SPS
Elektrotechnik GmbH
Wunsiedel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
63.292,70 |
58.473,70 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,51 |
1,51 |
| II.
Sachanlagen |
21.769,69 |
16.950,69 |
| III.
Finanzanlagen |
41.521,50 |
41.521,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
211.598,72 |
225.876,75 |
| I.
Vorräte |
17.885,77 |
10.612,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.262,02 |
1.538,68 |
| III.
Wertpapiere |
76.394,30 |
75.000,00 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
90.056,63 |
138.725,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.329,96 |
1.268,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
276.221,38 |
285.619,13 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
146.787,67 |
144.182,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
121.223,08 |
118.618,35 |
| B.
Rückstellungen |
112.407,98 |
101.545,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.025,73 |
39.891,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
276.221,38 |
285.619,13 |
Anhang
Allgemeine
Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma SPS Elektrotechnik GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Gliederung
und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die formelle Stetigkeit für Darstellung und
Gliederung des Jahresabschlusses nach § 265 Abs. 1
HGB, die Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB, die Angabe- und Begründungspflichten nach §
284 Abs. 2 Nr. 3 HGB für Abweichungen bei
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr sowie die Anpassung der Vorjahreszahlen für
einen Zeitvergleich sind nach Artikel 67 Abs. 8 EGHGB bei
der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht anzuwenden.
Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte unter Beachtung handelsrechtlicher Vorschriften
für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung.
Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150 (410 €) wurden im Jahr
des Zugangs sofort abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie zu Anschaffungskosten
angesetzt und bewertet.
Umlaufvermögen
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Waren
sowie die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
Regelungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
durchgeführt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden Steuern.
Die Wertansätze der sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung (notwendiger Erfüllungsbetrag).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zu
einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Aus der geänderten Bewertung der laufenden
Pensionen war eine Zuführung der Rückstellungen
erforderlich. Der erhöhte Zuführungsbetrag wird
über 15 Jahre angesammelt.
Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten
Versorgungszusagen im vollen Umfang.
Latente Steuern
Von der Erleichterung bezüglich der Bildung
latenter Steuern wurde nach § 274 a Nr. 5 HGB Gebrauch
gemacht.
Ergebnisverwendung
Die Bilanzierung erfolgte nach der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Sonstige
Angaben
Organe der Gesellschaft
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herrn Gerhard Prell,
Gesellschafter-Geschäftsführer
Betriebsgröße
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
der Vorschrift des § 267 HGB als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gesellschaft macht von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
Gebrauch und stellt keinen Lagebericht auf.
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