Bina Chinesische Perlen GmbHLiquidiert
53229 Bonn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ernst Theodor Hans-Christian Dr. Ueberschaer seit 4.2.2014 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BINA CHINESISCHE PERLEN GMBHBONNJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. Gesetzliche Grundlagen für die Aufstellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der BINA Chinesische Perlen GmbH, Bonn, ist erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und der §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde teilweise Gebrauch gemacht. 2. Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften in § 266 Abs. 2 und 3 HGB unter Erweiterung des § 265 Abs. 5 HGB. Die Vorjahreszahlen werden in TEUR genannt und wurden auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden haben wir entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Aktivierungs- und Passivierungswahlrechte haben wir nicht in Anspruch genommen. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen errechnen sich bei den beweglichen Anlagegütern nach der degressiven bzw. linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung der jeweiligen Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis EUR 150,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 betragen, wird entsprechend § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der, beginnend im Jahr der Anschaffung, linear über fünf Jahre abgeschrieben wird. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die Bewertung der Forderungen erfolgt grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag. Zweifelhafte Forderungen werden mit ihrem wahrscheinlichen Wert angesetzt. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir allen erkennbaren Risiken ausreichend und angemessen Rechnung getragen. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertungsgrundsätze sind, soweit das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) nicht etwas anders vorschreibt, gegenüber dem Vorjahr unverändert. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Sicherheiten wurden, bis auf branchenübliche Eigentumsvorbehalte bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, nicht begeben. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 76.475,88 (i. Vj. TEUR 88,5) enthalten. 5. sonstige Angaben Im Zusammenhang mit dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag hat ein Gesellschafter den Rangrücktritt hinter alle übrigen Gläubiger erklärt. 6. Geschäftsführung Sabine Ueberschaer, Bonn Der Jahresabschluss wurde am 13. März 2012 festgestellt. |
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