Biolog GmbH
Selbe AdresseEnergetische Verwertung von Abfällen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anja Ackermann seit 6.2.2024 | Prokura |
Jens Tollkühn seit 12.7.2022 | Geschäftsführer |
Stefan Metzger seit 25.5.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Zweckverband Riedwerke Kreis Groß-Gerau | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AWS Abfall-Wirtschafts-Service GmbHBüttelbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023AWS Abfall-Wirtschafts-Service GmbH, Büttelborn1. Darstellung der Lage des Unternehmens und des Geschäftsverlaufes Die in den Vorjahren angestoßenen Genehmigungsvorhaben werden durch die Behörden allesamt positiv beschieden. So konnte im abgelaufenen Jahr der neue Wertstoffhof in Gernsheim errichtet werden, welcher den Service für die Bürger*innen erhöht und gleichzeitig mehr Stoffstrom generiert. Die Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Bioabfallkompostierungs- und vergärungsanlage (BVA) versetzt die AWS in den kommenden Jahren in die Lage, die im Kreisgebiet Groß-Gerau anfallenden Bioabfälle komplett eigenständig, energetisch und umweltfreundlich, nach derzeitigem Stand der Technik zu verwerten. Gremienbeschlüsse zur Vergabe und dem Bau folgen in 2024. Ein zum Vorjahr annähernd gleichbleibendes Mengenaufkommen an Abfällen aus privaten Haushalten sowie aus Gewerbebetrieben und eine gute bis sehr gute Auslastung der Deponie mit mineralischen Abfällen trägt weiterhin zum Ergebnis der Gesellschaft bei. Der sich konsolidierte Energiemarkt hatte auch für unser Unternehmen Auswirkungen. So konnten die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe leicht gesenkt oder gehalten werden. Die Rohstoffmärkte zeigten sich robust, sodass im Bereich der Erlöse für Metalle (Eisen- und Nichteisenmetalle) ein gutes Ergebnis erzielt werden konnte. Effizienzsteigerungen in allen Bereichen führen letztendlich zu einem Ergebnis vor Steuern von 8,4 Mio. €. 2. Voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft Unter der Voraussetzung, dass sich die wirtschaftliche Lage weiterhin auf dem Niveau des abgelaufenen Jahres bewegt, plant die Geschäftsführung mit einem Umsatz von 25,05 Mio. € und einem Gewinn vor Steuern von 6,443 Mio. €. 3. Sonstige Pflichtangaben nach § 289 Abs. 2 HGB Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet. Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten wurden im Berichtsjahr 2023 weder selbst geleistet noch beauftragt. 4. Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf Risiken Wie sich die wirtschaftliche Lage entwickelt hängt entscheidend vom Rohstoffmarkt und der weiteren allgemeinwirtschaftlichen Entwicklung ab. Zwar hat die Gesellschaft unterschiedliche Geschäftszweige und somit ein kalkulierbares Risiko für negative Entwicklungen in einzelnen Segmenten, jedoch können Gesetzesänderungen, volatile Rohstoffpreise und ein anhaltender Fachkräftemangel auch als Risikopotenzial betrachtet werden.
Büttelborn, 22.01.2024 AWS Abfall-Wirtschafts-Service GmbH gez. Stefan Metzger gez. Jens Tollkühn BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum 31. Dezember 2023der AWS Abfall-Wirtschafts-Service GmbH, BüttelbornHRB 87507 Amtsgericht Darmstadt Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der AWS Abfall-Wirtschafts-Service GmbH, Büttelborn, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Aufgrund der in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung errichteten Satzung wurde der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buchs des HGB aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften vorgenommen. Die Gliederung erfolgte nach § 266 Abs. 2 HGB. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätzen der §§ 238 bis 263 HGB. Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Im Jahr der Anschaffung/Fertigstellung erfolgt die Berechnung der Jahresabschreibung monatsgenau ab Inbetriebnahme. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens mit den Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen stellt sich wie folgt dar: ANLAGESPIEGEL Die Restlaufzeit sämtlicher Forderungen und sonstiger Vermögensgegenstände beträgt ausschließlich bis zu einem Jahr. Die Entwicklung der Rückstellungen ergibt sich aus dem folgenden Rückstellungsspiegel:
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten:
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 0,00. Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige Pflichtangaben Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich beschäftigt:
Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr zu erwartende Honorar beträgt EUR 10.000,00. Gegenüber der Gesellschafterin bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Organe Die Geschäftsführung setzte sich im Berichtsjahr wie folgt zusammen: Herr Stefan Metzger, Trebur Herr Jens Tollkühn, Nauheim Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an: Herr Landrat Thomas Will (Vorsitzender) Herr Bürgermeister Marcus Merkel (stellvertretender Vorsitzender) Herr Heinrich Adler Herr Norbert Alber (bis 16.05.2023) Herr Adil Oyan Herr Christian Sommer (ab 17.05.2023) Die Darstellung der Geschäftsführerbezüge (§ 285 Nr. 9 HGB) wurde gem. § 286 Abs.4 HGB unterlassen. Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt Euro 5.813.786,10. Zusammen mit dem Gewinnvortrag in Höhe von Euro 18.406.403,49 ergibt sich ein Betrag in Höhe von Euro 24.220.189,59, der zu verwenden ist. Er soll in Höhe von Euro 2.500.000,00 an die Gesellschafter ausgeschüttet und im übrigen auf neue Rechnung vorgetragen werden. Vorkommnisse von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ergeben.
Büttelborn, 22.01.2024 gez. Stefan Metzger, Geschäftsführer gez. Jens Tollkühn, Geschäftsführer Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.05.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die AWS Abfall-Wirtschafts-Service GmbH, Büttelborn Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der AWS Abfall-Wirtschafts-Service GmbH, Büttelborn, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der AWS Abfall-Wirtschafts-Service GmbH, Büttelborn, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Groß-Gerau, den 26. März 2024 PKF
Fasselt
gez. Villwock, Wirtschaftsprüfer gez. Dr. Zaczyk, Wirtschaftsprüfer |
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