Almarin GmbHLiquidiert
Almarinstraße 4, 86751 Mönchsdeggingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Schabert seit 17.7.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 55.00% | |
Anna Elisabeth Schabert | 45.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Almarin GmbHMönchsdeggingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BILANZ
ANHANGAnhang zum Jahresabschluss A. Allgemeine Angaben 1. In dem Jahresabschluss ergeben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen in der Darstellung. 2. Die in dem Jahresabschluss angegebenen Vorjahresbeträge sind mit den Beträgen des Geschäftsjahres vergleichbar. 3. Zur Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine zusätzlichen Angaben notwendig. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Sachanlagen werden mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Zuschüsse werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und nach 5 Jahren als Abgang erfasst. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten oder mit den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten bewertet. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit Standardherstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten, die Fertigungs- und die Materialgemeinkosten sowie die durch die Fertigung veranlassten Abschreibungen einbezogen. Waren werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Verkaufspreisen bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei unverzinslichen und niedrig verzinslichen Forderungen erfolgt der Bilanzans atz mit dem Barwert. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken werden mit entsprechenden Wertkorrekturen berücksichtigt. Steuerrechtliche Wertberichtigungen werden soweit zulässig vorgenommen. Rückstellungen wurden soweit gebildet, wie das Steuerrecht es zuließ. Rückstellungen für Pensionen und ähnlich Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung eines Zinssatzes von % angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten, für unerlassene Aufwendungen für Instandhaltung, Abraumbeseitigung und für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung werden Rückstellungen in Höhe des Betrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtungen notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. 2. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. 3. Bei der Bewertung werden keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten einbezogen. C. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den geleisteten Anzahlungen auf Vorräte und den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Beträge enthalten, die auch Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind. 2. Forderungsspiegel
Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeitenspiegel
Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Es wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen. 2. Es wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Umlaufvermögen wegen zukünftiger Wertschwankungen vorgenommen. E. Sonstige Angaben |
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