Linspace
Fieldservice GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.263,00 |
|
| I.
Sachanlagen |
30.263,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
272.477,47 |
215.498,55 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.177,98 |
2.808,63 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
199.299,49 |
212.689,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.146,89 |
9.914,38 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
80.955,78 |
|
| Aktiva |
410.843,14 |
225.412,93 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
8.872,09 |
| I.
eingefordertes Kapital |
15.000,00 |
15.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-15.000,00 |
-15.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
6.127,91 |
|
| III.
Jahresfehlbetrag |
89.827,87 |
6.127,91 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
80.955,78 |
|
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
408.843,14 |
215.540,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
87.005,22 |
15.540,84 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
321.837,92 |
200.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
321.837,92 |
200.000,00 |
| Passiva |
410.843,14 |
225.412,93 |
Anhang
1. Vorbemerkungen
Die als Linspace Fieldservice GmbH firmierende
Gesellschaft hat ihren Sitz in Leipzig. Sie ist eingetragen
im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter HRB
40897.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Auf die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276
Satz 1 HGB wurde im Rahmen der Aufstellung des
Jahresabschlusses ganz und auf die Erleichterungen
gemäß § 288 HGB teilweise verzichtet. Dies
gilt nicht für den nach § 325 HGB offenzulegenden
Jahresabschluss, für den die Erleichterungen nach
§ 326 HGB in Anspruch genommen werden.
Soweit Angaben entweder in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang enthalten sein müssen,
wurden sie regelmäßig in den Anhang aufgenommen.
Die angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften der §§ 246 ff. HGB.
Abweichungen von den sonstigen Bewertungsvorschriften des
§ 252 Abs. 1 HGB sind nicht erfolgt.
Das Geschäftsjahr 2023 war das erste
vollständige Geschäftsjahr der Gesellschaft. Die
Vorjahreszahlen in der Gewinn- und Verlustrechnung beziehen
sich auf das (Rumpf-) Geschäftsjahr vom 26.10. bis zum
31.12.2022 und sind deshalb nur eingeschränkt
vergleichbar.
2. Erläuterungen einzelner Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Gegenstände des Anlagevermögens sind zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne Einbeziehung
von Fremdkapitalzinsen) vermindert um planmäßige
und außerplanmäßige Abschreibungen
angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind nur dann bilanziert, wenn sie
entgeltlich erworben wurden.
Die planmäßigen Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich
begrenzt ist, erfolgen auf der Grundlage der
voraussichtlichen Nutzungsdauern nach der linearen Methode,
weil diese unter dem Gesichtspunkt der
Unternehmensfortführung den Wertverzehr des
Anlagevermögens am treffendsten wiedergibt.
Selbstständig nutzbare Vermögensgegenstände
des beweglichen Anlagevermögens, deren Anschaffungs-
oder Herstellungskosten jeweils 800,00 EUR nicht
übersteigen, werden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen nach
§ 253 Abs. 3 Sätze 5 oder 6 HGB wurden im
Geschäftsjahr 2023 nicht vorgenommen.
Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten
Die Forderungen sind zum Nennwert bilanziert.
Inkasso- und Zinskosten sowie Ausfallrisiken sind durch
angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die liquiden Mittel sind zum Nominalwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur
gebildet, soweit der abzugrenzende Betrag im Einzelfall
800,00 EUR übersteigt.
Eigenkapital
Das Stammkapital in Höhe von 30.000,00 EUR ist
als gezeichnetes Kapital ausgewiesen. Die Stammeinlagen
sind hälftig erbracht. Die ausstehenden Einlagen sind
nicht eingefordert.
In Höhe des nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrags ist eine Unterbilanz gegeben. Aufgrund der
Rangrücktrittserklärung eines Gesellschafters
für Forderungen in Höhe von 200.000,00 EUR zzgl.
der angefallenen Zinsen auf die Forderungen dieses
Gesellschafters hält die Geschäftsführung
eine Überschuldung der Gesellschaft für nicht
gegeben.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
und Vorsicht zur Abgeltung der jeweiligen Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei Rückstellungen
für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden bei der Ermittlung des
Erfüllungsbetrags künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und wird der
Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 2
Satz 1 HGB abgezinst. Die Abzinsung erfolgt mit den von der
Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen
Marktzinssätzen der vergangenen sieben Jahre und nach
Maßgabe der Restlaufzeiten der Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden zum
Bilanzstichtag nicht.
3. Organmitglieder
Geschäftsführer der Gesellschaft sind
Herr Torsten Below, Funktechniker, Leipzig,
Herr Peter Dressel, Staatlich geprüfter
Techniker, Sülzetal, und
Herr Matthias Gawronski, Diplom-Ingenieur, Leipzig.
Leipzig, 15.08.2024
Linspace Fieldservice GmbH
Torsten
Below
Peter
Dressel
Matthias Gawronski
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2024
festgestellt.
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