungszins 5,15 %

Der Rechnungszins wurde gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HBG nach der Vereinfachungsregelung ermittelt.

Bewertungsverfahren Projected Unit Credit Method (PUC-Methode)

Fluktuation Ohne Ansatz

Anwartschaftstrend 0,00 % p.a.

Rententrend 0,00 % p.a. gem. Vertrag

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie
folgt:

Geschäftsjahr

davon mit Restlaufzeit
bis

1 Jahr

Vorjahr

davon mit Restlaufzeit
bis

1 Jahr

Verbindlichkeiten

74.875,07

74.875,07

91.549,37

91.549,37

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 43.622,65 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag keine.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Anton Braun

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Messkirch, den 27.10.2011

 

Anton Braun

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.10.2011

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