Osterhues
Haustechnik GmbH
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
549.154,35 |
714.505,66 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.282,00 |
2.015,00 |
| II.
Sachanlagen |
547.819,00 |
712.439,00 |
| III.
Finanzanlagen |
53,35 |
51,66 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.427.765,77 |
2.118.455,38 |
| I.
Vorräte |
606.266,53 |
866.336,70 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
1.871.043,88 |
6.234.701,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.539.569,48 |
1.082.421,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
39.059,91 |
39.114,91 |
| davon
gegen Gesellschafter |
3.317,05 |
3.230,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
281.929,76 |
169.697,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24.658,74 |
19.907,38 |
| Aktiva |
3.001.578,86 |
2.852.868,42 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
973.337,57 |
369.772,41 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
344.772,41 |
93.249,59 |
| III.
Jahresüberschuss |
603.565,16 |
251.522,82 |
| B.
Rückstellungen |
463.708,72 |
330.908,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.564.532,57 |
2.152.188,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
814.532,57 |
902.188,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
750.000,00 |
1.250.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
79.154,64 |
6.311,59 |
| Passiva |
3.001.578,86 |
2.852.868,42 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Osterhues Haustechnik GmbH hat ihren Sitz in
26125 Oldenburg. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Oldenburg (Oldenburg) unter 5565 eingetragen.
2.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2023 weist die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 264 a
i.V.m. § 267 Abs. 2 HGB auf und wird gemäß
den deutschen handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt, wobei die
Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem
Gesamtkostenverfahren erfolgt
3.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
mit den Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend
der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
angesetzt.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der jeweiligen
betriebsgewöhnlichen Nutzungdauer angesetzt. Dies gilt
auf für im Berichtsjahr zugegangene
Vermögensgegenstände mit Ausnahme der
geringwertigen Wirtschaftsgüter. Die
Anschaffungskosten der geringwertigen Wirtschaftsgüter
gemäß § 6 Abs. 2 EStG werden in voller
Höhe abgeschrieben und im Anschaffungsjahr als Abgang
behandelt.
Bei den
Vorräten wurden die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe mit den effektiven Einstandspreisen
bewertet. Die Bewertung der
unfertigen Leistungen erfolgte zu Material- und
Personaleinzelkosten. Das Niederstwertprinzip wurde
beachtet.
Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
grundsätzlich alle innerhalb eines Jahres nach dem
Bilanzstichtag fällig werden, wurden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Uneinbringliche Forderungen wurden abgeschrieben.
Die
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit
ihrem Nennbetrag angesetzt.
Für Ausgaben, die Aufwand künftiger
Geschäftsjahre darstellen, wurde ein aktiver
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern
aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274
Abs. 1 Satz 2 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die
Rückstellungen für Pensionen wurde auf
gemäß Übertragungsvereinbarungen vom
22.09.2023 und vom 27.10.2023 auf die BEWEOST GmbH
übertragen. Der Übertragungsbetrag in Höhe
von € 638.867,00 wurde anhand eines
versicherungsmathematischen Gutachtens über die
Feststellung des Hinterbliebenenkapitels ermittelt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wird
grundsätzlich von einer allgemeinen, jährlichen
Kostensteigerung ausgegangen, während die Abzinsung
auf Basis der Zinssätze gemäß den
Bestimmungen des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB erfolgt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von € 6.311,59. Es handelt sich um
Gesellschafterverrechnungskonten die mit 2,00% über
dem zum Jahresanfang gültigen Basiszinssatz verzinst
wurden.
4.
Sonstige Pflichtangaben
Der Wert der Forderungen gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 3.317,05 €
(Vorjahr: 3.230,43 €).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt
750.000,00 € (Vorjahr: 1.250.000,00€).
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beläuft sich auf 79.154,64 €
(Vorjahr: 6.311,59 €).
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 57 (Vorjahr 60).
sonstige Berichtsbestandteile
26215 Oldenburg, den 30.
September 2024
gez.
Ahmet Düman
gez.
Patrick Osterhues
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.09.2024
festgestellt.
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