ScheBo
®. Biotech Aktiengesellschaft
Gießen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
578.719,04 |
648.915,79 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.584,25 |
3.036,00 |
| II.
Sachanlagen |
500.285,00 |
573.030,00 |
| III.
Finanzanlagen |
72.849,79 |
72.849,79 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.311.892,44 |
15.189.275,53 |
| I.
Vorräte |
1.016.109,95 |
1.088.470,75 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
759.281,26 |
543.405,04 |
| III.
Wertpapiere |
1.015.951,34 |
960.623,34 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.520.549,89 |
12.596.776,40 |
| Aktiva |
15.890.611,48 |
15.838.191,32 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.841.333,31 |
13.478.416,51 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
526.316,00 |
526.316,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
300.000,00 |
300.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
13.015.017,31 |
12.652.100,51 |
| davon
Gewinnvortrag |
10.152.099,51 |
9.693.991,95 |
| B.
Rückstellungen |
1.838.596,02 |
2.191.027,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
210.682,15 |
168.747,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
210.682,15 |
168.747,52 |
| Passiva |
15.890.611,48 |
15.838.191,32 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die ScheBo® • Biotech AG weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde gemäß § 242
ff. und § 264 ff HGB sowie den einschlägigen
Vorschriften des AG und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275
Abs. 2 HGB unter Beachtung von § 158 AktG
aufgestellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
Firma:
|
ScheBo® • Biotech AG
|
Sitz:
|
Gießen
|
Registergericht:
|
Amtsgericht
Gießen, HRB 3523
|
2.
Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden
stetig angewendet.
Die mit dem BilMoG verbundenen Wahlrechte wurden ab
dem Jahr 2010 wie folgt ausgeübt:
· Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen wurden nach § 253
Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
· Das Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB,
die erforderliche Zuführung zu den
Pensionsrückstellungen auf maximal 15 Jahre zu
verteilen, wurde nicht ausgeübt. Im
Geschäftsjahr 2010 wurde die vollständige
Zuführung vorgenommen.
Die entgeltlich erworbenen
Immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um
planmäßige, lineare Abschreibungen über
eine voraussichtliche Nutzungsdauer von 3 Jahren.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, vermindert um
planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen. Die
Abschreibungen wurden einheitlich linear im Rahmen der
handelsrechtlichen Vorschriften über Nutzungsdauern
zwischen 3 und 25 Jahren vorgenommen. Neuzugänge
werden zeitanteilig abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten den
Betrag von € 800 nicht überschreiten, wurden im
Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten
bewertet. Sofern erforderlich, wurden Abwertungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten nach dem FiFo-Verfahren bewertet. Sofern
der Marktpreis am Abschlussstichtag niedriger war, wurde
dieser angesetzt. Wertabschläge auf den niedrigeren
beizulegenden Wert wurden vorgenommen, sofern dies
erforderlich war. Für den geringen, seit mehreren
Jahren gleichbleibenden Bestand an Materialien für den
Bereich Forschung und Entwicklung wurde ein auf Basis des
durchschnittlichen Einkaufspreises ermittelter Festwert
(insgesamt € 38.000) angesetzt. Der Festwert wird
alle drei Jahre im Rahmen einer körperlichen
Bestandsaufnahme überprüft, zuletzt im Jahr 2022.
Fertige und unfertige Erzeugnisse wurden zu
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB
aktiviert. In die Herstellungskosten wurden die
Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten,
der Fertigungsgemeinkosten und der Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die
Fertigung veranlasst ist, einbezogen. Bei den unfertigen
Erzeugnissen wurden anteilige Herstellungskosten, die dem
Grad der Fertigung entsprechen, zugrunde gelegt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit
ihrem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden
von der Gesellschaft vorgenommen, soweit Einzelrisiken
erkennbar waren. Zur Deckung des allgemeinen Ausfallrisikos
wurde entsprechend der Vorjahre eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 %
(Inland) bzw. 1,5 % (Ausland) auf den um
Einzelwertberichtigungen und gesetzliche Umsatzsteuer
verminderten Debitorenbestand vorgenommen. Die Bewertung
von Forderungen in Fremdwährungen erfolgt zum
historischen Umrechnungskurs bzw. zum niedrigeren
Stichtagskurs am Jahresende.
Der Ansatz der
Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu
Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden
Zeitwert am Abschlussstichtag.
Der Kassenbestand, die Bundesbankguthaben, die Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks wurden zum Nennwert
bilanziert.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff
aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich
der
Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen dienen, wurden
gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem
beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die
Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag
gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Rückstellungen
mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs.
2 HGB).
Die Bewertung der
Pensionsrückstellungen erfolgte nach den
anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik
mittels der sogenannten "Projected-Unit-Credit-Methode"
(PUC-Methode). Der Rückstellungsbetrag
gemäß der PUC-Methode ist definiert als der
versicherungsmathematische Barwert der
Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu
diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der
Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden
ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwandt.
Der Gehaltstrend wurde mit 0 % p.a., der
Rententrend, soweit relevant, mit 2,00 % p.a.
angenommen. Der Rechnungszins betrug 1,82 %
gegenüber 1,79 % im Vorjahr.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die
Fremdwährungsumrechnung der betroffenen
Vermögensgegenstände und Schulden zum Zeitpunkt
der Zugangsbewertung erfolgt mit dem jeweiligen
Devisenkassamittelkurs. Die Folgebewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden in fremder
Währung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
erfolgt zum Abschlussstichtag unter Beachtung des
Imparitätsprinzips, wonach Kursverluste
aufwandswirksam und Kursgewinne nicht berücksichtigt
werden.
