Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 3941
Eingetragen
26.3.1991
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von MöbelnGroßhandel mit WerkzeugmaschinenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
Wahrnehmung von Werksvertretungen sowie Handel mit Stahlmöbeln und Lagersystemen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Horst Maurer
seit 15.3.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Michael Maurer
Freiburg
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Horst Maurer GmbH

Freiburg im Breisgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 26.877,00 26.134,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 26.875,00 26.132,00
B. Umlaufvermögen 518.620,24 469.946,99
I. Vorräte 38.639,17 51.342,18
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 171.193,01 174.901,64
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 308.788,06 243.703,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 848,90 2.508,56
Summe Aktiva 546.346,14 498.589,55

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 374.841,78 351.067,77
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 254.503,18 297.708,99
III. Jahresüberschuss 94.774,01 27.794,19
B. Rückstellungen 111.409,53 64.610,57
C. Verbindlichkeiten 60.094,83 82.911,21
Summe Passiva 546.346,14 498.589,55

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die Horst Maurer GmbH hat ihren Sitz in Freiburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg (Reg.Nr. 3941).

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt, in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) (ggf.:) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) / des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) (ggf.:) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen (z.B.) Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen und Verluste aus Lieferkontrakten.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Ausgewiesen werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei dem Geschäftsführer Michael Maurer.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Freiburg, den 28.03.2024

………..…………….............................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.3.2024.

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