Reifen-Kaiser GmbHLiquidiert

82362 Weilheim in Oberbayern, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 97622
Eingetragen
29.1.1992
Branche
Großhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehörGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörGroßhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Reifen und deren Montage einschließlich Zubehör.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reifen-Kaiser GmbH

Weilheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

31.12.2010
Euro

31.12.2009
Euro

A. Anlagevermögen

29.714,00

34.571,00

I. Sachanlagen

19.414,00

24.271,00

II. Finanzanlagen

10.300,00

10.300,00

B. Umlaufvermögen

283.482,84

233.664,57

I. Vorräte

133.896,91

154.933,98

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

98.298,72

68.876,56

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

51.287,21

9.854,03

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3.022,00

2.792,67

Summe Aktiva

316.218,84

271.028,24



PASSIVA

31.12.2010
Euro

31.12.2009
Euro

A. Eigenkapital

20.471,66

6.685,32

I. Gezeichnetes Kapital

25.335,23

25.335,23

II. Verlustvortrag

18.649,91

38.889,03

III. Jahresüberschuss

13.786,34

17.239,12

B. Rückstellungen

2.660,00

1.575,00

C. Verbindlichkeiten

293.087,18

262.767,92

Summe Passiva

316.218,84

271.028,24

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Reifen Kaiser GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr

davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr

Vorjahr

davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände

98.298,72

1.046,30

68.876,56

1.152,53

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr

davon Restlaufzeit bis 1 Jahr

davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

68.331,21

68.331,21

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

188.000,00

188.000,00

Sonstige Verbindlichkeiten

36.755,97

36.755,97

Vorjahr

davon Restlaufzeit bis 1 Jahr

davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

46.969,15

46.969,15

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

200.000,00

200.000,00

Sonstige Verbindlichkeiten

15.798,77

15.798,77

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Reinhard Kaiser.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstigen, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Weilheim, den 05.12.2011

 

Reinhard Kaiser

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.12.2011

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