Stammdaten

Register
Amtsgericht Kassel HRB 15325
Vorher
MPV Consulting GmbHFerhat Kablan Transportservice GmbH
Eingetragen
8.12.2010
Branche
KurierdiensteGüterbeförderung im StraßenverkehrPaket- und Expressdienste
Gegenstand
Kurierfahrten mit LKW bis zu 3,5 to

Historie

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Management

NameRolle
Ferhat Kablan
seit 23.5.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Oberzwehrener Str. 10 34132 Kassel
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TORUL Transport GmbH

Kassel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

116395,08

65428,64

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

116395,08

65428,64



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

25000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

20733,79

-1066,55

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

20568,17

21799,34

B. Rückstellungen

27440,22

8250,00

C. Verbindlichkeiten

22652,90

11445,85

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

116395,08

65428,64

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Grundsätze der Bilanzierung und Gliederung

Allgemeine Vorbemerkungen

Für die Rechnungslegung der Gesellschaft waren grundsätzlich die Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) anzuwenden. Sie wendet jedoch teilweise freiwillig die Regelungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB) an.

Im Jahresabschluss sind entsprechend der Regelung des § 246 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden.

Die Bilanzierung erfolgte unter Berücksichtigung der Regelungen des "Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG)".

Von dem Wahlrecht eines zusammengefassten Ausweises in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung wurde keinen Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände, die zusätzliche Angaben im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB erforderlich gemacht hätten, liegen nicht vor.

Anmerkungen zur Gliederung

Die Darstellung des Jahresabschlusses, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Gliederung der Eröffnungsbilanz. Geschäftszweigbedingte Ergänzungen der Gliederung oder die gesonderte Angabe und Erläuterung angepasster oder nicht vergleichbarer Vorjahreszahlen war nicht erforderlich.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Vorbemerkungen

Für die Fertigung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden und gegenüber der Eröffnungsbilanz im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde beachtet.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Soweit der Jahresabschluss Posten enthält, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden die entsprechenden Forderungen mit dem Stichtagskurs am Bilanzstichtag bewertet.

Erläuterungen einzelner Bilanzposten

Umlaufvermögen

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwert-prinzips.

Soweit die Bewertung mit den Herstellungskosten erfolgte, wurde mit den unter Einbeziehung der Aufwendungen des § 255 Abs. 2 HGB ermittelten Herstellungskosten bewertet. Diese enthalten neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Material- und der Fertigungsgemeinkosten sowie den Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Herstellung der Wirtschaftsgüter veranlasst war. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht berücksichtigt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken soweit erforderlich durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Eine Pauschalwertberichtigung wurde nicht gebildet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr lagen zum Abschlusszeitpunkt nicht vor.

Finanzielle Verpflichtungen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung wären, lagen nicht vor.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die für das Geschäftsjahr zu entrichtenden Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung einzeln ausgewiesen, so dass die hierdurch aufgetretene Belastung des Jahresergebnisses der Gewinn- und Verlustrechnung entnommen werden kann.

Auf den Ausweis aktiver latenter Steuern wurde verzichtet.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr waren vier Arbeitnehmer beschäftigt.

Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herrn Ferhat Kablan. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Bezüge an frühere Mitglieder der Geschäftsführung wurden im Geschäftsjahr nicht gewährt.

Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung wurden im Geschäftsjahr nicht gewährt.

 

Kassel, den 06. April 2017

gez. F. Kablan

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06.04.2017

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