Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 11663
Vorher
RMS-Rohrleitungs- und Stahlbau GmbH
Eingetragen
17.3.2003
Branche
Rohrleitungstiefbau, Brunnenbau und KläranlagenbauSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauHerstellung von Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücken aus Stahl
Gegenstand
sämtliche Tätigkeiten im Bereich des Rohrleitungs- und Stahlbaus

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kai Mirko Kubasch
seit 20.1.2025
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

26.00% identifiziert74.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
16.00%
K** M**** K******
10.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Lüra Holding GmbH
Germany
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LÜRA GmbH

Wesel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 351.305,90 447.423,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.575,00 7.341,00
II. Sachanlagen 346.730,90 440.082,00
B. Umlaufvermögen 5.015.965,96 5.379.201,79
I. Vorräte 1.013.169,05 1.474.167,70
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 1.228.882,38 3.366.572,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.067.145,76 899.915,38
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 4.800,00 1.300,00
davon gegen Gesellschafter 350.000,00 15.357,55
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.935.651,15 3.005.118,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten 37.957,40 76.267,06
D. Aktive latente Steuern 3.148,89 3.653,42
Aktiva 5.408.378,15 5.906.545,27

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.401.712,11 1.704.277,38
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 1.178.277,38 960.806,27
III. Jahresüberschuss 1.197.434,73 717.471,11
B. Rückstellungen 942.955,92 680.841,83
C. Verbindlichkeiten 2.045.164,61 3.493.553,60
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.045.164,61 3.493.553,60
davon gegenüber Gesellschaftern 9.570,63 47.943,75
D. Rechnungsabgrenzungsposten 18.545,51 27.872,46
Summe Passiva 5.408.378,15 5.906.545,27

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

1. Allgemeine Angaben

Die LÜRA GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie der Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Absatz 1 HGB in Anspruch.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

Das Unternehmen verfügt über eine Geschäftsbuchhaltung, die den handels- und steuerrechtlichen Ordnungsmäßigkeitserfordernissen entspricht.

Der Sachkontenbereich ist entsprechend dem Kontenplan ausreichend und übersichtlich gegliedert. Im Debitoren- und Kreditorenbereich sind einzelne Personenkonten vorhanden. Die Konten der Buchhaltung wurden chronologisch, klar und richtig geführt; die Eintragungen enthalten Hinweise auf die ihnen zugrunde liegenden Belege und auf die Gegenbuchungen. Die Belege wurden systematisch abgelegt und sind jederzeit auffindbar.

Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2023 ist innerhalb der Bilanz richtig vorgetragen. Die Vermögenswerte und die Schulden sind durch Inventare richtig und ordnungsgemäß erfasst. Die Bilanz wurde ordnungsgemäß aus dem Inventar und den Büchern entwickelt. Sie enthält alle ausweispflichtigen Aktiva und Passiva.

Die Bilanz wurde gemäß den Vorschriften über "große Kapitalgesellschaften" gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter Anwendung der durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt.

2. Bilanzierungs. und Bewertungsmethoden

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Absatz 2 HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt worden. Die Umsatzerlöse werden gem. § 277 Absatz 1 HGB in der Fassung des BilRUG ausgewiesen.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt.

Im Geschäftsjahr 2023 liegen Erträge in Form eines Ertragszuschusses von einem Gesellschafter in Höhe von 350.000,00 Euro vor und Aufwendungen von außerordentlicher Bedeutung  in Höhe von 350.000,00 Euro aus der Abfindung eines Gesellschafters vor (§ 285 Nr. 31 HGB).

Die Angaben im Anhang erfolgen, aufgrund des BilRUG, bilanzpostenspezifisch in der Reihenfolge des § 266 Absatz 2 und 3 HGB.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht (§ 264 Abs. 1a HGB):

Firmenname laut Registergericht: LÜRA GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Wesel
Registergericht: Duisburg
Register-Nr.: HRB 11663

Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die beweglichen Anlagegüter sind nach Maßgabe der für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer linear abgeschrieben worden. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Absatz 2 HGB. Die Herstellungskosten der teilfertigen Leistungen umfassen neben den Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten und angemessene Teile der Verwaltungskosten sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillig soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung. Vertriebskosten wurden nicht aktiviert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen.

Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die bestehenden Risiken angemessen abzudecken.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden EDV-Programme mit Anschaffungskosten bis zu Euro 800,00; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Sachanlagen

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare bzw. degressive Abschreibungen, bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Absatz 1 HGB. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Absatz 2 EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut Euro 800,00 nicht übersteigen.

Die Herstellungskosten beinhalten keine Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient.

Vorräte

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zum 31. Dezember 2023 und die fertigen Erzeugnisse und Waren zum 31. Dezember 2023 wurden durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu durchschnittlichen Einstandswerten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen.

Die teilfertigen Leistungen wurden zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Absatz 2 HGB. Die Herstellungskosten der teilfertigen Leistungen umfassen neben den Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung auch anteilige Material-, Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten. Die Vertriebsgemeinkosten wurden nicht aktiviert.

Bei den teilfertigen Leistungen handelt es sich um Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden. Die erhaltenen Anzahlungen wurden gemäß § 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände beinhalten die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegenüber Gesellschafern, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 4.800,00 Euro.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestehen die nachfolgend aufgeführten Forderungen gegenüber dem Gesellschafter:

Stephan Lüger, Bottrop          350.000,00 Euro

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Stammeinlagen sind in voller Höhe eingezahlt (§ 272 HGB).

Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Absatz 1 HGB. Soweit Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen, wurden diese mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 HGB).

Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Archivierungskosten wurde eine durchschnittliche Restaufbewahrungsdauer von 5,5 Jahren zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung von Garantieleistungen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet. Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurden die Laufzeiten (Geltendmachung von Garantieleistungen ab Umsatzzeitpunkt) anhand einer Analyse der Garantiefälle des vorangegangenen Geschäftsjahres berücksichtigt. Es wurden voraussichtliche Preis- bzw. Kostensteigerungen zugrunde gelegt. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen, wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. (§ 249 HGB)

Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die bestehenden Risiken angemessen abzudecken.

Angaben und Erläuterungen zu Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte und Bürgschaften.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 0,00 Euro (§ 253 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 285 Nr. 1 a HGB).

Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 bestehen die nachfolgend aufgeführten Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern:

Stephan Lüger, Bottrop                 9.570,63 Euro

Latente Steuern

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden unsaldiert ausgewiesen.

Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als sog. davon-Vermerk ausgewiesen.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Absatz 2 HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt worden.

5. sonstige Angaben

Geschäftsführerbezüge

Die Angabe zu den Bezügen der Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 unterbleibt mit Hinweis auf § 286 Absatz 4 HGB.

Angaben zum Geschäftsführungsorgan

Zur Geschäftsführung war im Geschäftsjahr 2023 bestellt:

- Herr Stephan Lüger.
  
Die Gesellschaft wird durch den Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer ist  von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus geschäftsüblichen Miet- und Leasingverhältnissen in Höhe von 503.978,91 Euro.

Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2023 wurden folgende Arbeitnehmer beschäftigt:



Stichtag
beschäftigte Personen
31.03.2023
38
30.06.2023
38
30.09.2023
40
31.12.2023
37



Im Jahresdurchschnitt wurden 38 Arbeitnehmer, davon ein Geschäftsführer, beschäftigt. (§ 285 Nr. 7 HGB)

Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. § 268 Absatz 8 HGB

Zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2023 unterliegen der Überhang der aktivierten latenten Steuern von 3.148,89 Euro der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Wesel, den 30. April 2024

gez. Herr Stephan Lüger

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.08.2024 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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