3.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Eigenkapital
Die Bilanz wurde ohne Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
Das Grundkapital der
ScheBo® • Biotech AG lautet auf
nennwertlose Stückaktien, auf die ein anteiliges
Grundkapital von € 1,00 je Aktie entfällt. Jede
Aktie hat eine Stimme.
Gesetzliche Rücklage / Kapitalrücklage
Der Verpflichtung zur Bildung einer gesetzlichen
Rücklage nach § 150 Abs. 1 AktG ist die
Gesellschaft durch Bildung einer Kapitalrücklage in
Höhe von € 300.000 nachgekommen.
Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn in Höhe von
€ 13.015.017,31 enthält einen Gewinnvortrag
in Höhe von € 10.152.099,51.
Angaben zu ausschüttungsgesperrten Beträgen i.
S. d. § 268 Abs. 8 HGB
Gemäß § 253 Abs. 6 HGB unterliegt der
Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der
Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus
den vergangenen zehn Jahren und dem Ansatz der
Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen sieben Jahren einer Ausschüttungssperre.
Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Unterschiedsbetrag
€ 19.695 und unterliegt einer
Ausschüttungssperre.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag
gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Rückstellungen
mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn
Jahren abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Die Bewertung der Pensionsrückstellungen
erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der
Versicherungsmathematik mittels der sogenannten
"Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode). Der
Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode
ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert
der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis
zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der
Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden
ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwandt. Der
Gehaltstrend wurde mit 0 % p.a., der Rententrend,
soweit relevant, mit 2,00 % p.a. angenommen. Der
Rechnungszins betrug 1,82 % gegenüber 1,79 %
im Vorjahr.
Weiterhin wurden drei Versorgungsberechtigten
beitragsorientierte Pensionszusagen erteilt. Diese sind
nach IDW RS HFA 30 wie eine wertpapiergebundene Zusage nach
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zu behandeln, so dass das
Vermögen und die Verpflichtung in gleicher Höhe
mit dem Zeitwert (=Aktivwert der
Rückdeckungsversicherung) anzusetzen sind. Aufgrund
der Verpfändung der Rückdeckungsversicherung zu
Gunsten des Versorgungsberechtigten entfällt der
Ausweis in der Handelsbilanz (§ 246 Abs. 2 Satz 2
HGB). Die Summe der Zeitwerte am 31. Dezember 2023
beträgt € 362.723.
Pensionsrückstellungen
Ein Teil der Verpflichtungen aus Pensionszusagen ist
durch Vermögensgegenstände gesichert. Die
angelegten Vermögensgegenstände dienen
ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff übriger
Gläubiger entzogen. Sie wurden entsprechend der
Regelung des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den
zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Es handelt
sich um Rückdeckungsversicherungen, die
verpfändet wurden. Der beizulegende Zeitwert der
Ansprüche aus den Rückdeckungsversicherungen
i. S. v. § 255 Abs. 4 Satz 4 HGB
entspricht dem geschäftsplanmäßigen
Deckungskapital des Versicherungsvertrags
zuzüglich unwiderruflich zugeteilter
Überschussbeteiligungen.
Dieser Wert stellt ebenfalls die unter Beachtung des
Niederstwertprinzips fortgeführten Anschaffungskosten
dar.
|
€
|
Beizulegender Zeitwert
des Deckungsvermögens
|
472.091
|
Erfüllungsbetrag
der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen
|
- 528.979
|
Nettowert
(Pensionsrückstellung)
|
- 56.888
|
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr sowie mehr als fünf Jahren bestehen nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen nicht.
Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten
enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
€ 110.908 und aus sozialer Sicherheit in
Höhe von € 4.273.
4.
Sonstige Angaben und Erläuterungen
Mitarbeiter
Die ScheBo® • Biotech AG beschäftigte
im Jahresdurchschnitt neben den drei Vorstandsmitgliedern
46 weitere Mitarbeiter.
Vorstand
Dr. René M. Kröger
Vorstandsvorsitzender
Ressort: Marketing, Vertrieb, Finanzen
Der ausgeübte Beruf entspricht der Organstellung
Jeffrey Scheefers
Ressort: Business Development, Technologie und
Personal
Der ausgeübte Beruf entspricht der
Organstellung.
Sonja Scheefers
Ressort: Administration, Produktion, Regulatory
Affairs
Der ausgeübte Beruf entspricht der
Organstellung.
Aufsichtsrat
Dr. Ursula Scheefers-Borchel, Wettenberg
Ehemaliges Vorstandsmitglied der ScheBo
® • Biotech AG,
Aufsichtsratsvorsitzende
Dr. Hans Scheefers, Wettenberg
ehemaliges Vorstandsmitglied der ScheBo
® • Biotech AG
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Dipl.-Ing. Hans-Joachim Molka, Wettenberg
Ehemaliger Geschäftsführer der Römheld
GmbH Friedrichshütte, Laubach
Gießen, den 26.
März 2023
gez.
Dr. René M. Kröger,
(Vorstandsvorsitzender)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.04.2024
festgestellt.
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